Zum Inhalt springen

Schnorcheltauchabzeichen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. Oktober 2006 um 12:27 Uhr durch Apfel3748 (Diskussion | Beiträge) (Prüfungsbedingungen der Wasserwacht:: Wasserwacht komplett überarbeitet (und nicht Österreich!)). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Ein Schnorchler beobachtet einen Schwarzspitzen-Riffhai

Ein Schnorcheltauchabzeichen ist im allgemeinen ein Tauchabzeichen das auf den Tauchschein vorbereiten soll. Im Gegensatz zu den Rettungsschwimmabzeichen hat jede Organisation verschiedene Abzeichen in verschiedenen Schwierigkeitsstufen. Als Bestätigung für eine bestande Prüfung erhält man meist eine Urkunde und einen Stoffaufnäher für Badehose oder Badeanzug.

Deutschland

In Deutschland wird das Deutsche Schnorcheltauchabzeichen (DSTA) durch die DLRG und das Deutsche Schnorchelabzeichen in den Stufen I, II und III durch die Wasserwacht abgenommen. Die Prüfungen bestehen jeweils aus einem praktischem Teil, in dem man den Umgang mit Taucherbrille, Flossen und Schnorchel erlernen soll und einem theoretischem Teil, in dem man die wichtigsten Verhaltensregeln, Grundlagen der Tauchphysik sowie die wichtigsten Unterwasserzeichen erlernen soll.

Prüfungsbedingungen der DLRG:

Aufnäher Schnorcheltauchabzeichen der DLRG

Bei der DLRG ist das Schnorcheltauchabzeichen ein bestandteil der Fachausbildung Wasserrettungsdienst.

Voraussetzungen:

Praktische Prüfung (muss komlett in ABC-Ausrüstung absolviert werden):

  • 600 m Flossenschwimmen (davon 200 m in Bauch-, Rücken- und Seitlage)
  • 200 m Flossenschwimmen mit einer Flosse und Armbewegung
  • 30 m Streckentauchen ohne Startsprung
  • 30 Sekunden Zeittauchen in mindestens 3 m Tiefe Tauchbrille abnehmen, wieder aufsetzen und ausblasen dreimal innerhalb von einer Minute 3 m Tieftauchen
  • Kombinierte Übung:
    • 50 m Flossenschwimmen in Bauchlage mit Armtätigkeit einmal 3 bis 5 m Tieftauchen und Heraufholen eines 5 kg schweren Tauchringes
    • 50 m Schleppen eines Partners
    • 3 Minuten Vorführen der HLW

Theoretische Prüfung:

  • Schriftliche Prüfung
  • Demonstration und Erläuterung der wichtigsten Unterwasserzeichen (Pflichtzeichen)

Prüfungsbedingungen der Wasserwacht:

Stufe I:
Das Deutsche Schnorchelabzeichen der Stufe I ist Teil der Ausbildung zum Junior-Wasserretter der Stufe I.
Voraussetzung:

Praktische Prüfung:

  • mindestens 100 m, maximal 200 m Flossenschwimmen ohne Zeitbegrenzung und ohne Pause, davon mindestens 50 m, maximla 100 m in Brustlage und mindestens 50 m, maximal 100 m in Rückenlage
  • mindestens 50 m, maximal 100 m Schnorchelschwimmen ohne Startsprung mit ABC-Ausrüstung; dabei viermaliges Abtauchen und Heraufholen je eines kleinen Tauchringes, Wasser nicht tiefer als 2,50 m
  • abtauchen auf 1,80 m bis 2,50 m Tiefe, Taucherbrille unter Wasser Fluten (Abnehmen und Aufsetzen sind hier noch nicht verlangt) und unter der Wasseroberfläche ausblasen bzw. entleeren. Die Taucherbrille sollte beim Austauchen leer sein
  • mindestens 25 m, maximal 50 m Abschleppen im Achselgriff; Retter schwimmt mit Flossen, Geretteter schwimmt ohne Flossen
  • mindestens 10 m, maximla 12 m Streckentauchen in ABC-Ausrüstung
  • mindestens 10 Sekunden, maxaimla 15 Sekunden Zeittauchen
  • "Richtiges" Abtauchen (kopf- oder fußwärts), bis maximal 2,50 m und heraufholen eines kleinen Gegenstandes (zum Beispiel: Tauchring)

Theoretische Prüfung:

  • Atmung, Überatmung, und Pendelatmung
  • Wasserdruck und Wassertemperatur
  • Ursache und Erkennen von Verletzungen der Schädelhöhlen
  • Grundausrüstung
  • Schnorcheltechnik: Tauchbrille, Flossen, Schnorchelbeschaffenheit, Wirkung, Pflege

Stufe II:
Das Deutsche Schnorchelabzeichen der Stufe II ist Teil der Ausbildung zum Junior-Wasserretter der Stufe II.
Vorraussetzungen:

  • bestande Prüfung des Schnorchelabzeichens der Stufe I

Praktische Prüfung:

  • mindestens 100 m, maximal 200 m mit einer Flosse schwimmen ohne Zeitbegrenzung, Armbewegung ist dabei zulässig
  • mindestens 150 m, maximal 200 m Schnorchelschwimmen ohne Startsprung mit ABC-Ausrüstung, dabei sechsmaliges richtiges Abtauchen und Heraufholen je eines kleinen Tauchringes; das Wasser ist dabei nicht tiefer als 3 m und muss jeweils der Schnorchel ausgeblasen werden
  • Taucherbrille unter Wasser fluten und unter der Wasseroberfläche ausblasen bzw. entleeren; die Taucherbrille sollte beim Austauchen leer sein
  • 50 m Abschleppen im Achselgriff, Retter schwimmt mit Flossen, Geretteter schwimmt ohne Flossen
  • mindestens 15 m, maximal 18 m Streckentauchen ohne Startsprung und ohne ABC-Ausrüstung
  • mindestens 15 Sekunden, maximal 30 Sekunden Zeittauchen mit geringer örtlicher Veränderung
  • 3 - 5 m Tieftauchen und Heraufholen eines kleinen Gegenstandes (zum Beispiel: Tauchring)
  • dreimaliges Tieftauchen in ABC-Ausrüstung (3 - 5 m) mit Ausblasen des Schnorchels
  • 20 m Anschwimmen mit ABC-Ausrüstung, dabei auf mindestens 3 m Tiefe abtauchen und einen Gegenstand dabei bergen und diesen an Land zurückbringen
  • mindestens 450 m, maximal 600 m Schnorchelschwimmen, davon jeweils mindestens 150, maximal 200 m in Bauch-, Rücken- und Seitenlage
  • Sprung vom Beckenrand mit ABC-Ausrüstung (wie Paketsprung, Schritt nach vorn)
  • Kettensuche mit ABC-Ausrüstung (Systemsuche)

Theoretische Prüfung (zusätzlich zu Stufe I):

  • Wiederhohlung der Atmung, Überatmung und Pendelatmung
  • Sauerstoffüberdruck im Gehirn (Auftauchblackout)
  • Verletzungen: Sonnenbrand, Unterkühlung, Lungenriss, Kreislaufüberlastung
  • Krämpfe
  • Apnoetauchen: maximale Tauchtiefe abhängig vom Lungenvolumen usw.
  • Örtliche Bestimmungen (Rettungsboje mitführen)

Stufe III:
Das Deutsche Schnorchelabzeichen der Stufe III ist Teil der Ausbildung zum Junior-Wasserretter der Stufe III.
Vorraussetzungen:

  • bestande Prüfung des Schnorchelabzeichens der Stufe II

Praktische Prüfung:

  • mindestens 400 m, maximal 500 m mit einer Flosse schwimmen ohne Zeitbegrenzung, Armbewegung ist dabei zulässig
  • 100 m Schnorchelschwimmen ohne Startsprung mit ABC-Ausrüstung, dabei sechsmaliges Abtauchen und *Heraufholen je eines kleinen Tauchringes; Wassertiefe dabei möglichst 3 m; dabei jeweils den Schnorchel ausblasen
  • auf mindestens 2 m Abtauchen; Taucherbrille unter Wasser abnehmen und wieder aufsetzen und unter der Wasseroberfläche ausblasen; die Taucherbrille sollte beim Austauchen leer sein
  • mindestens 25 m, maximal 30 m Streckentauchen mit Startsprung ohne ABC-Ausrüstung
  • mindestens 2 x 25 m, maximal 4 x 25 m Streckentauchen, mit einer Pause von je 2 Minuten
  • mindestens 30 Sekunden, maximal 45 Sekunden Zeittauchen mit einer Ortsveränderung von mindestens 10 m

5 m Tieftauchen und Heraufholen von zwei 5 kg schweren Tauchringen; anschließend die Ringe 15 Sekunden über Wasser halten

  • 50 m Anschwimmen ohne ABC-Ausrüstung, abtauchen, aus mindestens 2 m Tiefe eine Person hochbringen, 25 m abschleppen und an Land bringen
  • mindestens 800 m, maximal 1000 m Schnorchelschwimmen, davon mindesten 500 m in Bauchlage und jeweils mindestens 150 m in Rücken- oder Seitenlage
  • Sprung aus 1 m Höhe (oder vom Startblock) mit ABC-Ausrüstung (Schritt- oder Paketsprung)
  • Systemsuche, Kettentauchen, Zieltauchen mindestens 15 m, maximal 20 m an der Leine, Halbkreistauchen, an der Leine versetzt um einen Halben Meter (kleines Gebiet absuchen)

Theoretische Prüfung (zusätzliche zu Stufe II):

  • Verletzungen: Barotrauma (medizinische Ausdrücke), Stimmritzenkrampf, Trommelfellriss
  • örtliche Bestimmungen (Boje mitführen)
  • Hand- und Leinenzeichen (OK, Abtauchen ,Auftauchen, Austauchen)
  • Arten der Systemsuche

Österreich

Das Österreichische Schnorcheltauchabzeichen, die Schnorchelprüfung wird durch die Österreichische Wasser-Rettung (ÖWR) abgenommen. Die Prüfung besteht ebenfalls wie das Deutsche Schnorcheltauchabzeichen aus einem praktischem Kursteil, der einschließlich der entsprechenden Prüfungen in 6 Übungseinheiten à 30 min aufgeteilt werden soll und einem theoretischem Teil der in 3 Übungseinheiten à 30 min erarbeitet werden soll.

Prüfungbedingungen der ÖWR:

Voraussetzung:

  • Mindestalter 10 Jahre
  • ärztliches Tauchtauglichkeitsattest für Schnorcheltauchen
  • vor Kursbeginn müssen die Teilnehmer ihre Schwimmkenntnisse nachweisen

Praktische Prüfung:

  • 200 m Schnorcheln, davon 100 m im Kraulstil und 100 m in Rückenlage ohne Armtätigkeit (mit ABC-Ausrüstung)
  • 3 m tief Freitauchen (mit ABC-Ausrüstung)
  • 15 m Streckentauchen (mit ABC-Ausrüstung)
  • Maske und Schnorchel aus 2 m Tiefe heraufholen; die Maske ist unter Wasser auszublasen
  • beherrschen der Technik des Schwimmens mit der ABC-Ausrüstung
  • stilgerechtes Abtauchen (mit ABC-Ausrüstung)
  • richtiger Einstieg bzw. Sprung ins Wasser mit der ABC-Ausrüstung
  • 10 m Schnorcheln und auf ca. 2 m Tiefe die gleiche Strecke zurücktauchen; diese Übung ist fünfmal hintereinander durchzuführen (mit ABC-Ausrüstung)
  • wichtige Handzeichen für Schnorchler
  • 50 m Abschleppen eines Schnorchelkameraden (mit ABC-Ausrüstung)

Theoretische Prüfung:

  • Gerätekunde (Grundausrüstung) für Schnorcheltaucher
  • Physikalische Grundlagen (Luft, Druck, Archimedes)
  • Medizinisches Wissen bezüglich Schnorcheltauchen (Trommelfell, Druckausgleich, Hyperventilation, Wärmehaushalt, Krampf)
  • Sicherheitsregeln

Schweiz

Der jugendliche Freitaucher in der Schweiz ist ähnlich dem Deutschen Schnorcheltauchabzeichen und der Österreichischen Schnorchelprüfung. Er wird in der Schweiz durch die Schweizerische Lebensrettungsgesellschaft (SLRG) ausgebildet. Dabei erhält jeder Teilnehmer eine Grundausbildung im Freitauchen und Schwimmen. Wichtige Kursbestandteile sind: • Sicherer Umgang mit Flossen, Brille und Schnorchel • Erläuterung der verschiedenen Einwirkungen der Tiefe auf den menschlichen Körper • kennen der Sicherheitsregeln im Tauchen • Repetition in Nothilfe

Prüfungsbedingungen der SLRG:

Voraussetzungen:

Praktische Prüfung (muss komlett in ABC-Ausrüstung absolviert werden):

  • 200 m Schwimmen
  • 200 m Stilschwimmen mit Ausrüstung
  • Rettungsschwimmen
  • Abtauchen fuss- und kopfwärts auf 2,5 m Tiefe
  • Streckentauchen 15 m
  • Tellertauchen (Heraufholen von 6 Tellern aus einer Tiefe von 2,5 m)
  • Fuss-Sprung mit Ausrüstung aus 50 cm Höhe
  • Orientierungsübungen unter Wasser

Theoretische Prüfung:

Siehe auch