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Aufgeklärter Absolutismus

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Der aufgeklärte Absolutismus ist eine im 18. Jahrhundert außerhalb des französischen Herrschaftsgebiets entstandene Form des Absolutismus. Impulse der Aufklärung wurden von Herrschern in Preußen, Österreich und Russland aufgegriffen.

Der Fürst wurde nicht mehr als von Gott eingesetzter Herrscher und über jedem Gesetz stehender Souverän verstanden (Gottesgnadentum), sondern als oberster Repräsentant einer vernünftigen Staatsordnung. So bezeichnete sich Friedrich II. von Preußen (König 1740-1786) als der „erste Diener seines Staates“.

Als wichtigste Vertreter des aufgeklärten Absolutismus gelten Friedrich II. von Preußen und Joseph II. von Österreich (Kaiser 1765-1790) und bedingt durch den Einfluss Josephs und ihre Minister seine Mutter Maria Theresia (Königin 1740-1780). Auch die russische Zarin Katharina die Große (1729-1796) verstand sich als aufgeklärte Herrscherin und bot dissidenten französischen Philosophen wie Denis Diderot Zuflucht und Publikationsmöglichkeiten.

Die aufgeklärten Herrscher strebten an, die Judikative aus der Hand zu legen, überwachten aber das Geschehen und revidierten verschiedene Urteile der Gerichte. So begann die Auflösung der alteuropäischen Gnadenordnung: Damit Gnade vor Recht ergehen konnte, musste zuvor über jeder Regel eine Autorität stehen, die diese Regel nötigenfalls brechen konnte. Indem sich das "vernünftige" Gesetz aber zunehmend über den Richter stellte, oder die Verfassung über das Staatsoberhaupt, etablierte sich eine Vormacht der Regel über der Autorität. Herrscher demonstrierten fortan, dass sie die Gesetze nicht gnädig brachen, sondern diszipliniert befolgten.

Die grundlegenden Veränderungen im Vergleich zum klassischen Absolutismus waren:

  • Gesetze sollen für alle gleich und verbindlich gelten.
  • bedingt Toleranz für Einwanderer und andere Religionen
  • Ansätze zur Abschaffung der Folter, entwürdigender Strafen und der Leibeigenschaft
  • Ende der Hexenprozesse
  • weiterer Ausbau des Beamtentums
  • Einführung der Schulpflicht

Der aufgeklärte Absolutismus ließ jedoch keine politische Mitbestimmung der Untertanen zu.