Zum Inhalt springen

Bund

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. September 2002 um 13:24 Uhr durch Schewek (Diskussion | Beiträge) (Neu; ist Bundesstaat = Bundesrepublik?). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Begriff Bund tritt in folgenden Bedeutungen auf:

  1. Als Zusammenschluss gleichberechtigter Einheiten (Staatenbund, Bundesstaat, Bundesrepublik) oder Personen (Ehebund)
  2. Eine Gebietskörperschaft in Deutschland, die durch grundgesetzlichen Auftrag Aufgaben im Bereich von ganz Deutschland wahrnimmt.
  3. Als ein Musikinstrument (kennt irgendjemand das dort eingetragene?)
  4. Der BUND ist ein Naturschutzverein.