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Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

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Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögen (BEV). Sie gewährt ihren Mitgliedern Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten.

Die KVB betreut zur Zeit 247.000 Mitglieder. Zusammen mit den mitversicherten Angehörigen haben annähernd 420.000 Versicherte Anspruch auf Leistungen der KVB.

Der Geschäftsbereich der KVB ist in 5 Verwaltungsbezirke eingeteilt. In jedem Verwaltungsbezirk werden die Geschäfte von einer Bezirksleitung geführt und von einem Bezirksgeschäftsführer geleitet.

  • KVB Bezirksleitung Karlsruhe - Baden-Württemberg
  • KVB Bezirksleitung Rosenheim - Bayern
  • KVB Bezirksleitung Kassel - Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
  • KVB Bezirksleitung Wuppertal - Nordrhein-Westfalen
  • KVB Bezirksleitung Münster - Niedersachsen, Schleswig-Holsetin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Berlin

Die KVB unterscheidet in vier Tarifgruppen (I, II, III und IV) mit unterschiedlich hohen Erstattungshöhen der (steigerbaren) Sätze der GOÄ. Die meisten Bundesbahnbeamten gehören der Tarifgruppe III an, deren Erstattung nahe an die "echten" Privatversicherungen der anderen Beamten und Selbständigen herankommt. Die (selteneren) Klassen I und II liegen deutlich unter diesen Sätzen. Angehörige aller vier aber haben den Status eines Privatpatienten.