Personalausweis (Deutschland)
Der Personalausweis ist ein vom Staat ausgegebener Lichtbildausweis als Identitätsnachweis seiner Bürger.
Zahlreiche Staaten (z.B. Deutschland, siehe unten) sehen zudem vor, dass der an ihre Bürger ausgegebene Personalausweis Passersatz ist und damit zur Erfüllung der Passpflicht bei der Ein- und Ausreise ausreichend ist, während andere Staaten (z.B. die Türkei) auch bei eigenen Bürgern den Personalausweis nicht zum Grenzübertritt ausreichen lassen. Nach dem Recht der Europäischen Union genügt für Unionsbürger bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ein Personalausweis (vgl. Artikel 5 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG).
Deutschland
In Deutschland muss nach dem Gesetz jeder deutsche Staatsangehörige, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einen Personalausweis (kurz: PA) besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Pass besitzt, ist davon befreit (näheres hierzu siehe unter § 1 PersAuswG Ausweispflicht). Eine allgemeine Verpflichtung, den Personalausweis ständig mitzuführen, besteht in Deutschland nicht. Er ist jedoch auf Verlangen einer Behörde, die zur Prüfung der Personalien ermächtigt ist, vorzulegen. Der Personalausweis ist laut § 1 Abs. 7 Personalausweisgesetz Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Eine Hinterlegung als Pfand ist somit unzulässig.
Der Personalausweis wird seit dem 1. April 1987 als kunststofflaminierte Karte mit Papierinlett im ID-2-Format (74 mm × 105 mm) ausgegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde er in Buchform ausgegeben.
Nach deutschem Recht ist der Personalausweis für Deutsche ein Passersatz und damit – mit Bezug auf die deutsche Grenzkontrolle – zur Erfüllung der Passpflicht beim grenzüberschreitenden Reisen geeignet (§ 2 der Verordnung über die Befreiung von der Passpflicht und zur Bestimmung von amtlichen Ausweisen als Passersatz – DVPassG). Allerdings ist er für die Einreise in zahlreiche Staaten nicht ausreichend; vielmehr wird dort ein Reisepass und teils zusätzlich ein Visum verlangt. Umgekehrt sind in Deutschland Personalausweise der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen EWR-Staaten und der Schweiz – jeweils für deren Staatsangehörige – als Passersatz zugelassen (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 der Aufenthaltsverordnung).
In Deutschland kann ein Personalausweis drei Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres selbst beantragt werden. Kindern und Jugendlichen jeden Alters kann auch vorher schon ein Personalausweis ausgestellt werden, allerdings nur auf Antrag der gesetzlichen Vertreters. Wird der Personalausweis vor Vollendung des 26. Lebensjahres beantragt, beträgt die Gültigkeit 5 Jahre, danach 10 Jahre. Für die Ausstellung ist gesetzlich eine Gebühr von 8 € festgelegt. Der erste Personalausweis ist gebührenfrei, wenn der Inhaber ihn vor dem 21. Lebensjahr beantragt hat (§ 1 Absatz 6 Satz 2 PersAuswG).
Im Personalausweis sind die folgenden Informationen enthalten:
Vorderseite:
- Familienname
- ggf. akademischer Titel (Doktorgrad)
- ggf. Geburtsname
- Vorname
- ggf. weitere Vornamen
- Geburtstag
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Gültigkeitsdatum
- Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers
Dazu kommt ein Bild, um die Person auch visuell identifizieren zu können, sowie eine zweizeilige maschinenlesbare Datenzone, die in Deutschland zusätzlich zu den schriftlichen Angaben auch folgendes enthält:
- Abkürzung „IDD“ für „Identitätskarte der Bundesrepublik Deutschland“,
- Seriennummer des Personalausweises, die sich aus der Behördenkennzahl der Personalausweisbehörde und einer fortlaufend vergebenen Ausweisnummer zusammensetzt
- die Abkürzung „D“ für die Staatsangehörigkeit als Deutscher
- die Gültigkeitsdauer des Personalausweises
- Prüfziffern (ist seit Januar 2004 nur noch im maschinenlesbaren Teil zu finden)
- Leerstellen
Rückseite:
- Anschrift
- (Körper-)Größe
- Augenfarbe
- Ordens- oder Künstlername
- Ausstellende Behörde
- Ausstellungsdatum
In Deutschland wird die im Melderegister geführte Anschrift des Inhabers auf dem Personalausweis, nicht aber auf dem Reisepass dokumentiert.
Infolge des 11. September 2001 wurden die so genannten Anti-Terror-Gesetze erlassen, die eine Speicherung von biometrischen Daten wie Fingerabdrücken u.a. erlauben. Dies ist derzeit umstritten.
Bereits im November 2001 führte Deutschland das Identigram® als zusätzliches Sicherheitsmerkmal auf der Vorderseite des Personalausweises ein. Hierbei handelt es sich um ein Merkmal, bei dem u.a. das Lichtbild und die maschinenlesbare Zone zusätzlich holografisch versetzt zu den gedruckten Daten dargestellt werden. Darüber hinaus liegen kinegrafische Strukturen über dem gedruckten Lichtbild und der Bundesadler wird im rechten Bereich der Kartenvorderseite als Hologramm dreidimensional dargestellt. Die Informationen sind am besten unter einer Punktlichtquelle (z.B. direktes Sonnenlicht oder Halogenspot) zu erkennen.
Aufbau der maschinenlesbaren Zone
Jeder Personalausweis besitzt eine maschinenlesbare Zone, die aus zwei Zeilen besteht. In der ersten Zeile wird die Dokumentenart IDD (Identitätskarte Deutschland) mit Nachnamen und Vornamen dargestellt. Die untere Zeile ist in fünf Segmente unterteilt:
- Der erste Teil enthält die Behördenkennzahl (Ziffern 1 bis 4) und eine fortlaufende Ausweisnummer (Ziffern 5 bis 9). Diese findet sich rechts oben als Dokumentennummer wieder. Die 10. Ziffer ist die Prüfziffer des Datensatzes.
- Danach folgen drei Felder für die Nationalität, die gegebenenfalls durch „Kleiner-als-Zeichen“ (<) aufgefüllt werden. Bei deutscher Staatsbürgerschaft steht „D<<“.
- Der dritte Teil enthält das Geburtsdatum in der Form jjmmtt. Auch hier ist die letzte Ziffer eine Prüfziffer.
- Der vierte Teil enthält den letzten Tag der Gültigkeit des Personalausweises in der Form jjmmtt. Danach folgt wieder die entsprechende Prüfziffer.
- Der letzte Teil besteht aus einer einstelligen Prüfziffer für die gesamte Zeile.
Berechnung der Prüfsumme:
- Die erste Ziffer wird mit 7 multipliziert, die zweite Ziffer wird mit 3 multipliziert, die dritte Ziffer wird mit 1 multipliziert, und so weiter (die vierte wieder mit 7, die fünfte mit 3...)
- Die Einerstellen der so erhaltenen Zahlen werden alle zu einer Summe aufaddiert
- Die Prüfsumme ist die Einerstelle der Summe (also Summe modulo 10).
Anhand dieser Ausweisnummer bzw. der Geburtstagsdaten kann mit Hilfe des so genannten Adult Verification System herausgefunden werden, ob eine Person bereits volljährig ist (z.T. im Internet als „Beweisführung“ für Volljährigkeit verwendet). Da es jedoch sehr leicht möglich ist, eine „gültige“ Nummer zu erzeugen, wird dieser Test als nicht sicher angesehen.
Nicht alle Länder haben eine Ausweispflicht (z.B. nicht die Vereinigten Staaten)
Siehe auch: Seefahrtsbuch
Digitaler Personalausweis
Nach Ankündigung des ehemaligen Bundesinnenministers Otto Schily auf der CeBIT in Hannover soll die nächste Generation des Personalausweises digital werden. Durch die Integration eines Chips solle das Dokument sicherer werden, auch könne mit den Informationen auf dem Chip zum Beispiel Online-Dienstleistungen des Bundes genutzt oder Geschäfte im Internet abgeschlossen werden. Der Zeitpunkt der Einführung hänge von der EU-Entscheidung zu Biometrie in Pässen ab. Die Einführung von RFID-Chips und biometrischen Daten ist bei Datenschützern und IT-Sicherheitsexperten ähnlich umstritten wie beim elektronischen Reisepass. [1][2]
Im Januar 2006 gelang es erstmals, die verschlüsselten biometrischen Daten zu hacken, die zuvor berührungslos aus einem elektronischen Reisepass ausgelesen wurden. [3] Ein solches Vorgehen ermöglicht Dritten mit tragbaren RFID-Lesegerät, Daten wie Adressangaben, Ausweisfoto und Fingerabdrücke im Vorübergehen unbemerkt auszulesen. Nach erfolgter Entschlüsselung sind diese beispielsweise für Ausweisfälschungen und das Anbringen gefälschter Fingerabdrücke nutzbar. [4]
Gerüchte und Legenden
- Ebenso wird oft die Meinung vertreten, dass der Besitz eines Personalausweises oder sein Mitführen unbedingt erforderlich seien. Es gilt jedoch lediglich die Ausweispflicht, der Besitz eines gültigen Ausweises – dies kann ein Reisepass oder ein Personalausweis sein. Nicht verpflichtet zum Besitz irgendeines Ausweises sind Personen, die in einer Einrichtung untergebracht sind, die dem Vollzug einer richterlichen Entscheidung über eine Freiheitsentziehung dient. Dass eine Mitführungspflicht nicht besteht, ist in den Personalausweisgesetzen vieler Bundesländer explizit festgelegt (vgl. z. B. § 1 Absatz 6 des Brandenburgischen Personalausweisgesetzes). Bis zur Deutschen Wiedervereinigung bestand allerdings in Berlin eine Mitführungspflicht des Personalausweises, was auf die Rechtsverordnungen der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges zurückging.
- Oft wird behauptet, beim Aufschneiden eines Ausweises zerfalle dieser zu Staub. Im Inneren des Ausweises sei ein Pulver, das mit der Luft reagiere und somit den Ausweis unlesbar mache. Dies ist falsch. Richtig hingegen ist, dass das Abschneiden einer Ecke oder das Unkenntlichmachen der Personalausweisnummer durch Lochen den Ausweis ungültig macht. Auf diese Arten werden Personalausweise von den zuständigen Beamten ungültig gemacht, z.B. nach Verfall der Gültigkeit oder nach dem Ableben des Inhabers.
- Eine andere populäre Variante dieser Behauptung ist, dass der Ausweis puzzleartig in viele Bruchstücke zerfalle, sobald man versuche, Ober- und Unterseite aufzuspalten. Dies ist nicht richtig. Der Irrglaube mag daher rühren, dass die Zellstoffsubstanz des Ausweises durch feine sichtbare Linien kariert wird.
- Ein weiterer Irrglaube ist, die letzte Ziffer der Personalausweisnummer gebe an, wieviele gleichnamige Personen in Deutschland zum Zeitpunkt der Ausstellung leben. Dass dieser Irrglaube leicht zu widerlegen ist, zeigt sich daran, dass es sich hierbei nur um eine einstellige Ziffer handelt. Am Beispiel von „Karl Müller“ ist klar zu erkennen, dass es mehr als neun dieser Namen in Deutschland gibt. Es handelt sich bei der Ziffer vielmehr um die Prüfsumme aller Ziffern dieser Zeile.
- Auch geht die Legende, dass diese Prüfziffer Auskunft darüber gibt, wie viele Ausweisinhaber ihnen in Gesichtsmerkmalen gleich sähen. Dies ist ebenfalls falsch, denn den Ausweis gibt es seit dem 1. April 1987, über Biometrie wird aber erst seit wenigen Jahren diskutiert.
Schweiz
Siehe Identitätskarte
Österreich

Der Personalausweis ist in Österreich unüblich, da für die Ausweisleistung etwa gegenüber Behörden meist der Führerschein verwendet wird und als Reisedokument der Reisepass. Eine flächendeckende Versorgung wie in Deutschland ist unbekannt, im Jahr 2004 wurden nur 45.035 Personalausweise bei vergleichsweise 428.879 Reisepässen ausgestellt [5].
Außer für Kinder unter 12 Jahren gilt der Personalausweis 10 Jahre. Personendaten können seit der Umstellung auf das Scheckkartenformat am 9. Januar 2002 nicht mehr verändert werden, es ist eine kostenpflichtige Neuausstellung erforderlich.
Nicht zu verwechseln ist der Personalausweis mit dem Identitätsausweis, der kein Reisedokument ist.
Die Austellung kostet 56,-- EURO
Estland
In Estland gibt es Personalausweise seit Anfang 2002. Davor musste man auch zum Ausweisen im Inland den Reisepass benutzen. Beim Personalausweis handelt es sich um eine Chipkarte, die viele Funktionen mit sich bringt. Das weltweit einzigartige ist die Tatsache, dass man (wenn man zu Hause am PC einen Kartenleser hat) damit rechtskräftige Verträge mit digitaler Signatur unterschreiben kann. Das macht das Herumschicken von Vertragspapieren per Post nicht mehr notwendig. Des weiteren kann man den Chip in Tallinn in öffentlichen Verkehrsmitteln als Nachweis für das Vorhandensein von Fahrkarten benutzen. Die Fahrkarte wird durch das Bezahlen des fälligen Betrages und das Mitteilen der Personenidentifikationsnummer (nicht zu verwechseln mit der Ausweisnummer) erworben. Für estnische Staatsbürger berechtigt der Personalausweis zu den Reisen in die übrigen EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz und nach den Mitteilungen der kroatischen Botschaft auch nach Kroatien, für alle anderen Länder ist der Reisepass mitzunehmen. Für Personen unter 18 Jahren wird der Ausweis auf 5 Jahre ausgestellt und ab 18 Jahren auf 10 Jahre. Da der Ausweis auch für Ausländer als Nachweis für das Vorhandensein der Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung statt eines Passaufklebers ausgehändigt wird, berechtigt der Ausweis diese Personengruppe nicht zum Reisen ins Ausland (da ist in den maschinenlesbaren Teil statt der Seriennummer „not valid as travel document“ eingetragen).
Spanien
In Spanien ist der Personalausweis (span. DNI, Documento Nacional de Identitad) ab dem 14. Lebensjahr verpflichtend. Zusätzlich ist die Ausweisnummer eine der wichtigsten Personaldaten, noch vor dem Geburtsdatum, und erscheint in allen amtlichen Schriftstücken. Spanier sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Ausweisnummer bei vielen Gelegenheiten, etwa auch bei Bankgeschäften, anzugeben. Bei der Beantragung wird der Fingerabdruck erfasst. Bei älteren Versionen des DNI war der Fingerabdruck auch auf dem Ausweis abgedruckt. Die nächste Generation wird den Fingerabdruck in einem hoch gesicherten Chip auf der Karte speichern. Das Erfassen der Fingerabdrücke aller Spanier wurde während der Franco-Diktatur eingeführt.
Bis zum 30. Lebensjahr gilt der Personalausweis 5 Jahre, bis zum 70. Lebensjahr 10 Jahre, Personen über 70 Jahre erhalten einen Personalausweis von unbegrenzter Gültigkeit.
Immer wieder tauchen Fälle von doppelten Ausweisnummern auf.
Vereinigte Staaten von Amerika
In den Vereinigten Staaten gibt es keinen Personalausweis im eigentlichen Sinn. Als Ersatz dient der Führerschein mit Foto, der auf Wunsch auch für Nicht-Autofahrer ausgestellt wird (ID card). Im behördlichen Umgang erfüllt die Social Security Card bzw. die Sozialversicherungsnummer in der Regel die Funktion eines eindeutigen Identifikationsmerkmals.
Siehe auch: Ausweis (Vereinigte Staaten).
Belgien
In Belgien werden an die Bevölkerung schrittweise elektronische Personalausweise im Chipkartenformat zusammen mit Kartenlesegeräten ausgegeben. Gezielt werden diese neuen Ausweise zunächst an Erstbesitzer, also Jugendliche, ausgegeben. Sie sollen mit Jugendschutzfunktionen kombiniert werden, so sollen etwa Chaträume eingerichtet werden, die nur von Chipkarteninhabern unterhalb eines bestimmten Alters benutzt werden können. Zudem gibt es in Belgien die Besonderheit, dass allen Bürgern ab dem 75. Lebensjahr ein zeitlich unbegrenzt gültiger Personalausweis ausgestellt wird. Die Regelung gilt jedoch nicht für die belgischen Reisepässe.
Rechtsgrundlagen
Deutschland
In Deutschland sind das Gesetz über Personalausweise und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig. Deutsche ab 16 Jahren müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen. Eine Mitführungspflicht besteht nur in seltenen Ausnahmen (z.B. beim Führen bestimmter Waffen oder Aufenthalt in einem EU-Land). Das Lichtbild unterliegt bestimmten Vorgaben, siehe Passbild. Durch Zeitablauf ungültig gewordene Personalausweise können in einigen Bundesländern von der Polizei beschlagnahmt werden (z.B. in Bayern gem. § 8 Ausführungsgesetz zum Personal- und Passgesetz). Jegliche nicht-amtliche Veränderungen sind strafbar (u.a. strafbar als Verändern amtlicher Ausweise oder Urkundenfälschung).
Weblinks
Sicherheitsmerkmale
Biometrische Personalausweise
- ORF.at Biometrie-Chips auf RFID-Reisepässen erstmals gecrackt
- Die Auseinandersetzung um biometrischen Ausweise enthält zahlreiche Artikel zum RFID-Ausweis und -Paß (Heise Online/Telopolis)
- Gerrit Hornung: Die digitale Identität. Rechtsprobleme von Chipkartenausweisen: digitaler Personalausweis, elektronische Gesundheitskarte, JobCard-Verfahren. Baden-Baden 2005, Nomos. ISBN 3-8329-1455-2
Prüfziffern auf Personalausweisen
- Online-Prüfziffernrechner für Personalausweise
- Aufbau einer Personalausweisnummer
- PHP-Quelltext für die Überprüfung eines Personalausweises (inkl. Alters- und Gültigkeitskontrolle)
- Prüfsummenberechner (Opensource-Programm für Windows, Linux, Mac)
SmartCard-Personalausweise
- Bürgerseite für den belgischen Personalausweis im Chipkartenformat