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Flagge Nordrhein-Westfalens

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Landesflagge Nordrhein-Westfalens
Vexillologisches Symbol
Seitenverhältnis 3:5
Offiziell angenommen 10. März 1953
Landesdienstflagge
Nordrhein-Westfalens
Vexillologisches Symbol
Seitenverhältnis 3:5
Offiziell angenommen 10. März 1953

Die Flagge Nordrhein-Westfalens ist ein staatliches Hoheitszeichen. Sie ist die durch das deutsche Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge vom 10. März 1953 festgelegte Flagge des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen. § 1 bestimmt zunächst:

„Die Landesfarben sind Grün-Weiß-Rot.“

Diese Farben sind eine Kombination der Provinzialfarben des Rheinlands (Grün-Weiß) und der Westfalenflagge (Weiß-Rot).

Zur Landesflagge sagt § 3:

„Die Landesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben grün, in der Mitte weiß, unten rot. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuches ist wie drei zu fünf.“

Die Landesdienstflagge, deren Führung ausschließlich den nordrhein-westfälischen Landesbehörden vorbehalten ist, wird in § 4 beschrieben:

„Die Dienstflagge der Landesbehörden ist die Landesflagge, die in der Mitte, etwas nach der Stange hin verschoben, in den grünen und roten Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, das Landeswappen zeigt.“

Das Landeswappen vereint die Wappenbilder der drei Landesteile: den Rhein für das Rheinland, das Sachsenross für Westfalen und die Lippische Rose für das 1947 hinzugekommene ehemalige Land Lippe.

Ähnliche Flaggen benutzten bereits Bewegungen der (1797 ausgerufenen aber nicht zustande gekommenen) Cisrhenanischen Republik und der (1923 ausgerufenen und ebenfalls nicht zustande gekommenen) Rheinischen Republik.

Beflaggungstage in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es regelmäßige Beflaggungstage. Nach dem Gesetz über das öffentliche Flaggen haben an den vom Innenministerium bestimmten Tagen, die Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen zu flaggen.[1] Folgende Tage hat das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen bestimmt:[2]

Einzelnachweise

  1. SGV Inhalt : Gesetz über das öffentliche Flaggen | RECHT.NRW.DE. Abgerufen am 2. Mai 2021.
  2. SGV Inhalt: Beflaggungsverordnung | RECHT.NRW.DE. Abgerufen am 2. Mai 2021.