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Wikipedia Diskussion:Administratoren/Probleme/Archiv2

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Archiv1


Neue Regelung des Beschwerdeverfahrens gegen einen Administrator (Vorschlag)

Die Abstimmung über Einzelheiten der angestrebten Änderungen läuft nach dem bekannten Schema von Benutzer:Elian. Ich bitte aus Gründen der Übersichtlichkeit, Kommentare möglichst in den Kommentarraum zu platzieren. Wer nicht abstimmt, sollte auch nichts in den Abstimmungsraum schreiben, um Missverständnisse zu vermeiden. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass sein Beitrag in den Kommentarraum verlegt wird.

Das Verfahren stellt kein Tribunal dar, in dem ein Administrator "gerichtet" werden soll, sondern beinhaltet eine effektive Kontrolle in die Effizienz des administrativen Verhaltens. Es handelt sich lediglich um einen technischen Vorgang der Überprüfung, der in keiner Weise die Integrität des Betroffenen beschädigen soll. Im Verfahren wird lediglich darüber abgestimmt, ob die vom Beschwerdeführer nachgewiesenen Vorgänge geeignet sind, vorübergehend das Vertrauen in die Objektivität bzw. Effektivität des administrativen Verhaltens zu beeinträchtigen. Wird dies mit Zweidrittel-Mehrheit von den Abstimmenden bejaht, gilt das besondere Vertrauensverhältnis zu den Benutzern als beeinträchtigt, mit der Folge, dass die Administratorfunktion des Betroffenen für 14 Tage ausgesetzt wird (Für die Juristen unter uns: Verfahren, das in etwa wie eine einstweilige Verfügung funktioniert). Unmittelbar im Anschluss daran kann der Betroffene sich sogleich auf der regulären Administratorenwahl-Seite seine Administratorfunktion durch eine normale Abstimmung bestätigen lassen (Für die Juristen unter uns: ordentliches Verfahren, das den Betroffenen in seine Funktionen wieder einsetzt).

Die Abstimmung (bzw. das Meinungsbild) über diesen Vorschlag endet nach 2 Wochen. -- Rrr 10:16, 21. Aug 2004 (CEST)

Hinweis: Dies ist eine Abstimmung / ein Meinungsbild. Es ist klar, das diese unter Umständen nicht nach demokratischen Prinzipien erfolgt, solange der Initiator - m.E. Benutzer:Rrr - oder ein Anderer nicht sicherstellt, dass Mehrfachabstimmungen mittels Mehrfachaccounts ausgeschlossen sind und damit Manipulationen durch einen Einzelnen verhindert werden. -- tsor 07:47, 22. Aug 2004 (CEST)

Übernahme des alten Ablaufkonzepts

Die alten Regelungen sollen übernommen werden und die Neuerungen ihnen hinzugefügt werden.

Ablauf des Verfahrens

  • Beschreibe dazu nach der unten angeführten Vorlage kurz und sachlich dein Problem mit diesem Administrator, verlinke auch auf die Diskussion, die zuvor mit ihm stattgefunden hat, und liefere direkte Verweise auf das vorgeworfene Fehlverhalten. Versuch bitte immer, nicht emotional zu werden – das führt nur zu Wikistress. Benachrichtige den betroffenen Admin von deinem Antrag.
  • Der Antrag muss innerhalb von 48 Stunden von zwei anderen Benutzern als berechtigt unterstützt werden, andernfalls wird er entfernt.
  • Der beschuldigte Admin hat nach der Benachrichtigung auf seiner Benutzerseite 48 Stunden Zeit, eine Stellungnahme abzugeben und darin seinen Standpunkt kurz und sachlich darlegen.
  • Die Abstimmung beginnt, wenn die erforderliche Unterstützerzahl erreicht ist und die beschuldigte Partei eine Stellungnahme abgegeben hat. Gibt es nach 48 Stunden keine Stellungnahme, darf trotzdem abgestimmt werden. Der Abstimmungszeitraum beläuft sich auf zwei Wochen.
  • Stimmberechtigt sind nur erfahrene Benutzer. Auch, um Missbrauch mit nur zum Abstimmen angelegten Zweitaccounts zu unterbinden, hat sich die Regel eingebürgert, dass nur die Stimmen von Wikipedianern, die mindestens 50 (sinnvolle) Edits nachweisen können, gezählt werden.
  • Anonyme Anträge oder Kommentare werden hier nicht angenommen. Teilnehmer, die anonym bleiben wollen, wenden sich bitte an den Wikipedia:Vermittlungsausschuss.

Gemach, gemach! Das alte Ablaufkonzept gemäß Wikipedia:Benutzersperrung sieht vor, dass vorher ein Vermittler einzuschalten ist:

Bevor du hier einen Antrag stellst, schalte einen Vermittler ein! Auf Wikipedia:Vermittlungsausschuss gibt es eine Liste von Benutzern, die sich für eine Schlichtung zur Verfügung stellen. Sind sämtliche Diskussions- und Vermittlungsversuche gescheitert, kann hier eine Sperrung beantragt werden.

tsor 22:41, 21. Aug 2004 (CEST)

Ich fürchte, du bist auf der falschen Seite, die Benutzersperrungsseite ist woanders. Hier wird kein Benutzer gesperrt. Jeder, der hier als beschwerter Admin überprüft wird, kommt als vollwertiger Benutzer und geht als vollwertiger Benutzer. In dieser Hinsicht gehen wir hier niemandem ans Eingemachte. Einen Vermittlungsausschuß brauchen wir bei Inhaltsfragen hinsichtlich des Editierens von Artikeln und für Anfänger, die sich nicht auskennen und erst darauf hingewiesen werden müssen, was sie hier dürfen und was nicht, weil sies alleine noch nicht checken. -- Rrr 00:24, 22. Aug 2004 (CEST)

Abstimmung hierzu

  • Ja
  1. Lysis 02:12, 22. Aug 2004 (CEST)
  • Nein
  • Enthaltung

Kommentar

Ich bin gegen diese Klausel: "Der Antrag muss innerhalb von 48 Stunden von zwei anderen Benutzern als berechtigt unterstützt werden, andernfalls wird er entfernt." Da verlangt nur danach das man andere darauf hinweisen muss und resultiert folglich in eine Orientierung nach 'Stimmung machen' und 'Herumschleimerei' Beanstandungen sollten sachlich und ohne Eile zusammengetragen werden damit der Betreffende Administrator ohne grosse Hemmschwelle sieht was nicht gefällt. Die Berechtigung zu entfernen ist genau was den meisten Benutzern an Administratoren ungeheuer ist! Innerhalb dessen kleinen Abweichungen sieht man dann ob es sich z.B. um einen Administrator handelt der es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt oder ob der Administrator emotionell und nach eigner Meinung wilkürlich Information unterdrückt usw. Der Paragraph sollte durch "Bei ersten Beanstandungen sollte eine Beantandungsseite angelegt werden und wenn sich dort genug angesammelt hat um eine Tendenz zu erkennen solte eine Abstimmung zu angebrachten Schritten eingeleited werden" Togo 21:32, 21. Aug 2004 (CEST)

Schon die von mir vorgeschlagenen kleinen Veränderungen sind nur verdammt schwer durchzusetzen. So wie das Verfahren vorher war, ist bei Beschwerden niemals was rausgekommen und nicht wenige Admins wollten dies auch nicht anders haben. Ich wäre froh, wenn hier wenigstens die äußerst dringlichen und krassen Fälle handhabbar gemacht werden. Richtig gute Lösungen gibts vielleicht mal in einem Jahr, wenn die Demokraten eine Mehrheit haben, statt als Spinner und Trolle behandelt zu werden. -- Rrr 01:01, 22. Aug 2004 (CEST)

Verfahrenbeginn

Bis die Beschwerde (Überprüfungsantrag) die notwendige Unterstützerzahl gefunden hat, bleibt sie auf der Hauptseite, erst danach wird eine Unterseite angelegt. Jede Zustimmung, bevor der Betroffene Gelegenheit hatte, eine Stellungnahme abzugeben, wird dort vorerst nur als grundsätzliche Unterstützung des Antrags gewertet.

Abstimmung hierzu

  • Ja
  1. Lysis 02:19, 22. Aug 2004 (CEST)
  • Nein
  • Enthaltung

Kommentar

Gegenstand des Überprüfungsverfahrens

Im Verfahren wird lediglich darüber abgestimmt, ob die vom Beschwerdeführer nachgewiesenen Vorgänge geeignet sind, vorübergehend das Vertrauen in die Objektivität bzw. Effektivität des administrativen Verhaltens zu beeinträchtigen.

Abstimmung hierzu

  • Ja
  1. Lysis 02:19, 22. Aug 2004 (CEST)
  • Nein
  • Enthaltung

Kommentar

Mehrheitsverhältnis

Wird die Beschwerde mit Zweidrittel-Mehrheit von den Abstimmenden bejaht, gilt das besondere Vertrauensverhältnis zu den Benutzern als beeinträchtigt.

Abstimmung hierzu

  • Ja
  • Nein
  1. Lysis 02:19, 22. Aug 2004 (CEST)
  • Enthaltung

Alternativvorschlag hierzu

Absolute Mehrheit entscheidet

  • Ja
  1. Rrr 01:18, 22. Aug 2004 (CEST) -
  2. Lysis 02:19, 22. Aug 2004 (CEST)
  • Nein
  • Enthaltung

Kommentar

Ich finde die Hürde für einen Misstrauensantrag von zwei Dritteln der Stimmen definitiv zu hoch. Wenn jemand das Vertrauen der Hälfte der Nutzer verspielt hat, sollte das meines Erachtens genügen, um ihm seine Admin-Rechte (zumindest temporär) zu entziehen. --Lysis 21:06, 21. Aug 2004 (CEST)

Zweidrittel-Mehrheit ist eigenlich blöd, entspricht aber dem derzeitigen Trend (bei der vorigen Abstimmung wollten das 100 Prozent). Jeder kann übrigens Alternativvorschläge einbringen. Alle Ideen sind gefragt. -- Rrr 00:51, 22. Aug 2004 (CEST)

Ergebnis des Verfahrens bei Mehrheitsentscheidung zugunsten der Beschwerde

Das Verfahren hat nur ein vorübergehendes technisches Ergebnis: Die Administratorfunktion des Betroffenen wird für 14 Tage suspendiert.

Abstimmung hierzu

  • Ja
  1. Lysis 02:19, 22. Aug 2004 (CEST)
  • Nein
  • Enthaltung

Kommentar

Überprüfung des Vertrauensverhältnisses anschließend in gesondertem Verfahren

Die eigentliche Überprüfung des Vertrauensverhältnisses erfolgt in einem gesonderten Verfahren. Unmittelbar im Anschluss an die Aussetzung der Administratorfunktionen kann der Betroffene sich sogleich auf der regulären Administratorenwahl-Seite seine Administratorfunktion durch eine normale Abstimmung bestätigen lassen. Er erhält dort seinen Administrator-Status zurück.

Abstimmung hierzu

  • Ja
  1. Lysis 02:19, 22. Aug 2004 (CEST)
  • Nein
  • Enthaltung

Kommentar

Verstehe ich nicht: Wenn einem Administratoren in obigem Verfahren das Mißtrauen ausgesprochen wird, ruht seine Administratorentätigkeit für zwei Wochen. Aus welchem Grund sollte er sich nun einer Wahl stellen, die ihn als Administrator bestätigt? Oder habe ich hier etwas falsch resp. nicht verstanden? Knud Klotz 21:04, 21. Aug 2004 (CEST)

Was heißt ruhen? Die Sonderfunktionen (Löschen und Sperren) sind weg, wenn der Stewart dem Benutzer den Adminstatus entzieht. Ein so genannter Bürokrat wird tätig, wenn die Gemeinschaft den Betroffenen in einer Abstimmung als Admin bestätigt, er bekommt dann seinen Status wieder. Die Abstimmung hierfür dauert 14 Tage. Der Betroffene kann entscheiden, ob er das so will oder ob er seine Funktion endgültig aufgibt. Das heißt, auf der Beschwerdeseite wird nur eine vorläufige, keine endgültige Entscheidung getroffen. Wenn wir auf der Problemseite jemanden endgültig absetzen wollten, würden wir eine riesige Schlammschlacht bekommen. -- Rrr 01:17, 22. Aug 2004 (CEST)
OK, so macht's Sinn. Dann ist aber die Verfahrenserläuterung am Anfang uberarbeitungsbedürfig ("Wird dies mit Zweidrittel-Mehrheit von den Abstimmenden bejaht, gilt das besondere Vertrauensverhältnis zu den Benutzern als beeinträchtigt, mit der Folge, dass die Administratorfunktion des Betroffenen für 14 Tage ausgesetzt wird."). Und der Punkt "Ergebnis des Verfahrens bei Mehrheitsentscheidung zugunsten der Beschwerde: Das Verfahren hat nur ein vorübergehendes technisches Ergebnis: Die Administratorfunktion des Betroffenen wird für 14 Tage suspendiert" auch.--Knud Klotz 06:44, 22. Aug 2004 (CEST)
Mein Einleitungstext zeigt nur die Grundzüge. Am Ende zählt nur, worüber abgestimmt wurde, da wird es erfahrungsgemäß im Laufe des Verfahrens noch einige neue Vorschläge und Änderungswünsche geben. -- Rrr 10:58, 22. Aug 2004 (CEST)

Allgemeine Kommentare und Alternativvorschläge