Freiheit

Freiheit wird in der Regel verstanden als die individuelle Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten auswählen und entscheiden zu können. Der Begriff benennt einen Zustand der Autonomie.
Arten von Freiheit
Es kann unterschieden werden zwischen:
individueller Freiheit, z.B. der Freiheit, die eigene Meinung zu äußern, und kollektiver Freiheit, z.B. der Freiheit eines Landes von einer Besatzungsmacht.
Individuelle Freiheit und allgemeine Freiheit: Während der allgemeine Freiheitsbegriff eher als utopische Idealvorstellung bzw. ein philosophisches Ziel zu verstehen ist, ist die individuelle Freiheit der in der Realität verbleibende Handlungsspielraum eines Individuums vor dem Hintergrund real existierender Restriktionen, zum Beispiel physische, rechtliche oder materielle/ökonomische Beschränkungen.
passiver Freiheit (auch Freiheit von) und aktiver Freiheit (auch Freiheit zu). Passive Freiheit bezeichnet einen Zustand, in dem keine von anderen Menschen ausgehenden Zwänge ein Verhalten erschweren oder verhindern. Passive Freiheit bezeichnet also eine Möglichkeit und ist somit die notwendige Voraussetzung der aktiven Freiheit. Aktive Freiheit bezeichnet einen Zustand, in dem die Möglichkeit der passiven Freiheit auch tatsächlich genutzt werden kann oder nach noch weitergehender Auffassung einen Zustand, in dem die Möglichkeit tatsächlich genutzt wird. Passive Freiheit kann z.B. bedeuten, dass jemand seine Meinung äußern darf, ohne dass er hiervon von anderen z.B. durch Zensur gehindert würde. Aktive Freiheit würde in diesem Beispiel bedeuten, dass auch die Kommunikationsmittel und der Zugang zu den Medien zur Verfügung steht oder nach weitergehender Auffassung, dass die jeweilige Meinung auch tatsächlich geäußert wird. Für gewöhnlich gehen philosophische Gesellschaftstheorien von passiver Freiheit aus. Damit ist gemeint, dass das Individuum seine Freiheit nur im Rahmen der sozialen Ordnung verwirklichen kann und dass zu dieser Freiheit auch gehört, dass sie ihm im Interesse der Gesellschaft eingeschränkt werden kann. Das klassische Argument dafür lautet: Das Individuum hat ein Interesse an seiner Freiheit. Wenn die Verwirklichung seiner Freiheit aber die soziale Ordnung bedroht, die ihm erst seine Freiheit ermöglicht, dann ist es im Interesse dieser auch, diese Freiheit wieder einzuschränken.
innerer Freiheit und äußerer Freiheit. Während äußere Freiheit eine soziale Größe ist und z.B. rechtliche, soziale und politische Umstände umfasst, beschreibt innere Freiheit einen Zustand, in dem der Mensch seine eigenen, „inneren“ ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Anlagen nutzt und sich dabei auch von inneren Zwängen wie z.B. Trieben, Erwartungen, Gewohnheiten, Rollenmustern, Konventionen, Moralvorstellungen u.ä. befreit und sie stattdessen durch rationale Wahl ersetzt (Souveränität). Als Schlüssel zur inneren Freiheit werden heute vor allem Erziehung und Bildung verstanden.
Begriffsgeschichte
Altertum und Mittelalter
Im Altertum und im Mittelalter standen große Teile der Bevölkerung als Sklaven oder Leibeigene im Eigentum anderer Menschen. Eigentümer waren entsprechend des hohen Arbeitsaufkommens in der Landwirtschaft zumeist große Landbesitzer und somit regelmäßig Aristokraten. Von dieser sozialen Wirklichkeit ausgehend wurde Freiheit somit entweder als die Freiheit von einem Herren verstanden, also die Abwesenheit von Sklaverei / Leibeigenschaft oder als Freiheit des Herren, als die Freiheit, Sklaven / Leibeigene besitzen zu können. Bereits im Mittelalter entwickelten sich verschiedene Vorstellungen davon, wessen Freiheiten wie weit gehen könnten. Zentrales Dokument ist die Magna Charta Libertatae. Von Martin Luther stammt an der Grenze zwischen ausgehendem Mittelalter und Neuzeit die Denkschrift von der Freiheit eines Christenmenschen.
Aufklärung

Der Freiheitsbegriff , der dem heutigen Verständnis zugrunde liegt, wurde im Zeitalter der Aufklärung entwickelt.
John Locke postulierte Leben, Freiheit und Eigentum als unveräußerliche Rechte des Bürgers. In Two Treatises of Government (1690) erklärt er den Naturzustand für den Zustand vollkommener Freiheit, innerhalb der Grenzen des Naturgesetzes seine Handlungen zu lenken und über seinen Besitz und seine Person zu verfügen, wie es einem am besten scheint – ohne jemandes Erlaubnis einzuholen und ohne von dem Willen eines anderen abhängig zu sein.
Der Franzose Voltaire prägte mit seinem Ausspruch "Ich bin nicht Eurer Meinung, aber ich werde darum kämpfen, dass Ihr Euch ausdrücken könnt." das Prinzip der Meinungsfreiheit.

Immanuel Kant formulierte: "Niemand kann mich zwingen, auf seine Art (wie er sich das Wohlsein anderer Menschen denkt) glücklich zu sein, sondern ein jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt, wenn er nur der Freiheit Anderer, einem gleichem Zwecke nachzustreben, die mit der Freiheit von jedermann nach einem möglichen allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann, (d.i. diesem Rechte des Andern) nicht Abbruch tut." Nach dem kantschen Freiheitsbegriff ist Freiheit nur durch Vernunft möglich. Ohne Vernunft folgt der Mensch einem Tier gleich seinen Trieben. Kraft der Vernunft aber ist der Mensch in der Lage, das Gute zu erkennen und sein eigenes Verhalten dementsprechend pflichtgemäß auszurichten (siehe: kategorischer Imperativ) Da nach Kant nur der sich bewusst pflichtgemäß, also moralisch verhaltende Mensch frei ist, sind "freies Handeln" und "moralisches Handeln" bei Kant ebenso Synonyme wie der Freie Wille und der gute Wille.
In seiner bekanntesten Schrift „On Liberty“ (dt: „Über die Freiheit“) setzt der britische Philosoph und Nationalökonom John Stuart Mill das Limit „[…] dass der einzige Grund, aus dem die Menschheit, einzeln oder vereint, sich in die Handlungsfreiheit eines ihrer Mitglieder einzumischen befugt ist: sich selbst zu schützen. Dass der einzige Zweck, um dessentwillen man Zwang gegen den Willen eines Mitglieds einer zivilisierten Gesellschaft rechtmäßig ausüben darf: die Schädigung anderer zu verhüten.“ Das Mill-Limit gilt noch heute, besonders in angloamerikanischen Ländern, als Grundlage des Liberalismus.
Die Aufklärung beinhaltet einen intellektuellen Aspekt, nämlich die Befreiung von hergekommenen Dogmen und Vorurteilen. Laut Kant bedeutet dies den Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Der politische Aspekt verlangt die Befreiung der Menschen aus der vormodernen Gesellschaftsstruktur. Er zielt vor allem auf eine Trennung von Staat und Kirche, eine Begrenzung des Staates durch Grundrechte, eine Kontrolle der Staatsgewalt durch Gewaltenteilung und die Ablösung der Legitimierung der Staatsgewalt durch das Gottesgnadentum durch eine Rückbindung an die Interessen der einzelnen Menschen letztlich durch Demokratie ab.
Weitere Wegbereiter
System der natürlichen Freiheit: Das einfache System der natürlichen Freiheit ist eine von Adam Smith vorgeschlagene gesellschaftliche Ordnung ("obvious and simple system of natural liberty"). Seine Theorien über die unsichtbare Hand des Marktes ("invisible hand") gelten als geistige Grundlage der freien Marktwirtschaft und damit bis heute als maßgeblich.
Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit: (französisch: liberté, égalité, fraternité) sind die Ideale der Französischen Revolution. Das Bürgertum erringt seine Freiheit von Klerus (Geistlichkeit) und Adel. In der französischen Republik geht die Macht im Staat auf das Volk über, statt in der Monarchie im einzigen Souverän, dem König, konzentriert zu sein (Gottesgnadentum). Die neue Freiheit des Bürgertums findet Ausdruck in den Bürgerrechten.
Die vier Freiheiten formulierte US-Präsident Franklin Delano Roosevelt am 6. Januar 1941 in seiner Rede zur Lage der Nation, um den US-Bürgern zu sagen, warum sie im Zweiten Weltkrieg, der zu diesem Zeitpunkt für die USA ein lokales Ereignis in Europa war, Position gegen Hitler-Deutschland beziehen sollen. Bürgerliche Freiheiten und Merkmale staatlicher Unabhängigkeit werden mit einander verknüpft: Freiheit der Rede, Freiheit Gott auf eigene Weise zu verehren, Freiheit von Not als eine Form internat. wirtschaftlicher Verständigung, globale Abrüstung.
Bei Rosa Luxemburg heißt es "Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden". Nach der Definition von Friedrich Hayek ist Freiheit ein "Zustand, in dem ein Mensch nicht dem willkürlichen Zwang durch den Willen eines anderen oder anderer unterworfen ist". Karl Popper wandte sich in seinem Werk Die offene Gesellschaft und ihre Feinde gegen jede Form von Totalitarismus und setze dem das Modell der Offene Gesellschaft entgegen. Ralf Dahrendorf entwarf in Versuchungen der Unfreiheit das Konzept eines auf Freiheit beruhenden eigenständigen zielbewussten Denkens.
Willensfreiheit und Handlungsfreiheit
Der Freie Wille (siehe dort) beschreibt die Fähigkeit des Menschen, willentlich zu handeln. Wahlfreiheit beschreibt die Möglichkeit zur freien Entscheidung zwischen mehreren Handlungsmöglichkeiten. Handlungsfreiheit ist in dieser Unterscheidung der weitestgehende Freiheitsbegriff und beschreibt das Recht des Menschen, kraft eigener Willensbetätigung ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dies gelingt, indem der Mensch innere und äußere Umstände reflektiert und kraft seiner eigenen Vernunft zu rationalen Entscheidungen gelangt, an denen er sein eigenes Handeln ausrichtet. Hierzu gehört neben dem Recht auf Selbstverwirklichung auch die Konsequenz, scheitern zu können und die Folgen des Scheiterns kraft eigener Verantwortung hierfür selbst zu tragen.
Freiheit als Prinzip der Gesellschaftsordnung
Die häufigste Verwendung findet der Freiheitsbegriff heute im Bereich der politischen Freiheit. Diese umschreibt die Möglichkeit des Bürgers, sich am demokratischen Diskurs zu beteiligen und seine Interessen in demokratischer Weise in den allgemeinen Willensbildungsprozess einzubringen. Politische Freiheit umfasst die politischen Grundrechte und deren sowohl individuelle als auch kollektive Wahrnehmung z.B. bei freien Wahlen.
Die Verfasstheit der westlichen Länder wird auch bezeichnet als Freiheitlich-Demokratische Grundordnung. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass das gesamte Staatswesen, insbesondere die Staatsmacht, auf die politische Freiheit der Staatsbürger zurückgeführt wird. Darüber hinaus prägt die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung eine Gesellschaft auch im privatrechtlichen, also nichtstaatlichen Bereich. Dies äußert sich z.B. darin, dass bestimmte Freiheiten, wie das Recht auf Leben oder die Freiheit vor Sklaverei, auch freiwillig unter Privaten nicht aufgegeben werden können.
Die Legitimität der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung wird klassischer Weise auf zwei Weisen begründet, entweder als Prinzip, welches das Gute im Menschen fördert oder als Prinzip, welches das Gute im Menschen anerkennt und voraussetzt. Während ersteres der anglo-amerikanischen Schule zugeordnet wird, gilt letzteres als kontinentaleuropäisch. Trotz dieser Zuordnung stellt heute kein politisches System eine Reinform einer dieser Schulen dar.
Zurückgehend auf Adam Smith setzt die Freiheit als Ordnungsprinzip gerade keinen Altruismus der zu befreienden Menschen voraus. Der Bäcker soll seine Brötchen nicht aus Altruismus zur Verfügung stellen, sondern aus egoistischem Gewinnstreben heraus. Dieses Gewinnstreben soll nun dazu führen, dass sich der Bäcker darum bemüht, sich optimal auf die an ihn herangetragenen Bedürfnisse seiner Kunden / potenziellen Kunden anzupassen. Freiheit als gesellschaftliches Ordnungsprinzip soll demnach ein gutes Verhalten unabhängig von der moralischen Integrität der beteiligten Personen befördern. Auf Dauer sollen so positive Verhaltensweisen verstetigt und die allgemeine Moral befördert werden.
Die kontinentaleuropäische Sichtweise betont hingegen, dass Freiheiten auch zu Lasten Dritter missbraucht werden können. Trotzdem gesteht auch diese Schule dem Individuum weitreichende Freiheitsrechte zu. Dies wird damit begründet, dass der Mensch im Kern gut sei und er deshalb zugestandene Freiheiten regelmäßig zum Guten gebrauchen wird. Allerdings hat der Staat hier anders als nach der anglo-amerikanischen Sichtweise die Aufgabe, über die Folgen der Freiheitsanwendung zu wachen, schädliche Freiheitsanwendungen zu unterbinden und unerwünschte Folgen des Freiheitsgebrauches abzumildern oder zu beseitigen.
Die Stärke des anglo-amerikanischen Ansatzes besteht darin, dass empirische Beispiele für Freiheitsmissbrauch nicht zu einer Negierung des Prinzips der Freiheit führen. Dieser theoretischen Stärke entspricht die Rolle der USA als freiheitlicher Garantiemacht im 20. Jahrhundert.
Die Stärke des kontinentaleuropäischen Ansatzes besteht hingegen darin, dass trotz des liberalen Grundansatzes Missstände nicht nur der Selbstregulation sondern auch einem aktiven staatlichen Eingreifen und somit oftmals einer rascheren Behebung zugänglich sind. Dieser theoretischen Stärke entsprechen die soziale Absicherung, ein engerer marktwirtschaftlicher Ordnungsrahmen und die vergleichsweise höheren Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit der kontinentaleuropäischen Länder.
Freiheit als Prinzip der Wirtschaftsordnung
Wenn Freiheit das einer Wirtschaftsordnung zugrundeliegende Prinzip ist, wird jene als Marktwirtschaft (siehe dort) bezeichnet. In einer Marktwirtschaft treffen Angebot und Nachfrage grundsätzlich ohne staatliche Lenkung "frei" aufeinander. Als regulierendes Element für die Entwicklung von Angebot und Nachfrage wirkt der Preis, welcher sich seinerseits entsprechend dem bestehenden Angebot und der bestehenden Nachfrage bildet. Es wird unterschieden nach freier Marktwirtschaft, sozialer Marktwirtschaft und ökologischer Marktwirtschaft.
Grundrechte als garantierte Freiheit

In der Gegenwart genießen Bürger besonders in den westlichen Gesellschaften verglichen mit früheren Zeiten ein verfassungsmäßig garantiertes hohes Maß an Freiheit (vgl. auch Bürgerrechte, Menschenrechte, Allgemeine Handlungsfreiheit). Wie das Individuum dabei selbst seine Realität erlebt, welchen Bestrebungen nach Selbstverwirklichung, Selbstverwaltung oder Eigenverantwortung es folgen kann, und an welche Grenzen es stößt, ist individuell verschieden: Einige Arten des riskanten Auslebens der Freiheit werden von der Gesellschaft eher sanktioniert als andere (Beispiel: Drogen, verglichen mit gefährlichen Sportarten oder riskantem anderweitigem Verhalten).
Die Meinungsfreiheit ist das Recht eines jeden Menschen zur Äußerung seiner eigenen subjektiven Meinung.
Ebenfalls gilt das Recht auf Anerkennung des Individuums, des Respekts (im Gegensatz zur Toleranz gilt der Respekt der Ganzheitlichkeit des Wesens) als auch dem verankerten, grundlegenden Recht auf Unversehrtheit des Lebens und Seins.
Vertragsfreiheit ist als Ausfluss der Privatautonomie das Recht eines jeden, seine Rechtsbeziehungen zu anderen nach eigenem Ermessen vertraglich zu regeln. Ihre Grenze findet die Vertragsfreiheit in Bestimmungen zum Schutze von Verbrauchern, Minderheiten etc., sowie in den guten Sitten (§ 138 BGB).
Rezipientenfreiheit, auch Informationsfreiheit, ist das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren.
Der Begriff Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Presse auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. Die Rundfunkfreiheit ist in Art.5 Abs. 1 S.2 GG garantiert und schützt alle mit der Rundfunkveranstaltung verbundenen Tätigkeiten.
In bestimmten Bereichen gibt es keine Übereinstimmung der Interpretation. Beispiel ist die Religionsfreiheit. Manche verstehen darunter die Freiheit von Religion in dem Sinne, dass außerhalb des privaten und des explizit religiösen Bereichs die Religion nicht ausgedrückt werden sollte (beispielsweise Kreuze in der Schule aufzuhängen), während andere darunter die Freiheit zu verstehen (im Beispiel also die Freiheit der Christen, auch in der Schule Kreuze aufzuhängen).
Freiheit und andere Werte
Individuelle Freiheit als Wert der Selbstbestimmung steht in einem natürlichen Zusammenhang und Spannungsverhältnis zu anderen Werten.
Dieses Verhältnis wurde bereits in der französischen Revolution durch die Forderungs-Trias von "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" umschrieben.
Neben den Werten der Gleichheit und der Brüderlichkeit werden in der allgemeinen Grundwertedebatte als zentrale Werte neben der Freiheit regelmäßig auch Gerechtigkeit, Solidarität und Sicherheit genannt.
Während liberale Kräfte regelmäßig anderen Werten als der individuellen Freiheit nur dienende Funktion zuschreiben, ihnen also nur insoweit Wertcharakter zumessen, als sie zur Verwirklichung individueller Freiheit hilfreich sind, fordern andere Geisteströmungen regelmäßig einen Ausgleich zwischen den verschiedenen, insbesondere den oben genannten, Werten. Dies hat im Ergebnis zur Folge, dass ein Weniger an individueller Freiheit um eines Mehr an anderen Werten bewusst in Kauf genommen wird.
Konzepte der politischen Ideologien
Freiheit gehört zu den wichtigsten, komplexesten und folgenreichsten, politisch-philosophischen Begriffen der Neuzeit. Da keine soziale, politische oder moral-philosophische Strömung darauf verzichten kann, sich allgemein zur Freiheit zu bekennen, setzen die unterschiedlichen Zielsetzungen unterschiedlich definierte Freiheitsbegriffe und unterschiedliche Einordnungen des Freiheitsbegriffes voraus.
Der Liberalismus betont besonders die individuelle Freiheit. Klassische Themenfelder des Liberalismus sind daher Menschenrechte, die in Form von verfassungsmäßigen Grundrechten gefordert und verteidigt werden. Kollektive Freiheit wird im Liberalismus regelmäßig auch auf das Individuum zurückgeführt und findet ihren Ursprung in der Vertragsfreiheit. Er setzt die Freiheit somit in Gegensatz zum Kollektivismus. Damit wird etwa auch der ökonomische Liberalismus begründet.
Der Anarchismus beklagt einen Mangel an Freiheit. Er kritisiert sowohl Kapitalismus, als auch autoritäre kollektive sozialistische Systeme. Er stellt die Frage nach dem Verhältnis von Macht und Freiheit, lehnt Herrschaft ab, und hat die Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung des Einzelnen als Ziel.
Der klassische Konservatismus sieht die menschliche Freiheit durch menschliche Determiniertheit, Moral, und durch höhere Mächte (etwa: Gott) beschränkt. Einzelne moderne Ausprägungen des Konservativismus halten hingegen oftmals gerade an traditionellen liberalen Grundüberzeugungen fest, so dass sich im Bereich des modernen Konservativismus ein weites Spektrum zwischen Freiheitsbefürwortung und Freiheitsskeptizismus entwickelt hat. Insbesondere werden hierbei von den einzelnen Strömungen unterschiedliche Gewichtungen der Freiheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität aus konservativer Sicht vorgenommen.
Die 68er wollten u.a. mehr persönliche Freiheit erkämpfen und betonten dabei insbesondere die Notwendigkeit, Freiheitsrechte auch kollektiv, z.B. durch betriebliche Mitbestimmung oder eine private Lebensführung in Kommunen auszugestalten.
Literatur
- Adam Smith: Untersuchung über Wesen und Ursachen des Reichtums der Völker, UTB 2005, ISBN 3-8252-26557.
- Isaiah Berlin: Freiheit. Vier Versuche, 2006.
- Erich Fromm: Die Furcht vor der Freiheit. 1941, ISBN 3423350245.
- Friedrich von Hayek: Die Verfassung der Freiheit, ISBN 3161458443.
- Immanuel Kant: Grundegung der Metaphysik, 1785.
- John Stuart Mill: Über die Freiheit, ISBN 3150034914.
- Karl Popper: Die Offene Gesellschaft und ihre Feinde, ISBN 3161459512 (Band1), ISBN 3825217256 (Band 2).
- John Rawls: Politischer Liberalismus, ISBN 3518292420 .
- Rudolf Steiner: Philosophie der Freiheit, 1894, ISBN 3-7274-0049-8.
- Charles Taylor: Negative Freiheit? - Zur Kritik des neuzeitlichen Individualismus, 1999, ISBN 3518286277.
Weblinks
- Positive and Negative Liberty. Eintrag in Edward N. Zalta (Hrsg.): Stanford Encyclopedia of Philosophy.
- Der Wert der Freiheit (PDF), Ergebnisse einer Grundlagenstudie zum Freiheitsverständnis der Deutschen, Institut für Demoskopie Allensbach, Okt./Nov. 2003
- Ist der Mensch natürlich frei? - Ein Beitrag zu biologischen Bedingungen von Determination und Freiraum in der Kultur (PDF), Humanethologie (Gerhard Medicus, Universität Innsbruck)
- Der erlöste und befreite Mensch - Leben aus dem Evangelium, Texte zu Freiheit aus christlich-theologischer Sicht (Herbert Frohnhofen, Kath. FH-Mainz)
- Freiheit aus identitätspsychologischer Sicht (Lothar Knaak)