Zum Inhalt springen

Lieferantenerklärung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. Oktober 2006 um 14:42 Uhr durch 199.41.197.19 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware.

Die Erklärung kann nur von Lieferanten abgegeben werden, die in der EG ansässig sind. Eine Lieferantenerklärung ist ein Nachweis, der für die Ausstellung und Beantragung eines Präferenznachweises notwendig ist.

Sie dient so einem Exporteur als Nachweis bei der Beantragung oder Ausstellung eines Präferenznachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR 1, EUR 2 oder einer Ursprungserklärung auf der Rechnung).

Grundlage für die Ausstellung einer Lieferantenerklärung ist die genaue Kenntnis des präferenzrechtlichen Ursprungs der Ware, da eine nichtbegründete Ausstellung einer Lieferantenerklärung mit anschliessender Erstellung eines entsprechenden Präferenznachweis strafrechtliche Konsequenzen nachsichziehen kann.

Literatur