Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK gGmbH) wurde am 10. Mai 2001 in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH gegründet.
Gründungsmitglieder des Instituts waren die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherungen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft.
Aufgaben
Das Institut unterstützt die Krankenhäuser und Krankenkassen sowie deren Verbände bei der durch das GKV-Modernisierungsgesetz gesetzlich vorgeschriebenen Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des DRG-Systems zur Abrechnung von stationären Krankenhausleistungen.
Tätigkeitsfelder
- Fallgruppenpflege: (Definition der DRG-Fallgruppen, Pflege der Basis-Fallgruppen, Pflege des Schweregrad-Systems
- Kodierung: Kodierrichtlinien, Vorschläge für ICD-/OPS-Anpassungen
- Kalkulation: Relativgewichte, Zu- und Abschläge
Finanzierung
Die Finanzierung des InEK erfolgt über den sog. DRG-Systemzuschlag. Dabei rechnen die Krankenhäuser je stationärem Fall einen jährlich neu festzulegenden Betrag ab (2006: 0,90 €). Die hierdurch eingenommene Summe wird dann einmal pro Jahr von den einzelnen Krankenhäusern kumuliert an das InEK überwiesen.
Ca. 1/3 des DRG-Systemzuschlages wird zur Finanzierung des Instituts einbehalten, ca. 2/3 werden an Krankenhäuser ausgeschüttet die an der Kalkulation der DRG-Relativgewichte teilnehmen.