Nullung
Die Nullung ist eine Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannungen bei defekten elektrischen Betriebsmitteln, wie zum Beispiel Haushaltgeräten und Werkzeugmaschinen. Man unterscheidet die Nullung mit besonderem Schutzleiter („Moderne Nullung“) und die Nullung ohne besonderen Schutzleiter („Klassische Nullung“).
Moderne Nullung
Bei der modernen Nullung wird der PEN-Leiter (Neutralleiter mit Schutzfunktion) direkt nach dem Hausanschluss, noch vor den Schutzeinrichtungen der Hausinstallation, wie zum Beispiel Fehlerstromschutzschaltern oder Leitungsschutzschaltern, in den Neutralleiter und den Schutzleiter aufgetrennt. Der Schutzleiter wird mittels der Schutzkontakttechnik mit den metallischen Gehäusen der Elektrogeräte verbunden.
Klassische Nullung
Unter der klassischen Nullung versteht man eine aus heutiger Sicht veraltete Schutzmaßnahme. Sie basiert auf einem TN-C-System. Im TN-C-System wird der Neutralleiter (früher: Mittelpunktleiter) und der Schutzleiter als ein kombinierter Leiter (PEN-Leiter, früher: Nullleiter) von der Trafostation mitgeführt. Dieser kombinierte Leiter übernahm die Sternpunktstromrückführung und die Erdpotentialführung für die Schutzmaßnahme. Auch hier wird der PEN-Leiter am Hausanschluß durch einen Erder gestützt. Diese Schutzmaßnahme hat zwei Schwächen, die zu ihrer Ablösung führten. Bei hoher Rückstromlast, beispielsweise durch unsymmetrisch belastete Drehstromverbraucher tritt ein Spannungsabfall am Widerstand des Neutralleiters auf. Die normalerweise Erdpotential führende Leitung baut durch diese unsymmetrische Last eine Spannung auf. Diese Spannung liegt an allen angeschlossenen leitenden Gehäuseteilen des Verbrauchers und eventuell benachbarter Verbraucher an. Die stützenden Nullungserder beim Abnehmer (bzw. Abnehmern) sind meist nicht niederohmig genug, um die Spannung unterhalb der gefährlichen Größe von 50 Volt~ zu halten. Das zweite Problem liegt auch in der Kombination zweier Aufgaben. Wenn der PEN-Leiter unterbrochen wird, so liegt automatisch, bereits bei nur einem eingeschalteten Verbraucher hinter der Fehlerstelle, an allen geerdeten (Geräte- ) Oberflächen die Außenleiterspannung (230 Volt~) gegen Erde an. Aus diesem Grunde ist die Verwendung dieser Schutzmaßnahme nur noch für Leiterquerschnitte größer als 10 mm² Cu oder 16 mm² Al zugelassen. Dadurch gibt es sie nur noch im Bereich der Leitungsnetzbetreiber oder Großanlagen. Das TN-C-System wird obligatorisch ankommend am Hausanschluss in ein TN-S-System umgewandelt, indem der Neutralleiter und der Schutzleiter getrennt daraus hervorgehen.
Eine Nachrüstpflicht für Altanlagen besteht nur bei wesentlichen Änderungen. Trotzdem ist jeder gut beraten, zumindest in Feuchträumen die bestehende Schutzmaßnahme Nullung durch Anwendung der modernen Fehlerstromschutzschaltung mit ΔI = 0,03 A zu ersetzen. Da die Schutzmaßnahme Schutzerdung nur mit einer fachgerecht errichteten u. sehr niederohmigen und intakten Erdungsanlage verlässlich die erforderlichen Sicherungsauslöseströme erzielt, sind nur geringe niedrige Sicherungsnennstromstärken für die Verbraucher grundsätzlich möglich. Vom Einsatz der Schutzmaßnahme Schutzerdung ist daher abzuraten.
Siehe auch: Schutzleiter, Fehlerstromschutzschalter