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Wehrersatzpflicht

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Als Wehrersatzpflicht bezeichnet man die Pflicht, statt eines Wehrdienstes einen Wehrersatzdienst abzuleisten. Die Wehrersatzpflicht tritt nach erfolgreicher Antragstellung auf Kriegsdienstverweigerung anstelle der Wehrpflicht. Wehrersatzpflichtig sind in Deutschland alle staatlich anerkannten Kriegsdienstverweigerer im Alter zwischen 18 und 28 Jahren.

Ausnahmen bestehen, wenn zum Beispiel das Bundesamt für Zivildienst (bei Wehrdienstwilligen ist es das Kreiwehrersatzamt) Unregelmäßigkeiten in Form von Versuchen sich der Wehrersatzpflicht zu entziehen feststellt oder eine besondere Qualifikation wie ein Medizinstudium vorliegt. Hier kann der Wehrersatzpflichtige bis zum Alter von 32 Jahren zwangsverpflichtet werden.