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Diskussion:Verkehrsprojekte Deutsche Einheit/Archiv

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Bürgerinitiative Leinebergland Süd e.V seit 1991 aus Hessen-Thüringen-Niedersachsen seit 1991, Lindenstr. 21, 37214 Unterrieden

Pressemitteilung 18.06.06

Zwei Vertreter der Bürgerinitiative nahmen gestern an der Anhörung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte" am 17.05.2006 in Berlin im Paul-Löbe-Haus teil. Das im Dezember 1991 erstmalig beschlossene Verkehrswegebeschleunigungsgesetz hat wesentliche Bürgerrechte und demokratische Grundrechte zum Zwecke der Beschleu- nigung staatlicher Vorhaben drastisch eingeschränkt. Europäisches Recht, (FFH-und

Vogelschutzrichtlinie werden in diesem Gesetz nicht berücksichtigt. Urteil des

Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.Jan. 02 A 32.02). Das Bundesverwaltungsgericht sieht dies keinesfalls als rechtlichen Mangel. Zitat BVerG:" Das Verkehrswegebeschleuni- gungsgesetz erschöpft sich in Regelungen des Verwaltungs- und des gerichtlichen Verfahrens", ebenfalls aus der Urteilsbegründung. Weiterer Text Urteil vom 22.Jan. 04: Die Stellung des Bundesverwaltungsgerichtes als oberstes Bundesgericht verwehrte es dem Gesetzgeber nicht, eine "vereinigungsbedingte Sonderrolle für einen Übergangszeitraum zu schaffen". Mit § 5 Abs. 1 PVerkPGB trug der Gesetzgeber der Sondersituation Rechnung, dass die Ober- verwaltungsgerichte in den neuen Bundesländern, die sich seinerzeit noch in der Aufbauphase befanden, und sich nicht auf eine gefestigte Spruchpraxis stützen konnten, mit der Aufgabe, Großverfahren zügig abzuwickeln, überfordert gewesen wären. (Urteil vom 22. Jan. 04 A 32.04)

Dieses Gesetz soll nun bundesweit Geltung bekommen, weil wie Verkehrsminister Tiefensee am 16. Dez. 05 vor dem Deutschen Bundestag vorträgt, sich das Gesetz im Osten bewährt habe.

Vorgetragen wurde in der Anhörung von einem der Sachverständigen, dass die Bundesregierung ebenfalls plant, die Frist für bereits planfestgestellte Straßen, die eine Verfallsdauer von 5 Jahren haben, um 5 oder 10 Jahre zu verlängern, um das Baurecht nicht verfallen zu lassen.. Damit wird deutlich, dass überhaupt keine Begründung besteht, dieses Gesetz bundesweit einzu- führen, bereits jetzt ist ein Rückstau in der Bauausführung von mehreren Jahren vorhanden.

Täglich werden über 100 ha Fläche der Bundesrepublik verbaut, wozu das noch zusätzlich unterstützt werden soll mit Beschleunigungsgesetzen, ist in Anbetracht rückläufiger Bevölkerungsentwicklung, Oelpreisentwicklung und der Verantwortung kommenden Generationen gegenüber, nicht nachvollziehbar.


V.i.S.d.P.G Margitta Schmagold,, Tel.05542/5952 Fax 999932, mschmagold@web.de