Europäischer Wirtschaftsraum
Der Europäische Wirtschaftsraum (Abk. EWR) erweitert den Binnenmarkt der Europäischen Gemeinschaft auf die drei EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
Im EWR wurden die Zölle zwischen den Mitgliedsstaaten abgeschafft und es gelten etwa 80% der Binnenmarktvorschriften der EG. Jedoch handelt es sich nicht um eine Zollunion mit gemeinsamem Zolltarif. Ferner sind, anders als innerhalb der EG, Verbrauchssteurn bei der Einfuhr zu bezahlen. Dennoch ist der EWR aufgrund der Anwendbarkeit einer Vielzahl von Harmonisierungsvorschriften mehr als eine einfache Freihandelszone.
Für die EWR-Länder, die nicht Mitglied der EG sind, erfolgt die Überwachung des EWR-Abkommens und der abgleiteten Vorschriften durch die EFTA-Überwachungsbehörde und den Gerichtshof der EFTA. Für die EG-Mitgliedsstaaten ist die Europäische Kommission sowie der Europäische Gerichtshof zuständig.
Geschichte
- 1992-04-02: Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) zwischen der EU und den EFTA-Staaten.
- 1994-01-01: In-Kraft-Treten des EWR-Abkommens für Finnland, Island, Norwegen, Österreich, Schweden.
- 1994-03-17: Anpassungsprotokoll zum EWR-Abkommen, da die Schweiz das EWR-Abkommen nicht ratifiziert hatte.
- 1995-01-01: In-Kraft-Treten des EWR-Abkommens für Liechtensstein; Finnland, Österreich und Schweden werden Mitglied der EU.