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Stadtrat

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Ein Stadtrat ist das zur Gemeindevertretung in Städten berufene Kollegialorgan. Mitglieder eines Stadtrates bezeichnet man ebenfalls als Stadtrat. In einigen Bundesländern Deutschlands ist Stadtrat auch die Bezeichnung eines Dezernenten einer Stadtverwaltung.

Allgemeines

Je nach Bundesland, Kanton oder Gemeinde hat der Stadtrat eine legislative (gesetzgebende) oder exekutive (ausführende) Funktion. In kleineren Gemeinden ist der Stadtrat meistens ein Organ der Exekutive, in größeren wird in manchen Kommunalverfassungen zwischen Kleinem Stadtrat (Exekutive) und Großem Stadtrat (kommunales Parlament als Legislative) unterschieden.

Deutschland

In vielen deutschen Bundesländern ist Stadtrat die Bezeichnung der Kommunalvertretung in Städten (in anderen Gemeinden: Gemeinderat). Auch die Mitglieder des Gremiums Stadtrat werden als Stadträte bezeichnet.

In manchen Bundesländern in Deutschland (z.B. Hessen) ist Stadtrat auch die Bezeichnung eines Dezernenten einer Stadtverwaltung. Im Berlin der DDR und nach den ersten freien Wahlen am 6. Mai 1990 bis zur Wahl einer Gesamtberliner Landesregierung im Januar 1990, hießen die Mitglieder der Ostberliner Stadtregierung (Magistrat) Stadtrat (Der Oberbürgermeister und die Stadträte)und waren durch die Ostberliner Verfassung von 1990 im Rang von Landesministern. Besondere Fachdezernenten können auch Bezeichnungen wie Stadtbaurat (Baudezernent) oder Stadtkämmerer (Finanzdezernent) führen. In diesen Ländern wird das Kommunalparlament nicht als Stadtrat bezeichnet, um Verwechslungen zu vermeiden. In Bayern ist die Bezeichnung "berufsmäßiger Stadtrat", um Verwechslungen mit gewählten Stadträten zu vermeiden.

Österreich

In Österreich wird der Stadtrat vom Gemeinderat aus den Reihen seiner Mitglieder gewählt. Der Stadtrat hat dabei – wie auch der Gemeinderat – nur exekutive und keine legislativen Befugnisse. In manchen Statutarstädten gibt es auch amtsführende Stadträte, die mit der Leitung bestimmter Ressorts der Stadtverwaltung betraut sind. In den übrigen Städten entspricht der Stadtrat in seiner Funktion dem Gemeindevorstand, es handelt sich also nur um eine andere Bezeichnung ohne rechtliche Relevanz. Das Kollegialorgan wird als Stadtsenat (in Statutarstädten) oder Stadtrat (in den übrigen Städten) bezeichnet, die Mitglieder werden aber in beiden Fällen als Stadträte bezeichnet. In Wien sind die Stadträte aufgrund der Doppelfunktion als Stadt und Land gleichzeitig auch Mitglieder der Wiener Landesregierung.

Schweiz

In Zürich, St. Gallen und vielen anderen Städten der Deutschschweiz heisst die Exekutive Stadtrat und die Legislative Einwohner- oder Gemeinderat. In Bern und Thun ist es genau umgekehrt: Das Parlament heißt Stadtrat, die Regierung nennt sich Gemeinderat.

Südtirol

In Südtirol werden sowohl die Stadtregierungen als auch deren einzelne Mitglieder als Stadträte bezeichnet. In den Landgemeinden wird die Regierung Gemeindeausschuss und deren Mitglieder Gemeindereferenten (manchmal auch vom italienischen Gemeindeassessor) genannt.

Siehe auch