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Vertriebsgemeinkosten

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Vertriebsgemeinkosten sind Kosten, die beim Vertrieb von Produkten anfallen, aber dem einzelnen Produkt nicht direkt zugerechnet werden können. Englisch SG&A, eine Abkürzung für "Selling, General and Administrative Expenses", was aber vergleichbar zu den Vertriebgemeinkosten ist.

In der Kostenrechnung werden die Vertriebsgemeinkosten im Rahmen der Kostenstellenrechnung durch den Betriebsabrechnungsbogen ermittelt.

Der Vertriebsgemeinkostenzuschlagsatz, für weitere Kalkulationen, errechnet sich in der Kostenträgerzeitrechnung aus dem Verhältnis der Vertriebsgemeinkosten zu den Herstellkosten des Umsatzes, in der Kostenträgerstückrechnung aus dem Verhältnis der Vertriebsgemeinkosten zu den Herstellkosten.

Für Vertriebsgemeinkosten besteht ein Aktivierungsverbot für die Bilanz gemäß § 255 HGB.


Siehe auch: Zuschlagskalkulation, Verwaltungsgemeinkosten