Fünf Sicherheitsregeln
Bei Arbeiten in und an elektrischen Anlagen gelten zur Verhütung von Unfällen sehr strenge Regeln. Jede Elektrofachkraft muss zu ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Beschäftigter diese Vorschriften genau einhalten. Dabei gilt grundsätzlich:
Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen ist verboten.
Beim Herstellen der Spannungsfreiheit müssen die fünf Sicherheitsregeln nach VDE 0105 unbedingt eingehalten werden. Sie lauten:
1. Freischalten 2. Gegen Wiedereinschalten sichern 3. Spannungsfreiheit feststellen 4. Erden und kurzschließen 5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Diese fünf Sicherheitsregeln müssen vor den Arbeiten in der oben genanten Reihenfolge angewandt werden. Nach den Arbeiten werden sie in der umgekehrten Reinfolge wieder aufgehoben.
Freischalten
An der Arbeitsstelle müssen vor Arbeitsbeginn alle Spannung führenden Leitungen zuverlässig abgeschaltet werden. Das kann durch das Betätigen von Schaltern, das fachgerechte Entfernen von Sicherungen, das Ziehen von Steckverbindungen usw. erfolgen. Schaltet der Arbeitende nicht selber frei, darf mit der Arbeit erst begonnen werden, wenn die mündliche,fernmündliche, schriftliche oder fern schriftliche Bestätigung der Freischaltung vorliegt. Die Vereinbarung eines Zeitpunktes, zu dem freigeschaltet werden soll, ist nicht zulässig.
Gegen Wiedereinschalten sichern
Um zu vermeiden, dass eine Anlage, an der gerade gearbeitet wird, irrtümlich wieder eingeschaltet wird und somit unter Spannung steht, muss ein Wiedereinschalten zuverlässig verhindert werden. Dazu werden z.B. die herausgedrehten Sicherungen durch abschließbare Sperrelemente ersetzt oder Leitungsschutzschalter mit Klebefolien abgeklebt. Für die Dauer der Arbeit muss ein Verbotsschild gegen Wiedereinschalten angebracht sein.
Spannungsfreiheit feststellen
An der Arbeitsstelle muss die Spannungsfreiheit von einer Elektrofachkraft oder durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person allpolig festgestellt werden. In Anlagen bis 1 kV kommen dazu nur zweipolige Spannungsprüfer in Betracht.
Erden und Kurzschließen
Diese Maßnahme bewirkt, dass bei irrtümlichem Einschalten die vorgeschalteten Überstromschutzorgane auslösen und das sich nicht parallel liegende Leitungen gegenseitig aufladen (z.B. bei Freileitungen). Das Erden und Kurzschließen muss in Sichtweite der Arbeitsstelle durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass zuerst geerdet und erst dann kurzgeschlossen wird. In Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V, mit Ausnahme von Freileitungen, darf das Erden und Kurzschließen unterbleiben, wenn die Regeln 1 und 2 und vorschriftsmäßig durchgeführt wurden.
Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Manchmal ist es aus zwingenden Gründen nicht möglich, benachbarte unter Spannung stehende Anlagenteile abzuschalten. In so einem Fall müssen diese Anlagenteile durch feste und zuverlässig angebrachte isolierende Abdeckungen (z.B. Gummi- oder Kunststoffmatten) gegen zufälliges Berühren gesichert werden.