Heimatpfleger
Heimatpfleger sind meist ehrenamtlich tätige und von offizieller Seite bestellte Personen, die sich für die Heimatpflege in ihrem zuständigen Bereich engagieren. Es wird allgemein zwischen hauptamtlich angestellten Bezirksheimatpflegern und ehrenamtlichen Kreisheimatpflegern, Stadt- oder Ortsheimatpflegern unterschieden.
Dabei unterscheiden sich die jeweiligen Richtlinien für Heimatpfleger je nach Bundesland.
Aufgaben der Heimatpfleger
Der Heimatpfleger soll unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in folgenden Sachgebieten tätig werden:
- Natur und Landschaft
- Ortsgeschichte
- Boden- und Baudenkmalpflege
- Baupflege
- Volkskunde
- Schrifttum
- Sprachpflege
- Jugendarbeit / Zusammenarbeit mit Schulen
Der Heimatpfleger soll neben diesen Aufgaben mit allen in seinem Bereich tätigen Heimatpflegern, Heimatvereinen und sonstigen Personen und Organisationen auf dem Gebiet der Heimatpflege zusammenarbeiten.
Regelung in Bayern
In Bayern ist die rechtliche Grundlage für Heimatpfleger die gemeinsame Bekanntmachung Nr. IV/2-7/92079 und NrNr. I B 1-3003-1/I vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus und des Staatsministeriums des Innern vom 17. Februar 1981.
Derzeit gibt es etwa 250 Heimatpfleger in Bayern (Stand 2006).
Die Dachorganisation der bayerischen Heimatpfleger ist der Bayerische Landesverein für Heimatpflege