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Hohenzollernsche Lande

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Mit dem Begriff Hohenzollerische Lande wurde der Regierungsbezirk Sigmaringen des Staates Preußen bezeichnet, der bis zur Auflösung des Staates Preußen nach dem 2. Weltkrieg bestand. Der Regierungsbezirk unterstand keiner Provinz und war somit einer Provinz gleichgestellt, die gelegentlich auch als "Provinz Hohenzollern" bezeichnet wurde. Ihren Namen hatte die Provinz nach der Burg Hohenzollern, dem Stammsitz dieses Herrscherhausen in der Nähe von Hechingen auf der Schwäbischen Alb im heutigen Baden-Württemberg.

Gebildet wurde der Regierungsbezirk Sigmaringen im Jahre 1850, als die beiden ehemaligen Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen an den Staat Preußen fielen. Zuvor hatten die beiden Fürsten am 7. Dezember 1849 abgedankt. Beide Herrscherhäuser hatten seit 1695/1707 Erbschaftsverträge mit Preußen, weshalb die Gebiete an Preußen gelangten. Diese fügten die beiden Fürstentümer zu einem Regierungsbezirk mit Sitz in Sigmaringen zusammen.

Verwaltungsmäßig war der Regierungsbezirk Sigmaringen in den Landkreis Hechingen und den Landkreis Sigmaringen gegliedert und hatte 1939 73.844 Einwohner.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Gebiet Bestandteil der französischen Besatzungszone. Die Franzosen vereinigten es 1946 mit dem südlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg zum Land Württemberg-Hohenzollern (Hauptstadt Tübingen), welches 1952 im Land Baden-Württemberg aufging.