Deutsche Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg
Deutsche Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg sind Reparationen, die Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg geleistet hat. Anders als die Reparationsverpflichtungen nach dem Ersten Weltkrieg erfolgten diese zunächst nicht auf friedensvertraglicher Grundlage. Sie bestanden zunächst auch nicht in Geldzahlungen von deutscher Seite, sondern in Demontagen durch die Siegermächte. Zwei der im Zweiten Weltkrieg von der Wehrmacht besetzten Staaten erheben bis heute Anspruch auf deutsche Reparationen.
Siegermächte
Bereits während des Zweiten Weltkriegs wurden Ansprüche auf Reparationen erhoben, über deren Gesamthöhe sich die Alliierten jedoch auf der Konferenz von Jalta nicht einigen konnten. 1946 wurde das deutsche Auslandsvermögen beschlagnahmt, außerdem wurden die Devisenbestände eingezogen, Warenzeichen und Patente beschlagnahmt und Demontagen nach dem Pariser Reparationsabkommen vorgenommen. Die Wertberechnung dieser Entnahmen ist schwer feststellbar und umstritten. So reichen die Schätzungen für das Auslandsvermögen von 315 Millionen US-Dollar bis zu 20 Milliarden Reichsmark und differieren damit umgerechnet um den Faktor 16.[1] Beim Londoner Schuldenabkommen vom 1953 wurde die Verrechnung aller bislang entnommenen Reparationen ausgeschlossen: Sie seien geringfügig angesichts der möglichen Reparationsforderungen, und die deutsche Seite sei gut beraten, die Frage der Reparationen ruhen zu lassen.[2]
Das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 hatte vorgesehen, dass jede Besatzungsmacht ihre Reparationsansprüche durch Demontagen und Sachlieferungen aus ihrer eigenen Besatzungszone befriedigen sollte. Da die Sowjetunion die größten Kriegsschäden erlitten hatte und die deutschen Industriezentren in den westlichen Besatzungsgebieten konzentriert waren, erhielt sie das Recht zugestanden, Reparationen auch aus den anderen Zonen zu erhalten. Die Sowjetunion sollte im Gegenzug durch Lebensmittellieferungen aus dem Osten die Ernährungslage in den westlichen Bevölkerungszentren des besetzten Deutschland verbessern. Hieran entzündete sich bald Streit: Da die Sowjetunion sich weigerte, diese Lieferungen mit Lebensmittellieferungen aus ihrer Zone zu vergüten, beendete der amerikanische Militärgouverneur Lucius D. Clay am 25. Mai 1946 die Lieferungen auf das Reparationskonto aus der amerikanischen Zone an die Sowjetunion. Die beiden anderen Westmächte schlossen sich diesem Vorgehen an.[3] Mit dem Beginn des Kalten Krieges schränkten zuerst die westlichen Alliierten die Demontagen ein und verschoben ihre Reparationsforderungen bis zum Abschluss eines Friedensvertrages. Nach dem Fall der Berliner Mauer erreichte die Regierung Kohl, dass die anschließende Regelung der Deutschen Frage, die nun anstand, nicht in Form von Friedensverhandlungen mit sämtlichen Staaten erfolgte, mit denen sich das Deutsche Reich 1945 im Kriegszustand befunden hatte, sondern nur mit den vier Hauptsiegermächten. Dadurch wurden Polen und Griechenland, die Ansprüche auf deutsche Reparationen bzw. Entschädigungen für ihre Staatsbürger erhoben, ganz oder weitgehend ausgeschlossen. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990, der im Einvernehmen der Vertragsparteien „anstelle eines Friedensvertrages“ geschlossen wurde, enthält daher keinerlei Aussagen zu Reparationsverpflichtungen, und die deutsche Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, dass es dafür auch zu spät sei. Dies wird als „völkerrechtlicher Spagat“ angesehen, da sie etwa nach der Londoner Schuldenkonferenz 1953 und im Überleitungsvertrag 1954 behauptet hatte, die Reparationsfrage könne nur Gegenstand von Friedensverhandlungen sein, für die es aber noch zu früh sei.[4]
Die Reparationsleistungen der späteren DDR an die Sowjetunion geschahen bis 1948 hauptsächlich durch Demontage von Industriebetrieben. Davon betroffen waren 2000 bis 2400 der wichtigsten und bestausgerüsteten Betriebe innerhalb der Sowjetischen Besatzungszone. Bis März 1947 wurden zudem 11.800 Kilometer Eisenbahnschienen demontiert und in die Sowjetunion verbracht. Damit wurde das Schienennetz bezogen auf den Stand von 1938 um 48 Prozent reduziert. Der Substanzverlust an industriellen und infrastrukturellen Kapazitäten durch die Demontagen betrug insgesamt rund 30 Prozent der 1944 auf diesem Gebiet vorhandenen Fonds. Ab Juni 1946 begann sich mit dem SMAD-Befehl Nr. 167 die Form der Reparationen von Demontagen auf Entnahmen aus laufender Produktion im Rahmen der Sowjetischen Aktiengesellschaften zu verlagern, die zwischen 1946 und 1953 jährlich zwischen 48 und 12,9 Prozent (durchschnittlich 22 Prozent) des Bruttosozialprodukts betrugen.[5] Die Reparationen endeten nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Auf der Grundlage erstmals erschlossener Archivmaterialien, vor allem in Moskau, kamen Lothar Baar, Rainer Karlsch und Werner Matschke vom Institut für Wirtschaftsgeschichte der Humboldt-Universität zu Berlin etwa 1993 auf eine Gesamtsumme von mindestens 54 Milliarden Reichsmark bzw. Deutsche Mark (Ost) zu laufenden Preisen bzw. auf mindestens 14 Milliarden US-Dollar zu Preisen des Jahres 1938.[6]
Als die Reparationen 1953 für beendet erklärt wurden, hatte die SBZ/DDR die höchsten im 20. Jahrhundert bekanntgewordenen Reparationsleistungen erbracht.[7] Siegfried Wenzel, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Staatlichen Plankommission der DDR, bezifferte die Reparationen der SBZ und der DDR auf insgesamt 99,1 Milliarden DM (zu Preisen von 1953) und die der Bundesrepublik Deutschland demgegenüber auf 2,1 Milliarden DM (zu Preisen von 1953). Die SBZ/DDR soll demzufolge 97 bis 98 Prozent der Reparationslast Gesamtdeutschlands – pro Person also das 130-fache – betragen haben. Wenzel bezog sich dabei auf unterschiedliche Quellen wie die Interalliierte Reparationsagentur für die Reparationsleistungen der westlichen Besatzungszonen und das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen für die Reparationsleistungen von SBZ und DDR und zog unterschiedliche Bezugsgrößen (US-Dollar zu Preisen von 1938 bzw. Deutsche Mark zu Preisen von 1944 [sic]) heran.[8]
Zwar wird eine exakte Berechnung der Reparationsleistungen, wie Wenzel selbst einräumt, durch unterschiedliche Bezugsgrößen tatsächlich erschwert; gleichwohl bleiben die enormen Unterschiede der Reparationslasten offensichtlich. 1995 wurden durch die Historiker Konstatin Akinscha und Grigori Koslow nach Einsicht in die Originaldokumente in russischen Archiven eigene Belege vorgelegt: Sie bezeichnen diese Phase als Die Plünderung Deutschlands (mit „Deutschland“ ist mit wenigen Ausnahmen nur die sowjetische Besatzungszone gemeint).[9] Ähnliche Informationen sind aus dem Uranbergbau der SDAG Wismut sowie aus dem Schiffbau bekannt.
Griechenland
Griechische Forderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland richten sich im 21. Jahrhundert insbesondere auf eine vermeintliche „Deutsche Restschuld“ aus einer Zwangsanleihe von 1942.[10][11]
Polen
Auf der Potsdamer Konferenz wurde 1945 festgelegt, dass Polens Reparationsansprüche wie die der Sowjetunion durch Demontagen aus der Sowjetischen Besatzungszone sowie durch das deutsche Auslandsvermögen in Bulgarien, Finnland, Rumänien, Ungarn und Österreich befriedigt werden sollten. Im August 1945 einigten sich beide Länder über einen Verteilungsschlüssel. Nachdem die Sowjetunion aufgrund der Erfahrungen des Volksaufstands vom 17. Juni auf weitere Reparationen verzichtet hatte, erklärte die polnische Regierung am 23. August 1953, dass Deutschland „seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Reparationen bereits in bedeutendem Maße nachgekommen“ sei und dass sie deswegen mit Wirkung vom 1. Januar 1954 auf weitere Zahlungen verzichte, „um damit einen Beitrag zur Lösung der deutschen Frage […] zu leisten“.[12] Die Bundesregierung vertrat seitdem den Standpunkt, dass die polnische Reparationsansprüche vorbehaltlich der Regelung eines Friedensvertrags erloschen seien. Als sich nach dem Fall der Mauer 1989 die Möglichkeit einer deutschen Wiedervereinigung bot, beschloss man, die notwendigen völkerrechtlichen Regelungen nicht auf einer allgemeinen Friedenskonferenz mit allen Staaten, mit denen sich das Deutsche Reich 1945 im Krieg befunden hatte, zu klären, sondern im engeren Rahmen der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen. Polen forderte zwar, an diesen Verhandlungen beteiligt zu werden, wurde jedoch sowohl von sowjetischer als auch von US-amerikanischer Seite gedrängt, nicht zu insistieren, und gab daher nach.[13]
Die bundesdeutsche Seite verfolgte mit dem Zwei-plus-vier-Format explizit den Zweck, neue Reparationsforderungen auszuschließen. In einem internen Papier des Auswärtigen Amts vom 21. März 1990 hieß es, 45 Jahre nach Kriegsende, „nach Jahrzehnten friedlicher und vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit […] mit der internationalen Staatengemeinschaft und nach umfangreichen für die Regelung der Kriegsfolgen erbrachten Leistungen“ habe „die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren“.[14] Da der Zwei-plus-Vier-Vertrag anstelle eines Friedensvertrag geschlossen wurde und keinerlei Reparationsverpflichtungen enthielt, steht die Bundesregierung seitdem auf dem Standpunkt, „dass damit auch die Reparationsfrage endgültig erledigt ist“.[15]
2017 wurde ein im Auftrag der Sejm-Mehrheit erstelltes Gutachten vorgestellt, nach dem Polen das Recht habe, von der Bundesrepublik Deutschland für die Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg Reparationen zu fordern.[16] Laut dem 40-seitigen Rechtsgutachten beläuft sich deren Umfang auf 840 bis zu 850 Milliarden Euro. Vertreter der Bundesregierung wiesen die Argumentation des Gutachtens als unbegründet zurück:
- Bereits 1953 habe der polnische Staat Reparationsansprüche aufgegeben. So erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert: „Es gibt für die Bundesregierung gar keinen Anlass, an der völkerrechtlichen Wirksamkeit des Reparationsverzichts von 1953 zu zweifeln.“
- Diesen Verzicht bestätigte Polen 1970, als beide Regierungen im Rahmen der so genannten Neuen Ostpolitik von Bundeskanzler Willy Brandt den Vertrag über die Normalisierung ihrer Beziehungen schlossen.
- 1990 habe Polen bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen keine Forderungen erhoben. Es wird in dem Zusammenhang vermutet, dass damit die endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze durch das dann vereinigte Deutschland nicht gefährdet werden sollte, die im deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 völkerrechtlich abschließend geregelt wurde.
- Geldleistungen: Polnische Opfer erhielten bis 1991 umgerechnet 225 Millionen Euro an Reparationen. Eine Milliarde ging an ehemalige polnische Zwangsarbeiter. KZ-Häftlinge und Opfer von pseudomedizinischen Versuchen der SS hatten in den 1970er Jahren fast eine halbe Milliarde Euro bekommen.
Demgegenüber argumentieren polnische Rechtsexperten:[17]
- dass der Vertrag von 1953 nicht gelte, weil zu jener Zeit eine unter sowjetischer Kontrolle stehende polnische Regierung gegenüber der DDR auf Reparationen verzichtete.
- dass das Argument, Polen sei für die Kriegsschäden mit den deutschen Ostgebieten entschädigt worden, nicht zähle, weil Polen nach 1945 wiederum einen Teil seiner Ostgebiete (das einst polnische Galizien) an die Sowjetunion verlor.
Diese Argumentation wurde indes von deutschen Experten zurückgewiesen:
- Wenn Polen die Willfährigkeit der Warschauer Führung von Moskau im Jahr 1953 als Argument anführt, so hätte es auch nicht die deutschen Oder-Neiße-Gebiete eingliedern dürfen, da 1945 in Warschau ebenfalls eine von Josef Stalin eingesetzte Marionettenregierung amtierte. So wie die Bundesregierung ihre Verpflichtungen als Rechtsnachfolgerin der nationalsozialistischen Reichsregierung akzeptiert habe, sei auch das souveräne Polen seit 1989 rechtlich Erbe der Volksrepublik.[18]
- Die auf der Konferenz von Teheran 1943 von den Alliierten beschlossene Westverschiebung Polens (es bekommt die deutschen Ostgebiete als Entschädigung für die Annexion der polnischen Ostgebiete durch die Sowjetunion) sei völkerrechtswidrig gewesen, da es eine Entscheidung ohne Einbeziehung der Betroffenen gewesen sei. Verwiesen wird auch auf die Einschätzung Winston Churchills, dass der materielle Wert der deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße den der an die UdSSR verlorenen polnischen Ostgebiete erheblich übersteige.[18] Churchill meinte dazu: „Der Wert dieses Landes ist viel größer als der der Pripjet-Sümpfe.“ (“The value of this land is much greater than the Pripet marshes.”)[19]
Ein im September 2022 von der polnischen Regierung vorgestelltes, in ihrem Auftrag erstelltes Gutachten beziffert die durch Deutschland angerichteten Schäden im damaligen Polen sowie die Folgen für das heutige Polen auf umgerechnet etwa 1,3 Billionen Euro.[20]
Literatur
- Werner Otto Reichelt: Die Demontageliste. Eine vollständige Übersicht über die Reparationsbetriebe sowie die amtlichen Erklärungen der Militärbefehlshaber der Britischen und USA-Zone. Drei Türme, Hamburg 1947. (Digitalisat)
- Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten… betreffend Untersuchung über deutsches Auslandsvermögen. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 1. Wahlperiode 1949. Bd 17. Drucksache 3389 vom 16. Mai 1952. (Reparationsabkommen von 1946/Deutsche Schätzwerte/Schätzwerte der IARA)
- Jörg Fisch: Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg. C.H. Beck, München 1992, ISBN 978-3-40635-984-2.
- Rainer Karlsch, Jochen Laufer, Friederike Sattler (Hrsg.): Sowjetische Demontagen in Deutschland 1944–1949. Hintergründe, Ziele und Wirkungen (= Zeitgeschichtliche Forschungen; ZGF 17). Duncker & Humblot, Berlin 2002, ISBN 3-428-10739-X.
- Helmut Rumpf: Die deutsche Frage und die Reparationen. In: ZaöRV, Band 33 (1973), S. 344–371 (PDF).
Weblinks
- Vivien Leue: Deutschland und die Frage der Reparationen. Schuld und Schulden, Deutschlandfunk, 12. Mai 2020
Einzelnachweise
- ↑ Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 1. Wahlperiode 1949, Band 17, Drucksache 3389 vom 16. Mai 1952.
- ↑ Ursula Rombeck-Jaschinski: Das Londoner Schuldenabkommen. Die Regelung der deutschen Auslandsschulden nach dem Zweiten Weltkrieg. München 2005, ISBN 3-486-57580-5, S. 178.
- ↑ Conrad Franchot Latour, Thilo Vogelsang: Okkupation und Wiederaufbau. Die Tätigkeit der Militärregierung in der amerikanischen Besatzungszone Deutschlands 1944–1947. DVA, Stuttgart 1973, S. 159 f.
- ↑ Jürgen Lillteicher: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Bundesrepublik zwischen Reparationsblockade und Entschädigungsdiplomatie vor und nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag. In: derselbe, Tim Geiger, Hermann Wentker (Hrsg.): Zwei plus Vier. Die internationale Gründungsgeschichte der Berliner Republik Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2021, ISBN 978-3-647-30076-4, S. 67–85, hier S. 77–81; die Formulierung „völkerrechtlicher Spagat“ stammt ursprünglich von dem Historiker Constantin Goschler, zitiert bei Vivien Leue: Zwei-plus-Vier-Vertrag vor 30 Jahren – Ein Friedensvertrag, der keiner war, Deutschlandfunk, 11. September 2020, Zugriff am 26. Dezember 2021.
- ↑ Siegfried Wenzel: Was war die DDR wert? Und wo ist dieser Wert geblieben? 7. Auflage, Das Neue Berlin, Berlin 2006.
- ↑ Lothar Baar, Rainer Karlsch, Werner Matschke: Studien zur Wirtschaftsgeschichte. Berlin 1993, S. 100.
- ↑ Dierk Hoffmann, Michael Schwartz, Hermann Wentker (Hrsg.): Vor dem Mauerbau: Politik und Gesellschaft in der DDR der fünfziger Jahre. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2003.
- ↑ Siegfried Wenzel: Was war die DDR wert? Und wo ist dieser Wert geblieben? 7. Auflage, Das Neue Berlin, Berlin 2006, S. 43 f.
- ↑ Konstatin Akinscha, Grigori Koslow: Beutekunst. Auf Schatzsuche in russischen Geheimdepots. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1995, ISBN 3-423-30526-6, S. 33 ff.
- ↑ Kolja Schwartz, Frank Bräutigam: Griechenland will Reparationen. Wie berechtigt sind die Forderungen?, FAQ auf tagesschau.de, Stand: 18. April 2019.
- ↑ Zu den völkerrechtlichen Grundlagen und Grenzen kriegsbedingter Reparationen unter besonderer Berücksichtigung des griechisch-deutschen Verhältnisses, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (WD 2 – 3000 – 041/13), Ausarbeitung vom 26. Juni 2013.
- ↑ Elisabeth Günnewig: Schadensersatz wegen der Verletzung des Gewaltverbotes als Element eines ius post bellum. Nomos, Baden-Baden 2019, ISBN 978-3-8487-5712-1, S. 143 f. und 150 f.
- ↑ Manfred Görtemaker: Geschichte der Bundesrepublik. Von der Gründung bis zur Gegenwart. C.H. Beck, München 1999, S. 760; Jürgen Lillteicher: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Bundesrepublik zwischen Reparationsblockade und Entschädigungsdiplomatie vor und nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag. In: derselbe, Tim Geiger, Hermann Wentker (Hrsg.): Zwei plus Vier. Die internationale Gründungsgeschichte der Berliner Republik. Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2021, S. 67–85, hier S. 78.
- ↑ Jürgen Lillteicher: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Bundesrepublik zwischen Reparationsblockade und Entschädigungsdiplomatie vor und nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag. In: derselbe, Tim Geiger, Hermann Wentker (Hrsg.): Zwei plus Vier. Die internationale Gründungsgeschichte der Berliner Republik. Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2021, S. 67–85, hier S. 77–83.
- ↑ Anfragebeantwortung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, Hrsg. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode: Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag (Nr. 22), BT-Drs. 15/414, 30. Januar 2003, S. 16 (PDF); vgl. dazu aber die Entscheidung des BGH vom 26. Juni 2003, Az.: III ZR 245/98, „Distomo“, abgedruckt in: NJW 2003, S. 3488 ff.
- ↑ Gutachten bestätigt polnische Forderung nach Reparationen von Deutschland. Verzicht von 1953 verfassungswidrig und Muss Deutschland jetzt Milliarden an Polen zahlen? In: Spiegel Online vom 11. September 2017.
- ↑ Jan Puhl: 6.220.000.000.000 Złoty Schulden – worum es bei den polnischen Reparationsforderungen wirklich geht. In: Der Spiegel. 1. September 2022, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 1. September 2022]).
- ↑ a b Thomas Urban, Auf Konfrontationskurs, Cicero Online, 2. September 2022.
- ↑ The National Archives: Churchill and Stalin – Documents from the British Archives, 1943. No 48: Record of conversation at Soviet Embassy, Tehran, 1st December 1943, on the future of Poland, The National Archives, abgerufen am 4. September 2022.
- ↑ Weltkriegs-Reparationen: Polen fordert 1,3 Billionen Euro von Deutschland. In: t-online.de. 1. September 2022, abgerufen am 6. September 2022. ; Polen verlangt 1,3 Billionen Euro von Deutschland – Experte übt Kritik. In: t-online.de. 2. September 2022, abgerufen am 6. September 2022.