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Exkommunikation

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Die Exkommunikation existiert ausschließlich in der römisch-katholischen Kirche. Sie bedeutet den Ausschluss des Gläubigen bzw. Kirchenmitglieds aus der kirchlichen Gemeinschaft, nicht jedoch aus der Kirche selbst.

Sie wurde bereits in neutestamentlicher Zeit praktiziert 1 Kor 5,1ff; siehe auch Anathema).

Im Mittelalter hatte die Exkommunikation (der Kirchenbann) die weltliche Reichsacht zur Folge und damit oft den wirtschaftlichen oder politischen Ruin (jemanden in Acht und Bann tun - aus der Gemeinschaft ausschließen).

Nach römisch-katholischem Kirchenrecht wird unterschieden zwischen der

  • Exkommunikation als Tatstrafe, die mit dem Vergehen eintritt. Durch einen Akt des Unglaubens hat der Gläubige sich soweit von der Kirche entfernt, dass er nicht mehr als ihr zugehörig betrachtet werden kann.
  • Exkommunikation als Beugestrafe, die durch ausdrücklichen Urteilsspruch seitens des Bischofs oder des Papstes erfolgt. Diese erfolgt üblicherweise in dem Falle, dass der zu Exkommunizierende öffentliches Ärgernis erregt.


Die Exkommunikation bleibt solange bestehen, bis die Ursache beseitigt ist oder der Betroffene sein Vergehen wieder gut gemacht hat. Aufgehoben wird sie im allgemeinen durch den Bischof.

Die realen Konsequenzen sind für Laien vor allem der Ausschluss von den Sakramenten der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung.

Vergleichbare Handlungen in anderen Kirchen, Gemeinschaften und Sekten

Evangelische Kirche

In den meisten evangelischen Kirchen gibt es rechtlich die Möglichkeit, jemanden aus schwerwiegenden Gründen vom Abendmahl auszuschließen, die jedoch sehr selten in die Praxis umgesetzt wird.

Andere Gemeinschaften und Sekten

Auch andere Gemeinschaften kennen Formen, die der Exkommunikation vergleichbar sind, oder diese übertreffen. Dazu zählt z.B. die Meidung der Zeugen Jehovas oder die Erklärung zur "Unterdrückerischen Person" durch Scientology.