Fritz Sauckel
Acht der Angeklagten in Nürnberg
vordere Reihe v.l.n.r.: Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel
dahinter: Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel
Fritz Sauckel (*27. Oktober 1894 in Haßfurt; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein deutscher Politiker während der Zeit des Dritten Reiches.
1923 wurde Sauckel Mitglied der NSDAP und 1927 Gauleiter von Thüringen. 1932 Ministerpräsident und Innenminister von Thüringen. Am 5. Mai 1933 wurde er Reichsstatthalter von Thüringen und am 12. November 1933 Mitglied des Reichtstages. Am 27. Mai 1936 gründete er die Wilhelm-Gustloff-Stiftung in Weimar und wurde durch Adolf Hitler zum Stiftungsführer dieses Rüstungskonzernes ernannt. Am 1. September 1939 wurde er Reichsverteidigungskommissar für den Wehrkreis IX in Kassel. Am 21. März 1942 wurde Sauckel Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz. Als solcher war er für die Deportation und Organisation von etwa fünf Millionen ausländischer Arbeitskräfte nach Deutschland verantwortlich, die für die deutsche Industrie und Landwirtschaft Zwangsarbeit verrichten mußten. Zur finanziellen Entschädigung der Opfer wurde am 2. August 2000 durch den Bundestag die Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft errichtet.
Fritz Sauckel war der einzige Arbeiter auf der Anklagebank der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse, ein ehemaliger Matrose (1909 bis 1914). Im Prozess bemühte sich Sauckels Verteidigung darum nachzuweisen, dass die zwangsweise Überführung von mehr als fünf Millionen Fremdarbeitern nach Deutschland unter häufig entsetzlichen Bedingungen weder illegal noch unmenschlich sei. Es wurde behauptet, er habe keine absolute Vollmacht bei der Abwicklung dieses Programmes gehabt, er sei von Natur aus keineswegs grausam gewesen und habe nur seine Pflicht getan. Allein, das Gericht schenkte diesen Ausführungen keinen Glauben.
In der Vorberatung plädierten die Vertreter der Sowjetunion auf schuldig nach allen vier Punkten. Bei zwei Gegenstimmen wurde er für schuldlos nach Punkt I und II befunden, einstimmig hingegen für schuldig nach III und IV (Verschleppung von Millionen Menschen) und auch so zum Tode durch den Strang verurteilt. Als Sauckel das Todesurteil vernahm, sagte er dazu nur, er selbst sei nie ein grausamer Mensch gewesen. Erst danach brach er in Tränen aus. Er konnte nicht fassen, dass der Mitangeklagte Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion Albert Speer, auf dessen Wunsch hin er immer neue Schübe von Zwangsarbeitern verpflichtet hatte, mit einer Gefängnisstrafe davongekommen war. Bis zu seiner Hinrichtung am 16. Oktober 1946 klammerte er sich an die Möglichkeit eines Übersetzungsfehlers.