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Iriserkennung

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Datei:IrisErkennungBiometrie.jpg
Iriserkennung mit einem Handgerät

Die Iriserkennung ist eine Methode der Biometrie, die der Authentifizierung von Personen dient. Zu diesem Zweck werden mit Spezialkameras Bilder der Iris (Regenbogenhaut des Auges) aufgenommen, mit algorithmischen Verfahren die charakteristischen Merkmale der Iris extrahiert, in einen Satz numerischer Werte (Merkmalsvektor, engl. Template) umgerechnet und für die spätere Wiedererkennung gespeichert. Zu den bekanntesten Templateformen zählt der Iriscode, der auf Algorithmen des Mathematikers John Daugman beruht.

Die Iris besitzt 260 unverwechselbare individuelle Merkmale, etwa zehnmal mehr als ein Fingerabdruck. Selbst eineiige Zwillinge haben keine identische Iris-Struktur.[1]

Die herausragende Eigenschaft der Iriserkennung ist ihre im Vergleich zu anderen Biometrieverfahren äußerst geringe Zahl an falsch positiven Vergleichsergebnissen (false matches), d.h., die Wahrscheinlichkeit der Verwechslung eines Iriscodes mit dem eines Auges einer anderen Person ist nahezu Null.[2] Dadurch eignet sich die Iriserkennung als zuverlässiges Identifikationsverfahren auch in großen Datenbanken mit Millionen von Personendatensätzen. Anwendungsbeispiele hierfür sind der Iriserkennungseinsatz bei der Repatrisierung afghanischer Bürger, bei der Einreisekontrolle in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder bei der Kontrolle von geschützten Bereichen im Irak durch die US-Army (siehe Bild). In all diesen Fällen soll durch Iriserkennung sichergestellt werden, dass keine kontrollierte Person unter verschiedenen Identitäten auftritt. Weitere Anwendungen bestehen in der Zutrittskontrolle zu Hochsicherheitsbereichen und bei automatisierten Grenzkontrollen (z.B. Flughäfen Frankfurt, Schiphol, Heathrow).

Gemeinsam mit der Gesichts- und Fingerabdruckerkennung zählt die Iriserkennung zu den von der ICAO vorgesehenen Biometrieformen für den Einsatz in elektronischen Pässen (ePass). Um die weltweite, herstellerunabhängige Interoperabilität der Daten zu gewährleisten, spezifiziert die Norm ISO/IEC 19794-6 "Austauschformat basierend auf Irisbildern" die hierfür geltenden Erfordernisse an Irisbildaufnahme und -speicherung.

Für forensische Zwecke ist die Iriserkennung nur eingeschränkt geeignet, da schon wenige Minuten nach dem Ableben einer Person ihre Irisstrukturen zerfallen.

Quelle

  1. Iriserkennung (Uni Magdeburg)
  2. NIST-Report (engl.)