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Ausbildung und Arbeit mit Behinderung

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Arbeit und Behinderung damals

Dem Thema Arbeit und Behinderung kommt im Rahmen der Inklusion eine große Bedeutung zu. Es geht darum, Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte zukommen zu lassen wie Menschen ohne Behinderungen.[1]

Vorbemerkung

Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist eine der Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft.[2] Gemeint ist, dass Menschen mit Behinderungen als Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.[3] Voraussetzung dafür ist einerseits ein gesellschaftliches Umdenken sowie das Erkennen des Mehrwerts von Inklusion und andererseits die Öffnung des allgemeinen Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderungen.[4] Das bedeutet, dass nicht nur die bereits vorhandenen Konzepte (z.B.: die Werkstätten) gefordert sind neue Handlungsstrategien zu entwickeln, [5] sondern sich jedes Mitglied der Gesellschaft insbesondere die Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes am Abbau gesellschaftlicher Barrieren beteiligen müssen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die UN-Behindertenrechtskonvention, in der in Artikel 27 das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen festgeschrieben ist. Gefordert wird die Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt durch eine Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird. Erreicht werden kann dies durch das in der UN-Konvention geforderte Diskriminierungsverbot, das Regierungen und private Arbeitgeber dazu anregen soll, durch Chancengleichheit Menschen mit Behinderung reelle Arbeitsmarktchancen zu ermöglichen.[6] Diese Forderungen stehen allerdings immer noch in einem starken Widerspruch zur Realität, in der der allgemeine Arbeitsmarkt sich dem Thema, diese Personengruppe zu integrieren, verschließt. Somit bleibt eine freie Wahl, in welche Richtung das Leben gehen soll, vielen Menschen mit Behinderungen nach wie vor verschlossen. [7]

Historischer Hintergrund

Auf der ganzen Welt erlebten Menschen mit Behinderungen über Jahrzehnte hinweg soziale Segregation, indem sie in speziellen Einrichtungen wie Anstalten, Heimen, Sonderschulen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen untergebracht wurden. Durch diese Art der Institutionalisierung wurde vielen Menschen mit Behinderungen der Zugang zu allgemeinen Ressourcen in der Gesellschaft, wie zum Beispiel dem allgemeinen Arbeitsmarkt, verwehrt. Ungefähr vor 50 Jahren erkannte man, dass dieser Umgang mit Diskriminierung und Benachteiligung der betroffenen Menschen einhergeht, was dazu führte, dass Menschen mit Behinderungen nun mehr in die Gesellschaft integriert werden und durch sonder- und heilpädagogische Maßnahmen an "normale" Lebensbedingungen herangeführt werden sollten. Dadurch verbesserte sich zwar die Situation vieler Menschen mit leichteren Behinderungen, jedoch blieben Themen wie "Partizipation" und "selbstbestimmte Lebensführung" größtenteils unbeachtet und konnten insbesondere Menschen mit komplexeren Behinderungen nicht von dieser Reform profitieren. Erst das Umdenken hin zur Integration führte dazu, dass Behinderung nicht mehr als Krankheitskategorie, sondern als gesellschaftliches Problem betrachtet wurde und die Stimmen betroffener Menschen langsam in der allgemeinen Diskussion Gehör fanden. Dieser wichtige Schritt bildet die Voraussetzung für die Entwicklung zu einem "Leben in gesellschaftlicher Inklusion", also dem Leben in einer Gesellschaft, in der alle Menschen als gleichwertiges Mitglied anerkannt werden und allen das Recht auf Mitbestimmung und aktive Teilhabe zukommt. Im europäischen Raum werden bereits seit ca. 1980 Anstrengungen unternommen, Menschen mit Behinderungen berufliche Bildung und einen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Seit der Behindertenrechtskonvention werden zusätzlich zu den Angeboten im Rahmen der beruflichen Bildung, Integration und Rehabilitation verschiedene Formen einer unterstützten Beschäftigung (supported employment) priorisiert. Bei der tatsächlichen Umsetzung kommt den nordischen Ländern eine Vorreiterrolle zu. In vielen anderen europäischen Ländern stellt sich die aktuelle Lage als äußerst unzufriedenstellend dar. Immer noch gelten insbesondere Menschen mit kognitiven Behinderungen als kaum vermittelbar und scheint für Menschen mit komplexen Behinderungen vielerorts selbst die Aufnahme am zweiten Arbeitsmarkt nicht gesichert.[8]

Entwicklung im Ländervergleich

Österreich

Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde in Österreich bereits im Jahr 2008 ratifiziert, was damit zusammenhängt, dass Österreich davon ausging, dass die in der Konvention festgelegten Rechte inhaltlich bereits vor Unterzeichnung des Abkommens in der österreichischen Rechtsordnung verankert waren. Dies wurde im ersten Staatenbericht im Herbst 2010 bezüglich der innerstaatlichen Rechtslage bestätigt, es zeigte sich jedoch, dass die gelebte Realität der Menschen mit Behinderungen ganz anders aussieht und dass diese auch in Österreich weiter verbessert werden muss. Deshalb wurde ein nationaler Aktionsplan erstellt, der die Leitlinien für die österreichische Behindertenpolitik der Jahre 2011 – 2020 beinhaltet.[9] Nun soll evaluiert werden und in einem breit angelegten partizipativen Prozess unter Einbindung der Länder ein Aktionsplan für die Jahre bis 2030 erstellt werden.[10] Obwohl der Staatenbericht darauf hinweist, dass der allgemeine Arbeitsmarkt in Österreich grundsätzlich für alle Menschen offen ist, gibt es in der österreichischen Arbeitswelt zwei Klassen von Menschen mit Behinderung: die erwerbsfähigen und die bereits vor Eintritt in das Arbeitsleben für erwerbsunfähig erklärten Personen. Für eine erwerbsfähige Person mit einer Leistungsfähigkeit von mehr als 50 Prozent eines Arbeitnehmers ohne Behinderung gelten die gleichen Rechte wie für Arbeitnehmer ohne Behinderung und es gibt zusätzliche Unterstützungsleistungen. Erfüllen Menschen mit Behinderungen dieses Kriterium nicht, werden sie als erwerbsunfähig eingestuft und sind von diesen rechtlichen Rahmenbedingungen ausgenommen. Diese Diskriminierung widerspricht der UN-Konvention, da sie eine große Gruppe von Menschen gesetzlich vom Arbeitsmarkt fernhält. Für Menschen mit Behinderungen, die als erwerbsfähig eingestuft werden, gibt es in Österreich eine breite Palette von unterstützenden Maßnahmen. Eine, die als besonders erfolgreich gilt, ist die Quotenregelung, die auf das Behindertengleichstellungsgesetz zurückzuführen ist. Arbeitgeber sind dadurch dazu verpflichtet pro 25 Dienstnehmer einen Arbeitnehmer mit Behinderung einzustellen. Wenn Arbeitgeber dem nicht nachkommen, müssen sie eine monatliche Ausgleichstaxe bezahlen, die dem Ausgleichstaxfonds zukommt. In Österreich gibt es eine Gruppe begünstigter Menschen mit Behinderungen. Dazu zählen zum Beispiel Jugendliche unter 19 Jahren, Menschen, die einen Rollstuhl benutzen und in Ausbildung sind und blinde Menschen. Menschen dieser Personengruppe werden auf die Quotenregelung doppelt angerechnet. Solange sich diese Menschen in Ausbildung befinden, erhalten Arbeitgeber außerdem eine Prämie in Höhe der Ausgleichstaxe. Zusätzlich gibt es diverse finanzielle Unterstützungsleistungen, die von Arbeitnehmer mit Behinderungen bzw. deren Arbeitgeber beantragt werden können. Ein weiteres wesentliches Element der Unterstützung der Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung ist in Österreich die sogenannte Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Diese umfassen zum Beispiel Arbeitsassistenz und Berufsausbildungsassistenz, Persönliche Assistenz, Technische Ausstattung des Arbeitsplatzes, Jobcoaching und Clearing. Dennoch zeigt sich immer wieder, dass die Rechte der UN-Konvention noch nicht im Bewusstsein der Österreichischen Bundesregierung verankert sind. Immer wieder geraten Maßnahmen die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sicher sollen, in Debatten über Sparmaßnahmen und unter ökonomischen Legitimationsdruck und das obwohl der weitere Ausbau alle Maßnahmen in Österreich dringend nötig wäre. [11]

Deutschland

Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde in Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert, ist im gleichen Jahr in Kraft getreten [12] und somit bindendes Recht auf Bundesebene. [13] Auch wenn seither ein Paradigmenwechsel im Gange ist, wird die gesellschaftliche Situation von Menschen mit Behinderungen noch durch das Integrationsparadigma bestimmt. Das bedeutet, dass Behinderung in Deutschland bisher als eine Einschränkung des Individuums betrachtet wurde, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Handlungsbereich einschränkt. Im Rahmen der Integration ist das Ziel, Menschen mit Behinderungen durch intensive Förderung möglichst an die gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen und somit diese Einschränkung zu reduzieren. Gelingt dies nicht oder nur sehr begrenzt verbringen Menschen mit Behinderungen ihr Leben zumeist in allen Lebensbereichen in einem geschlossenen gesellschafltichen Sondersystem. In der Regel gelten sie somit am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht als (potentielle) Arbeitnehmer, sondern werden -sofern sie einfache Arbeiten verrichten können- in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen untergebracht und als Leistungsempfänger des Sozialleistungssystems beschäftigt. Durch die Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich nun eine neue Situation: Behinderung soll als ein Normalität beanspruchender Bestandteil einer von Vielfalt gekennzeichneten Gesellschaft gesehen werden. Nun sollen sich nicht mehr die Menschen den Strukturen anpassen müssen, sondern die Strukturen sollen so gestaltet werden, dass Teilhabe für alle Menschen, auch für Menschen mit Behinderungen, an gesellschaftlichen Angeboten möglich ist. Beim Thema Arbeit bezieht sich die UN-Behindertenrechtskovention ausschließlich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und trotzdem hält Deutschland bis heute an der Zweiteilung der Gesellschaft in eine Gruppe von Menschen ohne Behinderung und eine Gruppe von Menschen mit Behinderung fest. Im Jahr 2009 lebten in Deutschland 9,6 Mio Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung, ca. 3,23 Mio von ihnen sind schwerbehinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter. Der Großteil von ihnen besucht die im Sozialsystem angesiedelten Werkstätten und scheint somit am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht auf, obwohl die Werkstätten seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu angehalten sind, darauf hinzuwirken, dass dafür qualifiziert erscheinende Menschen mit Behinderung dieser Zugang eröffnet wird. [14] Aktuell hat in Deutschland jeder 10. eine amtlich bescheinigte Behinderung. Ca. 60 Prozent der 25- bis 50-jährigen Menschen mit Behinderung sind erwerbstätig. Im Vergleich dazu sind aber 85 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung erwerbstätig und das obwohl arbeitslose Menschen mit Behinderung im Schnitt höher qualifiziert sind als arbeitslose Menschen ohne Behinderung. Um dem entgegenzuwirken, müssen deutsche Betriebe pro 20 Mitarbeiter eine Person mit Behinderung einstellen. 60 Prozent der Betriebe erfüllen diese Pflicht jedoch nicht und zahlen deshalb Ausgleichsabgaben. Um den deutschen Arbeitsmarkt in Zukunft inklusiver zu gestalten, fordern Menschen mit Behinderungen mehr Aufklärung und Sensibilisierung für das Thema. [15]

Frankreich

Italien

Schweiz

Der Begriff „Integration“ steht in der Schweiz in sozial- und auch migrationspolitischen Debatten ganz weit oben auf der Prioritätenliste. Ähnlich wie in anderen westlichen Sozialstaaten, steht hierbei das Individuum und dessen „Problem“, über keine existenzsichernde Erwerbsarbeit zu verfügen, im Fokus. Dies führt folgerichtig dazu, mehr Anstrengung vom Individuum zu erwarten, um den (Wieder)Einstieg in das Arbeitsleben zu erreichen. Diese Anstrengungen werden vom sozialen Sicherungssystem zwar unterstützt, aber auch sanktioniert. Mittlerweile weiß man, dass diese Vorgehensweise sowohl bezüglich ihrer Ausgestaltung als auch ihrer Wirksamkeit sehr kritisch hinterfragt werden muss. Das bestätigt sich auch bei genauerer Betrachtung des in der Schweizer Politik, Verwaltung und Medien so häufig genannten Begriffs „Integration“. Denn in den seltensten Fällen ist damit eigentlich „Inklusion“, also die Ermöglichung von Teilhabe durch Beseitigung von Barrieren, gemeint.[16] Aus Sorge die Schweiz könnte dazu gezwungen werden, Menschen mit Behinderung mehr Leistungen als bisher zuzugestehen, wurde die UN-Behindertenrechtskonvention erst im jahr 2014 ratifiziert. [17] Eine Untersuchung zur Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung zeigt, dass in der Schweiz 8 Prozent der Arbeitsplätze aus Sicht der Arbeitgeber für Menschen mit Behinderung geeignet wären. In der Praxis sind aber nur 0,8 Prozent der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen besetzt. 2004 ist das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung in Kraft getreten, wodurch auch in der Politik ein Paradigmenwechsel von der Integration zur Inklusion eingeleitet wurde. Doch der Bereich der Erwerbsarbeit wird darin kaum berücksichtigt. Von einer Verpflichtung der Arbeitgeberseite in Bezug auf die Anstellung von Menschen mit Behinderungen ist die Schweiz damit noch weit entfernt. [18]

Bedeutung und Funktionen von Arbeit

Arbeit zu haben ist vor allem in der westlichen Welt ein zentraler Bestandteil unseres gesellschaftlichen Wertesystems. Die Bedeutung der Arbeit hat sich in den vergangenen Tausend Jahren kontinuierlich verändert. Vor über 2000 Jahren wurde die Arbeit als etwas Niederes angesehen. Die alten Griechen und Römer ließen lieber andere für sich arbeiten. Die Zeit für Kunst und Kultur war ein Zeichen des Wohlstandes. Betrachtet man allein die Zeit seit dem zweiten Weltkrieg, so hat sich die Bedeutung der Arbeit über die Generationen hinweg verschoben. Während in der Nachkriegszeit das Arbeitslebensmotto „Leben um zu arbeiten“ lautete, wandelte sich dies Jahrzehnte später in „Arbeiten um zu Leben“. Arbeit ist eine spezifisch menschliche – sowohl körperliche als auch geistige – Tätigkeit, die vor allem dazu dient, die zur Existenzsicherung notwendigen Mittel zu beschaffen. Sie stellt aber auch eine technisch-kulturell geprägte Form der Auseinandersetzung mit der jeweiligen Umwelt dar. Arbeit ist somit ein gestaltender, schöpferisch produzierender und sozialer, zwischen Individuen vermittelnder Akt. Außerdem ist Arbeit von zentraler Bedeutung für die Verteilung individueller Lebenschancen, das Selbstwertgefühl und die Stellung des Einzelnen in der Gesellschaft.[19] Wissenschaftliche Pionierarbeit der Psychologie der Arbeit und Arbeitslosigkeit erbrachte die österreichische Psychologin Marie Jahoda. Infolge der großen Wirtschaftskrise kam es 1931 zu einem großen Anstieg der Arbeitslosigkeit.[20] So auch in Marienthal in der Nähe von Wien. Marie Jahoda führte 1933 die Studie Die Arbeitslosen von Marienthal durch. Anhand der Studie zeigte sie auf, dass Arbeitslosigkeit sich nicht nur auf das Materielle, sondern auch auf die Psyche der Menschen negativ auswirkte. Aus ihren Untersuchungen leitete sie die Bedeutung der Arbeit für den Menschen ab. Eine zentrale Erkenntnis aus Marie Jahodas berühmter Studie war, dass Arbeit für den Menschen wichtige psychologische Funktionen hat. Dabei geht es nicht zwingend um den Status einer festen Erwerbsarbeit bei einem Unternehmen, sondern vielmehr um eine Tätigkeit an sich. Solche Tätigkeiten können auch durch Freiwilligenarbeit oder auch Arbeit zuhause erfahren werden. Aus den Erkenntnissen ihrer Studien ließ sich das Modell der manifesten und latenten Funktionen der Erwerbsarbeit für den Menschen ableiten. Unter der manifesten Funktion wird der Gelderwerb verstanden. Menschen gehen einer Arbeit nach um Geld zu verdienen, die Miete bezahlen zu können oder um sich Lebensmittel zu kaufen. Neben dieser offensichtlichen Funktion gibt es aber weitere wichtige Aspekte, die latenten Funktionen, die vielen Menschen nicht bewusst sind aber grundlegende psychische Bedürfnisse erfüllen und einen wesentlichen Beitrag zur psychischen Gesundheit jedes Einzelnen leisten. Dazu zählen die Zeitstruktur, die Sozialkontakte, Status und Identität, regelmäßige Tätigkeit sowie die Teilhabe an kollektiven Zielen. Arbeit strukturiert den Tag, die Woche, das Jahr - eigentlich das gesamte Leben in Perioden von Arbeit und Erholung. Diese Ordnung bietet Orientierung. Am Arbeitsplatz lernt man Menschen kennen, die über Freunde und Familie hinausgehen. Die Menschen erfahren was andere denken und fühlen und erwerben neue soziale Kompetenzen. Im Arbeitsleben vergleichen sich Menschen miteinander, finden ihren Platz in der Gesellschaft und entwickeln ihre eigene Identität. Die Arbeitsaufgabe sowie das Wissen, die für die Arbeiten nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu besitzen, stellt eine wichtige Grundlage dar, um sein Selbstwertgefühl zu entwickeln. Arbeit stellt Anforderungen an jeden Einzelnen und mobilisiert Fähgkeiten. Durch Arbeit wird man zu regelmäßiger Aktivität und Bewegung angeregt. Zuletzt erfährt jeder Mensch durch Arbeit dass Güter und Dienstleistungen nicht auf die alleinige Tätigkeit, sondern auf eine Zusammenarbeit mehrerer Menschen zurückzuführen ist. Es entsteht ein Sinn für die Bedeutung des Kollektivs - jeder ist Teil eines "großen Ganzen", entwickelt kooperative Fähigkeiten und leistet seinen gesellschaftlichen Beitrag. Ein Leben ohne Arbeit kann also einerseits dazu führen, dass man kein Geld verdient, andererseits werden auch grundlegende Bedürfnisse nicht befriedigt.[21]

Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung

Arbeit bietet viel mehr als nur Mittel zum Zweck zu sein. Jeder Mensch definiert sich über die Erwerbstätigkeit, denn dieser Status ist wichtig um in der Gesellschaft anerkannt zu werden. Arbeit ermöglicht soziale Integration, da sie zur Tagesstruktur zählt. [22] Besonders Menschen mit Behinderungen wird durch Erwerbstätigkeit und dem damit verbundenen Einkommen ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht und so der Abhängigkeit von Dritten entgegengewirkt. Arbeit bedeutet auch Leistungsfähigkeit und lenkt gerade bei Menschen mit Behinderungen den Blick ab vom Defizit. Besonders diese Menschen benötigen eine sinnvolle Tätigkeit um sich individuell weiterentwickeln zu können. Durch die Tätigkeiten, denen die Menschen am Arbeitsplatz nachgehen, sichern sie sich die Möglichkeit zur persönlichen Entfaltung und Selbstverwirklichung und sind in der Lage soziale Kontakte zu knüpfen. Durch die Entwicklung ihrer Identität können auch diese Menschen einen Platz in der Gesellschaft finden. Referenzfehler: Ungültiger Parameter in <ref>.


[22]


[23] [24]

Forderungen im Sinne des Chancengleichheitsgesetzes

Allgemeine Informationen

Arbeit und fähigkeitsorientierte Beschäftigung

Literatur

  • Arnold, H., Dungs, S., Klemenjak, M. & Pichler, C. (2021): Wandel der Erwerbsarbeit – Innovative Ansätze der Inklusion. Weinheim, Basel: Beltz Juventa
  • Becker, H. (2016): ... inklusive Arbeit! Das Recht auf Teilhabe an der Arbeitswelt auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Beltz Juventa
  • Behrendt, H. (2018): Das Ideal einer inklusiven Arbeitswelt. Teilhabegerechtigkeit im Zeitalter der Digitalisierung. Frankfurt: Campus Verlag
  • Brater, M. (2018): Eingliederung durch Arbeit. Handreichung für MitarbeiterInnen im Arbeitsbereich von Einrichtungen für Menschen mit psychischen Behinderungen. Verlag am Goetheanum
  • Eikötter, M. (2017): Inklusion und Arbeit. Zwischen Rechts- und Ermessensanspruch: Rechte und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Weinheim, Basel: Beltz Juventa
  • Felder, F. (2017): Inklusion und Arbeit: Was steht auf dem Spiel? In C. Misselhorn und H. Behrendt (Hrsg.), Arbeit, Gerechtigkeit und Inklusion. Wege zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe (S.99 – 119). Stuttgart: Springer-Verlag
  • Karim, S. (2021): Arbeit und Behinderung. Praktiken der Subjektivierung in Werkstätten und Inklusionsbetrieben. Disability Studies. Körper-Macht-Differenz. Band 16. transcript Verlag
  • Kreienbrink, M. (2013): Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen im Kontext der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am Beispiel von „Werkstätten für Behinderte Menschen“. Hamburg: Diplomica-Verlag
  • Lahoda, K. (2018): Arbeitsalltag in Werkstätten für behinderte Menschen. Zur Bedeutung von Arbeit, sozialen Interaktionen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Münster: Waxmann
  • Müller, U. (2018): Unbehindert arbeiten. Wie Menschen mit Behinderung ihre Berufsziele erreichen. Wien: mandelbaum verlag
  • Raab, B. & Westermann, A. (2022): Arbeitswelt. Inklusion. Inspiration. Perspektiven aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft. Hamburg: tredition
  • Rose, S. (2014): Gelebte Inklusion. Menschen mit Lernschwierigkeiten auf ihrem Weg aus einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Hamburg: disserta verlag
  • Schwalb, H. (2013): Deutschland: Inklusion im Arbeitsleben in Deutschland. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer
  • Schwalb, H. & Theunissen, G. (2018): Inklusion, Partizipation und Empowerment in der Behindertenarbeit. Best Practice-Beispiele: Wohnen - Leben - Arbeit - Freizeit. Stuttgart: Kohlhammer
  • Theunissen G. (2013): Inklusion – Entwicklung und Diskussionsstand eines praxisgestaltenden Paradigmas in Europa. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer
  • Wolfmayr, F. Österreich: Arbeiten mit Behinderung in Österreich. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer

Spielfilm

  • Alles wird gut, Film von Niko von Glasow, Deutschland 2012: Dokumentation über die Proben zu einem Theaterstück, das gemeinsam mit Darstellern (Nicht-Behinderte und Behinderte sowie Laien und Profis) erarbeitet wird.
  • Die Entdeckung der Unendlichkeit, Film von James Marsh, Großbritanien 2014: Eine sorgfältige Studie über den Einfluss von Behinderungen auf interpersonelle Beziehungen und Familien. Der Film basiert auf dem gemeinsamen Leben von Stephen Hawking und Jane Hawking und zeigt, wie sich ihre Karrieren und ihre Familie trotz der ALS-Diagnose von Stephen entwickelten.
  • Die Kunst sich die Schuhe zu binden, Film von Lena Koppel, Schweden 2011: Eine wahre Geschichte, inspiriert vom berühmten Ensemble des Behinderten-Theaters "Glada Hudik".
  • Die Zeit, die man Leben nennt, Spielfilm von Sharon von Wietersheim, Deutschland 2008: Ein junger Pianist steht vor dem Durchbruch seiner internationalen Karriere, als ein Unfall ihn all seiner Träume und Hoffnungen beraubt. Von der Hüfte ab gelähmt, verfällt er in eine tiefe Depression.
  • Gattaca, ein Film von Andrew Niccol, USA 1997: Ein Film über die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und Menschen im Allgemeinen.
  • Schmetterling und Taucherglocke, Film von Julian Schnabel, Frankreich 2007: Der Film erzählt von einem Mann, der seit einem Schlaganfall am Locked-In-Syndrom leidet.
  • Unbehindert arbeiten. Wie Menschen mit Behinderung ihre Berufsziele erreichen, Kurzfilm von Stefan Bohun und Gregor Centner, Österreich 2018: Der Film erzählt von drei Menschen mit Behinderung, die ihren beruflichen Weg gefunden haben.

Einzelnachweise

  1. https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitundbehinderung/index.html
  2. Theunissen G. (2013): Inklusion – Entwicklung und Diskussionsstand eines praxisgestaltenden Paradigmas in Europa. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer
  3. Theunissen G. (2013): Inklusion – Entwicklung und Diskussionsstand eines praxisgestaltenden Paradigmas in Europa. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer
  4. Müller, U. (2018): Unbehindert arbeiten. Wie Menschen mit Behinderung ihre Berufsziele erreichen. Wien: mandelbaum verlag
  5. Kreienbrink, M. (2013): Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen im Kontext der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am Beispiel von „Werkstätten für Behinderte Menschen“. Hamburg: Diplomica-Verlag
  6. Felder, F. (2017): Inklusion und Arbeit: Was steht auf dem Spiel? In C. Misselhorn und H. Behrendt (Hrsg.), Arbeit, Gerechtigkeit und Inklusion. Wege zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe (S.99 – 119). Stuttgart: Springer-Verlag
  7. Kreienbrink, M. (2013): Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen im Kontext der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am Beispiel von „Werkstätten für Behinderte Menschen“. Hamburg: Diplomica-Verlag
  8. Theunissen G. (2013): Inklusion – Entwicklung und Diskussionsstand eines praxisgestaltenden Paradigmas in Europa. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer.
  9. Wolfmayr, F. Österreich: Arbeiten mit Behinderung in Österreich. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer.
  10. https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Nationaler-Aktionsplan-Behinderung.html
  11. Wolfmayr, F. Österreich: Arbeiten mit Behinderung in Österreich. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer.
  12. Schwalb, H. (2013): Deutschland: Inklusion im Arbeitsleben in Deutschland. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer
  13. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk
  14. Schwalb, H. (2013): Deutschland: Inklusion im Arbeitsleben in Deutschland. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer
  15. ://www.arte.tv/de/videos/100300-069-A/re-was-ist-schon-normal/
  16. Adam, S., Wüthrich B. Schweiz: Ein weiter Weg. Von der Integration zur Inklusion im Arbeitsleben in der Schweiz. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer.
  17. https://www.humanrights.ch/de/ipf/menschenrechte/behinderungen/behindertenkonvention-uno-vernehmlassung?msclkid=bab43861d09d11eca7eafaedf3ca0a47
  18. Adam, S., Wüthrich B. Schweiz: Ein weiter Weg. Von der Integration zur Inklusion im Arbeitsleben in der Schweiz. In H. Schwalb und G. Theunissen (Hrsg.) Unbehindert arbeiten, unbehindert leben. Inklusion von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Arbeitsleben. Stuttgart: Kohlhammer.
  19. Schubert, K. & Klein, M. (2020): Das Politiklexikon. 7., aktualisierte u. erweiterte Aufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
  20. Jahoda, M. (1984): Braucht der Mensch die Arbeit? In: Frank Niess (Hrsg.): Leben wir, um zu arbeiten? Die Arbeitswelt im Umbruch, S. 11-17, Köln.
  21. Nerdinger, F., Blickle, G., Schaper, N. (2011): Arbeits- und Organisationspsychologie.2. überarbeitete Auflage. Berlin, Heidelberg: Springer Verlag.
  22. a b Kühn, A. & Rüter, M. (2008): Arbeitsmarkt und Behinderung. Neue Anforderungen an die Soziale Arbeit? (Hildesheimer Schriften zur Sozialpädagogik und Sozialarbeit). Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „:0“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  23. Kühn, A. & Rüter, M. (2008): Arbeitsmarkt und Behinderung. Neue Anforderungen an die Soziale Arbeit? (Hildesheimer Schriften zur Sozialpädagogik und Sozialarbeit).
  24. Kühn, A. & Rüter, M. (2008): Arbeitsmarkt und Behinderung. Neue Anforderungen an die Soziale Arbeit? (Hildesheimer Schriften zur Sozialpädagogik und Sozialarbeit).