Line-Sharing
Line-Sharing/Linesharing oder auch Leitungsteilung ist eine der Möglichkeiten, Sprachdienste und DSL-basierte Datendienste von unterschiedlichen Anbietern auf derselben Teilnehmeranschlussleitung zu liefern.
Mit Line-Sharing wird die Letzte Meile des Telefonnetzes für alle Teilnehmer des Telekommunikationsmarktes zugänglich gemacht und dadurch ein stärkerer Wettbewerb im Ortsnetz ermöglicht. Beim Line-Sharing wird einem anderen Anbieter nicht wie bei der Entbündelung die vollständige Anschlussleitung zur Verfügung gestellt, sondern die Leitung wird in Frequenzbänder aufgeteilt. Line-Sharing wird deshalb auch als Frequenzentbündelung bezeichnet.
Die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) endet im Regelfall am Hauptverteiler der Ortsvermittlungsstelle. Die meisten Vermittlungsstellen sind im Besitz von nationalen Monopolunternehmen wie in Deutschland der Deutschen Telekom AG (DTAG). Einige alternative Netzbetreiber wie Arcor oder Hansenet bieten aber ebenfalls Sprachdienste an und besitzen dafür eigene Vermittlungsstellen. Will ein Kunde den Anbieter für den Sprachdienst wechseln, kann die TAL einfach "umgeklemmt" werden, so dass sie dann zu einer Vermittlungsstelle des neuen Anbieters führt. Dieses Umklemmen wird als "Entbündelung" der TAL bezeichnet. Will der Kunde aber die Sprachdienste von einem bestimmten Anbieter beziehen, den breitbandigen Internetzugang aber von einem alternativen Anbieter, so ist ein Line-Sharing eine der Möglichkeiten für eine technische Umsetzung. In diesem Fall muss der alternative Anbieter die DSL-Anschlüsse über einen eigenen DSLAM bereitstellen, der dann die DSL-Verbindung des Kunden abschließt.
Das Line-Sharing hat sich in Deutschland nicht durchgesetzt. Wettbewerber, die alternativ zur Deutschen Telekom eigene DSL-Anschlüsse anbieten, nutzen hierfür fast ausschließlich die entbündelte Teilnehmeranschlussleitung und bieten auch den Telefondienst an.
Statt des Line-Sharing wird in Deutschland vorzugsweise der Bitstromzugang genutzt. Für alternative Anbieter hat dies den Vorteil, das ihnen keine Investitionskosten für eigene DSLAMs entstehen. In der Konsequenz hat der Kunde nicht nur die Grundgebühr für seinen Telefonanschluss zu tragen, sondern auch eine Grundgebühr für den Bitstromzugang der DSL-Infrastruktur zu entrichten.