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Forfaitierung

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Forfaitierung (nach franz. à forfait: "im Bausch und Bogen" ohne Regress) bezeichnet den Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall (echte Forfaitierung). Allerdings haftet der Verkäufer sehr wohl für den Rechtsbestand der Forderung.

Bei der unechten Forfaitierung ist ein Rückgriff dagegen nicht ausgeschlossen.

Der Verkäufer der Forderung wird "Forfaitist", der Käufer "Forfaiteur" genannt.

Forfaitierung oder auch Forfaitung gewinnt bei der finanziellen Abwicklung von Exportgeschäften immer mehr an Bedeutung. Besonders für mittelständische Unternehmen sind Factoring und Forfaitierung als Finanzierungsmöglichkeiten von Bedeutung, da die Fremdfinanzierung über Bankkredite infolge des verschärften internationalen Wettbewerbes zunehmend schwieriger wird. Im heutigen Wirtschaftsleben gewinnt die Forfaitierung an zunehmender Bedeutung, da Banken auf Grund von Basel II nicht mehr so leicht Kredite bewilligen und deshalb Lieferantenkredite aufgenommen werden müssen.

Geschichte

Sie wird den Russen zugeschrieben, die in den Endsechzigern des 20. Jahrhunderts Weizenliefungen aus den USA mit mittelfristigen Wechseln der russischen Außenhandelsbank unter Wechselgarantie des russischen Staates nach Diskontierung bei westeuropäischen Banken bezahlten.

Ablauf der Forfaitierung

Der Importeur stellt im Voraus einen Wechsel (Sola-Wechsel) aus und verpflichtet sich somit zur Zahlung in 3 oder 6 Monaten. Der ausgestellte Wechsel wird über die Bank des Importeurs an den Exporteur (Forfaitist) weitergeleitet. Dieser verkauft den Wechsel abzüglich Zinsen durch Indossament an Forfaiteur (Bank des Exporteurs). Bei Fälligkeit legt der Forfaiteur den Wechsel der bezogenen Bank (Bank des Importeurs) vor und macht somit seine Forderung geltend.

Voraussetzung an die Forderungen

  • mittel- bis langfristige Forderungen
  • müssen abstrakt und vom Grundgeschäft losgelöst sein
  • Schuldner muss von einwandfreier Bonität sein
  • Land (Sitz) der Bank des Importeurs als international kreditwürdig angesehen
  • Forderung muss auf Hartwährung (z. B. Euro, Dollar) lauten
  • Forderungen müssen abtretbar und somit frei von Rechten Dritter sein

Vor- und Nachteile für den Exporteur

Vorteile

  • schnelle liquide Mittel (durch Verkauf an Bank)
  • Abgabe des Ausfallrisikos
  • vollständige Bilanzentlastung ( liquide Mittel statt Forderungen)
  • vollständige Fremdfinanzierung (keine Eigenmittel)
  • keine Deckung eines Kreditversicherers erforderlich
  • Erlöschen des Kursrisikos zum Zeitpunkt des Forderungsverkaufs

Nachteile

  • Finanzierungskosten höher als bei vergleichbaren Finanzierungen