Reichsautobahn
Reichsautobahn: Bereits wenige Wochen nach der Machtübernahme (siehe auch Machtergreifung, Machtübergabe) begann Adolf Hitler mit der Wiederufnahme der Planungen für den Autobahnbau.
Schon am 27.06.1933 erließ Hitler das Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens "Reichsautobahnen". Linienführung und Ausgestaltung sollte der Generalinspekteuer für das deutsche Straßenwesen, Fritz Todt, festlegen (siehe auch Organisation Todt). Halbprivate Firmen wie der "Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau" (STUFA) und der "Verein zur Vorbereitung der Autostraße Hansestädte-Frankfurt-Basel" (HAFRABA) hatten die Planungen bereits in den 20er Jahren begonnen. Mit der Berliner AVUS war 1921 die erste Autobahn im Deutschen Reich fertiggestellt worden. Demzufolge erhielt Fritz Todt im August 1933 Unterstützung von der zur "Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsautobahnen e.V." (GEZUVOR) gleichgeschalteten (siehe Gleichschaltung) HAFRABA.
Am 23. September 1933 setzte Hitler selbst in Frankfurt am Main den ersten Spatenstich. Im Oktober 1934 befanden sich 1500 Kilometer im Bau (Frankfurt-Heidelberg, Duisburg-Dortmund u.a.), weitere 1200 Kilometer waren für den Bau freigegeben. Am 19.05.1935 konnte die Teilstrecke von Frankfurt nach Darmstadt für den Verkehr freigegeben werden. Fritz Todt forderte, jede Trassenführung müsse auch landschaftlich angepasst werden. Zu diesem Zweck wurden jeweils der Obersten Bauleitung Landschaftsarchitekten zugeordnet. Der Autobahnbau trug zum Ruf Hitlers als Überwinder der Arbeitslosigkeit bei, da Mitte 1936 125.000 Menschen mit dem Bau der Autobahnen beschäftigt waren. Bei Kriegsbeginn (siehe Zweiter Weltkrieg) waren 3300 Autobahnkilometer fertig, von da an (1940) wurden verstärkt Kriegsgefangene und Juden als Arbeiter eingesetzt. Die Eisenbahn blieb jedoch das wichtigste Transportmittel im Krieg. 1941/1942 wurden die Baumaßnahmen eingestellt.
Literatur:
Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß (Hg.): Enzyklöpädie des Nationalsozialismus, München 1997.