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Diskussion:Olaf Latzel

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Mai 2022 um 23:12 Uhr durch Matthias Lorenz (Diskussion | Beiträge) (Straffungen II). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Matthias Lorenz in Abschnitt Straffungen II
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Satz: "Er wurde 2021 diesbezüglich wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht Bremen verurteilt."

Es gab letztes Jahr (2020) ein Urteil es Amtsgerichtes Bremen, gegen das Rechtsmittel eingelegt wurden und das somit nicht rechtskräftig ist. Weder gab es dieses Jahr (2021) irgendein Urteil in der Sache, noch ist die Sache vor dem Landgericht Bremen bisher verhandelt worden. Der Satz ist also komplett falsch. (nicht signierter Beitrag von 2A01:C22:8C17:F400:7C5C:C5FC:53F9:6B83 (Diskussion) 00:35, 4. Apr. 2021 (CEST))Beantworten

Geändert - da war jemand zu voreilig - steht alles unten im artikel differenzierter--Lutheraner (Diskussion) 01:13, 4. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Aber dass er 2020 in erster Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, sollte vielleicht schon oben in die Einleitung, oder? --Matthias Lorenz (Diskussion) 01:48, 4. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Das reicht unten -was anderes wäre es, wenn bereits Rechtskraft vorläge. Auch bei ihm gilt nach wie wie vor die rechtliche Unschuldsvermutung - mag man das auch noch so merkwürdig finden.--Lutheraner (Diskussion) 02:07, 4. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Warum sollte man das merkwürdig finden? Merkwürdig ist höchstens der staatliche Eingriff in die Religionsfreiheit, der sich in einem solchen Urteil manifestiert. --95.116.133.192 22:03, 30. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Volksverhetzung ist kein Ausdruck der Religion und unterliegt damit auch nicht der Religionsfreiheit!--Lutheraner (Diskussion) 22:07, 30. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Was für eine Volksverhetzung denn? Offenbar handelt es sich staatlicherseits um eine diffamierende Bezeichnung zur Bemäntelung einer klaren Einschränkung der Religionsfreiheit: L. hatte gute und mit biblischen Quellen belegte Gründe für seine theologischen Aussagen vorgetragen; daß das manchen Leuten nicht in den Zeitgeist paßt, ist kein Grund, ihn zu kriminalisieren. (Ja, andere schätzen das theologisch wieder anders ein - nichts Ungewöhnliches bei Kirchens. Da geht die Kunst nämlich auch oft nach Brot.) --77.3.241.31 17:58, 1. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Ob man dieser kruden Mischung aus Querulantentum und geistigem Amoklauf nun mit dem Vorwurf der Volksverhetzung begegnen muss, weiß ich auch nicht. Das für "gute und mit biblischen Quellen belegte Gründe für seine theologischen Aussagen [...]" zu halten, macht mich allerdings ehrlich ratlos. Es geht doch bei all diesen Bibelstellen (Gideon etc.), und da befinden sich AT und NT auch in seltener Einmütigkeit, immer um Idolatrie = Götzendienst, Bilderverehrung, Polytheismus. Da ist doch der Islam wirklich die letzte Religion, die man in diesem Zusammenhang nennen kann. Und wenn man mal in einen Klassiker der Kirchengeschichte guckt, z.B. Karl Heussi, Kompendium der Kirchengeschichte, findet man zum Islam: "In manchem, z.B. dem strengeren Monotheismus oder der Verwerfung der Bilderverehrung dem orientalischen Christentum des 7. Jh. fraglos überlegen[...]"(40 l) und zusammenfassend: die große Stärke des Islam ist der strikte Monotheismus, die große Schwäche die Polygamie. Das ist alles. Latzel kann weder die maßgebliche Literatur noch das Buch der Richter, oder überhaupt die Bibel, ernsthaft gelesen haben.
Dieser Verdacht erhärtet sich bei seinen Tiraden über Homosexualität. Hier können gerade die sog. "bibeltreuen" Christen die einschlägigen Stellen im AT nicht heranziehen, da das Gesetz ja bereits in Apg 15 im Apostelkonzil weitestgehend suspendiert wird (vom Galaterbrief ganz zu schweigen), und die berühmte Römerbriefstelle, in der es n.b. wieder um Idolatrie geht, benennt zwar unzweideutig gleichgeschlechtlichen GV als Verirrung, aus 1. Kor 7 müssen wir allerdings schließen, dass Paulus den zwischen Mann & Frau nur sehr unwesentlich günstiger einschätzt, so dass als Kanalisation nur noch die Ehe in Betracht kommt, und zwar ausdrücklich als Konzession ("Ich wollte zwar lieber, alle Menschen wären, wie ich bin, aber [...]"). Die Funktion der Sexualität für die Fortpflanzung spielt hier übrigens erkennbar keine Rolle. Daraus lässt sich nur der eine Schluss ziehen, dass Paulus die Efa klar befürwortet hätte.
Ich habe früher auch immer über den larmoyanten Kulturpessimismus der Konservativen gespottet, aber so langsam wird man den Eindruck nicht mehr los, dass heutzutage gilt: je größer der Schwachsinn, den jemand verzapft, desto größer die Aufmerksamkeit, die ihm dafür gewiss ist, und wie zufällig geschieht das auch immer über die gleichen Kommunikationskanäle, Facebook, Instagram und Twitter, weswegen, um mal hier zum Fazit zu kommen, der Löschantrag völlig richtig war. --Heraklit~dewiki (Diskussion) 16:41, 30. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Hast Du schon mal darüber nachgedacht, ob Du in der Wikipedia richtig bist? Klar, jeder von uns hat in irgendeiner Hinsicht einen POV, aber wir erstellen hier Artikel mit NPOV. Wenn Du, Mitglied seit 2008, als Einziges auf Deiner BS schreibst, die Wikipedia sei kein Lobbyportal für Evangelikale, hast Du natürlich recht. Aber Du solltest dazuschreiben, dass die Wikipedia kein Lobbyportal für Evangelikalengegner ist. Mit Deiner Auslassung einer "kruden Mischung aus Querulantentum und geistigem Amoklauf" über Latzel serviert Du den Beleg dafür, dass Du nicht neutral mitarbeiten kannst oder willst auf dem Silbertablett. Es ging bisher so schön sachlich hier. Schließe Dich an oder lasse bitte. --Anselm Rapp (Diskussion) 16:56, 30. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
na, das ging ja schnell. Dass die Wikipedia kein Lobbyportal für Evangelikalengegner ist, ist hier leider nicht das Problem - mir zumindest ist kein Artikel bekannt, der derart von Evangelikalengegnern für Lobbyarbeit missbraucht wird, wie das bei denen zu DEA, open doors u.a. von der Gegenseite der Fall ist. Mir mangelnde Sachlichkeit vorwerfen kann man auch nur, wenn man den Kontext komplett ignoriert - was ja eine von Evangelikalen, Rechtspopulisten etc. gern und mit wachsendem Erfolg verwandte Methode ist, denn hier geht es um jemanden, dem das, was ich als geistigen Amoklauf bezeichne, die rechtskräftige Verurteilung als Volksverhetzung eingebracht hat, was ich sogar eher skeptisch beurteile.
Dessen ungeachtet geht es mir eigentlich auch um die theologische Seite der Angelegenheit, was aus obigem Beitrag auch nicht soooo schwer herauszulesen ist, aber darüber mit Evangelikalen zu diskutieren, ist wohl in etwa so aussichtsreich wie mit Rechtspopulisten über Politik --Heraklit~dewiki (Diskussion) 17:41, 30. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Du äußerst hier fortlaufend Deinen Unmut über Herrn Latzel, über Evangelikale, die Evangelische Allianz, Open Doors und was weiß ich. Dazu sind Artikeldiskussionsseiten (siehe hier und hier) nicht da; sie dienen allein der (objektiven) Artikelverbesserung. Wenn Du dazu etwas beizutragen hast, stelle am besten einen Entwurf hierher, um einen Edit-War im Artikel zu vermeiden. Wenn nicht: Es gibt sicher Plätze in irgendwelchen Sozialen Medien, wo Du Deinen Frust loswerden kannst. Hier bitte nicht mehr. Danke, --Anselm Rapp (Diskussion) 18:02, 30. Apr. 2022 (CEST)Beantworten
Ich äußere nicht meinen Unmut über DEA & Co. sondern behaupte, dass sie wikipedia als Lobbyportal benutzen. Das gilt allerdings nicht für diesen Artikel. Für den gilt, dass der Löschantrag imho richtig war, da Latzel eigentlich nur Unsinn redet, woran Argumente wie "32.000 Abonnenten und Videos mit über 100.000 Aufrufen sind hohe Zustimmungswerte." erstmal nichts ändern, so dass mir nicht klar ist, in welchem Bereich er enzyklopädische Relevanz besitzt. Die könnte man imho lediglich dadurch erzielen, dass man seinen im Artikel dargestellten theologischen Positionen irgendeine Art von theologischer Rezeption gegenüberstellt, während die politischen und gesellschaftlichen Reaktionen, vor allem in der hier erfolgten Ausführlichkeit, eher den Eindruck einer gesellschaftspolitischen Groteske erwecken, die in einer Enzyklopädie nichts verloren hat. Wenn es die theologische Inhalte berücksichtigenden Reaktionen nicht gibt, könnte das natürlich, s. meine Ausführungen oben, an dem Niveau der Latzelschen Positionen liegen, was dann wieder für Löschung spricht. --Heraklit~dewiki (Diskussion) 19:07, 30. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Populär auf youtube

32.000 Abonnenten und Videos mit über 100.000 Aufrufen sind hohe Zustimmungswerte. Unterstellt man 150 Personen in der Kirche bei einer Predigt, so erreicht er über Videos alleine mittels youtube hundertfaches an Aufmerksamkeit und Menschen.

https://www.youtube.com/watch?v=H9o5oq88MPM

--62.226.85.73 02:44, 21. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Dichter?

Rabanusmaurus, Deine Abschnittstiteländerung von "Werke" in "Veröffentlichungen" begründest Du: "Ist kein Dichter." Die Umbenennung ist gemäß Formatvorlage Biografie korrekt, nur die Begründung wohl nicht ganz. ;-) Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 08:16, 22. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

"Wir Leben Vielfalt"

Beherrschen in Bremen nicht einmal die Pastoren die korrekte Rechtschreibung? Könnte gut sein - die Senatorinnen können es auch nicht; je linker, je dümmer... --95.116.133.192 22:06, 30. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Übrigens: Auf dem in der angegebenen Quelle abgebildeten Foto des pastoralen Transparents gibt es diesen Rechtschreibfehler gar nicht - da ist nämlich die gesamte Parole in Großbuchstaben dargeboten. Der Fehler liegt also nicht bei den Bremer Pastoren, sondern ganz allein bei dem Wikipediaautor. --77.3.241.31 18:06, 1. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Als offensichtlich rechte IP ist es sehr mutig zu schreiben: „... je linker, je dümmer...“--Roland Kutzki (Diskussion) 12:24, 6. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Straffungen

Latzel wird in der Biografie viel zu viel Bedeutung beigemessen, der Artikel ist zu ausschweifend. Nach dem Verfahren vor dem Landgericht sollte der Artikel erheblich im Sinne einer Enzyklopädie gestrafft werden. --Roland Kutzki (Diskussion) 12:24, 6. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Dafür! --2003:CF:970A:BB00:9998:293E:EB1C:3F5F 23:50, 18. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Warten wir das Berufungsurteil ab. Danach kann gestrafft werden. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 06:50, 19. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Straffungen II

Jetzt ist der Zeitpunkt für Straffungen gekommen. Ich habe zum Artikel eine ganze Menge beigetragen – und bin ein bisschen stolz darauf, dass ich kaum mit Befürworten und Gegnern Latzels in Konflikt geriet. Wir können alle streichen, was uns streichenswert erscheint, oder ich könnte mich an einer gestrafften Version versuchen, wozu ich aber natürlich etwas Zeit brauche. Zeitverschwendung wäre es, wenn ich eine gestraffte Version entwerfen würde und gleichzeitig schon gestrichen würde. Wer immer sofort loslegen möchte, tue es, aber es wäre mir hilfreich, diese Absicht anzukündigen. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 16:40, 20. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Wir haben ja verschiedene erfreuliche Diskussionen bei der Entstehung des Artikels geführt. Daher würde ich Dir bei einer gestrafften Fassung sehr vertrauen - eventuelle kleiner Nacharbeiten kann man dann ja immer noch gemeinsam machen. Gruß, --Matthias Lorenz (Diskussion) 17:17, 20. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Danke, Matthias Lorenz. --Anselm Rapp (Diskussion) 17:10, 21. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Ich habe nun in Windeseile einen Straffungsentwurf geschrieben und stelle ihn zur Diskussion. Sicher gibt es noch Verbesserungspotenzial. Am "Eheseminar" habe ich nicht viel gekürzt, weil dafür noch Interesse bestehen dürfte. Und die beiden Gutachter im Berufungsverfahren habe ich hinzugefügt, nachdem die im ersten Verfahren auch genannt wurden. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 17:10, 21. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Ich würde es für sinnvoll halten, da noch viel mehr zu kürzen, Sätze wie "Für die Staatsanwaltschaft nahmen zwei Sitzungsvertreter teil, das ist in Verfahren dieser Art untypisch und verdeutlicht die besondere Bedeutung des Verfahrens, den die Staatsanwaltschaft ihm zumisst." oder "In seinem Schlusswort erklärte Latzel, er sei „nicht dieses Monster, zu dem ich in der Anklage gemacht worden bin.“" scheinen mir im Rückblick zu weitschweifig. Reicht es nicht, erstinstanzliche Verurteilung (mit beantragtem Freispruch respektive Strafe) und Berufung mit zwei unterschiedlichen Gutachtern und dem Urteil zu haben? --Matthias Lorenz (Diskussion) 23:12, 21. Mai 2022 (CEST)Beantworten