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Ausbildung und Arbeit mit Behinderung

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Arbeit und Behinderung damals

Unter dem Begriff Arbeit und Behinderung werden alle Aspekte im Zusammenhang mit der Teilhabe von Arbeitnehmern mit Behinderung an der Arbeitswelt zusammengefasst. Dem Thema kommt im Rahmen der Inklusion eine große Bedeutung zu.[1]

Vorbemerkung

Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist eine der Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft.[2] Menschen mit Behinderungen sollen als Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.[3] Voraussetzung dafür ist laut Ursula Müller ein gesellschaftliches Umdenken sowie das Erkennen des Mehrwerts von Inklusion und die Öffnung des allgemeinen Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderungen.[4] Marco Kreienbrink fordert dazu, dass bereits vorhandene Konzepte (z.B.: die Werkstätten) hierfür neue Handlungsstrategien entwickeln müssen,[5] und Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes sich mehr am Abbau gesellschaftlicher Barrieren beteiligen sollten. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die UN-Behindertenrechtskonvention, in der in Artikel 27 das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen festgeschrieben ist. Gefordert wird die Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt durch eine Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird. Erreicht werden kann dies durch das in der UN-Konvention geforderte Diskriminierungsverbot, das Regierungen und private Arbeitgeber dazu anregen soll, durch Chancengleichheit Menschen mit Behinderung reelle Arbeitsmarktchancen zu ermöglichen.[6] Diese Forderungen stehen allerdings in einem Widerspruch zur Realität, in der der allgemeine Arbeitsmarkt sich dem Thema, diese Personengruppe zu integrieren, verschließt.[7] Somit bleibt eine freie Wahl vielen Menschen mit Behinderungen verschlossen.[8]

Historischer Hintergrund

Auf der ganzen Welt erlebten Menschen mit Behinderungen über Jahrzehnte hinweg soziale Segregation,[9] indem sie in speziellen Einrichtungen wie Anstalten, Heimen, Sonderschulen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen untergebracht wurden[10]. Vielen Menschen mit Behinderungen wurde dadurch der Zugang zu allgemeinen Ressourcen in der Gesellschaft, wie zum Beispiel dem allgemeinen Arbeitsmarkt, verwehrt.[11] Ungefähr vor 50 Jahren erkannte man im deutschsprachigen Raum, dass dieser Umgang mit Diskriminierung und Benachteiligung der betroffenen Menschen einhergeht.[12] Menschen mit Behinderungen sollten von an nun mehr in die Gesellschaft integriert werden und durch sonder- und heilpädagogische Maßnahmen an "normale" Lebensbedingungen herangeführt werden. [13] Dadurch verbesserte sich zwar die Situation vieler Menschen mit leichteren Behinderungen, jedoch blieben Themen wie "Partizipation" und "selbstbestimmte Lebensführung" größtenteils unbeachtet und konnten insbesondere Menschen mit komplexeren Behinderungen nicht von dieser Reform profitieren.[14] Erst das Umdenken hin zur Integration führte dazu, dass Behinderung nicht mehr als Krankheitskategorie, sondern als gesellschaftliches Problem betrachtet wurde. Dieser Schritt bildet die Voraussetzung für die Entwicklung zu einem "Leben in gesellschaftlicher Inklusion". [15]

Im europäischen Raum werden seit ca. 1980 Anstrengungen unternommen, Menschen mit Behinderungen berufliche Bildung und einen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Seit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) werden zusätzlich zu den Angeboten im Rahmen der beruflichen Bildung, Integration und Rehabilitation verschiedene Formen einer unterstützten Beschäftigung (supported employment) priorisiert. Bei der tatsächlichen Umsetzung kommt den nordischen Ländern eine Vorreiterrolle zu. In vielen anderen europäischen Ländern stellt sich die aktuelle Lage als äußerst unzufriedenstellend dar. Immer noch gelten insbesondere Menschen mit kognitiven Behinderungen als kaum vermittelbar und scheint für Menschen mit komplexen Behinderungen vielerorts die Aufnahme am zweiten Arbeitsmarkt nicht gesichert.[16]

Entwicklung im deutschsprachigen Raum

Österreich

Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde in Österreich bereits im Jahr 2008 ratifiziert, was damit zusammenhängt, dass Österreich davon ausging, dass die in der Konvention festgelegten Rechte inhaltlich bereits vor Unterzeichnung des Abkommens in der österreichischen Rechtsordnung verankert waren. Dies wurde im ersten Staatenbericht im Herbst 2010 bezüglich der innerstaatlichen Rechtslage bestätigt, es zeigte sich jedoch, dass die gelebte Realität der Menschen mit Behinderungen ganz anders aussieht und dass diese auch in Österreich weiter verbessert werden muss. Deshalb wurde ein nationaler Aktionsplan erstellt, der die Leitlinien für die österreichische Behindertenpolitik der Jahre 2011 – 2020 beinhaltet.[17] Nun soll evaluiert werden und in einem breit angelegten partizipativen Prozess unter Einbindung der Länder ein Aktionsplan für die Jahre bis 2030 erstellt werden.[18] Obwohl der Staatenbericht darauf hinweist, dass der allgemeine Arbeitsmarkt in Österreich grundsätzlich für alle Menschen offen ist, gibt es in der österreichischen Arbeitswelt zwei Klassen von Menschen mit Behinderung: die erwerbsfähigen und die bereits vor Eintritt in das Arbeitsleben für erwerbsunfähig erklärten Personen. Für eine erwerbsfähige Person mit einer Leistungsfähigkeit von mehr als 50 Prozent eines Arbeitnehmers ohne Behinderung gelten die gleichen Rechte wie für Arbeitnehmer ohne Behinderung und es gibt zusätzliche Unterstützungsleistungen. Erfüllen Menschen mit Behinderungen dieses Kriterium nicht, werden sie als erwerbsunfähig eingestuft und sind von diesen rechtlichen Rahmenbedingungen ausgenommen. Diese Diskriminierung widerspricht der UN-Konvention, da sie eine große Gruppe von Menschen gesetzlich vom Arbeitsmarkt fernhält. Für Menschen mit Behinderungen, die als erwerbsfähig eingestuft werden, gibt es in Österreich eine breite Palette von unterstützenden Maßnahmen. Eine, die als besonders erfolgreich gilt, ist die Quotenregelung, die auf das Behindertengleichstellungsgesetz zurückzuführen ist. Arbeitgeber sind dadurch dazu verpflichtet pro 25 Dienstnehmer einen Arbeitnehmer mit Behinderung einzustellen. Wenn Arbeitgeber dem nicht nachkommen, müssen sie eine monatliche Ausgleichstaxe bezahlen, die dem Ausgleichstaxfonds zukommt. In Österreich gibt es eine Gruppe begünstigter Menschen mit Behinderungen. Dazu zählen zum Beispiel Jugendliche unter 19 Jahren, Menschen, die einen Rollstuhl benutzen und in Ausbildung sind und blinde Menschen. Menschen dieser Personengruppe werden auf die Quotenregelung doppelt angerechnet. Solange sich diese Menschen in Ausbildung befinden, erhalten Arbeitgeber außerdem eine Prämie in Höhe der Ausgleichstaxe. Zusätzlich gibt es diverse finanzielle Unterstützungsleistungen, die von Arbeitnehmer mit Behinderungen bzw. deren Arbeitgeber beantragt werden können. Ein weiteres wesentliches Element der Unterstützung der Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung ist in Österreich die sogenannte Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Diese umfassen zum Beispiel Arbeitsassistenz und Berufsausbildungsassistenz, Persönliche Assistenz, Technische Ausstattung des Arbeitsplatzes, Jobcoaching und Clearing. Dennoch zeigt sich immer wieder, dass die Rechte der UN-Konvention noch nicht im Bewusstsein der Österreichischen Bundesregierung verankert sind. Immer wieder geraten Maßnahmen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sicher sollen, in Debatten über Sparmaßnahmen und unter ökonomischen Legitimationsdruck und das obwohl der weitere Ausbau alle Maßnahmen in Österreich dringend nötig wäre.[19]

Deutschland

Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde in Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert, ist im gleichen Jahr in Kraft getreten[20] und somit bindendes Recht auf Bundesebene.[21] Auch wenn seither ein Paradigmenwechsel im Gange ist, wird die gesellschaftliche Situation von Menschen mit Behinderungen noch durch das Integrationsparadigma bestimmt. Das bedeutet, dass Behinderung in Deutschland bisher als eine Einschränkung des Individuums betrachtet wurde, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Handlungsbereich einschränkt. Im Rahmen der Integration ist das Ziel, Menschen mit Behinderungen durch intensive Förderung möglichst an die gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen und somit diese Einschränkung zu reduzieren. Gelingt dies nicht oder nur sehr begrenzt verbringen Menschen mit Behinderungen ihr Leben zumeist in allen Lebensbereichen in einem geschlossenen gesellschafltichen Sondersystem. In der Regel gelten sie somit am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht als (potentielle) Arbeitnehmer, sondern werden -sofern sie einfache Arbeiten verrichten können- in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen untergebracht und als Leistungsempfänger des Sozialleistungssystems beschäftigt. Durch die Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich nun eine neue Situation: Behinderung soll als ein Normalität beanspruchender Bestandteil einer von Vielfalt gekennzeichneten Gesellschaft gesehen werden. Nun sollen sich nicht mehr die Menschen den Strukturen anpassen müssen, sondern die Strukturen sollen so gestaltet werden, dass Teilhabe für alle Menschen, auch für Menschen mit Behinderungen, an gesellschaftlichen Angeboten möglich ist. Beim Thema Arbeit bezieht sich die UN-Behindertenrechtskovention ausschließlich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und trotzdem hält Deutschland bis heute an der Zweiteilung der Gesellschaft in eine Gruppe von Menschen ohne Behinderung und eine Gruppe von Menschen mit Behinderung fest. Im Jahr 2009 lebten in Deutschland 9,6 Mio Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung, ca. 3,23 Mio von ihnen sind schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter. Der Großteil von ihnen besucht die im Sozialsystem angesiedelten Werkstätten und scheint somit am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht auf, obwohl die Werkstätten seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu angehalten sind, darauf hinzuwirken, dass dafür qualifiziert erscheinende Menschen mit Behinderung dieser Zugang eröffnet wird.[22] Aktuell hat in Deutschland jeder 10. eine amtlich bescheinigte Behinderung. Ca. 60 Prozent der 25- bis 50-jährigen Menschen mit Behinderung sind erwerbstätig. Im Vergleich dazu sind aber 85 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung erwerbstätig und das obwohl arbeitslose Menschen mit Behinderung im Schnitt höher qualifiziert sind als arbeitslose Menschen ohne Behinderung. Um dem entgegenzuwirken, müssen deutsche Betriebe pro 20 Mitarbeiter eine Person mit Behinderung einstellen. 60 Prozent der Betriebe erfüllen diese Pflicht jedoch nicht und zahlen deshalb Ausgleichsabgaben. Um den deutschen Arbeitsmarkt in Zukunft inklusiver zu gestalten, fordern Menschen mit Behinderungen mehr Aufklärung und Sensibilisierung für das Thema.[23]

Schweiz

Der Begriff „Integration“ hat in der Schweiz in sozial- und auch migrationspolitischen Debatten eine hohe Priorit. Ähnlich wie in anderen westlichen Sozialstaaten, steht hierbei das Individuum und dessen „Problem“, über keine existenzsichernde Erwerbsarbeit zu verfügen, im Fokus. Dies führt dazu, mehr Anstrengung vom Individuum zu erwarten, um den (Wieder)Einstieg in das Arbeitsleben zu erreichen. Diese Anstrengungen werden vom sozialen Sicherungssystem zwar unterstützt, aber auch sanktioniert.[24] Aus Sorge die Schweiz könnte dazu gezwungen werden, Menschen mit Behinderung mehr Leistungen als bisher zuzugestehen, wurde die UN-Behindertenrechtskonvention erst im Jahr 2014 ratifiziert.[25] Eine Untersuchung zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung zeigte, dass in der Schweiz 8 Prozent der Arbeitsplätze aus Sicht der Arbeitgeber für Menschen mit Behinderung geeignet wären. Tatsächlich sind in der Praxis aber nur 0,8 Prozent der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen besetzt. 2004 ist das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung in Kraft getreten, wodurch auch in der Politik ein Paradigmenwechsel von der Integration zur Inklusion eingeleitet wurde. Wobei der Bereich der Erwerbsarbeit darin kaum berücksichtigt wird. Eine Verpflichtung der Arbeitgeberseite in Bezug auf die Anstellung von Menschen mit Behinderungen ist die Schweiz nicht gegeben.[26]

Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung

Arbeit bietet viel mehr als nur Mittel zum Zweck zu sein. Nach Alexander Kühn und Maike Rüter definiert sich jeder Mensch über die Erwerbstätigkeit, denn dieser Status ist wichtig um in der Gesellschaft anerkannt zu werden.[27] Die größte Hürde für mehr Inklusion ist laut Gregor Demblin, dem Co-Gründer der inklusiven Unternehmensberatung und Jobplattform myAbility, die Barriere in den Köpfen. Falsche Vorurteile, die Behauptung, dass Menschen mit Behinderung weniger leistungsfähig sind und durch ihren Kündigungsschutz zu einer Last für Arbeitgeber werden, sind laut Demblin viel zu präsent.[28] Menschen mit Behinderungen haben laut Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Sinne des Disability Mainstreaming einen Zugang zu allen Maßnahmen der allgemeinen Arbeitsmarktpolitik und auch auf entsprechende Unterstützung. Im Oktober 2017 wurde im Nationalrat ein Inklusionspaket beschlossen, in dem die Stärkung der beruflichen Teilhabe und die Weiterentwicklung und Weiterführung der bestehenden Angebote für Menschen mit Behinderungen auch in Zukunft im Zentrum der Behindertenpolitik festgeschrieben wurde.[29] Die allgemeine Erwerbsquote lag im Jahr 2018 bei 77,1 Prozent, während lediglich 55,9 Prozent der Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter erwerbstätig bzw. arbeitssuchend waren.[30] Menschen mit Behinderungen wird durch Erwerbstätigkeit und dem damit verbundenen Einkommen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht und so der Abhängigkeit von Dritten entgegengewirkt. Arbeit bedeutet Leistungsfähigkeit und lenkt bei Menschen mit Behinderungen den Blick ab vom Defizit.[31] Das AMS Österreich empfiehlt Unternehmen, Menschen mit Behinderungen einzustellen, da diese spezifisches Knowhow, ausgeprägte Talente und frischen Wind in Unternehmen bringen.[32] Durch die Tätigkeiten, denen die Menschen am Arbeitsplatz nachgehen, sichern sie sich die Möglichkeit zur persönlichen Entfaltung und Selbstverwirklichung und sind in der Lage soziale Kontakte zu knüpfen.[33] Der Österreichische Behindertenrat, der Dachverband Selbstbestimmt Leben Österreich – SLIÖ, der Dachverband berufliche Integration Austria – dabei-austria, die Behindertenanwaltschaft und andere Behindertenorganisationen haben sich zusammengeschlossen und in einem gemeinsamen Prozess Vorschläge für einen inklusiven Arbeitsmarkt erarbeitet. Diese Vorschläge zielen darauf ab, allen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, zu arbeiten und damit Erwerbseinkommen zu erzielen. [34] Auf myAbility.jobs können Arbeitgeber gezielt Stellen für Menschen mit Behinderung ausschreiben.[35] Durch die Entwicklung ihrer Identität können Menschen mit Behinderungen durch Erwerbstätigkeit ihren Platz in der Gesellschaft finden.[36] Jasna Puskaric, Geschäftsführerin der WAG Assistenzgenossenschaft, hat sich ein großes Ziel für das Jahr 2022 gesetzt: eine bedarfsgerechte Regelung für persönliche Assistenz in ganz Österreich. Dieser Schritt führt zu mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung.[37] Auch das Maßnahmenpaket des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, welches eine Kombination aus neuen unternehmenszentrierten wie auch personenzentrierten Angeboten sowie einen bedarfsgerechten Ausbau bestehender Angebote vorsieht wird mit diesem Ziel schrittweise umgesetzt.[38]

Forderungen im Sinne des Chancengleichheitsgesetzes

Menschen mit Beeinträchtigungen benötigen in manchen Bereichen Unterstützung, damit das Recht auf Chancengleichheit und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verwirklicht werden kann. Mit dem Oö. Chancengleichheitsgesetz schafft das Land Oberösterreich die gesetzliche Grundlage dafür. Beeinträchtigungen, die auch oder gerade durch die Gesellschaft erfahren werden, sollen mit Hilfe dieses Gesetzes überwunden werden. Das Gesetz orientiert sich an den Prinzipien der Selbstbestimmung und der Mitbestimmung. Auch Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erhalten ein gesetzlich verankertes Recht auf Unterstützung.[39] Für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es eine Vielzahl von Beschäftigungsangeboten. Die berufliche Qualifizierung hat zum Ziel, Menschen die aufgrund ihrer Beeinträchtigungen keine Möglichkeit haben eine Lehre oder andere Berufsausbildungen zu absolvieren, eine Grundqualifikation zu vermitteln, um anschließend eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen. Die Geschützte Arbeit bietet Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit, eine Erwerbsarbeit im Rahmen eines geschützten Arbeitsplatzes in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes (Supported Employment/Arbeitsbegleitung) oder in einer Geschützten Werkstätte, auszuüben. Die Mitarbeiter mit Beeinträchtigungen sind im Rahmen der Geschützten Arbeit sozialversicherungsrechtlich abgesichert und erhalten für ihre Tätigkeit ein entsprechendes Entgelt. Die Fähigkeitsorientierte Aktivität bietet die Teilnahme und Mitwirkung an einem Arbeitsprozess sowie am Leben in der Gemeinschaft und schafft eine organisierte Tagesstruktur mit vielfältigen Tätigkeitsfeldern, welche den Fähigkeiten der Menschen mit Beeinträchtigungen entsprechen und als sinnvoll empfunden werden. Dieses tagesstrukturierende Angebot wird in eigenen Einrichtungen, oder - zur sozialen Integration auch außerhalb einer eigenen Einrichtung - in Form der Integrativen Beschäftigung in Wirtschaftsbetrieben, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen, usw. ermöglicht. Die Arbeitsassistenz ist eine Beratung, Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen bei beruflichen Angelegenheiten durch Arbeitsassistenten. Das Ziel ist die Integration am allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. die Erhaltung eines gefährdeten Arbeitsplatzes. Integrative Betriebe bieten für Menschen mit Beeinträchtigungen eine weitere Möglichkeit der Beschäftigung am freien Arbeitsmarkt. Sie beschäftigen begünstigte Behinderte. Die Entlohnung der Mitarbeiter erfolgt kollektivvertraglich. Die Aufnahme orientiert sich an einer Leistungsfähigkeit von 50 Prozent einer "Normalleistung". Vom Bundessozialamt und/oder vom Arbeitsmarktservice werden Beschäftigungsprojekte und Qualifizierungsprojekte zur Integration am ersten Arbeitsmarkt z.B. Berufsorientierung, Anlehre, usw. angeboten.[40]

Literatur

  • Arnold, H., Dungs, S., Klemenjak, M. & Pichler, C. (2021): Wandel der Erwerbsarbeit – Innovative Ansätze der Inklusion. Weinheim, Basel: Beltz Juventa
  • Becker, H. (2016): ... inklusive Arbeit! Das Recht auf Teilhabe an der Arbeitswelt auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Beltz Juventa
  • Behrendt, H. (2018): Das Ideal einer inklusiven Arbeitswelt. Teilhabegerechtigkeit im Zeitalter der Digitalisierung. Frankfurt: Campus Verlag
  • Brater, M. (2018): Eingliederung durch Arbeit. Handreichung für MitarbeiterInnen im Arbeitsbereich von Einrichtungen für Menschen mit psychischen Behinderungen. Verlag am Goetheanum
  • Eikötter, M. (2017): Inklusion und Arbeit. Zwischen Rechts- und Ermessensanspruch: Rechte und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Weinheim, Basel: Beltz Juventa
  • Felder, F. (2017): Inklusion und Arbeit: Was steht auf dem Spiel? In C. Misselhorn und H. Behrendt (Hrsg.), Arbeit, Gerechtigkeit und Inklusion. Wege zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe (S.99 – 119). Stuttgart: Springer-Verlag
  • Karim, S. (2021): Arbeit und Behinderung. Praktiken der Subjektivierung in Werkstätten und Inklusionsbetrieben. Disability Studies. Körper-Macht-Differenz. Band 16. transcript Verlag
  • Kreienbrink, M. (2013): Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen im Kontext der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am Beispiel von „Werkstätten für Behinderte Menschen“. Hamburg: Diplomica-Verlag
  • Lahoda, K. (2018): Arbeitsalltag in Werkstätten für behinderte Menschen. Zur Bedeutung von Arbeit, sozialen Interaktionen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Münster: Waxmann
  • Müller, U. (2018): Unbehindert arbeiten. Wie Menschen mit Behinderung ihre Berufsziele erreichen. Wien: mandelbaum verlag
  • Raab, B. & Westermann, A. (2022): Arbeitswelt. Inklusion. Inspiration. Perspektiven aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft. Hamburg: tredition
  • Rose, S. (2014): Gelebte Inklusion. Menschen mit Lernschwierigkeiten auf ihrem Weg aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Hamburg: disserta verlag
  • Schwalb, H. (2013): Deutschland: Inklusion im Arbeitsleben in Deutschland. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer
  • Schwalb, H. & Theunissen, G. (2018): Inklusion, Partizipation und Empowerment in der Behindertenarbeit. Best Practice-Beispiele: Wohnen - Leben - Arbeit - Freizeit. Stuttgart: Kohlhammer
  • Theunissen G. (2013): Inklusion – Entwicklung und Diskussionsstand eines praxisgestaltenden Paradigmas in Europa. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer
  • Wolfmayr, F. Österreich: Arbeiten mit Behinderung in Österreich. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer

Spielfilm

  • Alles wird gut, Film von Niko von Glasow, Deutschland 2012: Dokumentation über die Proben zu einem Theaterstück, das gemeinsam mit Darstellern (Nicht-Behinderte und Behinderte sowie Laien und Profis) erarbeitet wird.
  • Die Entdeckung der Unendlichkeit, Film von James Marsh, Großbritanien 2014: Eine sorgfältige Studie über den Einfluss von Behinderungen auf interpersonelle Beziehungen und Familien. Der Film basiert auf dem gemeinsamen Leben von Stephen Hawking und Jane Hawking und zeigt, wie sich ihre Karrieren und ihre Familie trotz der ALS-Diagnose von Stephen entwickelten.
  • Die Kunst sich die Schuhe zu binden, Film von Lena Koppel, Schweden 2011: Eine wahre Geschichte, inspiriert vom berühmten Ensemble des Behinderten-Theaters "Glada Hudik".
  • Die Zeit, die man Leben nennt, Spielfilm von Sharon von Wietersheim, Deutschland 2008: Ein junger Pianist steht vor dem Durchbruch seiner internationalen Karriere, als ein Unfall ihn all seiner Träume und Hoffnungen beraubt. Von der Hüfte ab gelähmt, verfällt er in eine tiefe Depression.
  • Gattaca, ein Film von Andrew Niccol, USA 1997: Ein Film über die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und Menschen im Allgemeinen.
  • Schmetterling und Taucherglocke, Film von Julian Schnabel, Frankreich 2007: Der Film erzählt von einem Mann, der seit einem Schlaganfall am Locked-In-Syndrom leidet.
  • Unbehindert arbeiten. Wie Menschen mit Behinderung ihre Berufsziele erreichen, Kurzfilm von Stefan Bohun und Gregor Centner, Österreich 2018: Der Film erzählt von drei Menschen mit Behinderung, die ihren beruflichen Weg gefunden haben.

Einzelnachweise

  1. https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitundbehinderung/index.html
  2. Theunissen G. (2013): Inklusion – Entwicklung und Diskussionsstand eines praxisgestaltenden Paradigmas in Europa. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer
  3. Theunissen G. (2013): Inklusion – Entwicklung und Diskussionsstand eines praxisgestaltenden Paradigmas in Europa. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer
  4. Müller, U. (2018): Unbehindert arbeiten. Wie Menschen mit Behinderung ihre Berufsziele erreichen. Wien: mandelbaum verlag
  5. Marco Kreienbrink, (2013): Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen im Kontext der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am Beispiel von „Werkstätten für Behinderte Menschen“. Hamburg: Diplomica-Verlag
  6. Felder, F. (2017): Inklusion und Arbeit: Was steht auf dem Spiel? In C. Misselhorn und H. Behrendt (Hrsg.), Arbeit, Gerechtigkeit und Inklusion. Wege zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe (S.99 – 119). Stuttgart: Springer-Verlag
  7. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/behindertenwerkstaetten-lohndumping-mindestlohn-ausbeutung-101.html
  8. Kreienbrink, M. (2013): Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen im Kontext der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am Beispiel von „Werkstätten für Behinderte Menschen“. Hamburg: Diplomica-Verlag
  9. https://www.derstandard.at/story/2000068794055/die-geschichte-der-behindertenbewegung
  10. https://leidmedien.de/geschichte/zur-geschichte-des-umgangs-mit-behinderung/
  11. Theunissen G. (2013): Inklusion – Entwicklung und Diskussionsstand eines praxisgestaltenden Paradigmas in Europa. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer.
  12. https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/APuZ_2019-06-07_online.pdf
  13. https://medien.ubitweb.de/pdfzentrale/978/317/033/Leseprobe_l_9783170334274.pdf
  14. https://lebenshilfe.at/inklusion/mehr-zu-inklusion/
  15. Theunissen G. (2013): Inklusion – Entwicklung und Diskussionsstand eines praxisgestaltenden Paradigmas in Europa. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer.
  16. Theunissen G. (2013): Inklusion – Entwicklung und Diskussionsstand eines praxisgestaltenden Paradigmas in Europa. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer.
  17. Wolfmayr, F. Österreich: Arbeiten mit Behinderung in Österreich. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer.
  18. https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Nationaler-Aktionsplan-Behinderung.html
  19. Wolfmayr, F. Österreich: Arbeiten mit Behinderung in Österreich. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer.
  20. Schwalb, H. (2013): Deutschland: Inklusion im Arbeitsleben in Deutschland. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer
  21. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk
  22. Schwalb, H. (2013): Deutschland: Inklusion im Arbeitsleben in Deutschland. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer
  23. ///www.arte.tv/de/videos/100300-069-a/re-was-ist-schon-normal//
  24. Adam, S., Wüthrich B. Schweiz: Ein weiter Weg. Von der Integration zur Inklusion im Arbeitsleben in der Schweiz. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer.
  25. https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/behinderungen/behindertenkonvention-uno-vernehmlassung
  26. Adam, S., Wüthrich B. Schweiz: Ein weiter Weg. Von der Integration zur Inklusion im Arbeitsleben in der Schweiz. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer.
  27. Kühn, A. & Rüter, M. (2008): Arbeitsmarkt und Behinderung. Neue Anforderungen an die Soziale Arbeit? (Hildesheimer Schriften zur Sozialpädagogik und Sozialarbeit).
  28. https://www.derstandard.at/story/2000123330576/neue-perspektiven-fuer-mehr-inklusion-am-arbeitsmarkt-fuermenschen-mit-behinderung.
  29. https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Berufliche-Teilhabe-von-Menschen-mit-Behinderungen.html.
  30. https://www.behindertenrat.at/arbeitsmarkt/#:~:text=Die%20allgemeine%20Erwerbsquote%20lag%20im,Behinderungen%20nicht%20vom%20derzeitigen%20Wirtschaftsaufschwung.
  31. Kühn, A. & Rüter, M. (2008): Arbeitsmarkt und Behinderung. Neue Anforderungen an die Soziale Arbeit? (Hildesheimer Schriften zur Sozialpädagogik und Sozialarbeit).
  32. https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/beschaeftigung-von-menschen-mit-behinderungen.
  33. Kühn, A. & Rüter, M. (2008): Arbeitsmarkt und Behinderung. Neue Anforderungen an die Soziale Arbeit? (Hildesheimer Schriften zur Sozialpädagogik und Sozialarbeit).
  34. https://www.behindertenrat.at/arbeitsmarkt/#:~:text=Die%20allgemeine%20Erwerbsquote%20lag%20im,Behinderungen%20nicht%20vom%20derzeitigen%20Wirtschaftsaufschwung.
  35. https://www.derstandard.at/story/2000123330576/neue-perspektiven-fuer-mehr-inklusion-am-arbeitsmarkt-fuermenschen-mit-behinderung.
  36. Kühn, A. & Rüter, M. (2008): Arbeitsmarkt und Behinderung. Neue Anforderungen an die Soziale Arbeit? (Hildesheimer Schriften zur Sozialpädagogik und Sozialarbeit).
  37. https://www.derstandard.at/story/2000123330576/neue-perspektiven-fuer-mehr-inklusion-am-arbeitsmarkt-fuermenschen-mit-behinderung.
  38. https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Berufliche-Teilhabe-von-Menschen-mit-Behinderungen.html.
  39. https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/SO_wege_finden.pdf
  40. https://www.land-oberoesterreich.gv.at/18373.htm