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Ludwig Münchmeyer

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Das Wappen der Familie Münchmeyer

Ludwig Johannes Herbert Martin Münchmeyer (* 2. Juni 1885 in Hoyel/Melle; † 24. Juli 1947 in Böblingen) war ein Pastor auf der ostfriesischen Nordseeinsel Borkum, der sich durch besonders aggressive antisemitische Hetzreden hervortat. Reichsweites Aufsehen erregte er im sogenannten „Münchmeyer-Prozess“, in dessen Verlauf er sich gezwungen sah, sein Amt als Pastor aufzugeben. Danach wurde er Reichsredner der NSDAP. Dabei handelte es sich um eine parteiamtliche Funktion für rhetorisch bzw. propagandistisch als besonders befähigt beurteilte Parteifunktionäre, die z. B. im Wahlkampf auf Massenveranstaltungen auftreten sollten. Mit dem ersten größeren Wahlerfolg der NSDAP bei den Reichstagswahlen im September 1930 zog Münchmeyer als Abgeordneter des Wahlkreises 33 (Hessen-Darmstadt) in den Reichstag ein. Ludwig Münchmeyer war mit Agnes Marie Margerete Maseberg verheiratet. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor.

Leben

Ludwig entstammte der alten, ursprünglich niedersächsischen Pastorenfamilie Münchmeyer, deren direkte Stammreihe mit Heinrich Münchmeyer (um 1654-1728), Lizentbeamter (Steuerbeamter) und Bürger zu Einbeck, begann.

Ludwig wurde als Sohn des Carl Hans Wilhelm Ludwig Münchmeyer sowie Henriette Friederike Adelgunde Münchmeyer, geb. Brakebusch, geboren. In Erlangen, Leipzig und Göttingen studierte er evangelische Theologie und legte seine Zweite theologische Prüfung im März 1911 ab. Seine Ordination erfolgte am 17. Juni desselben Jahres. Zunächst wurde er als Seemannspastor in Cardiff (Großbritannien) angestellt. Im März 1915 nahm er die Stelle eines Felddivisionspredigers ein[1]. Anschließend folgte eine Anstellung als Lazarettpfarrer in Hannover.

Münchmeyer auf Borkum

Borkum- Blick vom alten Leuchtturm Richtung Westen

1920 wurde Münchmeyer dann Pastor der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde auf Borkum. Borkum nahm im Rahmen des so genannten Bäder-Antisemitismus lange vor 1933 eine Spitzenstellung bei der Ausgrenzung jüdischer Gäste ein. Bereits vor dem Ersten Weltkrieg waren antisemitische Zwischenfälle zu verzeichnen. Im antisemitischen „Borkum-Lied“, das die Kurkapelle mit Billigung des Gemeinderates intonierte, hieß es:

Borkum, der Nordsee schönste Zier,
bleib du von Juden rein,
laß Rosenthal und Levinsohn
in Norderney allein.

Mit dem offen zur Schau getragenen Antisemitismus gewann Borkum „völkisch-nationale“ Gäste und setzte Rassenhetze im Konkurrenzkampf gegen das Seebad Norderney ein. Münchmeyer heizte die rechtsradikale und antisemitische Stimmung auf Borkum mit zahlreichen Vorträgen zu Themen wie „Seid unverzagt, bald der Morgen tagt“, „Gott – Freiheit – Ehre – Vaterland“ oder „Borkum, der Nordsee schönste Zier, bleib du von Juden rein“ an[2].

Dabei wurde er von dem 1920 als Interessengemeinschaft Borkumer Kurgäste gegründeten „Bund zur Wahrung deutscher Interessen auf Borkum“[3] unterstützt. Dieser wachte über die „Judenfreiheit auf der Insel“. In den Folgejahren trat Münchmeyer energisch für „deutsche Bezeichnungen“ auf den Speisekarten, „deutsche Ausdrücke“ an den Inschriften von Häusern und kontrollierte gelegentlich die Personalien Borkumer Kurgäste, an deren „arischer“ Abstammung er zweifelte[4].

1922 erteilte der Hannoveraner Oberpräsident und ehemalige Reichswehrminister Gustav Noske (SPD) dem Regierungspräsidenten Jann Berghaus (SPD) in Aurich die mündliche Anweisung, dem „hetzerischen Treiben“ auf Borkum ein Ende zu machen. Er gab seinem „lebhaften Befremden darüber Ausdruck, dass dem Skandal auf Borkum nicht energisch entgegengetreten worden ist“. Im Wiederholungsfall drohte er die Herabsetzung der polizeilichen Sperrstunde auf 10 Uhr abends an[5].

Dies führte dazu, dass das Abspielen des „Borkum-Liedes“ in den Jahren 1922/23 tatsächlich unterblieb. 1924 wurde das Verbot vom Landrat des Landkreises Emden, Walter Bubert (SPD), erneuert. Dies beantworteten der „Borkumpastor“ Münchmeyer und der völkische Badedirektor Hempelmann mit Protestkundgebungen, auf denen sie Bubert, Berghaus und Noske beschimpften und dazu aufriefen, das Spielverbot zu ignorieren. Die Protestversammlungen wurden jeweils mit dem demonstrativen Absingen des „Borkum-Liedes“ beendet.

Auf Anweisung des Badedirektors begann die Kurkapelle bald darauf, das Lied zu spielen. Landrat Bubert ging dagegen mit eigens verstärkter Borkumer Lokalpolizei vor und ließ die Musiker noch während eines Konzertes teilweise in polizeilichen Gewahrsam nehmen und beschlagnahmte deren Instrumente. Der Badedirektor wurde von Bubert mit sofortiger Wirkung von seinem Amt entfernt. Dieser klagte dagegen vor dem Amtsgericht Emden. Dieses bezeichnete das Spielverbot in seinem Urteil als „vollendete Rechtsbeugung“ und damit als nichtig. Im Wiederholungsfalle drohte das Gericht dem preußischen Staat eine Geldbuße von 100.000 Goldmark an[6]. Den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zum „Borkum-Lied“ feierte Münchmeyer als persönlichen Erfolg.

1924 ließ sich Münchmeyer als Kandidat der Deutschnationalen Volkspartei in den Gemeindeausschuss wählen und wurde Mitglied der Badedirektion. 1925 trat er der NSDAP (Mitglieds-Nummer: 80.984) bei. Als Münchmeyer nun begann, neben den Juden auch die Katholiken anzugreifen, setzten sich Badedirektion und Evangelisch-Lutherische Landeskirche vorsichtig von Münchmeyer ab, gab es doch zu viele rheinländische Badegäste, die sich nun verprellt fühlten.

Die Rheinische Presse berichtete über die „Katholikenhetze auf Borkum“ und die Borkumer Badezeitung schrieb darüber 1924: „Alte Badegäste haben sich, durch diese Treibereien angewidert, mit den Worten verabschiedet: Auf Nimmerwiedersehen“. Nach weiteren Vorfällen entschloss sich auch der Deutsche Bäderverband, Fahrten nach Borkum nicht mehr zu empfehlen[7]. Langsam wuchs auf Borkum, das sich in seinen wirtschaftlichen Interessen bedroht sah, daraufhin die Opposition gegen Münchmeyer. Auch das Landeskirchenamt eröffnete im Herbst 1925 ein Disziplinarverfahren gegen ihn.

Der „Münchmeyer-Prozess“

Etwa zur gleichen Zeit veröffentlichte der Borkumer Dr. Albrecht Völklein mit Unterstützung von Julius Charig vom Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens (C.V.) und des jüdischen Kaufmanns Lazarus Pels eine satirische Streitschrift gegen Münchmeyer mit dem Titel „Der falsche Priester oder der Kannibalenhäuptling der Nordsee-Insulaner“ unter dem Pseudonym Doktor Sprachlos[8]. In der Schrift wurde Münchmeyer, ohne namentlich genannt zu werden, als „falscher Priester“ attackiert, der mit Gesinnungsgenossen in „heidnischer und kannibalischer Absicht“ die Insel terrorisiere. Weiterhin wurden ihm Erpressung, Falschaussage, Vorspielung falscher Tatsachen, Amtsanmaßung und sexuelle Verfehlungen vorgeworfen. Zu den sexuellen Verfehlungen hieß es:

Herr Münchmeyer hat sich wiederholt an Frauen herangemacht und wollte sie gefügig machen, indem er sich als ‚reichen Kaufmann‘ ausgab.
Herr Münchmeyer hat sich anläßlich eines Besuches, den er als Seelsorger einer jungen Dame im Krankenhause abstattete, unsittliche Berührungen zuschulden kommen lassen[9], unter der ‚lächerlichen Ausrede‘, eine Narbe am Körper des Mädchens kontrollieren zu wollen.[10]

Auch die Evangelische Landeskirche wurde angegriffen, der angelastet wurde, „den falschen Priester als den ihren anzuerkennen“ und möglicherweise selbst von „falschen Priestern“ durchsetzt zu sein[11].

Damit wollte der C.V. eine Beleidigungsklage erzwingen, um vor Gericht die antisemitische Hetze Münchmeyers zu verhandeln. Tatsächlich strengte die Evangelische Landeskirche einen Prozess an und zwang Münchmeyer, als Nebenkläger aufzutreten[12]. Das Verfahren gegen Völklein, Charig und Pels wegen Beleidigung fand im Mai 1926 vor dem Großen Schöffengericht in Emden statt. Zur Verteidigung schickte der Centralverein den angesehenen Rechtsanwalte Dr. Bruno Weil. Durch die Verteidigungsstrategie Weils wurde aus der Beleidigungsklage vor einem Provinzgericht ein reichsweit als der „Münchmeyer-Prozess“ beachteter politischer Prozess, in dessen Verlauf Weil sich mit großem Aufwand bemühte, die Richtigkeit der gegen Münchmeyer erhobenen Vorwürfe nachzuweisen.

In der Urteilsverkündung am 18. Mai gab das Gericht der Verteidigung in fast allen Punkten Recht. Die Streitschrift wurde zwar als „formale Beleidigung“ eingestuft und die Angeklagten zu 1500 Reichsmark Strafe verurteilt, Münchmeyers Verhalten in der Urteilsbegründung aber wörtlich als „eines Geistlichen nicht würdig“ beschrieben, weshalb es legitim sei, dass dieser „als nicht richtiger Priester, als falscher Priester bezeichnet werden kann“ und sich weiterhin „ein falscher Priester nennen lassen muß“[13].

Damit war Münchmeyer ruiniert. Die Ausführungen der Verteidigung in der Frage der sexuellen Übergriffe Münchmeyers gegenüber Mädchen seiner Gemeinde führten dazu, dass Münchmeyer seinen Dienst als Pfarrer quittierte, um sich dem immer noch gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren des Landeskirchenamtes zu entziehen. Das Landeskirchenamt in Hannover verbot Münchmeyer dennoch einige Monate nach dem Prozess, den Titel „Pfarrer a. D.“ zu führen.

Weiterer Lebensweg

1928 verließ Münchmeyer Borkum, um fortan als Agitator und „Reichsredner“ für die NSDAP zu wirken. Die NS-Propaganda setzte gezielt nationalsozialistisch gesinnte evangelische Pfarrer oder Theologiestudenten als Werberedner ein, die unermüdlich auf die angebliche Verankerung des Christentums in der NSDAP hinwiesen. Münchmeyer war einer der aktivsten NS-Redner im nordwestdeutschen Raum. Dabei hielt er auch auf Borkum Veranstaltungen ab. Mit dem ersten größeren Wahlerfolg der NSDAP bei den Reichstagswahlen am 14. September 1930 zog Münchmeyer als Abgeordneter des Wahlkreises 33 (Hessen-Darmstadt) in den Reichstag. Dort war er bis zum Mai 1945 Mitglied, zuletzt als Abgeordneter des Wahlkreises 31 (Württemberg) [14].

Im Dezember 1930 war Münchmeyer an den Tumulten bei der Premiere des Filmes Im Westen nichts Neues beteiligt. Kurz nach Beginn der Aufführung im Berliner Mozartsaal begannen einige hundert Nationalsozialisten mit nationalistischen und antisemitischen Zwischenrufen, später warfen sie dann Stinkbomben und setzten weiße Mäuse aus. Dazu schrieb der Filmkurier am 6. Dezember 1930: „Es waren mehrere nationalsozialistische Reichstagsabgeordnete anwesend, so Dr. Goebbels und Pfarrer Münchmeyer, die ihre Anhänger durch Zurufe aufmunterten und den Skandal dirigierten. Die Vorführung musste schließlich unterbrochen werden. Es kam zu Schlägereien mit Besuchern, die sich gegen den Terror wandten. Die inzwischen herbeigerufene Polizei musste den Saal gewaltsam räumen. Die Demonstranten hatten dann noch die Unverfrorenheit, ihr Eintrittsgeld wegen Abbruch der Vorstellung zurückzufordern, sie zerschlugen eine Scheibe der Kasse und bedrohten die Kassiererin. Auf dem Nollendorfplatz nahmen die Demonstrationen ihren Fortgang, Die Direktion des Mozartsaals sah sich genötigt, die 9-Uhr-Vorstellung ausfallen zu lassen.“[15]. Nach mehrfacher Wiederholung der gewaltsamen Störaktionen durch Schlägertrupps der SA wurde der Film abgesetzt. Die NSDAP verbuchte dies als ihren Sieg.

Im August 1933 trat Münchmeyer nochmals auf Norderney auf. Er forderte von den Bewohnern, aus ihrer Insel unverzüglich eine „judenfreie“ zu machen. Vor 1.200 Zuhörern sagte der NSDAP-Reichstagsabgeordnete: „Die Juden sind immer das störende Element der ganzen Welt zu allen Zeiten.“ Von 1945 bis 1947 war Münchmeyer im Internierungslager[16]. Bis zu seinem Tod am 24. Juli 1947 in Böblingen blieb Münchmeyer ein treuer wie engagierter Nationalsozialist.

Werke

  • An die deutsche Jugend, Was kann Deutschlands Jugend schon jetzt tun, um eine bessere Zukunft vorbereiten zu helfen?, Borkum, nach 1920
  • Weiherede, gehalten bei der Errichtung eines Denkmals für die Gefallenen der evangelisch-lutherischen Christus-Gemeinde auf Borkum. Ein Dankes- und Totenopfer, Borkum, nach 1920
  • Gedächtnisrede für Deutschlands unvergeßliche Landesmutter, Borkum 1921
  • Eine Seepredigt, gehalten an den Gestaden der deutschen Nordsee über den Psalm 93,1-4. Ein Loblied Gottes aus der Natur, Borkum, um 1921
  • Bismarcks Vermächtnis an das deutsche Volk. Der einzige Weg zur Erkenntnis und zur Heilung unserer Krankheit Borkum 1923
  • Der Sieg in der Sache des Borkum-Liedes, Borkum 1924
  • Sage mir, mit wem Du gehst, und ich will Dir sagen, wer Du bist!, Borkum um 1924
  • Krieg, Borkum, um 1924
  • Der Sieg in der Sache der Borkum-Liedes, Borkum, 1924
  • Borkum die deutsche Insel, Borkum, um 1925
  • Das Sturmjahr 1925/26 oder: Unser Glaube ist doch der Sieg, Borkum 1926
  • Der Grund, warum ich mein Amt niederlegte, Borkum 1926
  • Auf Urkunden gestütztes Beweismaterial für den organisierten Landesverrat und den Dolchstoß der Marxisten aller Schattierungen, den Zerstörer deutscher Ehr und Wehr, München 1930
  • Meine Antwort an den C.V., zugleich eine Antwort auf die Fragen: Wann ruft der Jude „Alarm“? und Was versteht der Jude unter „Wahrheiten“?, München 1930
  • Kampf um deutsches Erwachen, Dortmund 1934

Literatur

  • Borkum, Veröffentlichungen zum Münchmeyerprozeß, hrsg. vom Borkumer Beobachter, Borkum 1926
  • Udo Beer: Der falsche Priester in Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Altertümer zu Emden 66, 1986, S. 152-163
  • Herbert Reyer (Bearb.): Das Ende der Juden in Ostfriesland. Katalog zur Ausstellung der Ostfriesischen Landschaft aus Anlaß des 50. Jahrestages der Kristallnacht. Verlag Ostfriesische Landschaft, Aurich 1988 ISBN 3-925365-41-9
  • Frank Bajohr: Unser Hotel ist judenfrei. Bäder-Antisemitismus im 19. und 20. Jahrhundert, Frankfurt/M. 2003, Fischer Verlag
  • Gerhard Lindemann: Typisch jüdisch. Die Stellung der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers zu Antijudaismus, Judenfeindschaft und Antisemitismus 1919 - 1949, Berlin 1998 ISBN 3-428-09312-7

Vorlage:PND

Quellen

  1. Biografisches Lexikon für Ostfriesland/ Ludwig Münchmeyer
  2. Michael Wildt: Der muß hinaus! Der muß hinaus! Antisemitismus in deutschen Nord- und Ostseebädern 1920–1935 in Mittelweg 36- Zeitschrift des Hamburger Instituts für Sozialforschung: Heft: 4, Jahr: 2001, Jahrgang: 10
  3. Kirche und Staat, Kirche und Politik ab 1900 (Antiklerikale Karikaturen und Satiren XXV)
  4. Frank Bajohr: Unser Hotel ist judenfrei. Bäder-Antisemitismus im 19. und 20. Jahrhundert, Frankfurt/M. 2003, Fischer Verlag, S. 74
  5. Frank Bajohr: Unser Hotel ist judenfrei. Bäder-Antisemitismus im 19. und 20. Jahrhundert, a.a.O., S. 78
  6. Abschrift des Gerichtsbeschlusses in: Heheimes Preußisches Staatsarchiv Berlin-Dahlem, I. HA, Rep.84a 22035, Bl. 74-76
  7. Frank Bajohr: Unser Hotel ist judenfrei. Bäder-Antisemitismus im 19. und 20. Jahrhundert, a.a.O., S. 82
  8. Biografisches Lexikon für Ostfriesland/ Julius Charig
  9. Bundesarchiv OPG Akten (=Oberparteigericht (NSDAP)) 3406003425 G 109 288
  10. Bundesarchiv OPG Akten (=Oberparteigericht (NSDAP)) 3406003425 G 109 290
  11. Frank Bajohr: Unser Hotel ist judenfrei. Bäder-Antisemitismus im 19. und 20. Jahrhundert, a.a.O., S. 83
  12. Michael Wildt: Der muß hinaus! Der muß hinaus! Antisemitismus in deutschen Nord- und Ostseebädern 1920–1935 in Mittelweg 36- Zeitschrift des Hamburger Instituts für Sozialforschung: Heft: 4, Jahr: 2001, Jahrgang: 10
  13. Frank Bajohr: Unser Hotel ist judenfrei. Bäder-Antisemitismus im 19. und 20. Jahrhundert, a.a.O., S. 84
  14. Biographisches Lexikon für Ostfriesland/ Ludwig Münchmeyer
  15. Film-Kurier, Nr. 288, 6. Dezember 1930
  16. Johannes Herbert Martin -Ludwig- Münchmeyer - I656 - Persönliche Informationen - - PhpGedView

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