Mobbing
Das Wort Mobbing wird umgangssprachlich häufig statt Schikane verwendet. Das Wort kommt aus dem Englischen. Mob bedeutet dort Meute, to mob anpöbeln, über jemanden herfallen. Geprägt wurde der Begriff durch den schwedischen Wissenschaftler Heinz Leymann. Anders als in den skandinawischen Ländern und im deutschsprachigen Raum wird in anderen Ländern meist der englische Begriff bullying verwendet.
Definition
Mobbing im engeren Sinne steht für Schikanen und Intrigen gegen Personen am Arbeitsplatz, die systematisch, regelmäßig und über einen längeren Zeitraum vorkommen. Sie können z.B. darin bestehen, jemanden lächerlich zu machen, ihm/ihr Informationen vorzuenthalten, Gerüchte zu verbreiten oder beim Vorgesetzten zu verpetzen. Durch Mobbing kann das Opfer erheblichem psychischen Druck (→ Stress) ausgesetzt werden, der sogar zu chronischen Erkrankungen führen kann. Eine Form des Mobbing, der wegen ihrer spezifischen Art besondere Aufmerksamkeit zukommt, ist das Mobbing in der Schule
Zahlen
In Deutschland schätzt man die Zahl der Mobbing-Opfer auf über 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (2004). Frauen haben dabei ein signifikant höheres Risiko (75%) Mobbing-Opfer zu werden. Der volkswirtschaftliche Schaden wird dabei auf etwa 15,3 Milliarden Euro beziffert.
Ursachen
Ursache für Mobbing ist meist ein ungelöster Konflikt, der u.a. durch Konkurrenz, Leistungsdruck oder Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes entstehen kann.
Folgen für die Opfer
Mobbing kann schwerwiegende Folgen für die psychische und manchmal auch physische Gesundheit der Opfer haben. Die Problematik der Folgen hängt von der Dauer und Intensität das Mobbings ab. Verstärkend kann wirken, wenn das Opfer ein ohnehin beschädigtes Selbstbild besitzt und familiäre Vorbelastungen eine Rolle spielen. Zu den Folgen können gehören:
- Depression
- Posttraumatische Belastungsstörung
- Angsterkrankung
- Verlust des Selbstwertgefühls
- Beziehungsprobleme
- Drogen und Alcoholmißbrauch
- Schlafstörungen
- Suizid
Ökonomische Folgen
Ein Mobbing-Opfer kostet seine Firma wegen Minderleistung (Krankheitsausfälle) cirka 25.000 Euro pro Jahr (Bundesanstalt für Arbeit). Kündigung und Erwerbsunfähigkeit können die weiteren Folgen für den Arbeitnehmer sein. Für den Betrieb negative Folgen können Qualitätsmängel und ein beschädigtes Firmenimage sein (die wiederum Kosten verursachen). Etwa 200 Menschen pro Jahr töten sich laut Angaben des Gesundheitsministeriums wegen Mobbings.
Recht
Arbeitgeber stehen in der Pflicht, ihre Arbeitnehmer vor Mobbing zu bewahren. Dies ergibt sich aus §1 und §2 des Grundgesetzes. Der Arbeitgeber ist verpflichtet das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und die Ehre des Arbeitnehmers zu schützen. Anders als in Frankreich und Schweden gibt es in Deutschland zwar kein spezielles Mobbing-Schutzgesetz, aber aus den vorhandenen gesetzlichen Bestimmung, wie dem Arbeitsschutzgesetz, ergeben sich umfangreiche Schutz- und Handlungsmöglichkeiten. In den letzten Jahren wurde durch mehrere Gerichturteile grundsätzlich die Rechte der gemobbten Arbeitnehmer verstärkt und die Pflichten der Arbeitgeber erhöht. Das Landesarbeitsgericht in Erfurt hat am 10.04.01 (Aktenzeichen 5 Sa 403/2000) entschieden, daß "der Arbeitgeber als Störer nicht nur dann in Anspruch genommen werden [kann], wenn er selbst den Eingriff begeht oder steuert, sondern auch dann, wenn er es unterläßt, Maßnahmen zu ergreifen oder seinen Betrieb so zu organisieren, daß eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen wird". Mobbing kann zur fristlosen Kündigung des Mobbers führen.
Siehe auch
Literatur
- Oswald Neuberger: Mobbing : übel mitspielen in Organisationen. 3. Aufl. Hampp-Verlag München 1999. ISBN 3-87988-339-4