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Schutzhund

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Als Schutzhund bezeichnet man einen Haushund, der die Schutzhundausbildung durchlaufen und mit einer Reihe von Prüfungen (SchH) erfolgreich abgeschlossen hat; das Tier ist danach zum Schutzdienst qualifiziert.

Nur sieben von über 400 weltweit von der FCI anerkannten Hunderassen werden als Schutzhunderassen eingestuft. Bekannte Schutzhunderassen sind beispielsweise der Hovawart und der Deutsche Schäferhund; die Schutzhundausbildung sowie die anschließenden Prüfungen können jedoch prinzipiell Hunde alle Rassen absolvieren.

Die Schutzhundausbildung, insbesondere der Einsatz von Methoden wie Starkzwang kann beim Hund Verhaltensstörungen auslösen.

Schutzhundprüfung

Die Schutzhundprüfung umfasst in allen Stufen die drei Sparten Nasenarbeit (triebliche Beutespiele), Unterordnung (Gehorsamstraining) und Schutzdienst; die Prüfungsinhalte werden in der Prüfungsordnung des Verbandes für das deutsche Hundewesen (VDH) festgeleg. Zugelassen sind Hunde aller Rassen sowie auch Mischlinge.

Zum Bestehen der Prüfung müssen in jeder Sparte mindestens 70 Prozent der Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl liegt bei 300. Die Bewertungen sind in Anlehnung an Schulnoten folgendermaßen gestaffelt:

  • vorzüglich: ≥ 286 Punkte;
  • sehr gut: ≥ 270;
  • gut: ≥ 240 Punkte;
  • befriedigend: <≥ 210 Punkte;
  • mangelhaft: ≥ 110 Punkte;
  • ungenügend: < 110 Punkt.

Nach bestandener Prüfung erhält der Hundeführer das Ausbildungskennzeichen (AKZ); nach Absolvieren der Schutzhundeprüfung erster Klasse (SchH Klasse I) kann die nächsthöhere Klasse mit erhöhten Anforderungen angestrebt werden. Folgende Schutzhunde-Klassen gibt es:

  • SchH Klasse I/VPG 1: z.B. Eigenfährte 200 Meter, Leinenführigkeit, Angriff auf den Hundeführer u.a.
  • SchH Klasse II/VPG 2: z.B. Fremdfährte 400 Meter, Laufschritt, Stehenbleiben aus der Bewegung, Angriff auf den Hund u.a.
  • SchH Klasse III/VPG 3: z.B. Fremdfährte 600 Meter, folgen frei, Sitz aus der Bewegung, Überfall u.a.

Daneben gibt es auch eine etwas anspruchsvollere internationale IPO-Schutzhundeprüfung; IPO-Hunde müssen grundsätzlich schussfest sein. Es werden folgende Klassen unterschieden:

  • IPO Klasse I
  • IPO Klasse II
  • IPO Klasse III

Mondioring

Eine Variante des Schutzhundesports ist das Mondioring, welches in Deutschland verboten ist; es wurde aus verschiedenen nationalen und internationalen Varianten wie IPO, Französischer Ring, Campagne, Belgischer Ring und KNPV/Holländischer Ring kombiniert. Mondioring umfasst u.a. Angriff von vorne mit Stock, Bewachen eines vom Richter gewählten Gegenstandes und Führerverteidigung.

Siehe auch

Literatur

  • Manfred Müller: Der echte, führige Schutzhund. Oertel + Spörer 2000. ISBN 3886278034
  • Manfred Müller: Die Spezialausbildung des Schutzhundes. Oertel + Spörer 1998. ISBN 3886272141
  • Manfred Müller: Vom Welpen zum idealen Schutzhund. Oertel + Spörer 1996. ISBN 3886271609

Werner Zabel und Jürgen Rixen; PDF-Datei)