Energiewirtschaft
Der Begriff Energiewirtschaft umschreibt alle Einrichtungen und Handlungen von Menschen und Institutionen mit dem Ziel, die Versorgung von Privat-Haushalten und Betrieben aller Art mit Energie aus Energie-Gasen (zum Beispiel Wasserstoff, Stadtgas oder Erdgas), aus flüssigen Kraftstoffen oder aus elektrischem Strom sicherzustellen.
Er umfasst u. a. die Themenbereiche Energiegewinnung, Energiespeicherung, Energietransport, Vertrieb und Abrechnung von Energie, sowie die Versorgungssicherheit.
Träger der Energiewirtschaft sind vorrangig die Erdölindustrie sowie die Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitätswirtschaft, Gaswirtschaft und Fernwärmewirtschaft. Seit einigen Jahren werden im Rahmen der staatlichen Förderung einer Energiewirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien private Haushalte beteiligt (Erneuerbare-Energien-Gesetz).
Allgemein
Von Energiewirtschaft im engeren Sinne kann man seit der Spätphase der industriellen Revolution sprechen. Mit Aufkommen der Nutzung von Elektrizität und Gas wurde der Aufbau einer Versorgungsstruktur notwendig. Sie war zunächst lokal und zentralistisch organisiert. Es bildeten sich die hierfür typischen natürlichen Monopole heraus. Dies machte eine staatliche Regulierung erforderlich, um einen preislichen Machtmissbrauch seitens der Energieversorgungsunternehmen zu verhindern. Inzwischen zieht sich die staatliche Kontrolle zunehmend auf den netzgebundenen Bereich der Energiewirtschaft zurück, da sich die Energieerzeugung auf eine polypole Anbieterstruktur hin entwickelt. In Deutschland unterliegen die Endverbrauchertarife für Strom und Gas bis Mitte 2007 den zuständigen Behörden der Bundesländer. Die Bundesnetzagentur wird künftig nur noch die Durchleitungsgebühren prüfen.
Siehe auch
- Deutsche Energiewirtschaft
- Österreichische Energiewirtschaft
- Energiemarkt
- Energiepolitik
- Energieversorgung
- Energiewirtschaft Russlands
- Wirtschaftsordnung