Zum Inhalt springen

Prozessbetrug

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. August 2004 um 02:07 Uhr durch Fgb (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Prozessbetrug ist rechtlich das vorsätzliche Vorbringen einer falschen Aussage durch eine Partei in einem Gerichtsprozess.

Die so genannte prozessuale Wahrheitspflicht ergibt sich in Deutschland aus ZPO.§138.

Vorlage:Stub