Obdachlosigkeit

Obdachlosigkeit (Wohnungslosigkeit) wird definiert als Zustand, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. „Platte machen“ oder „schieben“ oder „auf Platte sein“ bezeichnet umgangssprachlich z. B. in Parkanlagen, auf Bänken, unter Brücken, in Hauseingängen, Baustellen, etc. zu nächtigen. Der Begriff „Obdach“ bedeutet Unterkunft oder Wohnung. Langzeitobdachlose sind heute in den meisten Großstädten präsent. Abfällig werden sie auch mit Bezeichnungen wie „Penner“ tituliert oder/und mit Bettlern gleichgesetzt.
In Entwicklungsländern sind häufig Opfer von Naturkatastrophen wie z. B. Erdbeben, aber auch von Zerstörungen in Folge von Bürgerkriegen, zumindest für einige Zeit lang ohne Obdach.
Die Mehrzahl der Obdachlosen in den Industriestaaten sind Männer, unter den alleinstehenden Obdachlosen machen sie ca. 80-85% aus. Sie sind in Deutschland meist zwischen 20 und 50 Jahre alt. Ein Fünftel der Obdachlosen sind ehemalige Strafgefangene.
Historie
Obdachlosigkeit gibt es seit vielen Tausend Jahren. Sie wird von fast allen bekannten Religionen thematisiert. Im Mittelalter gab es mittellose arme Menschen, die als Bettler umher zogen. Nach der christlichen Lehre galt diese Lebensweise als legitim und ehrenhaft. Arme Menschen sollten aufgrund ihres Leides im Dieseits schneller in den Himmel kommen. Reiche Menschen hatten die Möglichkeit zur Sündenvergebung, in dem sie den Bedürftigen Almosen gaben. Obdachlosigkeit wurde nicht als Problem angesehen. Obdachlose hatten ihren festen Platz in der Gesellschaft und wurden für das Seelenheil der Reichen auch gebraucht. Kirchliche Stiftungen, insbesondere die mittelalterliche Caritas organisierten die Verteilung von Almosen an die Armen, sodass eine funktionierende Versorgung gewährleistet war. Die Armen sollten im Gegenzug für die Vergebung der Sünden des Spenders beten.
Dieses Prinzip hatte in Deutschland bis in die Reformationszeit hinein bestand. In dieser Zeit gab es einen enormen Wirbel in der Gesellschaft, der sehr viele Menschen in die Armut und Besitzlosigkeit stürzte. Durch den Dreißigjähigen Krieg kam es dazu, dass noch einmal sehr viele Menschen obdachlos wurden. Nachdem bereits vor dem Ende des Deutschen Reiches erste Regeln im Umgang mit den Armen getroffen wurden wie Bettelabzeichen, die nach Prüfung auf Bedürftigkeit ausgehändigt wurden oder Wanderverbote, die eine Gabe von Almosen an ortsfremde Obdachlose unter Strafe stellten kam es durch den Absolutismus dazu, dass man sich endgültig von der mittelalterlichen Weise im Umgang mit Obdachlosen verabschiedete und die betroffenen gesellschaftlich ächtete. Evangelische Nützlichkeitsethik und die Einführung des Merkantilismus als Wirtschaftssystem begründeten eine gesellschaftliche Moral, in der sich die menschliche Ehre vor allem auf Leistung und materiellen Verdienst, damit der eigene Beitrag zur Finanzierung des Staates bezog. Es entstand eine hierarchisch geprägte Gesellschaft mit unterschiedlichen Klassen. Arme Menschen ohne richtige Erwerbsfähigkeiten wurden als Plage und zunehmend auch als asozial angesehen, die umerzogen werden müssen. In der damaligen Zeit wurden Zuchthäuser eingeführt, in der die Vagabunden bis zur Besserung Zwangsarbeit unter unmenschlichen Bedingungen leisten mussten. Ein wissenschaftliches Verständnis von Psychologie und Erziehung gab es in dieser Zeit noch nicht. Die Zuchthäuser stellten einen Produktivitätsfaktor dar, von dem die Gesellschaft profitierte. Die Beendigung eines Zuchthausaufenthaltes oblag der Willkür des Personals und fand in der Regel nur dann statt, wenn Platz für Nachrücker geschaffen wurde. Zugleich verloren immer mehr Menschen ihren Besitz und waren gezwungen, als Angestellte zu arbeiten wobei die Entlohnung kaum zur Bewältigung des Alltages ausreichte. Armut und Obdachlosigkeit trotz Arbeit war allgegenwärtig.
Erst mit der Bauernbefreiung änderte sich die gesellschaftliche Situation der Obdachlosen wieder. In den Zuchthäusern waren nur noch Straftäter inhaftiert. Wanderarbeitsstätten gaben umherwandernden Obdachlosen die Möglichkeit, gegen Arbeit versorgt und beherbergt zu werden. In den überwiegend kirchlichen Einrichtungen herrschten allerdings kaum gute Arbeitsbedingungen. Es gab immer noch Gesetze, die Landstreicherei unter Strafe stellten und die Möglichkeiten der Umherziehenden dadurch stark einschränkten.
Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Obdachlosigkeit gab es bis in die Zeit der Weimarer Republik noch nicht. Ludwig Mayer veröffentlichte in dieser Zeit eine Studie, in der er von einem psychologisch begründetem Wandertrieb sprach und Obdachlosigkeit als psychische Krankheit bezeichnen wollte mit dem Aspekt, dass Verurteilungen wegen Landstreicherei ein Ende haben werden. In der Tat sorgte diese Studie dafür, dass es kaum noch Verurteilungen gab und Psychologen bei Obdachlosen diesen Wandertrieb diagnostizierten. Obwohl es sich bei dieser Studie nie um neue wissenschaftliche Erkenntnisse handelte, hatte der Irrglaube an einen Wandertrieb bis in die 1970er Jahre Bestand und wurde zwischenzeitlich intensiviert, sodass man zwischenzeitlich an eine Erbkrankheit dachte, die durch ein Wandergen verursacht sei, bei Nomadenvölkern besonders häufig auftritt und ein Relikt von Vorfahren der Menschen als Fluchttiere sei. Der Glaube an diese imaginäre psychische Krankheit führte dazu, dass in der Obdachlosenhilfe mit völlig falschen Ansätzen gearbeitet wurde und selten erfolgreich war. Eine ernsthafte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit nichtsesshaften Obdachlosen gibt es darum erst seit wenigen Jahrzehnten.
Ursachen und Auswirkungen
Räumungsklagen wegen Mietschulden sind der häufigste Anlass für Obdachlosigkeit. Weitere Anlässe können sein: Unzumutbarkeit oder vertragswidriger Gebrauch der Wohnung, Entlassung aus Gefängnissen, Heimen und Anstalten, unvorhergesehene Notlagen (wie Brand- oder Wasserschäden), familiäre Zerwürfnisse.
Häufig treten folgende Ursachen (meist kombiniert) für Obdachlosigkeit auf:
- Mietschulden und Zwangsräumungen mit zunehmender Tendenz
- Scheidung vom Ehepartner oder Trennung vom Partner (meist von der Ehefrau)
- Arbeitslosigkeit und Krankheit
- Suchtverhalten wie Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
- Fehlende Resozialisierung nach Gefängnisaufenthalt
- psychische Störungen.
Häufige Ursachen von Obdachlosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind:
- materielle Not und Obdachlosigkeit der gesamten Familie
- Flucht vor Gewalt und/oder Missbrauch im Elternhaus
- zu enge Wohnverhältnisse im Elternhaus
- Flucht vor ständigen Konflikten mit anderen Familienmitgliedern
- Flucht aus Heimen.
Zur aktuellen Botschaft der Medien gehört, dass die "Straßenkinder" nicht nur 'immer zahlreicher', sondern auch 'immer jünger' würden. Die Erfahrungen der Großstadtjugendämter besagen allerdings das Gegenteil. Die Zahl der Straßenkinder wird als eher klein eingeschätzt.
Folgen von Obdachlosigkeit
Die Folgen von Obdachlosigkeit sind vielfältig. Sie betreffen sowohl Leib und Leben als auch den Charakter des Obdachlosen. Am sichtbarsten ist wohl die Verwahrlosung und Verelendung. Die Folgen der Obdachlosigkeit in Einzelnen sind zum Beispiel:
- Krankheiten wie zum Beispiel Erkältungen, Grippe, AIDS, Hautekzeme, Eiterherde und Abszesse am ganzen Körper, innere und äußere Verletzungen (zum Beispiel Schürfwunden und Quetschungen), Geschwüre der inneren Organe, Allergien, Pilzinfektionen, Frostbeulen und Erfrierungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Magen-Darm-Krankheiten, Schäden der Wirbelsäule und Krankheiten der Atemwege, Krankheiten durch Fehl- und Unterernährung, Abwehrschwäche und schlechtes Blutbild
- Fehlende medizinische Betreuung, ungenügende ärztliche Untersuchungen, keine oder minderwertige Medikamente
- Unzureichende Hygiene, Unsauberkeit, mangelnde Waschgelegenheiten, schmutzige Kleidung, Gestank
- Exposition gegenüber der Witterung wie zum Beispiel Hitze, Kälte, Regen und Schnee, mangelnde körperliche Erholung
- Unzureichende Ernährung, Verzehr verdorbener Nahrungsmittel, Mangel an Vitaminen und Mineralstoffen, Auszehrung
- Gewalttätige und sexuelle Übergriffe wie zum Beispiel Vergewaltigungen, Diebstahl, Raub, vereinzelt auch körperliche Gewalt bis zum Totschlag und Mord
- Veränderungen und Schädigungen des Charakters durch das "Leben auf der Straße" wie zum Beispiel "gelockerte Sitten" und Mangel an Disziplin, Diskriminierung durch die übrige Bevölkerung, Vereinsamung, Verzweiflung, Widerstand der Obdachlosen gegen die übrige Bevölkerung, psychische Krankheiten wie beispielsweise Psychosen, Schizophrenie und Depressionen sowie Abhängigkeit von Drogen
- Suchtverhalten und Abhängigkeit von Drogen sowie Delinquenz sind möglich, zum Beispiel "Beschaffungskriminalität", Raub und Mundraub
Sozialpsychologen gehen davon aus, dass sich bereits nach einem halben Jahr "auf der Straße" der Charakter des Obdachlosen nachhaltig verändert, was die Resozialisierung erschwert. Es besteht die Gefahr eines Teufelskreises aus Abwehrreaktion der übrigen Bevölkerung, Verzweiflung und Widerstand der Obdachlosen gegen bürgerliche Menschen.
Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit
Wichtigstes Mittel des Staates gegen die Obdachlosigkeit sind finanzielle Hilfen, freiwillige zahlreiche Zahlungen der Mitbürger und Mitbürgerinnen, der Nichtobdachlosen an die erwerbsfähige Obdachlosen. Seit der Einführung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II), mit welchem Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt wurden, erhalten erwerbsfähige Obdachlose zur Sicherung des Lebensunterhaltes Arbeitslosengeld II. Auch die Kosten der Unterkunft können nach dem SGB II übernommen werden. Zuständig für die Auszahlung sind die von den Arbeitsagenturen mit den Kommunen gegründeten Arbeitsgemeinschaften oder optierenden Kommunen.
Neben den finanziellen Hilfen, haben Städte und Gemeinden die Pflicht, sich obdachlos meldende Personen unterzubringen §§ 1, 14 und 17 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör-den – Ordnungsbehördengesetz (OBG). Vor allem in den großen Städten gibt es ein Netz verschiedener Hilfen. Hierzu gehören Not- und Übergangsunterkünfte (z. B. Kirchenkaten) sowie Tagesaufenthaltsstätten zur materiellen Grundversorgung und ärztlich-pflegerische Ambulanzen zur medizinischen Versorgung. Beratungsstellen unterstützen Betroffene bei der Suche von Wohnung und Arbeit; häufig ist auch eine Beratung bezüglich Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Haushaltsführung, Umgang mit Geld und Schuldenregulierung erforderlich. Beratungsstellen arbeiten oft auch aufsuchend als Straßensozialarbeit (Streetwork), um Betroffene vor Ort zu kontaktieren und Schwellenängste gegenüber der Hilfe abzubauen.
Präventiv wirken alle Maßnahmen im Bereich der Suchtprävention, der Jugendarbeit und der Resozialisierung von Straftätern mittelbar auch zur Verhinderung der Entstehung von Obdachlosigkeit.
In einigen Städten und Gemeinden sind sogenannte Fachstellen eingerichtet worden, in denen die Leistungen und Kompetenzen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit und zu derem Abbaus eingerichtet sind.
In Düsseldorf unterstützt die Galerie fiftyfifty zusammen mit Franziskanerbrüdern Obdachlose. In Koblenz ist "Die Schachtel e. V." unter anderem mit Kältebus und dem Restaurant MAMPF aktiv.
In vielen Städten verdienen sich Obdachlose etwas Geld mit dem Verkauf von Obdachlosenzeitschriften.
Beispielhafte Statistik für Nordrhein-Westfalen
In Deutschland gibt es insgesamt etwa 860.000 Obdachlose. Allerdings sind diese Zahlen in keiner Bundesstatistik erfasst (lediglich Nordrhein-Westfalen führt seit den 60er Jahren eine Obdachlosenstatistik). Bundesweit gibt es eher Schätzungen, die von Wohlfahrtsverbänden aufgestellt wurden. Nach Schätzungen gibt es derzeit etwa 19500 Betroffene in Nordrhein-Westfalen, davon rund 6500 Einpersonenhaushalte, die z. T. in Ersatzwohnungen, überwiegend aber ohne eigene Wohnunterkunft in Sozialeinrichtungen (Gemeinschafts- und Notunterkünfte, Frauenhäuser etc.), bei Freunden und Bekannten oder auch ganz ohne Unterkunft leben, und rund 4500 Mehrpersonenhaushalte, die in der Mehrzahl als Nutzungsberechtigte in bereitgestelltem Ersatzwohnraum leben. Die jeweiligen Zahlen variieren stark : Laut Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe lebten 2005 rund 345.000 Wohnungslose in Deutschland. Davon seien 144.000 Alleinstehende, 148.000 hätten Partner oder Kinder. 53.000 seien deutschstämmige Aussiedler, die in Übergangsquartieren Zuflucht gefunden haben.
Entwicklung in Nordrhein-Westfalen
Die Zahl der statistisch erfassten Obdachlosen in Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Jahrzehnten stark abgenommen. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Um- und Abbau der sozialen Sicherungssysteme dazu führen kann, dass viele Betroffenen nicht mehr erfasst werden.
- 1980: ca. 65000 Betroffene registriert
- 1990: ca. 50000 Betroffene registriert
- 2000: ca. 77000 Betroffene registriert
Momentane Entwicklung
Die Zahl der ordnungsbehördlich untergebrachten Personen ist um zehn Prozent geringer als Mitte 2002. Der verstärkte Einsatz vorbeugender Maßnahmen der Städte und Gemeinden hat in den letzten acht Jahren einen kontinuierlichen Rückgang der Zahl der Obdachlosen bewirkt.
Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass es sich bei den statistisch erfassten Obdachlosen nur um Personen handelt, mit deren Unterbringung die kommunalen Ordnungsbehörden befasst waren (Nichtsesshafte sowie aufgrund sozialhilferechtlicher Maßnahmen mit Wohnraum versorgte Haushalte sind nicht berücksichtigt). Tatsächlich ist die Dunkelziffer vermutlich höher. Dies ist insbesondere bei alleinstehenden Frauen der Fall.
Durch die Umsetzung der Hartz IV-Gesetze wird mit einem Anstieg der Obdachlosenzahlen gerechnet. Der Grund hierfür liegt darin, dass mit dem Eintritt in das Arbeitslosengeld II die sozialhilferechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Größe und der Miete für Wohnraum bei den Betroffenen greifen.
Bei einem allgemeinen Rückgang der Obdachlosigkeit ist der Anteil junger und weiblicher Wohnungsloser, die häufig vor Misshandlungen und Übergriffen flüchten, stark gewachsen. Lag der Anteil der Frauen Mitte der 90er-Jahre noch bei rund 15 Prozent, so wird er inzwischen auf 23 Prozent geschätzt.
Situation in der DDR
In der DDR gab es nur geringe und verborgene Obdachlosigkeit, offiziell gab es keine. Das lag daran, dass dort sogenannte Asozialität gemäß § 249 StGB-DDR wegen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit strafbar war und die Mieten subventioniert wurden. Die Obdachlosigkeit in der BRD diente somit intensiv als Argument für den Sozialismus. Dass es im „kapitalistischen Ausland“ (also auch in der Bundesrepublik Deutschland) Menschen gab, die in Pappkartons und unter Brücken schlafen mussten, wurde den Kindern schon früh in der Schule beigebracht.
...Nicht spurlos von der Erde verschwinden...
Viele Obdachlose erleben, dass ihre Freunde nach dem Tod auf ordnungsbehördliche Anweisung hin eingeäschert und anonym beigesetzt werden. Dieser aus finanziellem Kalkül praktizierten Lösung wird immer mehr durch Aktionen widersprochen. So fand sich in Köln 1997 eine Interessengemeinschaft Bestattungs Obdachloser Menschen zusammen, die unter Leitung des Kölner Bestatters Thomas Kremer eine Grabstätte kaufte und dort Urnen, die ursprünglich zur anonymen Beisetzung vorgesehen waren, beisetzte, für eine gärtnerische Grabpflege sorgte und Grabsteine mit Namen anfertigen ließ. Wer im Leben schon wenig Spuren hinterlassen hat, soll wenigstens im Tod nicht spurlos verschwinden. Inzwischen sind in der durch Spenden finanzierten Grabstätte über 160 Urnen von Obdachlosen beigesetzt. Die Gräber werden oft und gerne besucht, hilft es doch allen Betroffenen, ihre Trauer und Sorge um den Verbleib entsprechend zu verarbeiten.
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Literatur
Obdachlosenreport: Rüdiger Heins, Zebulon Verlag www.ruedigerheins.de
Von Berbern und Stadtratten: Rüdiger Heins, Lamuv Verlag
Zuhause auf der Straße: Rüdiger Heins, Lamuv Verlag
Weblinks
- Informationen über Obdachlosigkeit im Zusammenhang mit dem neuen Sozialhilfrecht 2005
- Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. Bielefeld
- Obdachlosigkeit und psychische Erkrankung