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Talweg (Geographie)

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Talweg

Das Wort Talweg bezeichnet die Verbindungslinie der tiefsten Punkte aller Querprofile in der Längsrichtung eines Flusses, Bachs, Kanals oder Tals.[1] In gewässerfreien Tälern ist er mit der „Wassersammellinie“ identisch; dort folgen oft Wege seiner Linie.

Bei einem gerade Flussverlauf liegt der Talweg in der Regel in der Gerinnemitte, während er in Biegungen nahe an der Bogenaußenseite liegt, da die hohe Fließgeschwindigkeit durch Erosion dort die größten Tiefen hervorruft. Bei mäandernden Gewässern pendelt der Talweg zwischen den Uferlinien des Gewässers, liegt also in der Regel nicht unter der Mittellinie des Fließgewässers. Die Lage des Talwegs verändert sich dann beständig, da wechselnde Wasserstände, Fließgeschwindigkeiten und Sedimentverschiebungen das Flussbett verlagern und verformen.[2] Der Stromstrich, der als Verbindungslinie der Punkte mit der größten Fließgeschwindigkeit definiert ist und sich bei Windstille knapp unter der Wasseroberfläche befindet, folgt im allgemeinen dem Talweg.[1] Je nach dem Abflussverhalten und dem Gewässergrund muss der Talweg bei verzweigten Gewässern mit Flussinseln zwischen einzelnen Flussarmen nicht im breitesten von diesen laufen, da die Strömung das Flussbett in einem schmaleren Arm schon tiefer eingegraben haben kann.

Die Lage des Talwegs wird durch Lotungen (Peilung) bestimmt und in Vermessungsprotokollen und großmaßstäbigen Karten dargestellt.

Wird die Grenze zwischen zwei Ländern durch einen Fluss gebildet, so hat sich seit dem Ende des 19. Jahrhunderts durchgesetzt, den Talweg als Grenzlinie zu nutzen.[3][4][5] Im Abkommen von Algier von 1975 wurde der Talweg als irakisch-iranische Grenze im Fluss Schatt al-Arab festgelegt. Die Aufkündigung des Vertrags durch Saddam Hussein und seine Forderung, wieder das Ostufer als Grenze festzulegen, war einer der Auslöser des Iran-Irak-Krieges.[6]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b Armin Schoklitsch: Handbuch des Wasserbaues I, Springer, Wien, 2019 (Nachdruck der Ausgabe von 1952) ISBN 9783709144749, S. 213: „Wenn im Grundriß eines Wasserlaufes die tiefsten Sohlenpunkte aufeinanderfolgender Bettquerschnitte durch eine Linie verbunden werden, so erhält man den sogenannten Talweg.“
  2. Armin Schoklitsch: Geschiebebewegung in Flüssen und an Stauwerken. Springer Vienna, 1926, S. 39, doi:10.1007/978-3-7091-4760-3.
  3. Hans J. Schlochauer, Herbert Krüger, Hermann Mosler, Ulrich Scheuner: Aachener Kongress - Hussar Fall. De Gruyter, 1960, ISBN 3110010305, S. 707: „Der Talweg (Talweglinie) als Begrenzungsprinzip hat sich seit dem Ende des 19. Jahrhunderts so sehr in der Staatenpraxis durchgesetzt, daß er als das vorherrschende und dem neuzeitlichen Völkerrecht angemessene Prinzip gelten muß.“
  4. Heffter: Das europäische Völkerrecht der Gegenwart, 8. Ausgabe, Geffcken, 1888, S. 151.
  5. H. Wittmaack: Die nordamerikanische Rechtsprechung über den Talweg als Grenzlinie, wenn ein schiffbares Gewässer die Grenze zwischen zwei Staaten bildet. In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 22, Nr. 1/2, 1907, S. 176–192, JSTOR:44300540, digizeitschriften.de.
  6. D. T. Potts: Shatt al-Arab. In: Ehsan Yarshater (Hrsg.): Encyclopædia Iranica. (englisch, iranicaonline.org – mit Literaturangaben).