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Horst Herold

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Horst Herold (* 21. Oktober 1923 in Sonneberg / Thüringen) war Richter am Landgericht Nürnberg, Polizeipräsident von Nürnberg von 1967 bis 1971 und Präsident des Bundeskriminalamtes von 1971 bis 1981.

Als Leutnant im Zweiten Weltkrieg wurde er 1941 schwer verwundet und geriet in russische Kriegsgefangenschaft, aus der er fliehen konnte.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften von 1945 bis 1951 an der Universität Erlangen promovierte Horst Herold im Bereich des Völkerrechts.

Ab 1964 wurde er Leiter der Nürnberger Kriminalpolizei. Bereits drei Jahre später nahm er die Position des Nürnberger Polizeipräsidenten ein. Von 1969 bis 1971 war Herold Mitglied einer Reformkommission des Bundeskriminalamtes (BKA). Am 1. September 1971 wurde er zum Präsidenten des BKA ernannt. In seiner Tätigkeit bis 1981 unterwarf er das BKA einem Reformprozess, der das BKA zum Aushängeschild der deutschen Polizei weltweit machen sollte. Insbesondere der Ausbau der technischen und personellen Ausstattung konnte von ihm erfolgreich vorangetrieben werden. Zugleich wurde damit, anders als vom historischen Gesetzgeber gedacht, die Zentralisierung der Kriminalpolizei in den Elementen der Kriminaltechnik, der eigenen kriminologischen Forschung und die Entwicklung neuer kriminalistischer Ansätze vollzogen.

Unter der Leitung von Horst Herold wird im Zuge des innenpolitischen Kampfes gegen den Terror der Roten Armee Fraktion die Rasterfahndung eingeführt.

Nach Meinungsverschiedenheiten mit dem damaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) wurde Horst Herold in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.