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Portal Diskussion:Recht

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Diskussionsseite

Auf dieser Seite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt, auch im Rahmen der Redaktion. Sie steht Lesern und Mitarbeitern für Fragen, Anregungen und Diskussionen zur Verfügung.

Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!

Bearbeitung des Portal:Recht
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
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  • Das Portal ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das Wikipediaangebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Das Portal soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser.
  • Für Mitarbeiter ist das WikiProjekt Recht gedacht. Dort befindet sich auch die Qualitätssicherung ({{QS-Recht}}) des Fachbereichs. Im Zuge der Einrichtung der Redaktion Recht wird allerdings über eine Neuanordnung der Inhalte des WikiProjekts Recht nachgedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.
  • Wenn du einen Artikel im Themenbereich Recht schreiben oder überarbeiten möchtest, kannst du Fachliteratur in der Wikipedia Library finden. Der Zugriff auf mehrere juristisch relevante Portale erfolgt über einen Proxy, wenn die Mindestvoraussetzungen deines Wikipedia-Accounts vorliegen. Wenn du ein bestimmtes Fachbuch gebrauchen könntest, kannst du darüber hinaus auch von den Wikimedia-Fördervereinen kostenlose Zugänge zu Fachliteratur erhalten. Weitere Informationen zur Literaturvergabe und andere Unterstützungsmöglichkeiten wie die Erstattung von Bibliothekskosten sind hier zu finden.
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Einzelabschnitte
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Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Versuche vergeblich mit Hilfe Vorlage:§§ auf Schweizerisches Recht zu verlinken. URL ist https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950206/index.html#id-3-3-4 , es geht um die Art. 142 ff. Tierseuchenverordnung bzw. um den entsprechenden Abschnitt. Kann mir jemand schreiben, wie die ausgefüllte Vorlage genau aussehen muss? Haben sich die URL bzw. deren Aufbau vielleicht geändert? --Pistazienfresser (Diskussion) 20:30, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Also mein Test war auch nicht erfolgreich. Vielleicht klappt es nicht, weil dort Art. stehen und keine §§. Notfalls erstmal mit normalem Link arbeiten. Das Thema sollte aber auf jedenfall offen bleiben. --Chz (Diskussion) 20:44, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Wie man Abschnitte aufruft, weiß ich leider nicht. Der Link für den ersten Artikel des von dir zu verlinkenden Abschnitts lautet: Art. 142. Ich hab mir mal irgendwann notiert, dass nach einer Änderung der Vorlage statt eines Unterstrichs nun ein Punkt gesetzt werden muss. Mehr geben meine Aufzeichnungen leider nicht her. --Opihuck 20:55, 14. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Mit den Abkürzungen kann man noch einfacher verlinken (aber eben auch nur auf den Anfangsartikel im gesamten Gesetzestext):
{{Art.|142|TSV|ch}} -> Art. 142.--Pistazienfresser (Diskussion) 14:58, 7. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Hallo zusammen! Ich möchte ein kleines Update in dieser Sache geben. Anfangs Dezember 2020 hat die Bundeskanzlei auf die Webseite der SR aufmerksam gemacht, dass sie die Beta-Phase eines neuen Webauftritts für das gesamte Bundesrecht (SR, AS, BBl, Staatsverträge, bilaterales Recht sowie Vernehmlassungen) namens Fedlex angefangen hat.
Aus den Weblinks ist ersichtlich, dass die BK künftig das ELI verwenden möchte (was m.M.n. zu begrüssen ist), sowohl für SR als für AS und BBl.
Ich hab in der Zwischenzeit mit der BK Kontakt aufgenommen, und sie bestätigt, dass das ELI das neue Standard (hier zu den technischen Bezeichnungen). Wenn Fedlex bundesrecht.admin.ch ersetzen wird, wird allerdings die Permalinks-Möglichkeiten wie https://www.admin.ch/opc/search/?text=210&lang=de nicht mehr bestehen. Der Chef des KAV mich per Mail erteilt, dass die BK (momentan) auch keinen Ersatz für diese auf die SR-Nummer basiert Permalinks vorsieht, und zwar aus technischen Gründen. ER versteht aber die grosse Praktikabilität dieser Permalinks, und hat der Firma, die den Auftrag zum Aufbau von Fedlex erhalten hat, meinen Wunsch zur Schaffung eines solchen (ggf. neuen) Permalinks weitergeleitet (ohne grosse Hoffnung).
Summa summarum: ab dem Go-Live von Fedlex werden ersichtlich alle Permalinks wegfallen und damit die Vorlage:§§ (sowie seine Cousine Modèle:Loi suisse auf frwiki) für das Schweizer Recht unbrauchbar machen.
Freundliche Grüsse aus Bern, --ArkheinVonB (Diskussion) 21:45, 7. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Interessant. Danke! --Opihuck 00:27, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Update am Beispiel Urheberrechtsgesetz:

  • Zu den Beispielen in der Vorlage §§:
  1. Aus {{§§|210|ch|text=Zivilgesetzbuch}} als bisher Zivilgesetzbuch (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c210.html) wird funktionierend umgeleitet auf https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/24/233_245_233/de (Quelle AS 24 233; wo die Zahl 245 im Link herkommt ist mir unklar).
  2. Aus {{§§|220|ch|seite=index2.html#id-2-6|text=Art. 184 ff. Obligationenrecht}} wird nicht mehr Art. 184 ff. Obligationenrecht (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c220/index2.html#id-2-6), sondern führt ins 404-Leere: Für folgende Webadresse wurde keine Webseite gefunden: https://www.fedlex.admin.ch/redirect?url=https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/index.html#id-2-6. Der funktionierende Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#part_2/tit_6 (Quelle AS 27 317; wo die Zahlen 321 und 377 im Link herkommen ist mir unklar).
    1. Aus {{§§|220|ch|text=Obligationenrecht}} als bisher Obligationenrecht (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c220.html) wird funktionierend umgeleitet auf https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de (Quelle AS 27 317; wo die Zahlen 321 und 377 im Link herkommen ist mir unklar).
  3. Aus {{§§|7|ch|seite=783.0.de.pdf|text=Postgesetz (PG)}} (PDF) wird nicht mehr Postgesetz (PG) (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c7/783.0.de.pdf), sondern führt ins 404-Leere: Für folgende Webadresse wurde keine Webseite gefunden: https://www.fedlex.admin.ch/redirect?url=https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/index.html. Der funktionierende Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2012/585/de, direkt zum PDF: https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2012/585/de (Quelle bzw. AS Referenz AS 2012 4993; wo die Zahl 585 im Link herkommt ist mir unklar).
    1. Aus {{§§|783.3|ch|text=Postgesetz (PG)}} als bisher Postgesetz (PG) (https://www.admin.ch/ch/d/sr/c783.3.html) wird funktionierend umgeleitet auf https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2012/585/de (AS Referenz AS 2012 4993; wo die Zahl 585 im Link herkommt ist mir unklar).
    2. Hingegen ist im aufgehobenen SR 783.0 Postgesetz vom 30. April 1997 (PG) mit Quelle AS 1997 2452 der Link nachvollziehbar, siehe https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997/2452_2452_2452/de.

Zusammengefasst:

  • Die Umleitungen zum ganzen Gesetz aus der Vorlage:§§ funktioniert.
  • Wenn man jedoch über die Vorlage §§ zu Details verlinken möchte bzw. über die Vorlage:Art. zum Paragrafen verlinken möchte, muss man zwingend den korrekten Link zum Gesetz kennen: Wobei es sich offensichtlich (siehe oberhalb) um die zwei möglichen Varianten handelt mit einerseits in der Form der Verbindung zur AS-Referenz; und andererseits in der Form von Jahreszahl/3-stelliger Zahl.

HTH --194.166.199.118 21:43, 7. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Schlussfolgerung für die Praxis aus dem ersten Punkt der Zusammenfassung des Beitrags von 194.166.199.118: Nur noch Vorlage:§§ verwenden, auch für Links auf einzelne Artikel. Dass die Vorlage nur zum ganzen Erlass und nicht direkt zum einzelnen Artikel führt, ist auch für den Leser durchaus zumutbar: Bei jedem Erlass in der Systematischen Rechtssammlung erscheint oben rechts der Link "Artikelübersicht"; damit gelangt man einfach und schnell zum gewünschten einzelnen Artikel. Demgegenüber erscheint der zweite Punkt der Zusammenfassung, wenn ich ihn richtig verstanden habe, wenig hilfreich: der "korrekte Link zum Gesetz" wäre doch ein Weblink, wie er im Artikeltext nicht verwendet werden sollte (https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weblinks). Man müsste also den Weg über Einzelnachweise geben, was sowohl für den Verfasser wie auch für den Leser umständlicher ist. Sollte ich das nicht richtig verstanden haben, so bin ich für Aufklärung dankbar. Letzte Frage: Wer sorgt dafür, dass Vorlage:Art., Vorlage:§§ und die Richtlinien für Weblinks entsprechend angepasst werden? --Graf1848 (Diskussion) 16:10, 20. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Neue Lösung für einzelne Artikel

Art. 68 URG kann neu wie folgt verlinkt werden (ohne den Link zum Gesetz zu kennen): https://www.fedlex.admin.ch/de/search?collection=classified_compilation&classifiedBy=URG&article=68 (vgl. Vorlage_Diskussion:Art.#Schweizerisches Bundesrecht: neue Suchplattform) --Einhelfer (Diskussion) 17:20, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Beispiel ergänzt: Art. 68 URG --Einhelfer (Diskussion) 21:10, 22. Mär. 2021 (CET)Beantworten

@Einhelfer: Funktioniert diese Methode analog auch bei Anhängen, beispielsweise bei Anhang 1.2 der Futtermittelbuch-Verordnung? --Leyo 22:01, 6. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Für die "ganzzahligen" Anhänge könnte man wohl die Vorlage entsprechend anpassen, so dass es ginge. Der Link für den Anhang 5 z.B. ist https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/802/de#annex_5. Für die Anhänge mit Dezimalpunkt wird es wohl schwierig, der Link für den Anhang 1.2 sieht so aus https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2011/802/de#lvl_d1231e48. --Einhelfer (Diskussion) 15:17, 9. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Interessanter Aspekt: Recht der Natur

Als Anregung, falls jemand das aufgreifen möchte: Ich lese hier gerade einen Artikel, der von Bestrebungen handelt, auch der Natur – beispielsweise einem Fluss – Rechte zuzugestehen. ("Im November 2020 befürworteten die Wähler in Orange County mit fast neunzigprozentiger Mehrheit einen Zusatz zu ihrer Gemeindeverfassung, der »das Recht der Natur« schützt."; "2017 erlangten vier Flüsse in Kolumbien, Indien und Neuseeland juristische Rechte"; siehe sz-magazin). Vgl. auch en:Earth Law Center. In der WP gibt es Artikel Tierrechte, Pflanzenrechte aber m.W. nichts zu Rechten der Natur an sich, also Flüssen oder Naturgebieten oder dergleichen. Falls es doch etwas gibt oder sich jemand imstande sähe, zu diesem Themengebiet in der WP etwas zu schreiben, würde ich es gerne lesen. Grüße --Carolin 09:50, 6. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Liebe @Carolin, das ist tatsächlich eine interessante neue Entwicklung. Wenn du weiter graben willst, lies ruhig die Diss von Andreas Gutmann über die Rechtssubjektivität der Natur nach der Verfassung von Ecuador aus dem Jahr 2008: doi:10.5771/9783748926757 (CC-BY). Auffindbar in den Katalogen mit den Schlagwörtern Natur und Rechtssubjekt. Schönen Restfeiertag und --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 10:14, 6. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ergänzung: Das Thema ist m. E. noch nicht klar enzyklopädisch bearbeitbar, weil die rechtswissenschaftliche Bearbeitung gerade erst begonnen hat. Daher: Eher noch kein eigener Artikel, auch nicht bei Tierrechte etc., sondern einarbeiten ins Umweltrecht. Die Debatte begann mal in den 1980ern mit einem Urteil (VG Hamburg?) zur Beteiligtenfähigkeit der Seehunde in der Nordsee im Verwaltungsprozess und ging dann weiter über das Verbandsklagerecht nach der Aarhus-Konvention bis hin zu originären Rechten der Natur selbst. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 10:18, 6. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Interessant. Ja, Umweltrecht sieht wie ein guter Anknüpfungspunkt aus… viele Grüße und genieß den Tag --Carolin 10:23, 6. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Hallo, Carolin, siehe zum deutschen Recht auch Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland#Natur als Rechtssubjekt. Beste Grüße, R2Dine (Diskussion) 13:17, 6. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Gruß in die Runde, ich habe diesen Ansatz nun nach bestem Wissen und Gewissen in Umweltrecht#Regelungsansätze erwähnt. Was Artikel 20a GG angeht, bin ich mir nicht ganz sicher, inwieweit diese Einstufung der Natur als Rechtssubjekt wirklich festgelegt bzw. durch Klagemöglichkeiten umgesetzt ist, das würde ich einem Rechtsexperten überlassen. --Carolin 13:41, 6. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Hallo, nochmal, bisher ist es in Deutschland nur eine rechtspolitische Forderung. R2Dine (Diskussion) 14:42, 6. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Ja genau, Art. 20a GG dient in seiner heutigen Form dem Qualitätserhalt (Qualitätsverbesserung?) der Lebensumstände und der Interessen des Menschen auf lange Sicht, der abstrakte Naturschutz selbst ist dabei insoweit eine Kollaterale, als er ohne Rechtssubjektivität ausgestaltet ist. Ausschlaggebend wäre, dass der Natur oder deren Phänomen originäre Rechte eingeräumt würden. Darüber wird lediglich diskutiert. Und leider reicht das Bewusstsein der Kontinentaleuropäer auch (noch) nicht soweit – jetzt mal zivilrechtlich und damit für die gesellschaftliche Verankerung gedacht – einen anderen Weg einzuschlagen; rechtsphilosophische Nutzung der metaphysischen Determinante des Naturrechts, rechtspolitisch grundsätzlich ohnehin unerwünscht, hier aber bei Umsetzung mit hochwirksamem Spektrum. Andererseits: erster gravierender Diskussionspunkt wäre sogleich: der „Schutz der Natur“ stellt kein Gewohnheitsrecht dar, das beispielsweise aus dem prALR herausgelesen werden könnte. Dieses hätte da gewissenhafter vorgehen müssen ... ... was jetzt ein Scherz war. VG --Stephan Klage (Diskussion) 17:31, 6. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Bin nicht so glücklich mit der Bearbeitung, habe aber gerade auch keine Zeit, in den ANR einzugreifen. Warteschlange. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 08:08, 9. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
 Info: Zu dem Thema gibts ein DFG-Projekt: Nature as a legal entity in Bremen mit einer länglichen Literaturliste. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 18:15, 9. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Dort hat es inzwischen mehrere Änderungen gegeben; wir können das hier offen halten, bis du dazu kommst. Ergänzend wäre au0erdem eine kompetente Ergänzung in Rechtssubjekt#Arten von Interesse, wobei das ziemlich grundlegend ist und der Artikel "Rechtssubjekt" zudem einen QS-Banner hat. Ist bestimmt viel Arbeit, auch nicht dringend, sondern längerfristig von Interesse. Viele Grüße auch --Carolin 19:59, 9. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Nee, so einfach ist es nicht. Das sind alles nur Überlegungen. Ecuador ist ein Spezialfall im Zusammenhang mit der Dekolonisationsdebatte und kann nicht verallgemeinert werden. Ich sehe auch kein Lemma, das sich allgemein durchgesetzt hätte. In der Max Planck Encyclopaedia of International Law habe ich nichts dazu gefunden. YMMV. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 08:47, 10. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
@Carolin et @all: Tnasescu, Mihnea. Understanding the rights of nature: a critical introduction. Neue Ökologie, volume 6. Bielefeld: Transcript, 2022. https://www.transcript-verlag.de/978-3-8376-5431-8/understanding-the-rights-of-nature/. Open Access. – Außerdem gibt es ein problematisches Fragment Recht auf eine gesunde Umwelt. – Ich glaube, aus dem Thema könnten wir doch noch was machen. :) --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 00:24, 15. Jun. 2022 (CEST)Beantworten
Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Vergaberecht (Deutschland)

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Liebe Kollegen, in dem Artikel gibts leider mehrere Wartungsbausteine. Leider nicht mein üblicher Beritt, deshalb möchte ich nicht zu tief eingreifen – aber das Thema scheint mir hinreichend wichtig zu sein, um euch darauf hinzuweisen. Falls ihr die Entwicklung seit etwa 2016/17 einarbeiten könntet, wäre das super. Einen Überblick gibt das BMWK. Euch noch einen sonniges Sommerwochenende und --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 12:02, 17. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Lieber Aschmidt, damit Deine Anfrage nicht völlig unbearbeitet bleibt: ich kann mich in das Thema derzeit nicht "reinfuchsen" und muss daher passen. Lieben Gruß--Stephan Klage (Diskussion) 19:11, 19. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Lieber @Stephan Klage, es ist nett, dass du dir den Artikel angeschaut hast und dass du dich meldest. Danke für deine Mühe! Ich hatte schon vermutet, dass es schwieriger wird. Deshalb pinge ich mal den Hauptautor, den Kollegen @Toblu direkt an, vielleicht findet er ja die Gelegenheit, sich darum zu kümmern? --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:00, 19. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Äußerungsrecht bei Wikipedia-Artikeln

Liebe Kolleginnen und Kollegen, hat jemand von Euch Zugriff auf die Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht? Dort ist in Jg. 66 (2022), H. 7, S. 513–519 ein Artikel von Saskia Ostendorff erschienen: Aktuelles zum Äußerungsrecht bei Wikipedia-Artikeln – Anspruch auf Geldentschädigung und die gemischte Sorgfaltspflicht. Zugleich Besprechung von OLG Koblenz, Urteil vom 31.1.2022 – 6 U 195/21 (ZUM-RD 2022, 283). Da dieses Urteil nicht gerade unwichtig für die Wikipedia ist, läge mir daran, diesen Artikel lesen zu können. Grüße --Mautpreller (Diskussion) 00:42, 31. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Ja, das ließe sich einrichten. Die Frage ist nur, wie wir den "Versand" technisch hinbekommen. Gert Lauken (Diskussion) 15:18, 1. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Hier schon einmal ein Auszug aus dem Fazit des Beitrags:
Die allgemeinen äußerungsrechtlichen Grundsätze lassen sich auf Wikipedia–Artikel anwenden. Bei der Frage einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung kommt es bei den betreffenden Beiträgen jedoch im besonderen Maße darauf an, ob den Sorgfaltspflichten bei der Recherche Genüge getan wurde. Hierbei ist in der Rechtsprechung umstritten, ob die presserechtliche Sorgfaltspflicht oder das »Laienprivileg« bei Wikipedia-Artikeln gilt. Überwiegend tendiert die Rechtsprechung – mit Ausnahme des OLG Koblenz – zur Annahme der presserechtlichen Sorgfaltspflichten. Insgesamt wird dabei das Konzept der Wikipedia als Plattform eigener Art nicht berücksichtigt, nämlich, dass nicht nur Journalisten Beiträge für die Wikipedia verfassen, sondern auch Laien und die »Wiki-Community« insgesamt eine ganz eigene Struktur geschaffen haben. Für Laien müssen andere Sorgfaltsanforderungen gelten. Zur Sicherung einer hohen Qualität von freiem Wissen sollte im Rahmen gemischter Sorgfaltspflichten bei dem Verfassen von Wikipedia-Artikeln darauf geachtet werden, dass 1. geprüfte Quellenangaben verwendet werden, 2. mindestens drei fundierten Quellen verwendet werden, abhängig von dem Beitragsthema, dem Forschungsstand und der Anzahl der verfügbaren Quellen, und 3. strittige Quellen nicht zitierbar sind, es sei denn sie werden als solche kenntlich gemacht. (...) Gert Lauken (Diskussion) 15:22, 1. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Hm, das ist alles nicht unproblematisch: Einerseits die herrschende Rspr., die von der presserechtlichen Sorgfaltspflicht ausgeht, obwohl (Laien-) Wikipediaautoren nicht die entsprechenden Auskunftsrechte zur Verfügung stehen. Andererseits der Vorschlag Ostendorffs, jede persönlichkeitsrechtlich relevante Angabe in einem Artikel müsse sich auf drei(!) Quellen stützen können. Das dürfte vielfach nicht leistbar sein. Zudem stellt sich die Frage, was "geprüfte Quellenangaben" sein sollen. Gert Lauken (Diskussion) 15:27, 1. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Versand des Beitrags an Benutzer:Mautpreller ist erfolgt. Gert Lauken (Diskussion) 15:40, 1. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Danke! Ich weiß auch nicht, wie viel damit anzufangen ist. Das zugrunde liegende Urteil bezog sich eigentlich auch viel stärker auf andere Punkte. Vielleicht schreibe ich einen Kurier-Artikel zum Thema, denn diese Fragen sind ja für Wikipedia-Autoren nicht unbedeutend.--Mautpreller (Diskussion) 16:42, 1. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Ja, ein Kurier-Artikel wäre gut. Insbesondere zu den von Ostendorff aufgestellten Anforderungen. Ich habe die Befürchtung, dass sich die Haftungsrisiken für Wikipedia-Autoren dadurch nämlich verschärfen würden. Gert Lauken (Diskussion) 16:47, 1. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Mir liegt eigentlich mehr an dem Urteil selbst, immerhin ein rechtskräftiges OLG-Urteil: https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20220038 . Aber um dazu was schreiben zu können, wollte ich auch die (mW einzige) rechtswissenschaftliche Veröffentlichung dazu kennen. Ostendorffs Interpretation überzeugt mich nicht voll, ist aber vielleicht auch nicht nötig. Man muss ja auch einfach sehen, dass es sich bei der einzig übriggebliebenen "falschen Tatsachenbehauptung" um eine nicht sonderlich wichtige Angabe aus einem entlegenen Fachgebiet handelt, die sich auf ein einschlägiges Fachbuch stützte und die auch keineswegs abwertend war. Ich habe das damals geprüft und musste mehrere Stunden investieren, um überhaupt Hinweise zu finden. Das kann mit Sorgfaltspflicht kaum gemeint sein.--Mautpreller (Diskussion) 17:24, 1. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Das ist echt ein interessantes Urteil, aber "zum Glück" gelten diese verschärften Haftungsrisiken dann nur für Artikel zu lebenden Personen, da es ja um Entschädigung geht. Für die Arbeit bei Toten ändert es wohl nichts. Aber ja, ich denke auch, dass die WMDE sich damit beschäftigen sollte und in Zusammenarbeit (vllt. Wenn nötig) neue RL für Biographien erarbeiten. --Ichigonokonoha (Diskussion) 18:24, 1. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Das ist ja erstmal nur ein "Modell", was in dem Aufsatz vorgeschlagen wird. Welche Sorgfaltspflichten für Wikipedia-Autoren gelten, ist eben noch nicht so ganz klar und ich würde doch Wert darauf legen, dass die einschlägigen Urteile von den Besonderheiten des jeweiligen Falls geprägt sind. Mal etwas schlicht gesagt: Wenn jemand vielfach öffentlich erklärt, sämtliche islamistischen Attentate der letzten zwanzig Jahre seien false-flag-Aktionen der Amis, ist es prima facie nicht sehr abwegig, ihn als Verschwörungstheoretiker zu bezeichnen, zumal wenn man dafür auch noch Literatur anführen kann. In anderen Fällen mag so etwas problematischer sein und mehr "Sorgfaltsaufwand" erfordern.--Mautpreller (Diskussion) 18:55, 1. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Das ist natürlich vollkommen richtig, aber es könnte sinnvoll sein, dort präventiv sich vorzubereiten bevor es zu noch einem Fall kommen könnte. --Ichigonokonoha (Diskussion) 19:08, 1. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Ähem, sind euch die Hintergründe des Urteils des OLG Koblenz bewusst und dass zumindest der dort unterlegene Anwalt es für einen krassen Ausreißer einer ansonsten ungebrochenen Reihe von für ihn günstigen Urteilen in der selben Sache hält? Der Kläger wollte gegen das Koblenzer Urteil vorgehen, ist aber inzwischen verstorben, so dass es stehen bleiben wird. Grüße --h-stt !? 13:46, 3. Aug. 2022 (CEST) PS: [1]Beantworten
Mir ist das sehr wohl bewusst. Andere hielten das Urteil des LG Koblenz, das durch diesen OLG-Beschluss aufgehoben wurde, für einen Ausreißer in der sonst eher für die Wikipedia günstigeren Rechtsprechung, und dies meines Erachtens mit deutlich mehr Recht als Herr Kompa, war es doch meines Wissens das einzige Schmerzensgeld-Urteil überhaupt gegen einen Wikipedia-Autor. Übrigens hatte das OLG die Revision ausgeschlossen, es wäre nurmehr eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich gewesen.--Mautpreller (Diskussion) 16:59, 3. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Wenn jemand Interesse am Kontext hat, hier zwei SPIEGEL-Artikel: zum Urteil des LG [2] und zum Berufungsurteil des OLG Koblenz [3]. --Mautpreller (Diskussion) 17:45, 3. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Konterbande und Kriegsvölkerrecht

Guten Tag werte Kollegen vom Portal:Recht!

Zufällig bin ich an den Artikel Konterbande geraten und habe versucht diesen zu verbessern, mit Quellen auszustatten und verständlicher zu machen.

Ehrlich gesagt stoße ich was das Rechtliche angeht, nun völlig an meine Grenzen. Besonders irritiert haben mich die völkerrechtlichen Bestimmungen zur Unterstützung von Kriegsparteien von neutralen Staaten.

Bitte seid so gut und gebt dem Artikel eine ordentliche Korrekturlesung und wenn möglich auch Ergänzungen zur aktuellen rechtlichtlichen Situation, denn nach Wilhelm II. wird sich sicher noch was getan haben. ;-)

Beste Grüße --Tom (Diskussion) 15:49, 5. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Zusammenführung der Artikel "Gesamthandseigentum" und "Gesamthandsgemeinschaft"

Ich bin Jurist, seit Jahrzehnten aktiver Wikipedia-Nutzer, mit eigenen Einträgen allerdings absoluter Neuling.

Ich möchte an dieser Stelle vorschlagen, die beiden Artikel "Gesamthandseigentum" und "Gesamthandsgemeinschaft" aus zwei Gründen zusammenzuführen: Zum einen ist nach deutschem Recht das Gesamthand-"Eigentum" lediglich die Folge einer Gesamthands-"Gemeinschaft" hinsichtlich der hiervon erfassten "Sachen" (also "körperlichen Gegenständen" i.S.v. § 90 BGB). Der Artikel "Gesamthandseigentum" und "Gesamthandsgemeinschaft" sind somit teilweise redundant. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass sich eine Gesamthand auch auf andere Vermögensgegenstände beziehen kann als auf Eigentum im technischen Sinne, nämlich auf nicht körperliche Gegenstände (insbesondere Forderungen oder Gesellschaftsanteile, aber auch Gestaltungsrechte). Tatsächlich bezieht sich der Artikel "Gesamthandseigentum" auch auf Gesamthandsgemeinschaften über andere Vermögensgegenstände als das Eigentum, so dass der Titel bei genauer Betrachtung nicht ganz stimmt.

Nicht richtig ist meiner Ansicht auch die Verlinkung mit der französischen "Indivision", die vielmehr als Pendant zur Bruchteilsgemeinschaft steht.

Das schweizerische "Gesamteigentum" weist zwar Berührungspunkte mit der deutschen "Gesamthandsgemeinschaft" auf, doch wenn ich richtig informiert bin, unterscheidet es sich von ihr. Genau weiß ich es aber nicht und würde gerne zur Diskussion stellen, ob es Sinn macht, dem schweizerischen Gesamteigentum einen eigenen Artikel zu widmen.

Ich habe mich in der Vergangenheit etwas mit Gesamthandsgemeinschaften befasst, so dass ich es gerne unternehmen kann, einen zusammengeführten Artikel zur Gesamthandsgemeinschaft zu gestalten. Insbesondere auch zur Geschichte der Gesamthandsgemeinschaften sowie zu den jüngeren Entwicklungen, gerade im Gesellschaftsrecht, existieren nicht wenige Publikationen, die an dieser Stelle gut eingearbeitet werden könnten.

Ich habe einen entsprechenden Eintrag bereits in die Diskussionsseite des Artikels "Gesamthanddseigentum" eingefügt.

Vielen Dank, --Vanditi (Diskussion) 12:45, 9. Aug. 2022 (CEST)Beantworten