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Auslandsüberweisung

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Eine Auslandsüberweisung ist eine Überweisung von Geld, wobei das Geld von einem Gebietsansässigen an einen Gebietsfremden übertragen wird. Der BIC der Bank des Begünstigten ist für die beauftragte Bank sehr hilfreich und beschleunigt die Verarbeitung. Die Angabe der International Banking Account Number (IBAN) für Zahlungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist empfehlenswert.

Auslandsüberweisungen können steuerrechtliche Konsequenzen bedeuten und sind ab 12.500 Euro meldepflichtig. Die Meldung erfolgt in Deutschland an die Bundesbank, eine Missachtung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im Regelfall nimmt die Bank die Meldung ausgehender bzw. eingehender Zahlungen im Auftrag des Kunden vor, wenn die Zahlung in einer Summe erfolgt, die die Betragsgrenze übersteigt (nicht bei taggleichen 'gesplitteten' Zahlungen). Anderweitig ist der Zahlungsempfänger/-auftraggeber zur Meldung verpflichtet. Die Meldung erfolgt über das Z1-Formular (ausgehende Zahlungen) bzw. das Z4-Formular (eingehende Zahlungen), die u.a. auf der Internetseite der Bundesbank als PDF hinterlegt sind. Die Überweisungsdaten werden zur Erstellung der Außenwirtschaftsstatistik Deutschlands verwendet und nur kurzfristig gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an das Finanzamt o.a. erfolgt nicht.

EU-Überweisungen sind Auslandsüberweisungen in Euro unter Angabe der IBAN und des BIC (siehe SWIFT). Diese sind innerhalb der Europäischen Union nach der EU-Preisverordnung zum gleichen Preis wie eine Inlandsüberweisung auszuführen.

Siehe auch