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Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (kurz GVU) ist ein eingetragener Verein, der im Auftrag der Filmbranche und der Entertainmentsoftware-Industrie arbeitet. Er trägt nach eigener Aussage "im Netzwerk der internationalen Antipiraterie-Organisationen der Motion Picture Association (MPA) dazu bei, geistiges Eigentum zu schützen und die Verbreitung von illegalen Kopien (Urheberrechtsverletzungen) einzudämmen".

Aktivitäten

(Achtung: Mehr Werbung denn Information!)

Der GVU gehören über 80 Unternehmen und Verbände an. Seit 1984 unterstützt sie die Strafverfolgungsbehörden (zum Beispiel Polizei, Staatsanwaltschaft und Zoll) und vertritt seine Erkenntnisse und Politik als Lobbyorganisation gegenüber Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft.

Seit der Gründung der GVU im Jahr 1984 konnte man nach eigenen Angaben in über 20 Jahren zahlreiche Erfolge gegen die Film- und Softwareurheberrechtsverletzung verzeichnen, jedoch wurden die Ermittlungsmethoden des Vereins diskutiert, als die GVU am 24. Januar 2006 selbst in den Verdacht der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung geriet[1][2]. Der durch heise online und onlinekosten.de angeregten Diskussionen folgte allerdings keine Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens.

Die GVU wurde ebenfalls durch ihre Kampagne „Hart aber gerecht“ bekannt. Die für manche witzige, von anderen stark kritisierte und diskutierte Kampagne erweckt den Eindruck, auf Diebstahl geistigen Eigentums folge sehr schnell eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Eine solche ist allerdings nur in besonders schweren, gewerbsmäßigen Fällen von Urheberrechtsverletzungen zu erwarten.

Kritik

Die Methoden der GVU sind umstritten. Auf der einen Seite wird durch eine starke Lobbyarbeit maßgeblich Einfluss auf die Gesetzgebung im Bereich des Urheberrechts genommen. Auf der anderen Seite unterstützt die GVU mit konspirativen Methoden den Betrieb von Servern im Internet, über die illegal Kopien von Filmen und Musikstücken verbreitet werden. Dadurch gelangt die GUV unmittelbar an IP-Adressen der Nutzer dieser Server. Die ermittelten IP-Adressen werden anschließend zur Einleitung eines Strafverfahrens an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Im folgenden Prozess schließlich stellt die GVU Gutachter, welche auf Seiten der Staatsanwaltschaft Einschätzungen zum Tatbestand erstellen.

Einzelnachweise

  1. heise online: GVU soll Raubkopierer gesponsert haben
  2. onlinekosten.de: Razzia: Ermittlungen gegen die GVU