Gehobener Dienst
Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahn im deutschen Beamtentum. Unterteilt wird er in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) oder den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei). Ferner in die Laufbahnen besonderer Fachrichtung Von 1927 bis 1939 wurde die entsprechende Laufbahn als gehobener mittlerer Dienst bezeichnet.
Grundvoraussetzung für den Einstieg in den gehobenen Dienst ist die Fachhochschulreife, die heute bei den meisten Bewerbern durch die allgemeine Hochschulreife nachgewiesen wird. Die Ausbildung erfolgt meist im Rahmen eines Studiums an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Mit dem Abschluss wird in der Regel ein akademischer Grad, beispielsweise "Diplom-Verwaltungswirt (FH)" in verschiedenen Fachrichtungen, "Diplom-Finanzwirt (FH)" in verschiedenen Fachrichtungen, "Diplom-Rechtspfleger (FH)", in Baden-Württemberg auch "Württembergischer Bezirksnotar" (an der Notarakademie Baden-Württemberg) verliehen.
Auch Studiengänge der Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre sowie zum Diplom-Betriebswirt (FH) bzw. Diplom-Kaufmann (FH) - Fachrichtung Verwaltungsmanagement mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern an einer Fachhochschule sind möglich.
Es ist geplant, die Studiengänge nach dem Bologna-System auf die Abschlüsse Bachelor und Master neu auszurichten. Der bisherige Diplomstudiengang würde dann z.B. zum Abschluss als "Bachelor of Public Administration" (BA) nach sechs Semestern führen. Es gibt bereits die Möglichkeit durch eun nachgraduelles Studium in vier Semestern den "Master of Public Administration" [u.a. Fernstudium an der Uni Kassel; http://www.mpa.uni-kassel.de/index.html] zu erwerben, der gleichzeitg die Laufbahnbefähigung zum höheren Verwaltungsdienst zuerkennt. Die Bologna-Veträge setzen die jetzigen Diplome nicht dem BA, sondern dem BA hon. gleich. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass dies der Regelfall - wie bei den anderen Fachhochstudiengängen auch - sein wird. Insoweit wird sich auf längere Sicht gesehen ein Konkurrenzkampf zu den 'Volljuristen' entwickeln, die ihre Laufbahnbefähigung u.a. für den höheren Verwaltungsdienst durch das Bestehen der zweiten jusristische Staatprüfung erwerben.
Der Abschluss an der Fachhochschule ist dann gleichzeitig die Laufbahnprüfung.
Für den Einstieg in den gehobenen technischen Dienst wird ein abgeschlossenes technisches Fachhochschulstudium in der Regel als Diplom-Ingenieur (FH) vorausgesetzt. Die Einstiegsbesoldung ist in diesem Fall die Besoldungsgruppe A 10 (Oberinspektor) (ausgenommen im Feuerwehrdienst in einigen Bundesländern). In den Laufbahnen besonderer Fachrichtung gelten besondere Bestimmungen. In den Laufbahnen, welche ein Fachhochschulstudium voraussetzen, muss ein Vorbereitungsdienst und eine Laufbahnprüfung abgelegt werden, in den besonderen Fachrichtungen entfällt aber beides.
Dem gehobenen Dienst sind die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 der Bundesbesoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes bzw. für bestimmte Laufbahnen der jeweiligen Landesbesoldungsordnung des Landesbsoldungsgesetzes zugeordnet. Frauen führen die Amtsbezeichnung in der weiblichen Form, wenn dies sprachlich möglich ist.
Stufe | Grundamtsbezeichnung | Beispiele |
---|---|---|
A 9 | Inspektor | Regierungsinspektor (RI), Polizei-/Kriminalkommissar (PK, KK) |
A 10 | Oberinspektor | Regierungsoberinspektor (ROI), Polizei-/Kriminaloberkommissar (POK, KOK) |
A 11 | Amtmann/Amtfrau | Regierungsamtmann (RA/RAfr), Polizei-/Kriminalhauptkommissar (PHK, KHK) |
A 12 | Amtsrat | Regierungsamtsrat (RAR), Polizei-/Kriminalhauptkommissar (PHK, KHK), Lehrer an Grund- und Hauptschulen, Realschullehrer (landesrechtlich eingestuft) |
A 13 | Oberamtsrat | Regierungsoberamtsrat(ROAR), Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar (EPHK, EKHK), Realschullehrer (landesrechtlich eingestuft) |
Die weiblichen Bezeichnungen werden [nicht immer] mit dem Zusatz "'in" ergänzt, also ROI'in, KHK'in usw. manchmal auch ROIin, KHKin, also ohne Apostroph. Die Ausnahme bilden die Bezeichnungen Amtmann/Amtfrau. Eine Zeitlang wurde statt Regierungsamtfrau auch die Bezeichnung Regierungsamtmännin in einigen Bundesländern verwendet. Diese Bezeichnung ist aber weitgehend verschwunden, z.B. kann in der Bundeszollverwaltung noch immer die Bezeichnung "Zollamtmännin" (alternativ zu "Zollamtfrau") gewählt werden.
Eine Übersicht über die möglichen Zusätze zu den Amtsbezeichnungen kann auf der entsprechenden Seite abgerufen werden.
Dienstbezeichnung während des Vorbereitungsdienstes (Ausbildung): Anwärter, entweder mit einem Zusatz, der dem Eingangsamt entspricht, das nach der Ausbildung/dem Sutdium erreicht wird (z.B. Polizeikommissaranwärter oder Rechtspflegeranwärter) oder mit einem Zusatz entsprechend der Fachrichtung, die eingeschlagen wurde (z.B. im gehobenen Zoll- und Steuerdienst: Finanzanwärter, mittlerer Zolldienst: Zollanwärter, mittlerer Steuerdienst: Steueranwärter, Regel beim Bund.) Nach dem Studium, wenn der Betreffende eingestellt, wird führt er während der laufbahnrechtlichen Probezeit eine Dienstbezeichnung, z.B. Regierungsinspektor zur Anstellung - Abk. 'z.A.' -. Eine Amtsverleihung (als 'Amtsbeamter') findet erst nach erfolgreich durchlaufener Probezeit, spätestens mit der Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit statt.
Die Aufgabenbereiche erstrecken sich von der Sachbearbeiterebene bis zur Leitung von Sachgebieten und Referenten im Bund, Ländern und Gemeinden.
Siehe auch
- Amtsbezeichnung
- Einfacher Dienst
- Mittlerer Dienst
- Höherer Dienst
- Dienstgrade im Bundesgrenzschutz (bis 2005)
- Amtsbezeichnungen in der Bundespolizei (seit 2005)
- Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei (in den 17 Polizeien des Bundes und der Länder)
- Amtsbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung
- Besoldungsordnung A BBesG
- Ämter in Bundesministerien