Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro
Notenzitat
Gibt es Bedenken, dieses Notenzitat Bild:Big_Swifty_Thema.png in einem Artikel in der Wikipedia zu verwenden? Die Dauer beträgt 8 Takte bzw. 8,5 Sekunden. Der Rechteinhaber des Stücks wurde nicht um Erlaubnis gefragt. Sind die Lizenz und die Quellenangaben korrekt? Für Hinweise dankt --Hei_ber
- Ich glaube grundsätzlich nicht, dass wir hier mit Zitaten argumentieren können, dazu fehlt ja schonmal der Zitatzweck. Frei verwenden kann man mangels Schöpfungshöhe nur solche Ausschnitte, bei der keine Individualität mehr zum Ausdruck kommt. Die dürften dann allerdings so kurz und allgemein sein, dass sie für spezifische Artikel wertlos sind. Die Seiten [1] und [2] erörtern das Thema Kopie von Noten, irgendwo hatte ich auch noch den Standpunkt der GEMA rumliegen, die aber meiner Erinnerung nach im selben Tenor verfasst ist. Alles sehr imho und IANAL.--Wiggum 18:19, 30. Sep 2006 (CEST)
- Gleiches Problem übrigens bei Commons:Commons:Deletion requests/Image:Smoke On The Water.PNG--Wiggum 18:20, 30. Sep 2006 (CEST)
- Rtc hat gerade einen LA gestellt, ich schlage vor, konkret dort zu argumentieren. In diesem Fall ist der Zitatzweck eine Demonstration typischer Stilmerkmale (Taktwechsel und Themenvariierung) der Musik Zappas, die im Artikel beschrieben werden bzw. eingearbeitet werden sollen. Dazu könnte ich mich im Zweifel auf 4 Takte beschränken. Keineswegs sollen hier Noten abgebildet werden, um das Stück auch nur im Entferntesten nachspielen zu können. --Hei_ber 19:09, 30. Sep 2006 (CEST)
Das einzige Problem mit dem Zitat ist m.E., dass das Bild kontextunabhängig veröffentlicht wird und daher per se kein Zitatzweck gegeben ist. Würde man die Noten z.B. über eine tex-ähnliche Syntax direkt im Text einbinden müsste das (entsprechende Kürze und Erfüllung sonstiger Zitatkriterien vorausgesetzt) durchgehen.--Wiggum 19:32, 30. Sep 2006 (CEST)
- Hm, geht MusicTeX in Wikimedia? Ansonsten scheint werde ich versuchen, nur sowenig zu zitieren, dass die Schöpfungshöhe des Zitats nicht erreicht wird. In der nun geplanten, abgespeckten Fassung möchte ich gerne folgendes zeigen:
- 1 Takt des Themas
- Variation des Themas in einem späteren Takt
- Variation des Themas in zwei Takten, 4 Takte später.
- Nützt es etwas, diese Takte einzeln als Bilder zu speichern und im Artikel zusammenzusetzten? Die einzelnen Takte erreichen vermutlich nicht die Schöpfungshöhe, da sie nur aus zwei verschiedenen Tonhöhen bestehen (Erst die Zusammenstellung macht sie zum Kunstwerk...). Falls das OK ist, mache ich einen SLA auf das alte und stelle das neue zur erneuten Begutachtung ein. --Hei_ber 19:56, 30. Sep 2006 (CEST)
- Sobald Du lediglich ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf einen Teil reduzierst (statt z.B. einen solchen Teil für Dein eigenes Werk zu verwenden), bearbeitest Du das Werk, das heißt, es ist selbst dann nicht erlaubt, wenn der Teil für sich keine Schöpfungshöhe hätte. (Das würde die Notwendigkeit des Zitatrechts ad absurdum führen, weil die meisten Zitate für sich genommen keine Schöpfungshöhe haben.) Eine freie Verwendung, wie Du sie hier implizit anstrebst, ist nur gestattet wenn "ein derartiger Abstand besteht, der [das Werk] in den Hintergrund treten und dessen individuellen Züge verblassen lässt"[3] Wenn Du aber explizit erklärst, dass das gesamte neue Werk einfach nur ein Teil des Originalwerks ist, ist das inhärent gerade nicht der Fall. Ein Zitat wird also nicht deshalb frei, nur weil der zitierte Teil für sich genommen keine Schöpfungshöhe hat. --Rtc 20:13, 30. Sep 2006 (CEST)
- Das habe ich nicht verstanden. Es erscheint mir widersprüchlich. Ist das eine speziell auf Noten gemünztes Recht? --Hei_ber 20:59, 30. Sep 2006 (CEST)
- Sobald Du lediglich ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf einen Teil reduzierst (statt z.B. einen solchen Teil für Dein eigenes Werk zu verwenden), bearbeitest Du das Werk, das heißt, es ist selbst dann nicht erlaubt, wenn der Teil für sich keine Schöpfungshöhe hätte. (Das würde die Notwendigkeit des Zitatrechts ad absurdum führen, weil die meisten Zitate für sich genommen keine Schöpfungshöhe haben.) Eine freie Verwendung, wie Du sie hier implizit anstrebst, ist nur gestattet wenn "ein derartiger Abstand besteht, der [das Werk] in den Hintergrund treten und dessen individuellen Züge verblassen lässt"[3] Wenn Du aber explizit erklärst, dass das gesamte neue Werk einfach nur ein Teil des Originalwerks ist, ist das inhärent gerade nicht der Fall. Ein Zitat wird also nicht deshalb frei, nur weil der zitierte Teil für sich genommen keine Schöpfungshöhe hat. --Rtc 20:13, 30. Sep 2006 (CEST)
- Achtung, Ketzervorschlag: Man könnte die einzelnen Elemente als kleine Bildchen hochladen (also z.B. Cis-achtel, b-halbe o.ä.) und dann die einzelnen Bilder im Artikel zum Zitat kombinieren. Ob sich das sinnvoll formatieren lässt kann ich nicht beurteilen, zumindest die Brücken bei Achtel- und Sechzehntelnoten dürften schwierig werden.--Wiggum 20:23, 30. Sep 2006 (CEST)
- Das wäre in der Tat gefickt eingeschädelt. ;) --Rtc 20:24, 30. Sep 2006 (CEST)
- Achtung, Ketzervorschlag: Man könnte die einzelnen Elemente als kleine Bildchen hochladen (also z.B. Cis-achtel, b-halbe o.ä.) und dann die einzelnen Bilder im Artikel zum Zitat kombinieren. Ob sich das sinnvoll formatieren lässt kann ich nicht beurteilen, zumindest die Brücken bei Achtel- und Sechzehntelnoten dürften schwierig werden.--Wiggum 20:23, 30. Sep 2006 (CEST)
- Wie realistisch ist der Aufteilversuch? Rechtlich? Technisch? - Ich denke da an unsichtbare Rahmen, die durchgehende Linien unmöglich machen und Zeilenumbrüche. Wenn das eine Option ist, dann hacke ich die Noten eben ausenander und nenne die Fragmente "4 1/16 Noten fis g fis g " etc. Die werden dann im Artikel zum Zitat zusammengesetzt und dort wird auch darauf eingegangen (Steht jetzt schon drin). Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das Notenmaterial eines Taktes, eingestellt als "Noten" Urheberrechte verletzt. In der Zusammensetzung hoffe ich dann auf das Zitatrecht. Ich werde auch auf die Commons-Diskussion schauen. --Hei_ber 20:59, 30. Sep 2006 (CEST)
- Es behauptet ja niemand, dass ein Zitat Urheberrecht verletzt! Es ist lediglich richtlinienwidrig, weil wir freie Inhalte haben wollen und ein Zitat nicht frei ist, auch dann nicht, wenn es für sich genommen keine Schöpfungshöhe hat, denn ich kann es auch in diesem Fall nicht frei verwenden. Ziehe bitte immer den Postkartentest heran ("Begehe ich eine URV, wenn ich das Bild, so wie es ist, als Rückseite einer Postkarte verwende, und sie dann so verkaufe?"). Nur, wenn (neben anderen Kriterien) dieser Test bestanden ist, darf ein Bild auf Wikipedia eingestellt werden. Du solltest einen Satz generischer Bilder machen für Notensatz, keinen, der auf dieses Ding bezogen ist (es "zerhackt"). Es sollte sich eine ganze Klasse von beliebigen Dingen damit darstellen lassen, die nicht auf dieses bestimmte Zitat bezogen sind. Dann kann man sinnvoll argumentieren, dass Du die zitierte Information im Wikipediaartikel steckt, und nicht in den Bildern. --Rtc 21:52, 30. Sep 2006 (CEST)
- Ich wollte auch grade ne Antwort schreiben, aber danke du nimmst meine Gedanken vorweg. :-) --Wiggum 21:55, 30. Sep 2006 (CEST)
- Achso, ein Zitat ist natürlich auch nicht gegen die Richtlinien. Ein Bild welches ein urheberrechtlich geschütztes Werk (oder Teile davon) zeigt, ist aber kein Zitat, da es hier nicht im Kontext eines Artikels veröffentlicht wird, sondern für sich allein stehend.--Wiggum 21:56, 30. Sep 2006 (CEST)
- Richtig. Ersetze "Zitat" durch "Bilder, die nur in bestimmten Kontexten unter Zuhilfename einer Schranke des Urheberrechts benutzt werden dürfen, die aber für sich genommen nicht frei sind." --Rtc 22:49, 30. Sep 2006 (CEST)
- Es behauptet ja niemand, dass ein Zitat Urheberrecht verletzt! Es ist lediglich richtlinienwidrig, weil wir freie Inhalte haben wollen und ein Zitat nicht frei ist, auch dann nicht, wenn es für sich genommen keine Schöpfungshöhe hat, denn ich kann es auch in diesem Fall nicht frei verwenden. Ziehe bitte immer den Postkartentest heran ("Begehe ich eine URV, wenn ich das Bild, so wie es ist, als Rückseite einer Postkarte verwende, und sie dann so verkaufe?"). Nur, wenn (neben anderen Kriterien) dieser Test bestanden ist, darf ein Bild auf Wikipedia eingestellt werden. Du solltest einen Satz generischer Bilder machen für Notensatz, keinen, der auf dieses Ding bezogen ist (es "zerhackt"). Es sollte sich eine ganze Klasse von beliebigen Dingen damit darstellen lassen, die nicht auf dieses bestimmte Zitat bezogen sind. Dann kann man sinnvoll argumentieren, dass Du die zitierte Information im Wikipediaartikel steckt, und nicht in den Bildern. --Rtc 21:52, 30. Sep 2006 (CEST)
- Wie realistisch ist der Aufteilversuch? Rechtlich? Technisch? - Ich denke da an unsichtbare Rahmen, die durchgehende Linien unmöglich machen und Zeilenumbrüche. Wenn das eine Option ist, dann hacke ich die Noten eben ausenander und nenne die Fragmente "4 1/16 Noten fis g fis g " etc. Die werden dann im Artikel zum Zitat zusammengesetzt und dort wird auch darauf eingegangen (Steht jetzt schon drin). Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das Notenmaterial eines Taktes, eingestellt als "Noten" Urheberrechte verletzt. In der Zusammensetzung hoffe ich dann auf das Zitatrecht. Ich werde auch auf die Commons-Diskussion schauen. --Hei_ber 20:59, 30. Sep 2006 (CEST)
Ich habe keine Bedenken gegen das Notenzitat. Rtc und Wiggum sind hier entschieden zu kleinlich. Unsere Server sind als Ganzes zu betrachten. Fair use-Bilder aus en können auch in Deutschland abgerufen werden und sind auch separat betrachtbar. Im übrigen gilt: Rtc's Postkartentest ist offenkundiger Stuss. Ziehe bitte immer den Postkartentest heran ("Begehe ich eine URV, wenn ich das Bild, so wie es ist, als Rückseite einer Postkarte verwende, und sie dann so verkaufe?"). Wenn man das Bild einer lebenden Person in dieser Weise vermarktet, ist bei Personen der Zeitgeschichte, die hier ohne Einwilligung aufgenommen werden, eine solche Vermarktung auf einer Postkarte unzulässig. Rtc möge also bitte einen Löschantrag gegen alle Bilder lebender Personen stellen, das würde ich diesem zelotischen Wichtel zutrauen. Auch das Abdruck eines Gemeindewappens auf einer Postkarte oder der olympischen Ringe wäre unzulässig. Siehe FAQ Rechtliches. --Histo Bibliotheksrecherche 03:45, 1. Okt 2006 (CEST)
- Ich habe ausdrücklich "Begehe ich eine URV" (hervorhebung diesmal) geschrieben. Wenn ich das Bild einer lebenden Person, eines Gemeindewappens oder der olympischen Ringe in dieser Weise vermarkte, begehe ich keine Urheberrechtsverletzung, sondern eine Verletzung von Rechten, die mit dem Urheberrecht nichts zu tun haben. Diesen Unterschied müsstest Du eigentlich am besten kennen. --Rtc 03:52, 1. Okt 2006 (CEST)
Ist ein æhnliches Problem wie bei den Audiozitaten: Die duerfen zwar ohne Probleme im Artikel im Rahmen des Zitates genutzt werden, aber eben nicht ohne Kontext hochgeladen werden, weil sie alleinstehend eine URV sind. Bei einer "Hardkodierung" im Artikel selbst habe ich aber auch keinerlei Bedenken. --Kantor Hæ? 05:54, 1. Okt 2006 (CEST)
@RTC: Die reine (erst recht auszugsweise) Notation einer Melodie erreicht nicht die Schøpfungshøhe einer Bearbeitung. Die Argumentation ist zwar grundsætzlich richtig, hier aber vøllig an den Haaren herbeigezogen, da hier sicherlich kein neues Werk entstanden ist.
@Histo: Seit wann ist hier "Fair Use" erlaubt?
- Ich habe nie behauptet, dass die reine Notation eine eigene Schöpfungshöhe hat. --Rtc 06:30, 1. Okt 2006 (CEST)
Wenn wir unsere Server als ganzes betrachten, dann möchte ich mal wissen, warum wir keine Bildzitate zulassen? Auf die en-WP mit ihrem Fair-Use-Kram haben wir hier wohl eher wenig Einfluss.--Wiggum 11:44, 1. Okt 2006 (CEST)
Hinweis: Ich habe das hier vorgestellte Bild jetzt mit einem SLA versehen, unbenommen der rechtlichen Lage. Ich werde eine Alternative hochladen, die nicht mehr das Thema sondern nur noch ein Motiv in verschiedenen Variationen enthält. Außerdem habe ich den beschreibenden Text in die Grafik mit eingebaut - das ist auch Leserfreundlicher, da das Bild letzich ja doch in der Großansicht verwendet wird und damit der Text im Artikel verdeckt ist. Ich denke, dass damit eine annehmbare Lösung gefunden wurde. Danke für die Beiträge hier. Gruß --Hei_ber 11:53, 1. Okt 2006 (CEST)
Wie wäre es mit einem Bettelbriefeintrag auf meta:Help:Displaying a formula um eine Erweiterung des TeX-Markup um eine Notensetzfunktion.--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 12:03, 1. Okt 2006 (CEST)
diese Änderung geht ja wohl völlig an der Realität vorbei. Kann das bitte jemand rückgängig machen? Die Realität ist einfach, dass sich niemand auch nur im entferntesten die mühe macht, ihrgendwelche Links noch anzuklicken, geschweige denn durchzulesen, bevor er hochläd. Einige Kürzungen sind durchaus nicht schlecht, aber eine zentrale Sache wurde mit entfernt. Ich schlage vor, sie wieder wie folgt einzubauen:
![]() |
Lade nur solche Bilder hoch, von denen du ganz sicher weißt, dass sie, soweit es das Urheberrecht betrifft, zweifelsfrei von jedermann und überall (auch außerhalb der Wikipedia) für jeden Zweck weiterverbreitet, verändert und auch kommerziell genutzt werden dürfen. Es genügt nicht, dass die Verwendung lediglich gesetzlich erlaubt ist: Es ist das vorderste Ziel von Wikipedia, sich gegen proprietäre Inhalte zu stellen und freie Inhalte zu schaffen! |
Okay, es ist absichtlich übertrieben, aber es ist nicht wirklich scherzhaft gemeint. Dieser Hinweis ("das Wichtigste in kürze") ist mehr als notwendig. Diese Sache muss sehr deutlich gesagt und immer wieder wiederholt werden. --Rtc 20:04, 30. Sep 2006 (CEST)
- Klar versteht man, daß du das bewußt überspitzt gemacht hast. Besser kurz und kanpp, aber verständlich, so wenig Text wie möglich - je mehr es ist, umso unwahrscheinlicher ist es, daß sich das jemand durchliest. Ich wäre sogar dafür, den commons-Klotz rauszunehmen, bis von Seite der dortigen Admins ein klares Statement zum Thema Urheberrecht erfolgt ist. Ich möchte aber ungern einfach so auf dieser zentralen Seite eingreifen, wenn kein Konsens vorliegt. --Ralf
22:05, 30. Sep 2006 (CEST)
- Kannst du mal näher erklären, was für ein „Statement zum Thema Urhberrecht“ erfolgen soll?--Hannes2 Diskussion 22:11, 30. Sep 2006 (CEST)
- Vermutlich intendiert Ralf sowas. SCNR --Wiggum 22:58, 30. Sep 2006 (CEST)
- ROTFL... vergleich mal mit dieser Aussage ;). PS: Es wird mal wieder versucht, meine unbequeme Persönlichkeit still und leise loszuwerden: [4]. --Rtc 23:29, 30. Sep 2006 (CEST)
- Ein klares, sinnvolles Commons-Statement wäre z.B. "Manche rechtlichen Tricksererein mögen interessant sein, aber urheberrechtlich geschützte Werke werden nur akzeptiert wenn
- der hochladende Benutzer selbst der Urheber ist, nichts unfrei verwendet hat und keine Rechte abgegeben hat (auch nicht an Verwertungsgesellschaften) oder
- sie unter einer freien Lizenz wie der GFDL oder Creative Commons veröffentlich wurden (und nicht lediglich mit einem unspezifischen Hinweis 'public domain' – ausgenommen Creative Commons PD dedication –, 'frei verwendbar', 'für journalistische/wissenschaftliche Zwecke' oder ähnliches gekennzeichnet sind) oder
- die schriftliche Einverständniserklärung aller Personen vorliegt, die einen Teil der Exklusivrechte an dem Bild besitzen (mit besonderer Vorsicht bei Bildern von Profis wie Berufsfotographen – Presse-, Medien-, PR-Fotos –, bei denen schließlich im Allgemeinen die Freigabe unter einer freien Lizenz im Widerspruch zu den eigenen Interessen steht) oder
- die Schutzdauer des Bildes im Ursprungsland abgelaufen ist, mindestens aber 70 pma oder
- Wenn das Bild durch die Gesetze eines Staates vom Urheberrechtsschutz ausgenommen ist, dessen Regierung gleichzeitig selbst der Rechteinhaber des Bilds ist.
- --Rtc 23:08, 30. Sep 2006 (CEST)
- Vermutlich intendiert Ralf sowas. SCNR --Wiggum 22:58, 30. Sep 2006 (CEST)
- Kannst du mal näher erklären, was für ein „Statement zum Thema Urhberrecht“ erfolgen soll?--Hannes2 Diskussion 22:11, 30. Sep 2006 (CEST)
Die oben genannten Links zu englischen Diskussionen kann ich nicht kommentieren, weil ich sie nicht verstehe. Solange bei commons ominöse Lizenzen wie PD-polish, PD-Italy oder Bilder sowjetischer Fotografen unter PD-US-GOV akzeptiert werden, sind die commons für Europa nicht vertretbar und sollten abgeschaltet werden, bis das geklärt ist. In Italien, Polen und Rußland gelten 70 Jahre pma - auch wenn das die amerikanischen Admins auf commons nicht wahr haben wollen. Als Fotograf fühle ich mich in commons äußerst unwohl, weil ich nicht weiß, was die da mit meinen Bildern irgendwann anstellen. Wird mein GFDL-Bild morgen zu US-PD-GOV erklärt? Nein danke! --Ralf 01:16, 1. Okt 2006 (CEST)
Der Uploadtext ist offenkundiger Unsinn. Für jeden Zweck ist Kappes, einmal mehr werden die FAQ Rechtliches ignoriert, in der die entsprechenden Ausnahmen aufgelistet werden. Wir dürfen demnach keine Bilder lebender Personen, keine Wappen, keine Bilder unter Panoramafreiheit (keine Veränderung des dargestellten geschützten Objekts!) usw. nehmen --Histo Bibliotheksrecherche 03:35, 1. Okt 2006 (CEST)
- Der Uploadtext ist kein Unsinn, weil er die Grundidee wiedergibt. Was Ausnahmen betrifft, macht es nichts, wenn der Benutzer sie erst über eine verlinkte FAQ erfährt. Wenn er die nicht liest, schadet es dann in jedem Fall nicht. Wichtig ist, dass kurz und knapp die Grundidee vermittelt wird (die unzweifelhaft richtig wiedergegeben ist), und nicht mit Ausnahmen davon abgelent wird. Der Uploadtext soll kurz über das wichtigste informieren, keine überflüssige Exaktheit beinhalten. Man darf hier ruhig etwas schematisieren. --Rtc 03:47, 1. Okt 2006 (CEST)
GFDL 2: Sie kommt
http://gplv3.fsf.org/doclic-dd1-guide.html --Rtc 23:53, 30. Sep 2006 (CEST)
- Und was bedeutet das für uns konkret? Was wurde bei der neuen Version geändert? (Ich hab mir deinen Link noch nicht angeschaut.) -- ChaDDy ?! +/- 23:57, 30. Sep 2006 (CEST)
- Interessant ist z.B.
- 6a. EXCERPTS
- You may publish a work, a Modified Version, or a collection, of up to 20,000 characters of text (excluding formatting mark-up) in electronic form, or up to 12 normal printed pages, or up to a minute of audio or video, as an Excerpt. An Excerpt follows the applicable rules of this license, except that the following required materials--the copy of this license, title page materials, historical copyright notices, warranty disclaimers, and any required sections--may be replaced by one or more publicly accessible URLs referring to the same materials.
- Mit anderen Worten dadurch dürfte wohl in den allermeisten Fällen der Zwang zur vollständigen Wiedergabe der GFDL entfallen und es ist nur noch ein URI notwendig, also im Prinzip Legalisierung der ohnehin schon bestehenden Nachlässigkeit.--Wiggum 00:15, 1. Okt 2006 (CEST)
Nr. 8b ist auch interessant:
[8b. WIKI RELICENSING
If the Work was previously published, with no Cover Texts, no Invariant Sections, and no Acknowledgements or Dedications or Endorsements section, in a system for massive public collaboration under version 1.2 of this License, and if all the material in the Work was either initially developed in that collaboration system or had been imported into it before 1 June 2006, then you may relicense the Work under the GNU Wiki License.]
Was auch immer eine "GNU Wiki License" sein mag, ich frage mich, warum man hier nicht auch gleich CC mit einbezogen hat.--Wiggum 00:31, 1. Okt 2006 (CEST)
- Aus politischen Gründen. --Rtc 01:02, 1. Okt 2006 (CEST)
Printversion der GFDL
Wie bekommen wir eine Printversion von Wikipedia:GNU Free Documentation License in die Wikipedia? Die Versionen, die Smial und ich erstellt haben, haben sich leider einen Bild-LA gefangen, da bei Text im Wikipedia:-Namensraum wohl GFDL-Verstöße zulässig sind, bei Drucktexten (PDF) jedoch nicht, da diese unter Bildlizenz fallen.--jha 00:18, 1. Okt 2006 (CEST)
- P.S. Ein Ausweg wäre, die GFDL-PDFs extern auf einen Webserver zu legen. Aber a) halte ich das für etwas kleinkariert, würde mich b) jedoch natürlich über den steigenden Google-Pagerank aufgrund der Links aus der WP freuen ;-) --jha 00:20, 1. Okt 2006 (CEST)
- Ich schlage vor, dass wir hier eine der seltenen Ausnahmen im Sinne von Wikipedia:Neues Meinungsbild Urheberrecht machen, da es der Enzyklopädie dient, wenn der Text als Printversion hier vorrätig gehalten wird und im Wikipedia-Namensraum bei den Lizenzbedingungen darauf verlinkt wird. Ich habe mal Vorlage:Ausnahme erstellt. --Rtc 00:31, 1. Okt 2006 (CEST)
- Full ACK. Gerüchten zufolge sind auch die diversen Wikimedia/Wikipedia-Logos urheberrechtlich geschützt und prangen merkwürdigerweise dennoch in allen Projekten. Wollen wir mal nicht päpstlicher sein als der Papst.--Wiggum 00:41, 1. Okt 2006 (CEST)
- Ich schlage vor, dass wir hier eine der seltenen Ausnahmen im Sinne von Wikipedia:Neues Meinungsbild Urheberrecht machen, da es der Enzyklopädie dient, wenn der Text als Printversion hier vorrätig gehalten wird und im Wikipedia-Namensraum bei den Lizenzbedingungen darauf verlinkt wird. Ich habe mal Vorlage:Ausnahme erstellt. --Rtc 00:31, 1. Okt 2006 (CEST)
Ich denke mal, bei der Lizenz, unter der unser gesamtes Projekt steht, kann man mal eine Ausnahme machen und die PDFs behlaten. -- ChaDDy ?! +/- 14:47, 1. Okt 2006 (CEST)
Da nur befürwortende Stimmen kamen, habe ich die folgenden Dokumente, die nicht unter einer freien Lizenz stehen, nun als Ausnahme markiert.
- Bild:GNU_Free_Documentation_License_Version_1.2_-_on_ONE_single_A4_-_2_colums.pdf
- Bild:GNU_Free_Documentation_License_Version_1.2.pdf
- Bild:GNU_Free_Documentation_License_Version_1.2_dreispaltig.pdf
--Rtc 10:32, 10. Okt. 2006 (CEST)
Das Bild:Tianxia sticker.jpg scheint als Vorlage eine Veröffentlichung eines deutschen Bundesministeriums zu verwenden. Wird auch unter Wikipedia:WikiProjekt_China#Tianxia angesprochen. --chrislb 问题 07:38, 1. Okt 2006 (CEST)
- Es scheint sich um einen Scan eines Aufklebers zu sein, den das Bundesministerium in den 1990er Jahren herausgegeben hat. --chrislb 问题 07:46, 1. Okt 2006 (CEST)
Panoramafreiheit in Bild:Koeln-Lindenthal-027.jpg?
Die hier abfotografierte Tafel ist fest an einem Gebäude angebracht. Das Foto zeigt jedoch nicht das Gebäude sondern ausschließlich die Tafel mit dem darauf befindlichen Erklärungstext. Ich vermute hinsichtlich der Textveröffentlichung durch das Foto eine URV. Oder liegt hier ein Fall der Panoramafreiheit vor? Danke für eine Auskunft, Gruß --Superbass 23:00, 3. Okt 2006 (CEST)
- Kriterien für Panoramafreiheit sind: öffentlich zugänglich ohne Hilfsmittel, bleibend im öffentlichen Raum. Wenn das eine Hinweistafel außen am Gebäude ist, dann gehe ich mal davon aus, dass das zutrifft.--Wiggum 23:15, 3. Okt 2006 (CEST)
Die Zulässigkeit ergibt sich aus Panoramafreiheit. Ich kann nicht verstehen, wieso Superbass des Lesens dieses Artikels nicht fähig ist und wieso Wiggum darauf verzichtet hat, zweimal zwei eckige Klammern zu spendieren. Ich halte die Antwort ohne einen entsprechenden Wikilink für extrem unvollständig. Niemand ist ja gezwungen den Link anzuklicken, aber die absolut Unbedarften, die hier regelmäßig erscheinen, finden da diue nötigen Belege. --Histo Bibliotheksrecherche 00:55, 4. Okt 2006 (CEST)
- Hallo Histo,
- Fähig zum Lesen schon, bloß zu tranig, von Wikipedia:Bildrechte zu Panoramafreiheit weiterzuklicken - ich habs echt übersehen, dass wir dazu einen Artikel haben. Sei nachsichtig mit den Fehlbaren (und überhaupt: Wilkommen zurück in der Wikipedia!). Dank auch an Wiggum... Gruß --Superbass 01:17, 4. Okt 2006 (CEST)
Commons - Massiver Löschantrag
Hier läuft gerade eine massiver Löschantrag. Ersters finde ich es sehr fragwürdig gleich pauschal so viele Bilder löschen zu wollen, ohne jedes einzelne Bild zu berücksichtigen. Zweitens scheint mir hier der Copyright Begriff zu weit zu gehen. Wenn man Stimmungen eines Werkes einfängt, dieses aber nicht 1:1 kopiert, ist das KEIN Copyright Verletzung. Beispiel der Comic Alkoholix wurde wegen Copyright Verletzung verklagt. Es durfte aber eine Zweite Auflage erscheinen, weil Alkolix zwar Elemente von Asterix karikiert, aber sich die Figur von Asterix unterscheidet. Eine Paradie von Tim und Struppi, die auch in dem Comix enthalten war, wurde dagegen verboten. Diese Figur sah exakt so aus der der orginal Tim und Struppi. Dieses Urteil macht deutlich welche Bilder in Commons stehen dürfen, und welche nicht. --hhp4 µ 11:39, 4. Okt 2006 (CEST)
- Ja, das ist ein Löschantrag von mir; er ist dringend notwendig und ist bereits vor fast zwei Monaten gestellt worden. Es ist alles Fan-Art und ganz klar ergibt sich bereits aus dem Zweck von Fan-Art die Intention, eine Bearbeitung des Originals zu erstellen. Die Behauptung "Wenn man Stimmungen eines Werkes einfängt, dieses aber nicht 1:1 kopiert, ist das KEIN Copyright Verletzung." ist stark irreführend, denn es müssen objektiv "die dem geschützten älteren Werk entnommenen individuellen Züge gegenüber der Eigenart des neu geschaffenen Werkes verblassen."[5] Dies trifft im Kern auf Fan-Art bzw. alle zum LA gestellten Bilder gerade nicht zu. Es ist überhaupt nicht vergleichbar mit den beiden von Dir genannten Parodien, für die es je nach Land extra Ausnahmen gibt (selbst wenn, wäre fair use auf commons nicht erlaubt). Fan art ist keine Parodie, sondern es ist im Allgemeinen eine Urheberrechtsverletzung. Wenn man nun hingeht, und eine Parodie draus macht, wird es von der Urheberrechtsverletzung zur Richtlinienverletzung ("Wikimedia Commons is no web hoster for e.g. [...] self created artwork without educational purpose and such"). Es ist also eine Zwickmüle zwischen Irrelevanz, weil es ja nicht mehr das ursprüngliche Werk darstellt, oder, wenn es das tut, dann ist es eine Urheberrechtsverletzung. Bitte lies die Richtlinie Commons:Commons:Derivative works. PS: STeschke hat es Dir bereits unter Commons:User talk:Steschke#Bild Hogwarts erklärt. --Rtc 12:26, 4. Okt 2006 (CEST)
- Nein laut gerichtlicher Urteile wiederspricht das NICHT dem Copyright. Hier wird hauptsächlich von deutschen Usern versucht die eigene Meinung durchzudrücken, die anhand von deutschen Gerichtsurteilen NICHT geteilt wird. Eine gewisse Schöpfungshöhe muss für ein Urheberrecht überschritten sein. --hhp4 µ 17:58, 4. Okt 2006 (CEST)
- Der für eine freie Benutzung erforderliche Abstand zu dem benutzten Werk kann - selbst bei deutlichen Übernahmen - dadurch gegeben sein, daß das neue Werk zu den entlehnten eigenschöpferischen Zügen des älteren Werkes einen deutlichen inneren Abstand hält und deswegen seinem Wesen nach als selbständig anzusehen ist. Auch in einem solchen Fall kann davon gesprochen werden, daß die individuellen Züge des älteren Werkes in dem neueren Werk "verblassen" (vgl. BGHZ 122, 53, 60 f. - Alcolix; BGH, Urt. v. 11.3.1993 - I ZR 264/91, GRUR 1994, 191, 193 - Asterix-Persiflagen). Dies kann durch eine Parodie geschehen, durch die das ältere Werk selbst zum Gegenstand einer kritisch-humorvollen, ironischen Auseinandersetzung gemacht wird, ist aber auch auf andere Weise möglich - etwa durch eine Karikatur, die nicht das ältere Werk selbst betrifft, sondern den Gegenstand, der in dem älteren Werk dargestellt ist (vgl. Hess, Urheberrechtsprobleme der Parodie [1993], S. 63 ff., 101). Voraussetzung für eine solche, durch gewisse Übernahmen charakterisierte freie Benutzung ist aber stets, daß das neue Werk trotz der äußeren Übereinstimmungen einen deutlichen (inneren) Abstand hält, der im allgemeinen in einer antithematischen Behandlung zum Ausdruck kommt (vgl. Hess aaO S. 148 ff.). BGH-Urteil zum Gies-Adler vom 20. März 2003, AZ I ZR 117/00. --Wiggum 18:03, 4. Okt 2006 (CEST)
- Nein laut gerichtlicher Urteile wiederspricht das NICHT dem Copyright. Hier wird hauptsächlich von deutschen Usern versucht die eigene Meinung durchzudrücken, die anhand von deutschen Gerichtsurteilen NICHT geteilt wird. Eine gewisse Schöpfungshöhe muss für ein Urheberrecht überschritten sein. --hhp4 µ 17:58, 4. Okt 2006 (CEST)
Artikel für eigene Internetseite nutzen
Hallo Wikipedia Team,
wollte nachfrage ob es gestattet ist einzelne Artikel für die eigene Internetseite zu verwenden. z.B.: Ich bin Versicherungsmakler und möchte den gleichnamige Artikel gerne verwenden.
Natürlich werde ich auch die Quelle der Artikel angeben.
Ich danke für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen Christian Weiß
- Hallo Christian, es gibt kein "Wikipedia-Team" im Sinne eines offiziellen Sprechers, der definitive und bindene Aussagen machen kann. Hier sind nur einzelne, voneinander unabhängige Benutzer wie Sie und ich unterwegs. die Benutzer auf Wikipedia geben ihre Artikel unter den Lizenzbedigungen der frei, das bedeutet, Sie dürfen die Inhalte unter diesen Bedingungen auf Ihrer Webseite benutzen. Beachten Sie auch das Copyleft und dass gegebenenfalls rechte Dritter bestehen (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, etc.) --Rtc 13:38, 4. Okt 2006 (CEST)
- Hallo, ich schon wieder,
da "GNU Free documentation license" in englischer Sprache ist kann ich leider nichts damit anfangen. Kann mir jemand unverbindlich einen konkreten Vorschlag machen oder einen Rat geben. DANKE Gruß Christian
- siehe Wikipedia:Weiternutzung
- -- MichaelFrey 19:07, 4. Okt 2006 (CEST)
Reproduktionen von zweieinhalbdimensionalen Kunstwerken
Zuvor: sorry für die Frage. Es steht sicher irgendwo, ich bin aber nur selten hier und kenne mich im Universum der Bildrechtshilfeseiten nicht aus.
Mit meiner Bildrechte-Halbbildung war ich mir bisher sicher: Reproduktionen alter Gemälde (zweidimensional) haben keine eigene Schöpfungshöhe, Fotografien von Skulpturen (dreidimensional) schon. Nun die Frage: Wo ist die Grenze zwischen beiden?
Konkret geht es um diese Fotografie einer Grabplatte aus dem 16. Jahrhundert, die ich heute in den Schnelllöschkandidaten fand. Wir haben den SLA in einen "normalen" Bild-LA umgewandelt, um die Sache zu klären. Die Diskussion ist hier.
Vielleicht kann jemand von Euch helfen, ich lerne gerne was dazu. Vielen Dank --Magadan ?! 21:31, 4. Okt 2006 (CEST)
- Wiggum hat völlig recht. Das Foto kann nur behalten werden, wenn der Fotograf bekannt oder es älter als 100 Jahre ist. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die Rechte an dem Bild beim Fotografen liegen, es also nicht "frei genug" ist für die Wikipedia. --h-stt !? 22:13, 4. Okt 2006 (CEST)
Die Vorlage sollte am besten "flach wie Papier" sein. Hier ist sie das ganz offensichtlich nicht. Es gibt z.B. durchaus die Sicht, dass bereits einem Foto von einem Gemälde mit deutlicher, durch die Pinselführung entstandener Oberflächenstruktur Lichtbildschuld zukommt. Genaueres wird man hier erst sagen können, wenn es dazu einmal eine Gerichtsentscheidung gibt. In der Wikipedia werden solche Dinge traditionell sehr liberal gehandhabt: Repduktionsfotos von Gemälden werden auf die eigene Gefahr des Hochladers prinzipiell akzeptiert. --Rtc 22:58, 4. Okt 2006 (CEST)
Bild Copyright NASA?
Hallo, habe gerade aus versehn den Titel der Frage vergessen und deshalb gelöscht, jetzt nochmal :)
habe folgende Frage : ich möchte folgendes Bild auf meine Website machen : [6] Habe mir alles was ich über das Copyright gefunden habe durchgelesen, aber bin mir immer noch nicht ganz sicher ob ich das Bild verwenden darf oder nicht. Will lieber auf Nummer sicher gehn. Danke für eure Hilfe
Mit freundlichen Grüssen
-- 84.159.203.242 22:56, 4. Okt 2006 (CEST) Michael
- Hallo Michael, wir können Dir prinzipiell keine Rechtsberatung geben für Deine Homepage (wir können Dir überhaupt keine Rechtsberatung geben), und schon aus Prinzip keine sicheren Aussagen machen, da über den Sachverhalt ja im Zweifelsfall Gerichte entscheiden und nicht wir. Mindestens toleriert die US-Regierung die Nutzung der Bilder im Ausland. Ob das nur Toleranz ist, oder ob es auch tatsächlich gesetzlich erlaubt ist, hängt davon ab, ob das US-Copyright im Sinne des ausländischen (z.B. unseren) Rechts als zivilrechtliche Lizenz interpretiert werden kann. Wenn Du Deinen Anwalt fragst, ist der für den Fall versichert, dass es Dir eine falsche Auskunft gibt, d.h. wenn Du "auf Nummer sicher gehn" willst, ist das noch die höchste Sicherheit, die möglich ist. --Rtc 23:05, 4. Okt 2006 (CEST)
Bilder erwünscht/erlaubt?
Ich habe einige Fotos der Katakomben von Paris selbst gemacht. Sie sind viel besser, als das, das bereits im Artikel ist. Darf ich die hochladen? Oder gibt es Beschränkungen wie z.B. bei Fotos des Eiffelturms? Übrigens gleich vorab: Ich würde die Bilder nur in die de:WP hochladen, weil ich mit commons nichts am Hut habe. --Thomas S. 00:14, 5. Okt 2006 (CEST)
- Gibt es dort irgendwelche Fotoverbote oder Einschränkungen der Nutzung von eigenen Fotos auf nicht-kommerzielle Verwendung? Wenn ja, empfiehlt es sich als Hochlader nicht identifizierbar zu sein. Die Frage der Panoramafreiheit in Frankreich wie bei der nächtlichen Beleuchtung des Eifelturms stellt sich jedenfalls nicht. Und deine Abneigung gegenüber den Commons kann ich in dem Zusammenhang auch nicht nachvollziehen. Wenn du die Bilder auf de lädst, sollten sie in jedem Fall schnellstmöglich auf die Commons verschoben werden, damit sie allen Projekten zur Verfügung stehen - da kannst du sie auch gleich selbst dort hochladen ... --h-stt !? 08:15, 5. Okt 2006 (CEST)
- Ein Fotoverbot gibt es dort meines Wissens nicht, darum konnte ich ja die Bilder machen. Ich dachte nur, womöglich beinhaltet das frz. Urheberrecht weitere "Feinheiten", siehe Eifelturm. Mein Problem mit commons ist: Ich brauche ein Jurastudium oder mindestens einen Rechtsanwalt um die richtige Lizenz rauszusuchen, weil ich nur alle heilige Zeit ein Bild hochlade. Es wurden schon Bilder von mir dorthin verschoben und dann beinahe gelöscht weil die Lizenzierung falsch war. Von der wirren Kategorisierung will ich erst gar nicht sprechen. Auch nicht davon, dass jeder unsere Bilder einbinden kann, aber wir nicht alle Bilder der anderen (wofür natürlich niemand etwas kann, es ärgert mich aber trotzdem). Wenn du einverstanden bist, informiere ich dich, wenn die Bilder drin sind. Dann kannst du sie gerne verschieben. --Thomas S. 08:36, 5. Okt 2006 (CEST)
- Wenn das: Wenn ja, empfiehlt es sich als Hochlader nicht identifizierbar zu sein. eine Auskunft sein soll, behalte ich meine Bilder wohl besser für mich. --Thomas S. 00:18, 9. Okt 2006 (CEST)
- Ich denke nicht, dass die Katakomben von Paris urheberrechtlich geschützt sein sollten. Selbst wenn sie als Bauwerk die Schöpfungshöhe erreichenm sollten, sind die viel zu alt, die Urheber sicherlich schon 70 Jahre tot. also spricht nichts gegen das Hochladen. -- Timo Müller Diskussion 21:30, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Der Hinweis zielte wohl eher auf etwaige Hausrechte / Fotoverbote ab.--Wiggum 21:59, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Ich kann mich zwar nicht erinnern, dass Fotografieren verboten gewesen wäre, aber 100%ig behaupten kann ich es auch nicht. --Thomas S. 10:14, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Der Hinweis zielte wohl eher auf etwaige Hausrechte / Fotoverbote ab.--Wiggum 21:59, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Ich denke nicht, dass die Katakomben von Paris urheberrechtlich geschützt sein sollten. Selbst wenn sie als Bauwerk die Schöpfungshöhe erreichenm sollten, sind die viel zu alt, die Urheber sicherlich schon 70 Jahre tot. also spricht nichts gegen das Hochladen. -- Timo Müller Diskussion 21:30, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Wenn das: Wenn ja, empfiehlt es sich als Hochlader nicht identifizierbar zu sein. eine Auskunft sein soll, behalte ich meine Bilder wohl besser für mich. --Thomas S. 00:18, 9. Okt 2006 (CEST)
- Ein Fotoverbot gibt es dort meines Wissens nicht, darum konnte ich ja die Bilder machen. Ich dachte nur, womöglich beinhaltet das frz. Urheberrecht weitere "Feinheiten", siehe Eifelturm. Mein Problem mit commons ist: Ich brauche ein Jurastudium oder mindestens einen Rechtsanwalt um die richtige Lizenz rauszusuchen, weil ich nur alle heilige Zeit ein Bild hochlade. Es wurden schon Bilder von mir dorthin verschoben und dann beinahe gelöscht weil die Lizenzierung falsch war. Von der wirren Kategorisierung will ich erst gar nicht sprechen. Auch nicht davon, dass jeder unsere Bilder einbinden kann, aber wir nicht alle Bilder der anderen (wofür natürlich niemand etwas kann, es ärgert mich aber trotzdem). Wenn du einverstanden bist, informiere ich dich, wenn die Bilder drin sind. Dann kannst du sie gerne verschieben. --Thomas S. 08:36, 5. Okt 2006 (CEST)
der absatz kritik ist im original auf der online-ausgabe der welt zu finden:
- http://www.welt.de/data/2006/09/30/1056575.html (zweiter & dritter absatz)
- autor: florian haupt
gruß -- guenson disk 10:14, 5. Okt 2006 (CEST)
Downloadlink im Artikel Die Nacht der lebenden Toten
Woodfighter hat den Downloadlink im Artikel mit dem Hinweis entfernt, der Film unterliege in Deutschland dem Urheberrecht. [7] Frage: Stellt der bloße Link einen Rechtsverstoß dar oder kann er wieder eingefügt werden (evtl. mit entsprechendem Hinweis)? Schließlich kann die deutschsprachige Wikipedia auch in den USA abgerufen werden. Wie ist bei solchen Problemen vorzugehen? --Trainspotter 11:22, 5. Okt 2006 (CEST)
Das Webarchive führt den Film mit CC-PD-Lizenz --Matthiasb 12:43, 5. Okt 2006 (CEST)
- Dann dürfte ein Link demzufolge ja unproblematisch sein. Ich werde zur Sicherheit einen Lizenzhinweis anfügen. --Trainspotter 13:15, 5. Okt 2006 (CEST)
- In DE ist der Film geschützt.--Wiggum 13:31, 5. Okt 2006 (CEST)
- Das wird ja nicht bestritten. Die Wikipedia ist eine internationale Enzyklopädie und nicht auf den deutschen Rechtsraum beschränkt. Die deutschsprachige Ausgabe ist genauso in der USA abrufbar. Wie der Leser den Inhalt des Links nutzt, liegt in der Verantwortung des Lesers. Schließlich handelt es sich beim Internet Archive nicht um eine illegale Tauschbörse. --Trainspotter 14:50, 5. Okt 2006 (CEST)
- Richtig, deswegen ist es ebenso fraglich, warum wir US-Recht anwenden sollten. Wenn du zur Rechtswidrigkeit des Links eine verbindliche Auskunft willst, dann frag einen Anwalt. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach lässt sich die Frage globaler Rechtmäßigkeit nicht beantworten, da im Falle einer EV oder Klage das jeweilige nationale Recht zur Anwendung kommen wird. --Wiggum 17:59, 5. Okt 2006 (CEST)Pragmatischerweise sollte man sich fragen, ob ein solcher Link nach WP:WEB weiterführende Informationen zum Artikel bietet und er - auch unter Einbeziehung der rechtlichen Grauzone - zum "feinsten" gehört.--Wiggum 15:23, 5. Okt 2006 (CEST)
- Sicherlich eine Grauzone. Andererseits hat die Wikimedia Foundation ihren Sitz in den USA. Dann müsste man aber auf Commons auch konsequent sein und die Screenshots des Films löschen. Der Link führt zudem ja nicht direkt auf die Datei sondern auf eine Inhaltsseite des Internet Archive. --Trainspotter 16:05, 5. Okt 2006 (CEST)
- Wo die Foundation sitzt spielt keine Rolle. Die Gesetzgebung ist halt vom Medium Internet nach wie vor überfordert. Commons ist kein Maßstab, dort fehlt es erstens an Fachleuten und es ist zweitens ein en-WP-dominiertes Projekt, entsprechend werden Inhalte die nach US-Maßstäben gemeinfrei sind, eher akzeptiert. Die Screenshots sollten auf jeden Fall aus den Artikeln raus. Zum Link(inhalt) siehe Vorposting.--Wiggum 16:45, 5. Okt 2006 (CEST)
- Ich würde gern bevor wir hier herumstreiten, wo der Server steht, ein deutsches Gesetz kennenlernen, nach dem das Setzen eines Links zu einer legalen Download- oder Ansehquelle eines anderen Landes verboten ist. Ich würde das nämlich für unnötige Zensur halten, da die WP-Deutschland zwar nicht die Lizenz hat, aber jemand anderer hat sie und bietet sie an, da möchte ich doch wissen, warum ich mir dann den Film dort nicht ansehen darf bzw. warum ein Hinweis darauf verboten gehört. Was mache ich Illegales? --Regiomontanus 17:15, 5. Okt 2006 (CEST)
- Für Deutschland sind ggf. UrhG, TDG, MDStV und StGB relevant. Es gibt jedoch keine abschliessende Regelung dazu, was wir hier diskutieren hat weniger mit Urheberrecht als mit Haftung für Hyperlinks zu tun. Was eine "legalen Download- oder Ansehquelle" ist ggf. von dem Land abhängig, in dem geklagt wird. Selbst wenn in Takatuka-Land Kinderpornographie legal wäre und es dort eine entsprechende Website gäbe würde das nicht dazu führen, dass das StGB hierzulande ungültig wird.--Wiggum 17:24, 5. Okt 2006 (CEST)
- Das ist wirklich alles sehr weit her geholt.--Regiomontanus 17:31, 5. Okt 2006 (CEST)
- Und zwar weil?--Wiggum 17:37, 5. Okt 2006 (CEST)
- Das ist wirklich alles sehr weit her geholt.--Regiomontanus 17:31, 5. Okt 2006 (CEST)
- Für Deutschland sind ggf. UrhG, TDG, MDStV und StGB relevant. Es gibt jedoch keine abschliessende Regelung dazu, was wir hier diskutieren hat weniger mit Urheberrecht als mit Haftung für Hyperlinks zu tun. Was eine "legalen Download- oder Ansehquelle" ist ggf. von dem Land abhängig, in dem geklagt wird. Selbst wenn in Takatuka-Land Kinderpornographie legal wäre und es dort eine entsprechende Website gäbe würde das nicht dazu führen, dass das StGB hierzulande ungültig wird.--Wiggum 17:24, 5. Okt 2006 (CEST)
- Ich würde gern bevor wir hier herumstreiten, wo der Server steht, ein deutsches Gesetz kennenlernen, nach dem das Setzen eines Links zu einer legalen Download- oder Ansehquelle eines anderen Landes verboten ist. Ich würde das nämlich für unnötige Zensur halten, da die WP-Deutschland zwar nicht die Lizenz hat, aber jemand anderer hat sie und bietet sie an, da möchte ich doch wissen, warum ich mir dann den Film dort nicht ansehen darf bzw. warum ein Hinweis darauf verboten gehört. Was mache ich Illegales? --Regiomontanus 17:15, 5. Okt 2006 (CEST)
- Wo die Foundation sitzt spielt keine Rolle. Die Gesetzgebung ist halt vom Medium Internet nach wie vor überfordert. Commons ist kein Maßstab, dort fehlt es erstens an Fachleuten und es ist zweitens ein en-WP-dominiertes Projekt, entsprechend werden Inhalte die nach US-Maßstäben gemeinfrei sind, eher akzeptiert. Die Screenshots sollten auf jeden Fall aus den Artikeln raus. Zum Link(inhalt) siehe Vorposting.--Wiggum 16:45, 5. Okt 2006 (CEST)
- Sicherlich eine Grauzone. Andererseits hat die Wikimedia Foundation ihren Sitz in den USA. Dann müsste man aber auf Commons auch konsequent sein und die Screenshots des Films löschen. Der Link führt zudem ja nicht direkt auf die Datei sondern auf eine Inhaltsseite des Internet Archive. --Trainspotter 16:05, 5. Okt 2006 (CEST)
- Richtig, deswegen ist es ebenso fraglich, warum wir US-Recht anwenden sollten. Wenn du zur Rechtswidrigkeit des Links eine verbindliche Auskunft willst, dann frag einen Anwalt. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach lässt sich die Frage globaler Rechtmäßigkeit nicht beantworten, da im Falle einer EV oder Klage das jeweilige nationale Recht zur Anwendung kommen wird. --Wiggum 17:59, 5. Okt 2006 (CEST)Pragmatischerweise sollte man sich fragen, ob ein solcher Link nach WP:WEB weiterführende Informationen zum Artikel bietet und er - auch unter Einbeziehung der rechtlichen Grauzone - zum "feinsten" gehört.--Wiggum 15:23, 5. Okt 2006 (CEST)
- Das wird ja nicht bestritten. Die Wikipedia ist eine internationale Enzyklopädie und nicht auf den deutschen Rechtsraum beschränkt. Die deutschsprachige Ausgabe ist genauso in der USA abrufbar. Wie der Leser den Inhalt des Links nutzt, liegt in der Verantwortung des Lesers. Schließlich handelt es sich beim Internet Archive nicht um eine illegale Tauschbörse. --Trainspotter 14:50, 5. Okt 2006 (CEST)
- In DE ist der Film geschützt.--Wiggum 13:31, 5. Okt 2006 (CEST)
Weil es in letzter Konsequenz bedeuten würde, dass jeglicher Link auf die Commons, die ebenfalls Bilder zum Ansehen und Herunterladen anbieten, die nur in den USA PD sind, in einer Grauzone liegt oder gar illegal ist. --Regiomontanus 17:31, 5. Okt 2006 (CEST)
- (Ich hab dich mal nach links gerückt) Ja so ist es ja auch. Aufgrund des bilateralen Abkommens von 1892 werden Werke von US-Bürgern in Deutschland wie Werke Deutscher Bürger geschützt, womit alle PD-US*-Lizenzen, die es auf Commons gibt für Deutschland unzulässig sind.--Wiggum 17:46, 5. Okt 2006 (CEST)
- Es ging aber in der Überschrift um die Links, und wenn du du zwischen dem Urheberrecht und den Links einen (derzeit von niemandem intendierten) Zusammenhang herstellen willst, kannst du ja schon mal langsam mit dem Entfernen aller Links auf die Commons anfangen. mfg--Regiomontanus 17:54, 5. Okt 2006 (CEST)
- Du hast (indirekt) gefragt, ich habe geantwortet. Ich schrieb ja bereits, dass das mit Urheberrecht an sich wenig zu tun hat, sondern mit Haftung für Hyperlinks (absichtlich nochmal verlinkt). Da wir natürlich keine Rechtsberatung im Einzelfall (dazu schrieb ich ebenfalls oben: Anwalt fragen) machen, ging ich davon aus, dass die abstrakte Erörterung für den Fragesteller von Interesse ist. Ich hab mir den Link mangels Interesse nicht angesehen, aber ich denke, dass wir mit der Beachtung von WP:WEB gut fahren.--Wiggum 17:59, 5. Okt 2006 (CEST)
- Nach dem Ansatz würde ich sagen, der Link gehört nicht zum Feinsten, da die Nutzung der dort gebotenen Inhalte nur für einen geringen Teil der Nutzer (EU-weit ist das Werk geschützt) der deutschsprachigen Wikipedia legal nutzbar ist. Woodfighter 18:22, 5. Okt 2006 (CEST)
- Das stimmt doch überhaupt nicht! Natürlich können wir uns das Werk ansehen! Wir dürfen es bloß nicht ohne zu fragen veröffentlichen (ob im Internet oder Kino). Da wäre ja kein einziger Link "vom Feinsten", denn ich darf auch die wissenschftliche Abhandlung über die „Ammoniten des Cenoman“ nicht veröffentlichen, auf die ich gerade einen Link gesetzt habe. Jeder darf und soll sie aber lesen und meinetwegen für den Eigengebrauch herunterkopieren. Schade, dass man beim Urheberrecht immer wieder mit den Grundbegriffen beginnen muss. mfg--Regiomontanus 18:34, 5. Okt 2006 (CEST)
- Juristen und Techniker leben eben in verschiedenen Welten. Das Runterladen von Filmen oder Musik ist nicht erlaubt, wenn die Quelle erkennbar rechtswidrig ist (kein Recht zur Privatkopie nach §53 UrhG). Wann genau das der Fall ist, ist umstritten. Das natürlich auch beim Betrachten von Webseiten lokale Kopien angelegt werden ist dem Juristen vermutlich nicht klar. Insbesondere werden ja auch Bilder und Audiodateien vervielfältigt, wenn man eine Webseite öffnet. Im Prinzip müsste man sofort den Browsercache löschen, wenn man die Rechtswidrigkeit des Angebots erkennt. Recht auf Vervielfältigung für privaten Gebrauch ist hier jedenfalls nicht mehr gegeben, da wir ja bereits festgestellt haben, dass der Film hierzulande geschützt ist. 8-) Ach ja, was den Link angeht -> Haftung für Hyperlinks (Nr. 3).--Wiggum 19:23, 5. Okt 2006 (CEST)
- Das stimmt doch überhaupt nicht! Natürlich können wir uns das Werk ansehen! Wir dürfen es bloß nicht ohne zu fragen veröffentlichen (ob im Internet oder Kino). Da wäre ja kein einziger Link "vom Feinsten", denn ich darf auch die wissenschftliche Abhandlung über die „Ammoniten des Cenoman“ nicht veröffentlichen, auf die ich gerade einen Link gesetzt habe. Jeder darf und soll sie aber lesen und meinetwegen für den Eigengebrauch herunterkopieren. Schade, dass man beim Urheberrecht immer wieder mit den Grundbegriffen beginnen muss. mfg--Regiomontanus 18:34, 5. Okt 2006 (CEST)
- Nach dem Ansatz würde ich sagen, der Link gehört nicht zum Feinsten, da die Nutzung der dort gebotenen Inhalte nur für einen geringen Teil der Nutzer (EU-weit ist das Werk geschützt) der deutschsprachigen Wikipedia legal nutzbar ist. Woodfighter 18:22, 5. Okt 2006 (CEST)
- Du hast (indirekt) gefragt, ich habe geantwortet. Ich schrieb ja bereits, dass das mit Urheberrecht an sich wenig zu tun hat, sondern mit Haftung für Hyperlinks (absichtlich nochmal verlinkt). Da wir natürlich keine Rechtsberatung im Einzelfall (dazu schrieb ich ebenfalls oben: Anwalt fragen) machen, ging ich davon aus, dass die abstrakte Erörterung für den Fragesteller von Interesse ist. Ich hab mir den Link mangels Interesse nicht angesehen, aber ich denke, dass wir mit der Beachtung von WP:WEB gut fahren.--Wiggum 17:59, 5. Okt 2006 (CEST)
- Es ging aber in der Überschrift um die Links, und wenn du du zwischen dem Urheberrecht und den Links einen (derzeit von niemandem intendierten) Zusammenhang herstellen willst, kannst du ja schon mal langsam mit dem Entfernen aller Links auf die Commons anfangen. mfg--Regiomontanus 17:54, 5. Okt 2006 (CEST)
- Da du darauf insistierst, dass wir den Artikel über Hyperlinks lesen, dann tue ich das: Ich stelle fest, dass die Links in der WP derzeit keinen Eingriff in die Urheberrechte anderer darstellen, da sie nach deutscher Rechtslage nicht das Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht tangieren und auch nicht das Bearbeitungsrecht, da sie nicht als Inline-Links oder Framings angelegt sind, wir die Werke also nicht in einen anderen Zusammenhang stellen und sie daher nicht „bearbeiten“ im urheberrechtlichen Sinne. Solltest du anderer Auffassung sein, dann mach das an anderer Stelle klar, damit wir rechtzeitig beginnen, alle Links inkl. der nach Wikimedia:Commons zu löschen.--Regiomontanus 20:16, 5. Okt 2006 (CEST)
- Wir reden aneinander vorbei. Es ging mir nicht darum, dass wir eine URV begehen, sondern dass wir auf rechtswidrige Inhalte verlinken. Dazu steht im genannten Artikel unten was und auf dieser Basis äussere ich auch bewusst keine dezidierte Meinung zur Sache. Ich wiederhole gerne auch zum dritten Mal, dass es bei dieser Frage primär nicht um Urheberrecht geht, da sind wir wohl einer Meinung. Was Commons angeht halte ich die Entfernung der Links für verfrüht, es besteht noch Hoffnung.--Wiggum 20:37, 5. Okt 2006 (CEST)
- Mir ist es aber schon wichtig festzustellen, dass eine Verlinkung auf eine Seite, die das Recht zur Veröffentlichung eines Werkes besitzt, nicht urheberrechtlich rechtswidrig ist, auch wenn die WP selbst nicht das Recht zur Veröffentlichung des Werkes besitzt. Das hast du auch selbst gesagt, aber nur sehr indirekt, weshalb ich es hiermit nochmals klarstelle. --Regiomontanus 21:08, 5. Okt 2006 (CEST)
- Also das wir damit eine URV begehen glaube ich persönlich auch nicht, aber wer weiss, vielleicht findet sich ein Richter, der das Setzen eines Links als Verbreitung wertet. Ganz abwegig ist der Gedanke nicht, wenn man sich anschaut, was für Urteile in der Vergangenheit gefällt wurden.--Wiggum 21:55, 5. Okt 2006 (CEST)
- Mir ist es aber schon wichtig festzustellen, dass eine Verlinkung auf eine Seite, die das Recht zur Veröffentlichung eines Werkes besitzt, nicht urheberrechtlich rechtswidrig ist, auch wenn die WP selbst nicht das Recht zur Veröffentlichung des Werkes besitzt. Das hast du auch selbst gesagt, aber nur sehr indirekt, weshalb ich es hiermit nochmals klarstelle. --Regiomontanus 21:08, 5. Okt 2006 (CEST)
- Wir reden aneinander vorbei. Es ging mir nicht darum, dass wir eine URV begehen, sondern dass wir auf rechtswidrige Inhalte verlinken. Dazu steht im genannten Artikel unten was und auf dieser Basis äussere ich auch bewusst keine dezidierte Meinung zur Sache. Ich wiederhole gerne auch zum dritten Mal, dass es bei dieser Frage primär nicht um Urheberrecht geht, da sind wir wohl einer Meinung. Was Commons angeht halte ich die Entfernung der Links für verfrüht, es besteht noch Hoffnung.--Wiggum 20:37, 5. Okt 2006 (CEST)
- Da du darauf insistierst, dass wir den Artikel über Hyperlinks lesen, dann tue ich das: Ich stelle fest, dass die Links in der WP derzeit keinen Eingriff in die Urheberrechte anderer darstellen, da sie nach deutscher Rechtslage nicht das Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht tangieren und auch nicht das Bearbeitungsrecht, da sie nicht als Inline-Links oder Framings angelegt sind, wir die Werke also nicht in einen anderen Zusammenhang stellen und sie daher nicht „bearbeiten“ im urheberrechtlichen Sinne. Solltest du anderer Auffassung sein, dann mach das an anderer Stelle klar, damit wir rechtzeitig beginnen, alle Links inkl. der nach Wikimedia:Commons zu löschen.--Regiomontanus 20:16, 5. Okt 2006 (CEST)
- Hier fehlt noch der Begriff der Störerhaftung nach den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs. --h-stt !? 23:30, 5. Okt 2006 (CEST)
Die Webseite bietet den Film nur insofern möglicherweise legal an, wie sie sich nicht an das deutsche Publikum wendet. Durch den Link geht dieser Charakter verloren. Ich kann also nicht argumentieren, dass ich die Webseite verlinken darf, weil sie sich nicht an das deutsche Publikum richtet wenn ich den Link vorsätzlich setze, um genau das zu ändern. --Rtc 01:08, 6. Okt 2006 (CEST)
Ich habe keine Bedenken gegen den Link, wir sollten uns hier nicht in die Hose machen --Histo Bibliotheksrecherche 22:35, 12. Okt. 2006 (CEST)
Hallo, der Artikel wurde von einer IP unter Verlust von Diskussion, Versionsgeschichte und Formatierung nach Adobe Authorware verschoben. Ich habe den Inhalt des Artikels (hauptsaechlich die verlorene Formatierung) wieder hergestellt, und den Sachverhalt auf Diskussion:Adobe Authorware geschildert. Aber kann jemand die Versionsgeschichte irgendwie retten? Oder kann ich das selber irgendwie erreichen? Danke und Gruss, --Matgoth 22:03, 5. Okt 2006 (CEST)
- Ist behoben. Man müsste jetzt nur noch die Links (Spezial:Whatlinkshere/Macromedia Authorware) umbiegen.--Wiggum 22:37, 5. Okt 2006 (CEST)
- Prima! Die verbleibenden Links sind von hier aus und durch meine Bemerkung auf der Diskussionsseite, können also m.E. bleiben. Danke und Gruss, --Matgoth 23:27, 5. Okt 2006 (CEST)
Diese Aufnahme habe ich von Dreharbeiten zur Fernsehserie Tom Turbo geschossen. Gibt es damit Probleme auf Grund des Veröffentlichungsrechtes? --Geiserich77 10:13, 6. Okt 2006 (CEST)
- Du hast ja die Dreharbeiten fotografiert, nicht die Szene als solche, und die schöpferischen Elementen des Films und schauspielerische Leistung ist im Vergleich zu diesem eigentlichen Bildmotiv unwesentlich und absolut nebensächlich, so dass die freie Benutzung sicherlich in Betracht kommt. Ich sehe jedenfalls keine Probleme im Hinblick auf die Richtlinien, das Foto auf Deine eigene Verantwortung hin drinstehen zu lassen. --Rtc 11:55, 6. Okt 2006 (CEST)
- PS: das geht hingegen nicht, geschützte Skulptur und geschütze fiktive Figur, und das auch garnicht: erstens ist es als fan-art eine Bearbeitung der Figur und zweitens bitte keine eigenen Bilder mit künstlerischem Inhalt um vermeintlich Urheberrechte zu umgehen (es funktioniert nicht) – enzyklopädische Integrität wahren
- Die Lektorin von Thomas Brezina hat angegeben, die beiden Bilder seien in Ordnung und dürften veröffentlich werden. Würde dies ausreichen? Benutzerin Schufi ist mit ihr in Kontakt. --Geiserich77 13:15, 6. Okt 2006 (CEST)
- Nur der Urheber dieses Was-auch-immer kann die Zustimmung (zu was eigentlich?) erteilen, es ist zweifelhaft, ob dies die Lektorin ist. Um die eingeklammerte Frage zu vermeiden eindeutige Formulierungen verwenden, entweder diese oder diese Textvorlage an info-de@wikipedia.org - je nach persönlichem Gusto - senden lassen.--Wiggum 13:19, 6. Okt 2006 (CEST)
Tom Turbo werden sie aus Prinzip nicht freigeben, und wenn sie es tun, dann wären sie sich dessen nicht bewusst. Da eine freie Lizenz ja Bearbeitung erlaubt, hätte das zur Folge, dass man seinen eigenen Tom-Turbo-Film drehen dürfte, was sicherlich nicht im Sinne der Rechteinhabers ist. Die Frage wäre noch, ob wir Fotos mit Einschränkungen à la Panoramafreiheit akzeptieren. --Rtc 14:12, 6. Okt 2006 (CEST)
- Ich glaube, die Figur hat ein Grafiker entworfen. Allerdings, wenn man sich die HP von Herrn Brezina anschaut, gibt es dort einen Teil, wo KInder selber ihre Fotos hochladen können, meine haben mal dieses Bild eingeschickt und es wurde nicht zurückgehalten. Aber bitte, schaut Euch mal die Artikel Teletubbies und Harry Potter an. Ist es anders??? --Schaufi 13:58, 6. Okt 2006 (CEST)
- Ich habe auch gedacht, mein Bild erreicht nicht die Schöpfungshöhe. Es steht klar dabei, dass das Bild nach einer Vorlage gemacht wurde, man müsste natürlich eruieren, welcher Grafiker ursprünglich Tom Turbo entwarf. Wie gesagt, ist die HP von T.B. voll von Fotos, die Kinder einschicken, um zu dokumentieren, dass sie etwas Kreatives mit TT gemacht haben. Damals gab es eine Knickerbockerzeitung, da konnte man auch Fotos einschicken, selbtgebastelte Sachen mit Knickerbocker-Logo. Ich habe aber gerade eine Korrespondenz mit der Lektorin angefangen. --Schaufi 14:18, 6. Okt 2006 (CEST)
- Nur eines verstehe ich nicht: wenn bearbeiten, verfremden nicht geht, wieso gibt es beim Bilderwettbewerb die Kategorie "Bildbearbeitung"? Da werden wohl oft Bilder von Persönlichkeiten z.B. verfremdet. Geht das? Allerdings ok, ich kann akzeptieren, wenn Fan-Art-Sachen nicht gehen (m.E. ist eine Legofigur auch etwas ähnliches, industrielles Fan-Art), aber das Dreharbeitenfoto ist ein Grenzfall. Und dann bitte, alle Fan-Art-Bilder systematisch löschen, nicht nur diejenigen, die man per Zufall findet. --Schaufi 14:30, 6. Okt 2006 (CEST)
- Beim Thema Bearbeiten schließt das Recht am eigenen Bild verfremdende Bearbeitungen von Bildern von Personen aus, das ist unabhängig vom sonstigen Urheberrecht. Außerdem ist bei der Anfertigung der Aufnahme § 201 a StGB zu beachten. Beim nächsten Bilderwettbewerb wird ein entsprechender Vermerk in den Regeln enthalten sein. --Ralf
11:44, 8. Okt 2006 (CEST)
- Beim Thema Bearbeiten schließt das Recht am eigenen Bild verfremdende Bearbeitungen von Bildern von Personen aus, das ist unabhängig vom sonstigen Urheberrecht. Außerdem ist bei der Anfertigung der Aufnahme § 201 a StGB zu beachten. Beim nächsten Bilderwettbewerb wird ein entsprechender Vermerk in den Regeln enthalten sein. --Ralf
- Nur eines verstehe ich nicht: wenn bearbeiten, verfremden nicht geht, wieso gibt es beim Bilderwettbewerb die Kategorie "Bildbearbeitung"? Da werden wohl oft Bilder von Persönlichkeiten z.B. verfremdet. Geht das? Allerdings ok, ich kann akzeptieren, wenn Fan-Art-Sachen nicht gehen (m.E. ist eine Legofigur auch etwas ähnliches, industrielles Fan-Art), aber das Dreharbeitenfoto ist ein Grenzfall. Und dann bitte, alle Fan-Art-Bilder systematisch löschen, nicht nur diejenigen, die man per Zufall findet. --Schaufi 14:30, 6. Okt 2006 (CEST)
Selbst für private Zwecke malen und an den Rechteinhaber zur Veröffentlichung einschicken ist etwas völlig anderes als eine freie Lizenz. Freie Lizenzen sind keine Sache der Beliebigkeit und der Kulanz; sie sind eine schwergewichtige Freigabe und müssen sehr ernst behandelt werden. Eine Freie Lizenz hat für einen professionellen Rechteinhaber schwerwiegende Konsequenzen, deshalb wird er aus seinen natürlichen Interessen hinaus keine erteilen. Siehe Abschnitt "Frei" unter Benutzer:Rtc/Checkliste. Bildbearbeitung für Bilder unter freien Lizenzen ist erlaubt. Verfremdung von Persönlichkeiten geht nicht, das hat allerdings nichts mit dem Urheberrecht, sondern mit dem Recht am eigenen Bild zu tun. Das ist wieder etwas anderes. Fan-Art wird so konsequent es geht gelöscht, gerade steht ein großer Batzen auf Commons:Commons:Deletion requests/Image:Middle earth map showing prominent locations.PNG zur Löschung. --Rtc 14:39, 6. Okt 2006 (CEST)
- Bitte, löscht das Bild mit dem TT-Seidentuch, ich wollte damit niemandem Unrecht tun, aber für das andere sollen wir eine Lösung finden (wenn das richtige gezeigt wird, ist mein Tuch sowieso überflüssig). Vielleicht gibt es außerhalb der Commons (Wiki de) eine bessere Lizenz. --Schaufi 11:50, 9. Okt. 2006 (CEST)
Schöpfungshöhe
Hallo, ich hab eine Frage zur Schöpfungshöhe bei Logos politischer Parteien. Woher weiß man, ob ein Parteilogo eine so geringe Schöpfungshöhe hat, dass des gemeinfrei wird. Siehe Bild:Australiangreenslogo.gif (geringe Schöpfungshöhe) - Grüße - 2000 22:29, 6. Okt 2006 (CEST)
- Hier liegt keine Schöpfungshöhe vor, das ist nur Text im Dreieck. --Ralf
22:32, 6. Okt 2006 (CEST)
- Hey danke, ich hab aber eigentlich eher gemeint, wie ich im Allgemeinen an Logos erkenne, ob sie gemeinfrei sind... zum Beispiel sowas [8]; oder kann man das nicht so pauschal sagen? - Grüße - 2000 22:45, 6. Okt 2006 (CEST)
- Sieht auch eher einfach aus. Schau dir doch einfach mal die Kategorie:Public-Domain-Bild (Markenrecht) an, dann bekommst du vielleicht ne Ahnung. --MB-one 00:15, 7. Okt 2006 (CEST)
- Hey danke, ich hab aber eigentlich eher gemeint, wie ich im Allgemeinen an Logos erkenne, ob sie gemeinfrei sind... zum Beispiel sowas [8]; oder kann man das nicht so pauschal sagen? - Grüße - 2000 22:45, 6. Okt 2006 (CEST)
- Hier liegt keine Schöpfungshöhe vor, das ist nur Text im Dreieck. --Ralf
- und ließ Schöpfungshöhe! Dann weißt Du, dass das alles pi mal Daumen "Entscheidungen" sind, vor Gericht kannst Du dich auf nix berufen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 00:32, 7. Okt 2006 (CEST)
Wie oft darf ich es noch wiederholen? Schöpfungshöhe ist bei Logos nicht ausschlaggebend. Es ist ausschlaggebend, ob sie die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich überragen und schon älter als drei Jahre. --Rtc 07:23, 7. Okt 2006 (CEST)
- Dann ändere bitte Schöpfungshöhe dahingegehend – wenn ich den Artikel richtig in Erinnerung habe, wird dort ausdrücklich auf ein Logo, das der SED nämlich, Bezug genommen.--Hannes2 Diskussion 13:47, 7. Okt 2006 (CEST)
- Ja *seufz*. Das SED-Logo hat auch keine Schöpfungshöhe, weil es nur aus vorher bekannten Symbolen trivial zusammengesetzt ist. Das ist eine weitere Stufe innerhalb der nicht geschützten Logos. Aber das laufende Auge hat eben Schöpfungshöhe in dem Sinn; es ist eine kleine Münze. Das reicht aber nicht, es müsste für einen urheberrechtlichen Schutz auch noch die Durchschnittsgestaltung deutlich überragen, damit es den Kernbereich des Geschmacksmustergesetzes als lex specialis verlässt. Das wird vom BVerfG-Urteil sehr deutlich rezitiert. Der Schöpfungshöhe-Artikel gibt schon alles richtig wieder. Bitte SED-Logo nicht mit Laufendem Auge gleichsetzen. --Rtc 16:39, 7. Okt 2006 (CEST)
Urkunde
Hallo, ist eine Enteignungsurkunde von 1948, die von der SMAD bzw. dem Land Thüringen ausgestellt wurde, ein amtliches Werk und somit gemeinfrei? (bin mir nicht sicher) Grüße --Michael S. °_° 23:45, 7. Okt 2006 (CEST)
- Wenn sich hier jemand sicher mit dem Urheberrecht der untergegangenen Sowjetunion und dem ihrer Rechtsnachfolger auskennen würde, könnte man sicher eine hinreichend befriedigende Einschätzung abgeben. Ich denke nicht, dass es ein _deutsches_ amtliches Werk ist. Wäre die Urkunde vom Deutschen Reich oder der DDR ausgestellt, deren Rechtsnachfolger die BRD ist, dann könnte man vermutlich ein amtliches Werk annehmen. Da das wohl nicht der Fall ist: keine ahnung.--Wiggum 23:49, 7. Okt 2006 (CEST)
Möglicherweise (kommt auf die Urkunde an) könnte man mit mangelnder Schöpfungshöhe argumentieren... Übrigens, interessanter Artikel: Rechtslage des Deutschen Reiches--Wiggum 00:09, 8. Okt 2006 (CEST)
- Also es ist das Wappen von der SMAD und dem Land Thüringen drauf, unterschrieben haben auch der Innenminister und irgend so ein Sowjet. Naja, der Papierfetzen geht aber kaum als Schöpfungshöhe durch, denke ich. --Michael S. °_° 09:29, 8. Okt 2006 (CEST)
Banknoten der Bank deutscher Länder
Ähnliche Frage: Wie sieht es mit Banknoten der Bank deutscher Länder aus? Gemeinfrei? Wahrscheinlich nicht. Aber das sind die zahlreichen Banknoten aus den Jahren 1910 bis 192X, die hier zurzeit existieren, ja vermutlich auch nicht. Einen Kläger gegen das Hochladen dürfte es wohl kaum mehr geben, und die D-Mark-Scheine müssten, zumindest behauptet das gerade mein Verstand, eher problematisch sein (wg. Fälschungen) als diese Uralt-Dinger. Also, was sagen die Experten, hochladen oder nicht? Danke, rdb? 00:27, 8. Okt 2006 (CEST) (p.s.: Es geht um einen 10-Pfennig-Schein - Fälschungsprobleme sollten hier wohl wirklich nicht aufkommen ;-) )
- Mit dem Schwaneberger-Urteil werden Banknoten als amtliches Werk eingestuft: „...ist nicht bloßes Objekt der Betrachtung, sondern teilt einen bestimmten Inhalt, nämlich ihren Wert ... mit.“ --ST ○ 00:37, 8. Okt 2006 (CEST)
Screenshots von Spielen
Wenn ich mittels des Unreal Editors ein eigens Level erstelle und dann einen Screenshot des Levels ohne GUI-Elemente mache, kann ich diesen Screenshot (ich habe mit dem Level ja ein eigenes Werk erschaffen) dann unter GFDL freigeben? Grüsse,HardDisk rm -rf chmod 18:04, 8. Okt 2006 (CEST)
- Ich vermute mal nicht, oder stehen die verwendeten Texturen unter einer freien Lizenz oder hast du sie selbst erstellt? --Zefram blabla 18:14, 8. Okt 2006 (CEST)
Friedhöfe und Panoramafreiheit
Fallen Friedhöfe in Deutschland in die Kategorie "öffentliche Wege, Straßen oder Plätze" und somit das Fotografieren auf solchen unter Panoramafreiheit? Falls ja, ist es zulässig, dies per Friedhofsordnung einzuschränken? Schon mal Dank für die Mühen. Es grüßt --Callimachos 19:10, 8. Okt 2006 (CEST)
- ja, du kannst da Fotos machen und sie veröffentlichen. Ansonsten siehe Rechtsgutachten:
- Frage:„Dürfen Fotografien, die unter Verletzung des Hausrechts oder entgegen einem Fotografierverbot (beispielsweise in einem Museum) gemacht worden sind, deren Abbildungsgegenstand aber gemeinfrei ist, eingestellt werden?“
- Antwort:„Klar ist, dass ein Eingriff in fremde Urheberrechte in diesen Fällen nicht vorliegt. Darüber hinaus kann man wohl auch davon ausgehen, dass das Hausrecht, im Sinne eines Rechts über die Benutzung eines geschützten Raums zu verfügen, das spätere Veröffentlichen von Fotos dieses Raumes nicht erfasst.“
- Wenn du sowas hochladen möchtest, solltest du es unter einem Account tun, bei dem man nicht Rückschlüsse auf deine Person ziehen kann. Viele Grüße --Isderion 19:30, 8. Okt 2006 (CEST)
- Ich werde das Grab von Rudolf Schmidt aufnehmen, weil die Friedhofsverwaltung von Eberswalde das nicht sehr eng sieht - aber im Zweifelsfall ist dafür eine Sockenpuppe hilfreich. --Ralf
01:27, 9. Okt 2006 (CEST)
- Ich werde das Grab von Rudolf Schmidt aufnehmen, weil die Friedhofsverwaltung von Eberswalde das nicht sehr eng sieht - aber im Zweifelsfall ist dafür eine Sockenpuppe hilfreich. --Ralf
Isderion, danke für Deine Antwort. Aber die Aussage "ja, du kannst da Fotos machen" ist mir so zu wenig. Ich möchte gesetzeskonform fotografieren. Dass im Fall von Friedhöfen daüber hinaus noch die Würde von Friedhofsbesuchern, Trauernden und der Friedhofsanlage insgesamt geachtet werden sollte, versteht sich von selbst, dies nur nebenbei. Aber nochmal zur eigentlichen Frage: Ist der Weg auf einem deutschen Friedhof ein "öffentlicher Weg" im Sinne von § 59 UrhG (siehe Panoramafreiheit)? Oder ist es jeder Friedhofsverwaltung überlassen, das Fotografieren nach Belieben einzuschränken? Offenbar ist letzteres ja durchaus der Fall. Es grüßt --Callimachos 10:15, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Vorweg ich bin kein Jurist, die meisten anderen hier auch nicht. Wenn du Sicherheit willst, dann solltest du einen Anwalt aufsuchen.
- Grundsätzlich würde ich aber sagen, dass Friedhöfe „öffentliche Plätze“ sind („Ausschlaggebend ist der tatsächliche öffentliche Zugang. Auch alle zugänglichen Privatwege und private Parks werden als öffentliche Wege angesehen [...]“ aus Panoramafreiheit).
- Die Friedhofsordnung kann jedoch nicht in das Urheberrecht eingreifen (s.o.).
- Trifft die Argumentation nicht zu kann auch die Friedhofsverwaltung keine Erlaubnis zur Fotografie erteilen, da sie nicht der Urheber ist (außer es besteht ein entsprechender Vertrag zwischen Urheber und Friedhofsverwaltung).
- Willst du Kunstwerke fotografieren, deren Urheber schon 70 Jahre tot ist, ist das unbedenklich (aus Sicht des UrhG)--Isderion 15:56, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Nachtrag: Auf alle Fälle stehst du nicht alleine da, wenn du Fotos auf Friedhöfen machst (s. Friedhof & commons:Category:Cemeteries in Germany) --Isderion 16:05, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Wenn das so ist, scheinen ja ziemlich viele Friedhofssatzungen in das Urheberrecht einzugreifen. Danke Isderion für die Ergänzungen. Grüße --Callimachos 20:33, 9. Okt. 2006 (CEST)
Wir hatten die Frage schon mal, steckt irgendwo im Archiv. Nach h.M. gilt auf Friedhöfen Panoramafreiheit (Schricker) --Histo Bibliotheksrecherche 22:32, 12. Okt. 2006 (CEST)
Ich habe dieses Bild zufällig entdeckt. Hat es wirklich zuwenig Schöfungshöhe? Oder greift hier eher das Copyright der Ursprungseite. Der einstellende Benutzer ist recht neu. Vielleicht gibt ihm einer Fachleute ein par hilfreiche Tips auf seine Diskussionsseite. --JuTa Talk 02:46, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Die Schutzdauer aller relevanten schöpferischen Elemente an dem Bild kann nur abgelaufen sein (selbst wenn der Mann 100 Jahre alt geworden wäre). --Rtc 07:20, 9. Okt. 2006 (CEST)
- OK danke, ich hab den Linzenzbaustein mal auf {Bild-PD-alt} geändert. --JuTa Talk 13:19, 9. Okt. 2006 (CEST)
Fair use
Träume ich oder war „Fair Use“ nicht immmer bei den Commons verboten?
Ich frage deshalb, weil jemand Bild:Bigcancoat.png bei den Commons mit der Begründung, es könne seiner Ansicht nach als Fair Use durchgehen, eingestellt hat.--Hannes2 Diskussion 10:13, 9. Okt. 2006 (CEST)
- hmm, wie wärs, wenn Du das bei Commons nachfrägst und nicht hier? Schau Dir dazu am Besten noch commons:template:insignia und commons:Image:Canada coa.png an. Was uns betrifft: sollte commons fair use akzeptieren (was mir neu wäre) wird das Bild hier nicht eingebunden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:05, 9. Okt. 2006 (CEST)
Ich hab das mal nach PD-Coa geändert, das Wappen von Kanada ist weitgehend mit dem von UK identisch und das ist mittlerweile gemeinfrei.--Wiggum 12:11, 9. Okt. 2006 (CEST)
Zitate
Sind Zitate wie in diesem Artikel Arno Gruen jetzt eigentlich okay oder nicht? --Wranzl 14:39, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Also dieser Abschnitt: [9]--Wranzl 14:42, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Als Kleinzitate sehe ich da keine Bedenken. --Ralf
15:43, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Im Artikelzusammenhang sind Zitate dieser Art völlig in Ordnung, das Problem ist nur, dass die Fundstellen nicht genau genug sind. Die Ausgabe und Seitenzahl der Bücher müssten eigentlich genannt werden. Aber in der Branche wird das nur sehr selten wirklich sauber gemacht, so dass wir mal nicht päpstlicher als MRR sein wollen. --h-stt !? 15:58, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Aber warum wurde dann Wikiqoute dann so radikal beschnitten? Sollte man die Zitate von dort evtl. hier mit einbetten?--Wranzl 17:08, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Na weil dort Textausschnitte ohne Artikelkontext stehen. Und dann sind es keine Zitate iSd §51 UrhG. --h-stt !? 17:23, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Wie ichs mir dachte, sollte man dann Zitate nicht hier mit einbauen, wäre doch schade drumm? Immerhin passt es doch in eine Enzyklopädie ein umfangreiche Zitatensammlung. --Wranzl 20:24, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Ein Zitat benötigt einen Zitierzweck - bei einer Biographie können solche Zitate aus seinen Werken beispielsweise seine Positionen verdeutlichen. Bei Wikiquote gibt es kein neues Werk, in dem Zitate verwendet werden. Das Bild ist aber übrigens eine URV.--Wiggum 20:39, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Wie ichs mir dachte, sollte man dann Zitate nicht hier mit einbauen, wäre doch schade drumm? Immerhin passt es doch in eine Enzyklopädie ein umfangreiche Zitatensammlung. --Wranzl 20:24, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Na weil dort Textausschnitte ohne Artikelkontext stehen. Und dann sind es keine Zitate iSd §51 UrhG. --h-stt !? 17:23, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Aber warum wurde dann Wikiqoute dann so radikal beschnitten? Sollte man die Zitate von dort evtl. hier mit einbetten?--Wranzl 17:08, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Als Kleinzitate sehe ich da keine Bedenken. --Ralf
Benutzen von Texten für Unterrichtszwecke
Hallo, hoffe, dass es jetzt keine Extraseite für Weiternutzungsfragen gibt. - Ich möchte einen Artikel als Übungstext für Leute, denen ich Word beibringen soll, benutzen. Grundsätzlich ist das erlaubt, soweit ist mir das klar. Aber was muss ich konkret tun, um die Lizenz zu beachten? Ich will nichts "veröffentlichen", sondern nur einen Rohtext zur Verfügung stellen, an dem man üben soll (formatieren usw.). Und wäre das anders, wenn ich die Teilnehmer das selber rauskopieren lasse? Hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt ... Danke! --Eryakaas 17:04, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Die private Nutzung (d.h. ohne öffentliche Zugänglichmachung) von GFDL-Texten ist quasi unbeschränkt. Den Rohtext zur Verfügung zu stellen ist auch ohne weiteres möglich: Solange es nicht "große Mengen" (Quantity) sind (für gedruckte Dokumente spricht die GFDL konkret von 100 Kopien, aber du verbreitest die Kopien ja nicht in gedruckter Form), muss man gemäß "2. VERBATIM COPYING" nur unwesentliche Bedingungen beachten (und es ist davon auszugehen, dass das, was Du tust, eigentlich durchaus im Kernzweckbereich der Verbatim-Copying-Möglichkeit liegt). Du musst aber den Leuten die GFDL bereitstellen und sie darüber informieren, dass sie 1. das Dokument unter diesen Bedingungen für eine eigene Veröffentlichung nutzen dürfen, 2. dass sie die dort festgelegten Bedingungen beachten müssen, wenn sie die von ihnen veränderte Version als Basis für eine eigene Veröffentlichung nutzen möchten. --Rtc 06:32, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Das ist ja toll, danke! --Eryakaas 14:05, 10. Okt. 2006 (CEST)
Illegale Nutzung von Wikipedia-Inhalten?!!
Auf der Suche nach näheren Informationen zu Büchner, gelangte ich über Google zu einer Website die sich Schlauweb (http://www.schlauweb.de/) nennt, den Wikipediaartikel zu Büchner aufzeigt, zusätzlich aber noch Werbung in dem Artikel einblendet. Dies ist meiner Meinung nach ein Mißbrauch der freien Enzyklopädie Wikipedia, die unabhängig ist und bewußt Werbung ablehnt. Ich hoffe etwas gegen die kommerzielle Nutzung des "freien Wissens" unternehmen zu können. Zwar wird auf dieser Seite hingewiesen, dass es sich um einen Wikipedia-Artikel handelt, aber ließe sich nicht eine "freie Lizenz" formulieren, die eine kommerzielle Nutzung unterbindet?--Berauschend 15:23, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Die Wikipedia:Lizenzbestimmungen erlauben kommerzielle Nutzungen ansonsten dürfte es auch keine DVD und kein Buch geben. Diese Lizenz ist auch unveränderbar. Von Illigalität kann also keine Rede sein. Dafür mußt du dich ja auch nicht dort mit Werbung berieseln lassen, sondern kannst auch hier werbefrei lesen. Kolossos 20:56, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Vgl. Wikipedia:Wikipedia-Klon --Gunther 20:58, 9. Okt. 2006 (CEST)
- Ganz legal ist es allerdings in Wirklichkeit doch nicht, die GFDL wird nicht eingehalten, nur das seltsame Gentleman's Agreement... -- Timo Müller Diskussion 21:23, 9. Okt. 2006 (CEST)
Frei bedeutet gerade, dass es auch kommerziell genutzt werden darf. Nicht nur ist es erlaubt, was die Seite tut, es ist sogar Ziel und Zweck der GFDL. Eine "'freie Lizenz' [zu] formulieren, die eine kommerzielle Nutzung unterbindet" wäre in etwa das gleiche, wie ein Redefreiheitsgesetz zu formulieren, das die politische Meinungsäußerung unterbindet. --Rtc 06:37, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Es ließe sich also ohne weiteres die DVD kopieren und verkaufen. Die Publikationsrechte sind ja nicht eingeschränkt, oder? Das System mit dem Ziel etwas (frei) zu geben und etwas frei zu erlangen wird dadurch korrumpiert. Aber das andere lebt wohl nur als Utopie.--Berauschend 15:23, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Es ist nicht das Ziel, etwas frei zu geben und etwas frei zu erlangen. Es ist das Ziel, etwas frei zu geben. Ohne erlangen. --Rtc 15:27, 10. Okt. 2006 (CEST)
Bild Drachen Biene Maja
Bei einer Bildserie mit verschiedenen Drachen auf einem Drachenfest habe ich dieses Bild eines Biene Maja-Drachen gemacht; Bedenken kamen mir erst nach dem Hochladen zu commons - nicht zuletzt deshalb, weil der Biene Maja-Artikel keine einzige Abbildung enthält. Ist das Bild rechtlich ok? (Wer den Drachen gebastelt hat, ist mir nicht bekannt.) --Lienhard Schulz Post 09:50, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Ich befürchte, das ist komplett das gleiche, wie mein Tom Turbo-Seidentuch (siehe Diskussion weiter oben, ich glaube, das Bild ist sogar schon gelöscht...): also Fan-Art. --Schaufi 09:54, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Es ist noch oben. --Schaufi 09:56, 10. Okt. 2006 (CEST)
Derivative work. Der Drache ist urheberrechtlich geschützt, wenn nicht sogar selbst eine Urheberrechtsverletzung. Bitte versuchen, sich von der Vorstellung zu trennen, dass es beim Abfotografieren, Abzeichnen, Neuzeichnen eine magische Kraft gibt, die eine Urheberrechtsverletzung verhindert. --Rtc 10:38, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Hinsichtlich Biene Maja ok und verständlich, danke. Verstehe ich Dich richtig , dass "jeder" Drachen (weil Du schreibst "der" Drache) geschützt ist? Das kann ich mir kaum vorstellen, dass man nicht einen x-beliebigen Normal-Drachen am Himmel ablichten darf, aber man weiß ja nie. Ich hake deshalb nochmal nach, weil ich bei diesem Drachenfest diverse Bilder gemacht habe, die nach meinem bisherigen Verständnis ähnlich wie Infotafeln im Wald etc. unter Panoramafreiheit fallen. --Lienhard Schulz Post 10:57, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Unter Panoramafreiheit fallen nur dauerhaft bleibende Werke, also z.B. Bauwerke, aber wohl kaum ein Drachen. Alle anderen Drachen darfst Du gerne abbilden, sofern die Vorlage für den Drachen nicht urheberrechtlich geschützt ist. --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:06, 10. Okt. 2006 (CEST)
Die Frage ist schwer zu beantworten. Wenn ein Drache ein Gebrauchsgegenstand ist, dann ist er geschmacksmusterfähig, womit ein urheberrechtlicher Schutz schwer zu erreichen wäre. Wenn nicht, dann wäre er natürlich auch geschützt, wenn er die Schöpfungshöhe erreicht (d.h. nicht gerade ein Standardrache ist). Image:Locktow4 Kitefestival 2006.JPG wäre dann sicherlich geschützt. Der Biene-Maja-Drachen ist in jedem Fall geschützt, da die fiktive Comicfigur, die der Drache eindeutig darstellt, defintiv keinen Gebrauchscharakter hat. --Rtc 11:19, 10. Okt. 2006 (CEST)
Copyvio durch AOL: SCORPIO MAURUS PALMATUS.jpg
Hallo!
AOL benutzt o.g. Bild (hier) - ohne die GFD-Lizenz ("...to be available under the same license. ...") weiterzugeben. Kümmert sich Wikipedia um solche Fälle oder der Bildautor selbst (falls er will)? Grüße, Martina Nolte 14:30, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Das ist Sache des Bildautors. "Wikipedia", das ist der Betreiber, die Foundation, die nur die Plattform für die einzelnen Benutzer bereitstellt. Im übirgen sollte man nicht so streng sein, denn es ist ja Zweck der Bilder, genutzt zu werden. Wir sollten froh sein, dass jemand wie AOL unsere Bilder nutzt. --Rtc 14:37, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Hallo Rtc, klar ist es ein schönes Aushängeschild, wenn ein "Großer" wie AOL Fotos von Wikipedia nutzt. Aber wofür sind Lizenzbedingungen da, wenn sich eh niemand dran hält? AOL verletzt hier die Urheber-/Lizenzrechte. Wiki-Fotos werden immer wieder - hier sogar von den "Großen" - als völlige Freibeute behandelt. Okay, das ist nicht Wikipedias Sorge. Die Fotografen stehen mit diesem Problem ganz alleine da. Vgl. eine Diskussion in den Commons: The practicalities are that the GFDL is useless if you don't have the money to defend your rights... LG, Martina Nolte 14:26, 12. Okt. 2006 (CEST)
Hallo Marina, die Lizenzbestimmungen der GFDL haben einen Zweck, und dieser Zweck ist in der Präambel festgelegt. Primär ist der Zweck, die freie Benutzung, Verbreitung, Veränderung sicherzustellen. Sekundärer Zweck ist es, dass die Autoren genannt werden. Die Nutzung von AOL erfüllt das ungefähr. Natürlich wäre es schon angebracht, dass AOL auch angibt, dass es sich um ein GFDL-Bild handelt, insofern ist es natürlich nicht ganz in Ordnung. Aber sehr gut ist doch schonmal, dass AOL nicht versucht, mit Coypright-Hinweisen oder sonstigen Maßnahmen davor abzuschrecken, das Bild selbst zu verwenden. Du musst den Hintergrund verstehen. Die GFDL ist der Kompagnon zur GPL (die es schon weit früher gab) und bei der GPL geht es primär darum, dass nicht jemand hingeht, ein Programm verändert, und dann, ohne den Quellcode weiterzugeben, das neue Programm als sein eigenes verkauft. So etwas muss verhindert werden. Aber bei der Verwendung des Bildes auf einer Webseite? Das gerade zu ermöglichen ist ja der Sinn der GFDL. Eine freundliche Mail des Autors, dass ein Urheberhinweis angebracht wäre, nebst eines Hinweises darauf, dass das Bild unter den Bedingungen der GFDL genutzt werden darf, das könnte man machen. Aber im Großen und Ganzen ist das schon völlig in Ordnung, was AOL macht, und ein tolles Beispiel dafür, dass Wikipedia frei verwendbare Inhalte schafft, die eine so gute Qualität haben, dass sie auch von den "Großen" genutzt werden. --Rtc 14:47, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Von wegen im großen und ganzen völlig in Ordnung, was AOL macht ist eine URV, wenn der Urheber der Nutzung nicht zugestimmt hat. Das ewige „Wenn jemand ein Bild unter eine freie Lizenz stellt, dann geht er davon aus bzw. hat er davon auszugehen, dass jeder alles mit dem Bild machen darf und wird“ kann ich nicht mehr höhren. Wenn das so wäre, bräuchte man die freien Lizenzen ja gar nicht, und könnte gleich alles unter PD stellen. Wozu überhaupt Lizenzen, wenn es ja „im Großen und Ganzen schon völlig in Ordnung“ ist, wenn sie jeder ignoriert, der Urheber „will es ja so“. Wie andere das sehen, ist mir egal, aber ich möchte hiermit klar stellen, dass ich verlange, dass, wenn man meine Bilder, Texte oder sonstige Werke nutzt, die Lizenzbedingungen einhält, oder mich vorher um Erlaubnis fragt. Wenn irgend jemand das nicht für nötig hält, ist das für mich garantiert kein bisschen in Ordung, ich sehe sowas dann als das, was es ist: Eine Verletzung meiner Urheberrechte. -- Timo Müller Diskussion 13:37, 14. Okt. 2006 (CEST)
Verwendung von Wikipediabildern
Hi!
Eine Frage: Wie liegt es rechtlich mit der Verwendung von Bildmaterial, dass auf Wikipedia gespeichert ist? Was ist erlaubt/verboten bzw. gibt es Probleme, wenn man Wiki-Bildmaterial verändert?
Vielen Dank im Voraus
M. Platzer
email entfernt
- Die Nutzungsbedingungen stehen beim Bild dabei. Theoretisch sollten für alle Bilder bezüglich Urheberrecht Veränderung, Weiterverbreitung und kommerzielle Nutzung erlaubt sein, gegebenenfalls unter gewissen Bedingungen wie Abdruck der Lizenz und nennung des Urhebers. Es werden aber viele Bilder hochgeladen und verwendet, die dieses Kriterium nicht erfüllen. Wikipedia kann nicht garantieren, dass die Bilder möglicherweise überhaupt verwendet werden können und nicht z.B. einfach von einer Webseite kopiert wurden. Dazu muss beachtet werden, dass ggfs. vom primären Urheberrecht unabhängige Rechte Dritter wie bei Panoramafreiheit das Urheberrecht am abgebildeten Objekt und bei Personenfotos das Recht am eigenen Bild bestehen, was die Nutzung stark einschränken kann (Fotos von Personen dürfen im Allgemeinen weder verändert, noch in einem anderen Kontext als einem enzyklopädischen verwendet werden). Siehe auch Wikipedia:FAQ Rechtliches --Rtc 18:21, 10. Okt. 2006 (CEST)
Zitat eines Wikipedia Artikels
Hallo,
ich moechte in einer wissenschaftlichen Arbeit gerne einen Artikel aus Wikipedia zitieren. Normalerweise sieht das Format fuer Zitate immer aus "Lehmann, 2005, Zeitschrift, Nummer, Seite". Wie sollte ich es auf Wikipedia uebertragen?
Viele Gruesse
Hendrik
- Überhaupt nicht. Wikipedia-Artikel sollte man nicht zitieren. Enzyklopädieartikel sind dazu da, um einen Einstieg in das Thema zu bieten und um zur relevanten Literatur weiterzuleiten, die dann überprüft (und zwar dringend! oft sind die informationen schlicht falsch oder die quellen sind irreführend wiedergegeben) und zitiert werden kann. Wenn Du es trotzdem nicht lassen kannst, findest Du links in jedem Artikel in der Leiste unter "Werkzeige" den Punkt "Artikel zitieren". Zudem verwechselst Du gegebenenfalls Zitat und Zitation. Zitation hat per se mit dem Urheberrecht nichts zu tun, sondern mit den Gepflogenheiten der Darstellung in wissenschaftlichen Ausarbeitungen. --Rtc 18:29, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Siehe hier. Wichtig ist, dass Du auf eine bestimmte Version des Artikels zurückgreifst (Mittels Werkzeug "Permalink" in der linken Leiste). Beachte aber auch, dass Wikipedia eine Tertiärquelle und damit nur sehr eingeschränkt zitierfähig ist. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:21, 10. Okt. 2006 (CEST)
Lesezeichen
Gibt es irgendeine Chance, dieses [10] oder ein anderes Bild GFDL-lizenzgerecht auf einem Lesezeichen gedruckt zu veröffentlichen? Den Lizenztext kann man dort ja schlechterdings nicht unterbringen. Gruß -- Sozi 18:58, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Das konkrete Bild ist seit 1535 gemeinfrei, da brauchst du keine GFDL. Bei GFDL-lizensierten Bildern böte sich an, den Urheber anzusprechen und einen Nutzungsvertrag zu schliessen.--Wiggum 19:06, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Das Bild ist gemeinfrei, die Reproduktion Yorck Project und copyrighted und GFDL. Darum frage ich unter anderem. Gruß -- Sozi 19:09, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Ach so ist das. Wir vertreten hier ja üblicherweise die Ansicht, dass Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Vorlagen auch gemeinfrei sind, aber falls du wissen willst ob das rechtlich wasserdicht ist oder ob dich der Verlag nicht trotzdem irgendwie verklagen kann, dann verweise ich mal auf das Statement von H-stt. Anwalt fragen.--Wiggum 19:34, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Nachtrag: Der hier vertretenen Auffassung liegt das Urteil "Bibelreproduktion" (BGH I ZR 14/ 88) zugrunde, falls dir das was hilft. Googel mal nach "Bibelreproduktion+Urteil" oder so ähnlich, das lohnt sich im Übrigen schon wegen dem "Meinten Sie"-Alternativvorschlag. ;-)--Wiggum 19:49, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Das Bild ist gemeinfrei, die Reproduktion Yorck Project und copyrighted und GFDL. Darum frage ich unter anderem. Gruß -- Sozi 19:09, 10. Okt. 2006 (CEST)
Wir beantworten hier keien Rechtsfragen zu Fragestellungen außerhalb der Wikipedia. --h-stt !? 19:29, 10. Okt. 2006 (CEST)
Ich sehe das anders Ich beantworte hier alle Fragen zum Urheberrecht, soweit die Frage eine generell-abstrakte Problematik betrifft, die potentiell geeignet ist, WP-Artikel aus dem Bereich des Urheberrechts zu fördern. Es genügt, dass Rtc RBerG-Paranoia betreibt. Wir haben dazu keinen KONSENS und ohne Meinungsbild wiegt das Urteil von Rtc und H-stt kein Gran schwerer als meines --Histo Bibliotheksrecherche 22:29, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Schau Dir mal die zwei Fragen drüber an, da gehts im Prinzip um nichts anderes: Wie geht man mit der GFDL um? Wenn es darauf keine Antworten gibt (und auch "Ich weiß nicht" wäre eine Antwort), braucht man sich nicht wundern, wenn sich keiner mehr dran stört. Gruß -- Sozi 19:40, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Wie man mit der GFDL umgeht, steht ganz ausgezeichnet in der GFDL drin. --Rtc 19:48, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Mist, ich habe da vergeblich nach "Lesezeichen" gesucht. Gruß -- Sozi 20:01, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Wie man mit der GFDL umgeht, steht ganz ausgezeichnet in der GFDL drin. --Rtc 19:48, 10. Okt. 2006 (CEST)
Wie siehts mit diesem Artikel aus, den kompletten Liedtext dürfen wir doch nicht aufführen, weil es ein Großzitat ist oder sehe ich das falsch? --Ralf 20:01, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Das sowjetische Urheberrecht durchschaue ich noch nicht ganz. Auf einer meiner Unterseiten habe ich etwas an Material gesammelt - du kannst ja mal schauen, ob du da was findest. --ST ○ 20:42, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Ich halte mich da eigentlich an die Aussagen von en:Lupo, seine Meinung habe ich auf Benutzer:Ralf Roletschek/sowjetische Bilder kopiert. Ich halte Lupo da für überaus kompetent und seine Ausführungen erscheinen durchaus schlüssig, was ja auch zum Entfernen der PD-sov Bilder in .de geführt hat. Warum sollte das bei Texten anders sein? --Ralf
20:45, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Sicher - mit der Auffassung liegen wir auf der sicheren Seite. Ich werde das Lied mal etwas kürzen. --ST ○ 21:19, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Ich halte mich da eigentlich an die Aussagen von en:Lupo, seine Meinung habe ich auf Benutzer:Ralf Roletschek/sowjetische Bilder kopiert. Ich halte Lupo da für überaus kompetent und seine Ausführungen erscheinen durchaus schlüssig, was ja auch zum Entfernen der PD-sov Bilder in .de geführt hat. Warum sollte das bei Texten anders sein? --Ralf
Personenfotos
Hallo. Ich habe jetzt mal ein paar Beiträge obendrüber durchgelesen, in denen es darum geht, dass Fotos von Urheberrechtlich geschützten Gegenständen (vgl. Der Biene Maja Drachen) nicht frei von Urheberrechten sind. Wie sieht´s denn mit Personen aus? Wenn ich auf einer Veranstaltung OHNE Fotografieverbot eine Person fotografiere (einen Künstler, keine Privatperson), müsste ich ihn dann um Erlaubnis bitten, das Foto einstellen zu dürfen? Ist ja im Prinzip nichts anderes wie bei den Gegenständen weiter oben. Oder ist das "Recht am eigenen Bild" hier außer Kraft gesetzt? Konkretes Beispiel: hier, wenn auch nicht von mir, sondern einem Bekannten erstellt. Erlaubt oder nicht? Grüße, --11NR Diskussion 20:06, 10. Okt. 2006 (CEST)
- WP:BR#Aufnahmen_von/mit_Personen --ST ○ 20:07, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Beim konkreten Beispiel sehe ich kein Problem. Er ist eine Person der Zeitgeschichte, muß der Veröffentlichung nicht zustimmen. Ich frage allerdings trotzdem jedesmal, selbst wenn die Künstler viel bekannter sind. Schönes Bild übrigens! Werde das mal gleich bei den KEB reinstellen. --Ralf
20:25, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Danke euch beiden.--11NR Diskussion 20:30, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Beim konkreten Beispiel sehe ich kein Problem. Er ist eine Person der Zeitgeschichte, muß der Veröffentlichung nicht zustimmen. Ich frage allerdings trotzdem jedesmal, selbst wenn die Künstler viel bekannter sind. Schönes Bild übrigens! Werde das mal gleich bei den KEB reinstellen. --Ralf
Panoramafreiheit in Spanien
Ich möchte gerne ein Detail dieses Commons-Bilds (die Gestalten mit den Fahnen unten links) ausschneiden und dann den Ausschnitt hochladen. Der einschlägigen Stelle der FAQs entnehme ich, dass das unter gewissen Voraussetzungen auch lizenzkonform vor sich gehen kann. Wie aber sieht es mit der Panoramafreiheit in Spanien aus? Gerade dieses Land fehlt in der eindrucksvollen Liste des Panoramafreiheits-Artikels, und nachdem es keinen Konsens zu geben scheint, wie mit entgegen der Panoramafreiheit aufgenommenen Bildern zu verfahren ist, würde ich anderenfalls lieber die Finger davon lassen. Antaios D B 20:48, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Die Panoramafreiheit wird in Kastillien und Catalunya verschieden gehandhabt, ich werde Ende des Jahres bei der Generalidad in Barcelona näheres erfragen, meine bisherigen Quellen sind zu unsicher. --Ralf
21:16, 10. Okt. 2006 (CEST)
- Dank Dir. Da es folglich auf den genauen Standort ankommen könnte: Das Mosaik befindet sich im Valle de los Caídos und dieses wiederum in der Comunidad de Madrid (also politisch weder in Alt- noch in Neukastilien). Antaios D B 08:21, 11. Okt. 2006 (CEST)
Auch wenn alle anderen es anders sehen: ICH stehe auf dem Standpunkt, dass wir uns hier nach dem Recht der deutschsprachigen Länder richten (siehe Wikipedia:Bildrechte) und dann ist es wurscht, wo das Objekt liegt und wie das nationale Recht das sieht --Histo Bibliotheksrecherche 22:25, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Dann aber nur mit Sockenpuppen-Taktik... ;) --Ralf
10:14, 13. Okt. 2006 (CEST)
Postkarten der Wilhelm Gustloff
Da der Artikel kein einziges Foto enthält, wollte ich anfragen wie es mit Bildern der Gustloff aussieht. Ich habe meinem Opa eine Postkartensammlung rauskramen lassen, welche die Gustloff und verschiedene Inneneinrichtungen wie Speisesaal oder Schwimmbad vor Kriegsbeginn zeigen. Die Postkarten sind vom Verlag Hans Andres Hamburg, den es spätestens seit Kriegsbeginn nicht mehr gibt.(Aussage des Deut. Hist. Museums Berlin) Die Postkarten sind mit keinem Datum versehen, aber der Ausrüstungszustand der Gustloff ist der als KDF-Schiff. Laut dem Deutschen Historischen Museum in Berlin (welches selbst Ansichtskarten dieses Verlages im Internet veröffentlicht) ist niemand bekannt, der an diesen Fotos auf den Karten noch Rechte hat. Also, wie sieht es aus? Lohnt sich die Mühe, die Fotos zu bearbeiten (einige haben Flecken und sind geknickt, ich würde das versuchen auszubessern) und hochzuladen oder muss ich davon ausgehen, dass sie gleich wieder gelöscht werden? --Wünschi 13:42, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Wir verwenden hier die Regel 100 Jahre pma, wenn der Autor nicht bekannt ist. Deshalb können Werke von vor 1906 als PD-alt hochgeladen werden, bei allem Jüngeren muß der Beweis erbracht werden, daß der Künstler bereits 70 jahre tot ist bzw. seine Erben der Veröffentlichung zustimmen. --Ralf
13:49, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Für eine normale Veröffentlichung würde das reichen. Ich kennen keinen Verlag, der da auch nur mit der Wimper zucken würde. Für die Wikipedia reicht es nicht. Wir wollen ausschließlich Inhalte nutzen, die nachweislich frei sind und dieses Ziel ist uns wichtiger, als das Ziel der Illustration unserer Artikel. --h-stt !? 13:56, 11. Okt. 2006 (CEST)
- So nu aber: Nachdem ich mit 100 Leuten telefoniert habe, hatte ich endlich jemanden am Telefon, der mir die Sache genau erklären konnte. Der Fotograf dieser Bilder (Hans Hartz) ist 1971 verstorben und hat die Rechte an den Bilder an seine Tochter vererbt. Diese Tochter hat die Rechte an den Fotos ihres Vaters an die Staatliche Landesbildstelle Hamburg verkauft. Durch den Verkauf der Rechte hat Sie die Rechte an allen Fotos verwirkt und die Landesbildstelle (welche jetzt zum Denkmalschutzamt gehört) besitzt die Rechte für alle Fotos die sie selbst als Original besitzen und alle Kopien die nach dem Verkauf davon gemacht werden bis die 70 Jahre nach dem Tod von Hans Hartz vergangen sind. Alle vorher gemachten Kopien von Werken von Hans Hartz (wie diese Postkarten) unterliegen seit dem Zeitpunkt des Verkaufs der Rechte keinem Urheberschutz mehr und sind somit frei. Der zuständige Mitarbeiter des Denkmalschutzamtes hat ganze 20 Minuten gebraucht um mir den Teil des deutschen Urhebergesetzes so zu erklären, dass ich mir sicher war es verstanden zu haben. Somit kann ich das Foto auf der Postkarte einscannen und veröffentlichen ohne das Urheberrecht zu verletzten. (habe den Mitarbeiter explizit danch gefragt) --Wünschi 15:45, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Sorry, aber der Mensch mit dem du da gesprochen hast, hat keine Ahnung vom Urheberrecht. Was er dir da erzählt hat, ist gefährlicher Blödsinn. Wenn Herr Hartz 1971 gestorben ist, dann bestehen an den Bildern bis zum 1.1.2042 Urheberrechte. Fraglich ist höchstens, bei wem die liegen. Für uns ist nur wichtig, dass es noch Rechte gibt. Wir werden die Bilder solange nicht benutzen können, es sei denn der Rechteinhaber würde eine verbindliche Freigabe unter einer unserer Lizenzen abgeben. Wenn dich näher interessiert, warum der Mensch von der Denkmalbehörde Unfug erzählt hat, lies Urheberrecht und Regelschutzfrist --h-stt !? 15:56, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Also zu behaupten der Mensch hätte keine Ahnung vom Urheberrecht finde ich ziemlich beleidigend. Sonst wäre er nicht für der Vergabe der Lizenzen für die Bilder zuständig. Im Urheberrecht steht: Kommt es aufgrund eines Erbfalls oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung zu einem zulässigen Übergang des Urheberrechts auf einen oder mehrere Erben, so kommen diesen als Rechtsnachfolgern die dem Urheber zustehenden Rechte zu, soweit das Gesetz keine Einschränkungen enthält (§ 30 UrhG). Ein Alleinerbe kann daher grundsätzlich wie der Urheber über das geerbte Urheberrecht verfügen. Da die Dame Ihre Rechte an die Landesbildstelle verkauft hat und die Landesbildstelle mir sagt, dass sie an meiner Postkarte keine Rechte haben verstehe ich jetzt nicht wo das Problem liegt und wäre dankbar wenn du deine Weisheit mit mir und dem Mitarbeiter teilen würdest. --Wünschi 16:17, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Urheberrecht kann zwar vererbt, nicht aber verkauft, verschenkt oder sonstwie veräußert werden. Die Landesbildstelle hat vielleicht alle Vermarktungsrechte erworben, die Urheberrechte sind aber nicht übertragbar. --Ralf
16:22, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Urheberrecht kann zwar vererbt, nicht aber verkauft, verschenkt oder sonstwie veräußert werden. Die Landesbildstelle hat vielleicht alle Vermarktungsrechte erworben, die Urheberrechte sind aber nicht übertragbar. --Ralf
- Also zu behaupten der Mensch hätte keine Ahnung vom Urheberrecht finde ich ziemlich beleidigend. Sonst wäre er nicht für der Vergabe der Lizenzen für die Bilder zuständig. Im Urheberrecht steht: Kommt es aufgrund eines Erbfalls oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung zu einem zulässigen Übergang des Urheberrechts auf einen oder mehrere Erben, so kommen diesen als Rechtsnachfolgern die dem Urheber zustehenden Rechte zu, soweit das Gesetz keine Einschränkungen enthält (§ 30 UrhG). Ein Alleinerbe kann daher grundsätzlich wie der Urheber über das geerbte Urheberrecht verfügen. Da die Dame Ihre Rechte an die Landesbildstelle verkauft hat und die Landesbildstelle mir sagt, dass sie an meiner Postkarte keine Rechte haben verstehe ich jetzt nicht wo das Problem liegt und wäre dankbar wenn du deine Weisheit mit mir und dem Mitarbeiter teilen würdest. --Wünschi 16:17, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Ok dann erkläre mir doch mal bitte jemand, wer denn nun die Rechte für Veröffentlichung und Verbreitung dieser Postkarte hat. Die Tochter von Hans Hartz? Das Denkmalschutzamt Hamburg, welches das Originalfoto besitzt? Der Verlag der Postkarte den es seit den 30'ern nicht mehr gibt? Mag sein das meine etwas unpräzise Benutzung des Wortes Urheberrecht hier zu Fehlverständniss meinerseits führt. Aber ist die Postkarte jetzt eine Kopie eines Urheberrechtlich geschützen Werkes und geht es um die Rechte an der Kopie, oder um die Rechte am Original? --Wünschi 16:32, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Das Recht zur Veröffentlichung liegt sicher bei der Stelle, die die Nutzungsrechte erworben hat. Die Urheberrechte liegen bei den Erben. Es geht um die Rechte am Foto, egal ob Negativ, Original, Postkarte oder elektronische Kopie. Theoretisch könnten die Erben die Fotos unter eine freie Lizenz stellen, damit würden sie aber sicher den (Ver-)kaufvertrag verletzen. Das wird ein Erbe also nicht tun, wenn er die Nutzungsrechte veräußert hat. Falls die "nur" Urheberrechte per Vertrag veräußert wurden, ist der Vertrag nichtig und die Erben besitzen noch alle Rechte. --Ralf
16:48, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Das Recht zur Veröffentlichung liegt sicher bei der Stelle, die die Nutzungsrechte erworben hat. Die Urheberrechte liegen bei den Erben. Es geht um die Rechte am Foto, egal ob Negativ, Original, Postkarte oder elektronische Kopie. Theoretisch könnten die Erben die Fotos unter eine freie Lizenz stellen, damit würden sie aber sicher den (Ver-)kaufvertrag verletzen. Das wird ein Erbe also nicht tun, wenn er die Nutzungsrechte veräußert hat. Falls die "nur" Urheberrechte per Vertrag veräußert wurden, ist der Vertrag nichtig und die Erben besitzen noch alle Rechte. --Ralf
- Ok dann erkläre mir doch mal bitte jemand, wer denn nun die Rechte für Veröffentlichung und Verbreitung dieser Postkarte hat. Die Tochter von Hans Hartz? Das Denkmalschutzamt Hamburg, welches das Originalfoto besitzt? Der Verlag der Postkarte den es seit den 30'ern nicht mehr gibt? Mag sein das meine etwas unpräzise Benutzung des Wortes Urheberrecht hier zu Fehlverständniss meinerseits führt. Aber ist die Postkarte jetzt eine Kopie eines Urheberrechtlich geschützen Werkes und geht es um die Rechte an der Kopie, oder um die Rechte am Original? --Wünschi 16:32, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Die Internet-Rechte an den Bildern dürften bei den Erben liegen. Und zwar, weil der Verkauf vermutlich zu einer Zeit stattgefunden hat, als Internet-Rechte noch nicht im Vertragstext erwähnt wurden. Urheberrechte können aber nur explizit übertragen werden, eine Formulierung wie "alle Medien" oder "jegliche Nutzung" reicht nicht aus, um auch für erst später aufkommende Medien zu gelten. Die Rechte für Veröffentlichungen auf Papier liegen wohl beim Denkmalamt, wenn die Übertragung der Nutzungsrechte korrekt abgelaufen ist. Alleine durch dieses Auseinanderfallen zeigt sich, dass eine Freigabe für uns höchst kompliziert wäre. Wir müssen also davon ausgehen, dass die Fotos bis zum 1. 1. 2042 für uns nicht zur Verfügung stehen. --h-stt !? 17:50, 11. Okt. 2006 (CEST) PS: Wenn ich Unfug im Urheberrecht sehe, nenne ich es auch so. Und dass jemand für etwas "zuständig" ist, bedeutet noch lange nicht, dass er sich mit ungewöhnlichen Feinheiten auskennt. Ich kann eine lustige Geschichte erzählen, was ich mit den Juristen der Rechtsabteilung im Bayerischen Landesamt für Vermessung erlebt habe.
- Ok das hab ich soweit verstanden. Da der Verkauf der Rechte an das Museum erst 1994 stattgefunden hat, werde ich da Morgen nochmal anrufen und versuchen herauszufinden ob sie auch die Rechte für Veröffentlichungen im Internet besitzen. Ich will da einfach Gewissheit haben, weil es nicht nur um die eine Postkarte der W.G. geht. Wie steht es denn für den Fall, dass das Originalfoto zerstört wurde? --Wünschi 19:11, 11. Okt. 2006 (CEST)
Wünschi, ich sage es jetzt mal unmissverständlich und realistisch: Sei nicht naiv und vergiss es bitte. Die Erbin hat die Urheberrechte, das Museum alle Nutzungsrechte, und die werden diese nicht mehr rausgeben. Da die Nutzungsrechte völlig losgelöst von den eigentlichen Fotos sind, es dabei überhaupt nicht darauf ankommt, ob es ein Original oder eine Kopie ist oder ob überhaupt noch ein Exemplar existiert, gibt es da auch keine Tricksereien womit man das ganze irgendwie umgehen könnte. Du brauchst auch nicht wegen der Rechte für das Internet anzufragen: Das genügt Wikipedia nicht. Die Bilder müssen unter einer freien Lizenz vorliegen, und das bedeutet, dass sie für alle Zwecke benutzbar sein müssen, auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia, auch in anderen Medien als dem Internet. --Rtc 22:23, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Um es auf einen Punkt zu bringen: Wenn ein Fotograf seine Rechte verkauft hat, ist die Wahrscheinlichkeit, daß wir die Bilder bekommen können, gleich Null - es sei denn, der Fotograf (oder seine Erben) lehnen sich sehr weit aus dem Fenster und gestatten es. Dann hat der Fotograf das Problem, was nur in seltensten Fällen vorkommen dürfte. Ich habe ein paar derartige Bilder hier drin, aber das sind wirklich Ausnahmen. --Ralf
23:41, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Nein, wenn der Fotograf ein ausschließliches Nutzungsrecht erteilt hat, kann er es nicht mehr gestatten. Diese Erlaubnis wäre ungültig, sie bietet keinen Schutz vor den Ansprüchen des Inhabers des ausschließlichen Nutzungsrechts. Es ist als würde ein Vermieter jemandem erlauben, die Wohnung des Mieters zu betreten. Diese Erlaubnis ist natürlich nichtig, und sie verlagert die Verantwortung für das Betreten der Wohnung auch natürlich nicht automatisch auf den Vermieter, wenn man bei der notwendigen Sorgfalt erkennen musste, dass der Vermieter überhaupt nicht das Recht hatte, die Erlaubnis zu erteilen. --Rtc 10:43, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Soll heißen, egal ob ich jetzt beim Museumsarchiv nachfrage und eine Genemigung von Ihnen bekomme das Bild hier zu veröffentlichen, würde mir das nix nutzen, da nur völlig freie Bilder hier veröffentlich werden dürfen? Also kann ich mir das ganze knicken und die Postkarten für 40 Jahre in Keller stellen und wenn dann die Ratten weder mich noch die Karten gefressen haben sie wieder raussuchen. :( Was fürn shice. --Wünschi 23:57, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Kurz und bündig: Ja, so traurig es ist :( --Ralf
00:25, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Kurz und bündig: Ja, so traurig es ist :( --Ralf
- Ja, so ist es. Die Freiheit der Inhalte ist für das Konzept der Wikipedia so wichtig, dass wir dafür auf viele Illustrationen verzichten müssen. Ich sehe noch die (momentan völlig unwahrscheinliche) Möglichkeit, dass die Rechtsprechung die Grenze zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk neu definiert und rein dokumentarische Aufnahmen wieder zu Lichtbildern erklärt werden. Dann wären die Bilder sofort frei, da die kurze Schutzfrist für Lichtbilder bereits abgelaufen ist. Das würde aber eine Änderung der Urheberrechtskultur erfordern, die den momentanen Tendenzen entgegen läuft. --h-stt !? 09:07, 12. Okt. 2006 (CEST)
Ich stimme den bisherigen Beiträgen zu. Im übrigen hätte eine sorgfältige Lektüre dieser und anderer Seiten, die ja erbeten wird (siehe Intro) den Fragesteller wohl ebenso umfassend belehren können --Histo Bibliotheksrecherche 22:24, 12. Okt. 2006 (CEST)
CC oder PD
Hallo! Nebenstehendes Bild habe ich unter der Creative-Common-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland veröffentlicht. Trotzdem wüßte ich gerne, ob das Bild überhaupt Schöpfungshöhe aufweist, sprich, ob es nicht in Wirklichkeit PD ist? Es wäre ja kein Beinbruch, wenn es so wäre, PD-Bilder können ja genauso genutzt werden. Trotzdem wüßte ich es gerne. Grüße, SPS ♪♫♪ eure Meinung 21:57, 11. Okt. 2006 (CEST)
- meiner Meinung nach PD --Isderion 22:02, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Definitiv. --ST ○ 01:24, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Keine Schöpfungshöhe --> PD, ganz klar --Ralf
01:28, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Danke! --SPS ♪♫♪ eure Meinung 02:18, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Keine Schöpfungshöhe --> PD, ganz klar --Ralf
- Definitiv. --ST ○ 01:24, 12. Okt. 2006 (CEST)
Bilderlizenz HILFE!
Hi Wikipedianer!
Für mich sind die Bilderrechte noch sehr verwirrend. Habe mich jetzt mal auf den Creative Commons Austria umgesehen, weiß aber noch immer nicht, ob ich die dort hochgeladenen Bilder dann für Wikipedia.de verwenden darf. Bin alles in allem sehr verwirrt durch die strenge Handhabung hier... Ist ja nicht schlecht, aber doch sehr abschreckend.
Wie auch immer - ich schildere euch kurz die Situation: Ich habe den Artikel Zungenrollvorrichtung geschrieben und von der Produzierenden Firma Bilder zur Verfügung gestellt bekommen. In der ersten Korrespondenz wollte der Marketingleiter folgendes: "Alle Rechte vorbehalten. Download nicht möglich" Nachdem ich ihm geschrieben habe, dass das wohl nicht möglich sein wird hat er folgendes geschrieben: "zu den Bild-Rechten:
Rechteinhaber ist die Enzesfeld-Caro Metallwerke AG, Fabrikstraße 2, 2551 Enzesfeld, Austria;
Wir erlauben hiermit die Verwendung der unten angeführten Bilder. Alle Bilder sind mit der Bezeichnung Austroroll ® + fortlaufender Bilder abzuspeichern."
Was soll ich jetzt bitteschön machen?! Die Firma ist aus Österreich - hat das irgendwelche Auswirkungen wo ich diese Lizenz anmelden muss? Ich verzweifle hier nochmal :(
Sabina22
- Hallo Sabrina, vergiss es. Firmen werden die Lizenzen im Allgemeinen nicht erteilen, die wir brauchen. Wenn, dann sowieso nur mit Einverständniserklärung und einer eindeutigen Nennung des zu verwendenden Lizenzschilds. Der Rechteinhaber muss wissen, welche Rechte er freigibt und es geht hier nicht um eine Freigabe für Wikipedia, sondern um eine allgemeine Freigabe. Das ist keine saloppe und kulanzbasierte Sache, wie man sie vielleicht für die eigene private Webseite machen kann, weil die Freigabe wirklich schwerwiegend ist und der Rechteinhaber quasi alle relevanten Rechte verliert. An der allgemeinen Reaktion des Unternehmens ist auch ganz klar zu sehen, dass sie das ganz sicher nicht wollen, sondern sie nur für die Verwendung in der Wikipedia zur Verfügung stellen wollen. PS: Ich habe Dir unter Benutzer Diskussion:Sabina22#Merkblatt Bilder ein Merkblatt hinterlassen, das Dir hoffentlich einen knappen und schnellen Überblick bietet. PPS: Die Firma hat mit "Alle Bilder sind mit der Bezeichnung Austroroll ® + fortlaufender Bilder abzuspeichern" eine Bedingung genannt, die Du überhaupt nicht eingehalten hast: Die Firma verlangt hier von Dir, dass Du als Gegenleistung dafür, dass die Bilder auf Wikipedia verwendet werden, sicherstellst, dass im Dateinamen der Bilder durch Angabe von "Austroroll ®" Werbung für die Firma gemacht wird und dass sie nicht umbenannt werden. Das sind keine Bedingungen, die auch nur annähernd für eine freie Lizenz in Frage kämen. PPPS: Das Fehlverständnis, das diesen Sachen zugrundeliegt ist es, Wikipedia als Sammelstelle für Bilder anderer Leute zu verstehen. Wikipedia ist aber dafür da, damit die Benutzer selbst Bilder machen und sie hochladen, nicht dafür, die Bilder anderer Leute anzufragen. Ich sehe bei den Fotos durchaus die Möglichkeit, gleichwertige auch ohne weiteres selbst zu schießen, und das sicherlich mit weitaus weniger Aufwand als Rechte zu bekommen. Nimm die Kamera und versuchs einfach mal. --Rtc 10:24, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Hallo Rtc! Danke für die flotte Antwort.
Heißt das, dass wenn ich einen Firmenbesuch vorschlage um selbst zu fotografieren alle Probleme gelöst wären? Das im Bildnamen "Austroroll ®" erscheint, wird aber sicher Voraussetzung sein. Ist das soweit okay für Wikipedia? Lg Sabina
- Ja, das wäre super mit dem Firmenbesuch. Die Firma sollte aber wissen, dass die Nutzung der Bilder wirklich völlig frei ist, so weit es das urheberrecht betrifft, auch kommerziell, und dass Du z.B. nicht garantieren kannst, dass die Bilder nicht auch von der Konkurrenz der Firma genutzt werden (worst case). Und sollte sie Dir in Deinem eigenen Interesse keinerlei Auflagen machen, das Bild nur unter bestimmten Lizenzbedingungen (wie etwa "Austroroll ®" im Dateinamen) zu veröffentlichen. Jede Wikipediaregelkonforme Freigabe des Bildes unter einer freien Lizenz wäre automatisch eine Verletzung einer solchen Vereinbarung, weil freie Lizenzen solche Bedingungen nicht erlauben. Haarig für Dich ist dabei, dass eine solche Vereinbarung zwischen Dir und der Firma für sonst niemanden bindend ist, andererseits die freie Lizenz gültig wäre, so dass die im Widerspruch zur Vereinbarung stehene Freigabe der Bilder zur Folge hätte, dass Du gegenüber der Firma für jede Nutzung der Bilder, die ihr nicht gefällt, haften würdest, ohne dass Du eine Chance hättest, diese Nutzung zu unterbinden. Also, sage der Firma bevor Du den Termin vereinbarst, dass Du nichts im Austausch für die Fotografiererlaubnis bieten kannst, und dass sie die Fotografiererlaubnis altruistisch gestatten müssen. Natürlich kannst und solltest Du bei das Bild auch dabeischreiben, dass Du es bei der Firma gemacht hast, nur rechtlich bindend im Dateinamen kann kann das nicht garantiert werden, wegen der Forderung nach freien Lizenzen, und Indianerehrenwort bitte auch nicht, weil das unehrlich wäre. Was noch möglich wäre, das wäre die Verwendung von Creative Commons Attribution (CC-BY) mit der Angabe des Firmennamens. Aber im eigenen Interesse solltest Du Dich gegenüber der Firma nicht dazu verpflichten, weil Du dann wohl mehr oder weniger die Pflicht hättest, auf Verlangen der Firma im Notfall auch gerichtlich gegen Verstöße vorzugehen. Das wäre sehr nachteilhaft für Dich. Also, appelliere an das gute im Menschen und bitte um eine altruistisch erteilte Fotografiererlaubnis. --Rtc 11:09, 12. Okt. 2006 (CEST)
Schnipsel für ein Glossar
Für ein Glossar würde ich gerne Schnipsel aus mehreren Artikeln verwenden (die definierenden Sätze). Kann ich das mit einem einfachen Hinweis "Die Erläuterungen basieren auf Artikeln der freinen Enzyklpädie Wikipedia(mit link) und wurden ggf. leicht umformuliert" tun, oder muss ich die GFDL auf meiner Seite liegen haben, dort extra darauf verweisen, bei jedem Glossarschnipsel eine Autorenliste hinterlegen und auf den Originalartikel verlinken? Ein Link auf den Orginalartikel wäre überhaupt kein Problem, wenn das an der Rechtslage etwas ändern würde. Vielleicht würde ich den sowieso einbauen. --Dolgan 11:59, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Hallo Dolgan. Was erwartest Du als Antwort? Wie die Lizenz einzuhalten ist, das ist Sache jedes einzelnen Autors und es hat schon rein theoretisch niemand die Möglichkeit, Dir zu sagen "ja, Du kannst es so machen, geht in Ordnung". Rechtlich gesehen musst Du Dich an die GFDL halten, wenn Du vermeiden willst, dass Du eine Urheberrechtsverletzung begehst. Irgendwelche "Gentlemens Agreement" und sonstige pragmatische Lösungen sind alle gegebenenfalls formal gesehen Gesetzesverstöße. Wie Du Teile von mehreren Artikeln zusammennimmst ist in der GFDL im Abschnitt "5. COMBINING DOCUMENTS" geregelt. --Rtc 12:25, 12. Okt. 2006 (CEST)
Flickr-Bilder
Die Fotos unter http://www.flickr.com/photos/erick_photomurals/ scheinen unter Creative Commons zu fallen. Michj würde interessieren, ob es wirklich so ist und mit welchem Baustein ich sie dann in Commons versehen müsste. Julius1990 15:36, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Non-Commercial und Non-Derivative -> Ungeeignet für Wikipedia/media.--Wiggum 15:40, 12. Okt. 2006 (CEST)
- There is literally no specific freedom that all Creative Commons licenses grant. Therefore, to say that a work "uses a Creative Commons license" is to leave all important questions about the work's licensing unanswered. When you see such a statement, please suggest making it clearer. And if someone proposes to "use a Creative Commons license" for a certain work, it is vital to ask immediately "Which one?"[11]
- Die Fotos stehen unter CC-BY-NC-ND. Das ist aber hier nicht richtliniengemäß. Die Optionen NC und ND dürfen nicht dabei sein bei Bildern, die auf Wikipedia hochgeladen werden. --Rtc 15:42, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Na denn. Danke füpr die schnelle Antwort Julius1990 15:41, 12. Okt. 2006 (CEST)
Flickr ist eh ziemlich ambivalent, da die dort benutzte Software es zuläßt, im nachhinein die Lizenz zu ändern. Diese Änderungen werden aber m.W. nirgendwo dokumentiert. --Asthma 15:58, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Flickr selber dokumentiert eine Lizenzänderung nicht, auf Commons wurde gerade eine Liste erstellt, wo die Lizenzen übereinstimmen und wo nicht mehr. --Matt314 12:05, 13. Okt. 2006 (CEST)
WM Logo
Bild:150px-FIFA World Cup 2006 Logo.svg.png. Kann man dem noch zustimmen. Ich glaube nicht, dass die FIFA bei dem Milliardenmarkt mal eben ein Logo bestimmt, das keine Schöpungshöhe besitzt. --Ureinwohner uff 17:32, 12. Okt. 2006 (CEST)
gelöscht, das geht natürlich nicht --Ralf18:19, 12. Okt. 2006 (CEST)
- Schöpfungshöhe ist bei Logos nicht ausschlaggebend. Es ist ausschlaggebend, ob sie die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich überragen (wobei im Zweifel nicht davon auszugehen ist), ob sie schon älter als drei Jahre sind und ob keine Geschmacksmustereintragung vorgenommen wurde. --Rtc 19:08, 12. Okt. 2006 (CEST)
Urheberrecht oder GFDL von IP ?
Hallo.
- Wie verhält es sich mit einem Artikel, der hier von einer IP Adresse eingestellt wurde und der dann gelöscht wurde ? Muss ich, bei der Verwendung der Infos (privat oder in einem Wikipediaartikel) die IP - Adresse angeben (so ich diese überhaupt noch besitze) ?
- Wie ist es, wenn an dem Artikel inzwischen zig Leute mitgearbeitet hatten, ich mir den Artikel auf meine Festplatte kopiert hatte und später feststelle, dass er gelöscht wurde, ich aber Teile des Inhalt für einen eigenen Artikel benötige oder in der Wikipedia woanders einbauen möchte, ich aber keine Versionsgeschichte mehr besitze , also keine Namen nennen kann ? Danke für euer Bemühen. --nfu-peng Diskuss 14:25, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Schau mal unter Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ. Für beide Fragen dürfte Punkt 3.11 hilfreich sein, für Frage 2 zusätzlich der Abschnitt 3.13, zweiter Punkt.--Wiggum 14:39, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Ein Benutzername ist wie auch eine IP-Adresse mehr oder weniger einer realen Person zuordbar. Statische IP Adressen können oftmals auch direkt einer Person oder einem engen Personenkreis (z.B. einer Firma) zugeordnet werden. Arcy 18:04, 13. Okt. 2006 (CEST)
Wie entscheide ich, wer von wem abgeschrieben hat?
Hallo allerseits,
nach Durchstöbern von vielen Wikipedia-Namensraumseiten zum Thema URV bleibt mir immer noch eine konkrete Frage:
Wie finde ich heraus, ob im Artikel Anaximander:
dieser IP-Beitrag (vom 10. Februar 2006), der mit dieser Website übereinstimmt,
nun eine URV hier in der Wikipedia oder eine unautorisierte Nutzung unserer Inhalte auf dieser Internetseite ist? Ich habe dort keinen Hinweis auf Wikipedia entdeckt.
Bei Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen schien mir daher die Sache nicht richtig aufgehoben, auch weil es ja schon nicht-zweifelhafte Vorversionen gab; bei Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen hingegen hielt mich die Möglichkeit ab, dass evtl. die externe Seite der „Übeltäter“ ist, auch wenn ich dies für unwahrscheinlich halte.
Also: Wie kann ich herausfinden, seit wann diese externe Seite (in dieser Form) existiert? Denn das müsste ich ja, um zu entscheiden, „wer zuerst da war“ ...
Vielen Dank für die Mühe im Voraus von -- marilyn.hanson 18:02, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Janz einfach: nachfragen, am Besten gleich mit einer Textvorlage zur Freigabe des Textes, für den Fall, dass der Text ursprünglich von der Seite stammt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:27, 13. Okt. 2006 (CEST)
verwendung von logos
hallo, ich bin seit einigen tagen unter dem namen Tim-Oh bei Wikipedia angemeldet. meine frage laute: ich habe bei wikipedia ein bild mit dem logo der diskothek q-dorf in berlin hochgeladen [Kudorf.gif (8 KB, MIME-Typ: image/gif)] ich bin mir aber nicht sicher ob ich das logo zu dem betreffenden artikel stellen kann. alle texte bezüglich des urheberrechtes konnten mir diese konkrete frage nicht beantworn, deshalb stelle ich diese frage nun hier. ich würde mich über eine antwort diesbezüglich sehr sehr freuen. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Tim-Oh (Diskussion • Beiträge) Taxman¿Disk?¡Rate! 02:42, 14. Okt. 2006 (CEST))
- unterschreibe bitte.
- Wie man ein Bild richtig verlinkt wird hier erklärt.
- Was man beim hochladen alles angeben muß steht hier. Dieses Bild hat ja nicht mal eine Beschreibung.
- Wie die Sache mit Logos ist steht bei den Bildrechten.
- In Sachen Durchschnittsgestaltung würde ich sagen, ok, warte aber noch andere Kommentare ab. --Taxman¿Disk?¡Rate! 02:42, 14. Okt. 2006 (CEST)
einige Fragen
Hallo! Ich habe den mittlerweile excellenten Artikel Straßenbahn Gmunden verfasst. Da ich auf diesem Gebiet als Experte gelte, hat mich der Verein Pro Gmundner Straßenbahn (bin seit kurzem Mitglied) gefragt, ob ich nicht den Geschichtsteil der Vereinsseite berarbeiten will - habe zugesagt. Allerdings sollte das eine Art Zusammenfassung des Artikels werden. Dabei sind einige Fragen aufgetreten:
- Liegt das UR meines Artikels eigentlich bei mir selbst?
- Wenn ich einen Satz übernehme (Um mit der Kaiserresidenz Bad Ischl........) und diesen auf der Vereinshp als Einleitungssatz verwenden möchte, muss ich, obwohl der Artikel zuerst da war, den Verein um Erlaubnis bitten, den Satz verwenden zu dürfen (1:1 von HP's übernehmen gilt ja als URV)?
- 2 der 3 Berichte sollten vom Artikel übernommen werden - muss ich hier das gleiche machen, wie beim vorherigen Punkt gerfragt?
- Wenn die UR des Artikels bei mir liegen, soll dann unter der Vereinsseite CHristoph Hufnagl stehen, um solche UR Konflikte von vorherein zu vermeiden?
- Ist es erlaubt, auf der HP "Für weiter Informationen siehe [12]" zu vermerken?
So, das wars erstmals. Bitte um rasche Beantwortung. mfg Christoph Hufnagl, --Hufi ☎ Feedback 08:20, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Das Urheberrecht an von dir geschriebenen Artikeln liegt bei dir, du darfst ihn also auch woanders verwenden. Allerdings gilt dies nur für die ursprüngliche von dir geschriebene Fassung. Spätere Fassungen, an denen andere Leute Änderungen vorgenommen haben, gehören nicht mehr dir alleine und es müssen die normalen Regeln für die Verwendung von Wikipedia-Artikeln eingehalten werden (Nennung aller Autoren, Abdruck der GFDL etc, siehe Wikipedia:Weiternutzung). --Toon 09:09, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Gilt das auch, wenn andere Leute nur Rechtschreibfehler ausgebessert oder Tabellenformate geändert haben, die mit dem inhaltlichen eigentlich nichts zu tun haben? --Hufi ☎ Feedback 11:17, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Ein paar Hinweise liefert Histos FAQ, es hängt wohl davon ab, ob die Veränderungen in deinem Text Schöpfungshöhe aufweisen oder nicht.
- Was den Rest betrifft: Wenn Du der HP Deinen Text zur Verfügung stellst kannst Du selber bestimmen, was sie damit machen sollen oder nicht. Sprich: Zur Abgrenzung ist es sicherlich nützlich, wenn Du als Autor genannt wirst. Ein Link auf die Wikipedia ist nie falsch, vielleicht möchten sie ja noch ein bißchen Werbung mit dranhängen ;) --Taxman¿Disk?¡Rate! 11:51, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Gilt das auch, wenn andere Leute nur Rechtschreibfehler ausgebessert oder Tabellenformate geändert haben, die mit dem inhaltlichen eigentlich nichts zu tun haben? --Hufi ☎ Feedback 11:17, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Ok, danke - Schöpfungshöhe nicht erreicht. Es geht übrigens nur um einen Satz und 2 Berichte (ohnehin gemeinfrei), den Rest soll ich etwas zusammenkürzen und alle Details rausnehmen, dann wirds unten zum Artikel eitergeleitet. Eventuell könnte ich mir den Wikipedia-Puzzle-Ball vorstellen, darüber habe allerdings nicht ich zu entscheiden. Namen werd ich hinschreiben lassen. Danke! Ihr habt mir wikrlich sehr geholfen! mfg--Hufi ☎ Feedback 12:40, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Naja, alles ist verhandelbar, fix zusagen kann ich aber trotzdem nicht. Sollte jemand Entwürfe haben, also mit dem Satz "Für nähere Informationen siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenbahn_Gmunden" - wo man hier das Wiki-Logo hinplatzieren könnte --> Bitte bei mir (Disk.) melden! mfg --Hufi ☎ Feedback 18:21, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Ok, danke - Schöpfungshöhe nicht erreicht. Es geht übrigens nur um einen Satz und 2 Berichte (ohnehin gemeinfrei), den Rest soll ich etwas zusammenkürzen und alle Details rausnehmen, dann wirds unten zum Artikel eitergeleitet. Eventuell könnte ich mir den Wikipedia-Puzzle-Ball vorstellen, darüber habe allerdings nicht ich zu entscheiden. Namen werd ich hinschreiben lassen. Danke! Ihr habt mir wikrlich sehr geholfen! mfg--Hufi ☎ Feedback 12:40, 14. Okt. 2006 (CEST)
Sind Texte einer Schule gem. §5 Abs. 1 und 2 UrhG in Wikipedia zu verwenden?
Hallo zusammen, mein erster Artikel Inda-Gymnasium wurde wegen einer angeblichen URV zunächst gesperrt. Schulen als anstalten des öffentlichen Rechts unterliegen meiner Meinung nach §5 Abs. 1 und 2 UrhG was eine Verwendung der Texte in meinem Artikel möglich machen würde. Bei den ebenfalls gesperrten Bilddateien handelt es sich um das Logo der Schule und ein Bild des Eingangsbereichs der Schule (Gebäudeansicht draussen, ohne Personen). Ich denke das hier einerseits für das Logo nicht die nötige Schöpfungshöhe zum Schutz durch das UrhG gegeben ist, das Bild vom Haupteingang fällt imho in die Kategorie Panoramafoto. Vgl. dazu Wikipedia:Bildrechte Liege ich da so falsch? -- MauiAC 12:49, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Bist du der Fotograf des Bildes? --Ralf
12:59, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Nein, aber das Inda Gymnasium als Anstalt des öffentlichten Rechts ist es. -- MauiAC 13:10, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Das Gymnasium kann nicht fotografieren. Nach deutschem Recht können nur natürliche Personen Urheber sein. --Ralf
13:13, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Das Foto wurde aber von einem bediensteten des Inda Gymnasiums geschossen. Wenn ein Beamter für sein Amt einen Bescheid o.ä im Internet veröffentlicht, hält ja auch nicht er die Rechte, sondern das Amt. -- MauiAC 13:18, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Nach diesem Artikel ist eine VErwendung als „gemeinfrei“ nur dann zulässig, wenn du es im ursprünglichen Kontext verwendest. Da aber das Kopieren der kompletten Internetseite weder technisch möglich, noch den WP-Konventionen entsprechend ist, scheidet diese Möglichkeit aus. Aber zum Text: Warum schreibst du den nciht einfach selbst? Ist es wirklich notwendig, den von jemand anderem, ganz abgesehen von der rechtlichen Möglichkeit, zu kopieren? Bei Bildern sehe ich das ein, aber Texte formulieren kannst du doch selbst, oder?--Hannes2 Diskussion 15:31, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Das Foto wurde aber von einem bediensteten des Inda Gymnasiums geschossen. Wenn ein Beamter für sein Amt einen Bescheid o.ä im Internet veröffentlicht, hält ja auch nicht er die Rechte, sondern das Amt. -- MauiAC 13:18, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Das Gymnasium kann nicht fotografieren. Nach deutschem Recht können nur natürliche Personen Urheber sein. --Ralf
- Nein, aber das Inda Gymnasium als Anstalt des öffentlichten Rechts ist es. -- MauiAC 13:10, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Deine Vorstellung von Amtliches Werk iSd §5 UrhG ist fehlerhaft. Nur hoheitliche Veröffentlichungen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, etc) fallen unter diese Klausel. Selbstdarstellungen von Schulen sind ganz normale geschützte Sprachwerke. Bitte schreibe deine Texte selbst. --h-stt !? 18:09, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Eine ähnliche Regelung wie MauiAC sie für das Bild der Schule angeführt hat, gilt nur für Beamte im Auftrag der US-ametikanischen Bundesbehörden, in Europa ist die Urheberrechtslage völlig anders. Das Foto müsste also von MauiAC oder einem anderen Fotografen gemacht werden, der es dann unter GNU-FDL oder einer gleichwertigen in der Wikipedia zur Verfügung stellt. Die "Panoramafreiheit" bedeutet bloß, dass man das Foto von außen jederzeit machen kann, ohne in die Urheberrechte, etwa des Architekten, einzugreifen oder sonst jemanden um Erlaubnis fragen zu müssen. --Regiomontanus 18:55, 14. Okt. 2006 (CEST)
- OK, ich habe verstanden. Ich werde Montag ein eigenes Foto vom Schulgebäude schießen. Einen eigenen Text für die Seite formulieren und alles wird gut. Sollte ich einen eigenen Text einstellen, darf ich dann den URV Hinweis rausnehmen? -- MauiAC 01:48, 15. Okt. 2006 (CEST)
- Eigenes Foto unter freier Lizenz, eigener Text --> keine Probleme. Alles Andere klappt nicht. --Ralf
02:53, 15. Okt. 2006 (CEST)
- Eigenes Foto unter freier Lizenz, eigener Text --> keine Probleme. Alles Andere klappt nicht. --Ralf
- OK, ich habe verstanden. Ich werde Montag ein eigenes Foto vom Schulgebäude schießen. Einen eigenen Text für die Seite formulieren und alles wird gut. Sollte ich einen eigenen Text einstellen, darf ich dann den URV Hinweis rausnehmen? -- MauiAC 01:48, 15. Okt. 2006 (CEST)
Strukturformeln
Hallo! Hier wird angegeben, dass Strukturformeln nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um geschützt zu sein. Heißt das im Umkehrschluss auch, dass ich solche einfach aus dem Netz oder gar aus Fachzeitschriften ausschneiden und hier unter PD einstellen darf? Momentan steht mir da mein Gewissen noch im Weg, aber wenn ihr sagt das das Ok is.... Danke! Viele Grüße --GattoVerde 12:51, 14. Okt. 2006 (CEST).
- Naja, auch wenn Strukturformeln etwas aufwändiger sind als einen Text zu schreiben, sind sie doch bloß Aneinanderreihungen von Buchstaben und Strichen. Und da die Formel an sich nicht geschützt werden kann hast Du freie Hand. Ich würde aber versuchen, nur vektorisierte Formeln zu verwenden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:22, 14. Okt. 2006 (CEST)
- OK, Danke für deine Antwort! --GattoVerde 23:02, 14. Okt. 2006 (CEST).
Hallo zusammen, ich habe hier [13] ein Bild entdeckt, mit dem ich gerne den obigen Artikel illustrieren möchte. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob das okay wäre. Miyazawa Kenji starb 1933 und eine besondere Schöpfungshöhe erreicht die Version des Bildes auf jener Website sicher auch nicht, aber woher wissen wir, ob der Fotograf des Bildes ebenfalls bereits seit 70 Jahren verstorben ist? Oder kann man das eventuell bei einem so alten Foto einfach als sehr wahrscheinlich annehmen und entsprechend handeln? Danke für die Mühe. -- Cornelia -etc. ... 14:43, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Wir akzeptieren nur dann Bilder ohne Fotographen-Angabe, wenn diese älter als 100 Jahre sind. Nach deutscher Rechtssprechung ist das ein Lichtbildwerk und hat ganz sicher Schöpfungshöhe.--Wiggum 14:51, 14. Okt. 2006 (CEST)
- Danke für die schnelle Antwort. :-) Sicher, das Foto als solches hat auf jeden Fall die nötige Schöpfungshöhe, ich meinte oben nur, dass das Aufbereiten als digitale Version diese wohl nicht erreicht. Gut, dann bleibt der Artikel halt ohne Bild. -- Cornelia -etc. ... 14:55, 14. Okt. 2006 (CEST)
Öhm, das geht doch nicht, oder? --Streifengrasmaus 16:32, 14. Okt. 2006 (CEST)
nope, gelöscht --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:39, 14. Okt. 2006 (CEST)
Bilder auf Werner Dollinger
Der CSU Kreisverband ist "Urheber" der beiden Bilder auf der Seite Werner Dollinger (Bild:werner_dollinger1.jpg und Bild:werner_dollinger2.jpg) Geht das, als juristische Person Urheber sein? -- Achates „Sprich mit der Hand...“ 09:51, 15. Okt. 2006 (CEST)
- Nein, das geht nicht. Aber kann Inhaber aller Nutzungsrechte sein, das würde für eine Veröffentlichung unter unserer freien Lizenz reichen. --h-stt !? 11:04, 15. Okt. 2006 (CEST)
- Wenn ich mich nicht irre ist die Argumentation bei den Gustloff-Postkarten aber eher so, dass das nicht reicht...--Wiggum 12:37, 15. Okt. 2006 (CEST)