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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Oktober 2006 um 01:08 Uhr durch Rtc (Diskussion | Beiträge) (Downloadlink im Artikel [[Die Nacht der lebenden Toten]]). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro


Notenzitat

Gibt es Bedenken, dieses Notenzitat Bild:Big_Swifty_Thema.png in einem Artikel in der Wikipedia zu verwenden? Die Dauer beträgt 8 Takte bzw. 8,5 Sekunden. Der Rechteinhaber des Stücks wurde nicht um Erlaubnis gefragt. Sind die Lizenz und die Quellenangaben korrekt? Für Hinweise dankt --Hei_ber

Ich glaube grundsätzlich nicht, dass wir hier mit Zitaten argumentieren können, dazu fehlt ja schonmal der Zitatzweck. Frei verwenden kann man mangels Schöpfungshöhe nur solche Ausschnitte, bei der keine Individualität mehr zum Ausdruck kommt. Die dürften dann allerdings so kurz und allgemein sein, dass sie für spezifische Artikel wertlos sind. Die Seiten [1] und [2] erörtern das Thema Kopie von Noten, irgendwo hatte ich auch noch den Standpunkt der GEMA rumliegen, die aber meiner Erinnerung nach im selben Tenor verfasst ist. Alles sehr imho und IANAL.--Wiggum 18:19, 30. Sep 2006 (CEST)
Gleiches Problem übrigens bei Commons:Commons:Deletion requests/Image:Smoke On The Water.PNG--Wiggum 18:20, 30. Sep 2006 (CEST)
Rtc hat gerade einen LA gestellt, ich schlage vor, konkret dort zu argumentieren. In diesem Fall ist der Zitatzweck eine Demonstration typischer Stilmerkmale (Taktwechsel und Themenvariierung) der Musik Zappas, die im Artikel beschrieben werden bzw. eingearbeitet werden sollen. Dazu könnte ich mich im Zweifel auf 4 Takte beschränken. Keineswegs sollen hier Noten abgebildet werden, um das Stück auch nur im Entferntesten nachspielen zu können. --Hei_ber 19:09, 30. Sep 2006 (CEST)

Das einzige Problem mit dem Zitat ist m.E., dass das Bild kontextunabhängig veröffentlicht wird und daher per se kein Zitatzweck gegeben ist. Würde man die Noten z.B. über eine tex-ähnliche Syntax direkt im Text einbinden müsste das (entsprechende Kürze und Erfüllung sonstiger Zitatkriterien vorausgesetzt) durchgehen.--Wiggum 19:32, 30. Sep 2006 (CEST)

Hm, geht MusicTeX in Wikimedia? Ansonsten scheint werde ich versuchen, nur sowenig zu zitieren, dass die Schöpfungshöhe des Zitats nicht erreicht wird. In der nun geplanten, abgespeckten Fassung möchte ich gerne folgendes zeigen:
  • 1 Takt des Themas
  • Variation des Themas in einem späteren Takt
  • Variation des Themas in zwei Takten, 4 Takte später.
Nützt es etwas, diese Takte einzeln als Bilder zu speichern und im Artikel zusammenzusetzten? Die einzelnen Takte erreichen vermutlich nicht die Schöpfungshöhe, da sie nur aus zwei verschiedenen Tonhöhen bestehen (Erst die Zusammenstellung macht sie zum Kunstwerk...). Falls das OK ist, mache ich einen SLA auf das alte und stelle das neue zur erneuten Begutachtung ein. --Hei_ber 19:56, 30. Sep 2006 (CEST)
Sobald Du lediglich ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf einen Teil reduzierst (statt z.B. einen solchen Teil für Dein eigenes Werk zu verwenden), bearbeitest Du das Werk, das heißt, es ist selbst dann nicht erlaubt, wenn der Teil für sich keine Schöpfungshöhe hätte. (Das würde die Notwendigkeit des Zitatrechts ad absurdum führen, weil die meisten Zitate für sich genommen keine Schöpfungshöhe haben.) Eine freie Verwendung, wie Du sie hier implizit anstrebst, ist nur gestattet wenn "ein derartiger Abstand besteht, der [das Werk] in den Hintergrund treten und dessen individuellen Züge verblassen lässt"[3] Wenn Du aber explizit erklärst, dass das gesamte neue Werk einfach nur ein Teil des Originalwerks ist, ist das inhärent gerade nicht der Fall. Ein Zitat wird also nicht deshalb frei, nur weil der zitierte Teil für sich genommen keine Schöpfungshöhe hat. --Rtc 20:13, 30. Sep 2006 (CEST)
Das habe ich nicht verstanden. Es erscheint mir widersprüchlich. Ist das eine speziell auf Noten gemünztes Recht? --Hei_ber 20:59, 30. Sep 2006 (CEST)
Achtung, Ketzervorschlag: Man könnte die einzelnen Elemente als kleine Bildchen hochladen (also z.B. Cis-achtel, b-halbe o.ä.) und dann die einzelnen Bilder im Artikel zum Zitat kombinieren. Ob sich das sinnvoll formatieren lässt kann ich nicht beurteilen, zumindest die Brücken bei Achtel- und Sechzehntelnoten dürften schwierig werden.--Wiggum 20:23, 30. Sep 2006 (CEST)
Das wäre in der Tat gefickt eingeschädelt. ;) --Rtc 20:24, 30. Sep 2006 (CEST)
Wie realistisch ist der Aufteilversuch? Rechtlich? Technisch? - Ich denke da an unsichtbare Rahmen, die durchgehende Linien unmöglich machen und Zeilenumbrüche. Wenn das eine Option ist, dann hacke ich die Noten eben ausenander und nenne die Fragmente "4 1/16 Noten fis g fis g " etc. Die werden dann im Artikel zum Zitat zusammengesetzt und dort wird auch darauf eingegangen (Steht jetzt schon drin). Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das Notenmaterial eines Taktes, eingestellt als "Noten" Urheberrechte verletzt. In der Zusammensetzung hoffe ich dann auf das Zitatrecht. Ich werde auch auf die Commons-Diskussion schauen. --Hei_ber 20:59, 30. Sep 2006 (CEST)
Es behauptet ja niemand, dass ein Zitat Urheberrecht verletzt! Es ist lediglich richtlinienwidrig, weil wir freie Inhalte haben wollen und ein Zitat nicht frei ist, auch dann nicht, wenn es für sich genommen keine Schöpfungshöhe hat, denn ich kann es auch in diesem Fall nicht frei verwenden. Ziehe bitte immer den Postkartentest heran ("Begehe ich eine URV, wenn ich das Bild, so wie es ist, als Rückseite einer Postkarte verwende, und sie dann so verkaufe?"). Nur, wenn (neben anderen Kriterien) dieser Test bestanden ist, darf ein Bild auf Wikipedia eingestellt werden. Du solltest einen Satz generischer Bilder machen für Notensatz, keinen, der auf dieses Ding bezogen ist (es "zerhackt"). Es sollte sich eine ganze Klasse von beliebigen Dingen damit darstellen lassen, die nicht auf dieses bestimmte Zitat bezogen sind. Dann kann man sinnvoll argumentieren, dass Du die zitierte Information im Wikipediaartikel steckt, und nicht in den Bildern. --Rtc 21:52, 30. Sep 2006 (CEST)
Ich wollte auch grade ne Antwort schreiben, aber danke du nimmst meine Gedanken vorweg. :-) --Wiggum 21:55, 30. Sep 2006 (CEST)
Achso, ein Zitat ist natürlich auch nicht gegen die Richtlinien. Ein Bild welches ein urheberrechtlich geschütztes Werk (oder Teile davon) zeigt, ist aber kein Zitat, da es hier nicht im Kontext eines Artikels veröffentlicht wird, sondern für sich allein stehend.--Wiggum 21:56, 30. Sep 2006 (CEST)
Richtig. Ersetze "Zitat" durch "Bilder, die nur in bestimmten Kontexten unter Zuhilfename einer Schranke des Urheberrechts benutzt werden dürfen, die aber für sich genommen nicht frei sind." --Rtc 22:49, 30. Sep 2006 (CEST)

Ich habe keine Bedenken gegen das Notenzitat. Rtc und Wiggum sind hier entschieden zu kleinlich. Unsere Server sind als Ganzes zu betrachten. Fair use-Bilder aus en können auch in Deutschland abgerufen werden und sind auch separat betrachtbar. Im übrigen gilt: Rtc's Postkartentest ist offenkundiger Stuss. Ziehe bitte immer den Postkartentest heran ("Begehe ich eine URV, wenn ich das Bild, so wie es ist, als Rückseite einer Postkarte verwende, und sie dann so verkaufe?"). Wenn man das Bild einer lebenden Person in dieser Weise vermarktet, ist bei Personen der Zeitgeschichte, die hier ohne Einwilligung aufgenommen werden, eine solche Vermarktung auf einer Postkarte unzulässig. Rtc möge also bitte einen Löschantrag gegen alle Bilder lebender Personen stellen, das würde ich diesem zelotischen Wichtel zutrauen. Auch das Abdruck eines Gemeindewappens auf einer Postkarte oder der olympischen Ringe wäre unzulässig. Siehe FAQ Rechtliches. --Histo Bibliotheksrecherche 03:45, 1. Okt 2006 (CEST)

Ich habe ausdrücklich "Begehe ich eine URV" (hervorhebung diesmal) geschrieben. Wenn ich das Bild einer lebenden Person, eines Gemeindewappens oder der olympischen Ringe in dieser Weise vermarkte, begehe ich keine Urheberrechtsverletzung, sondern eine Verletzung von Rechten, die mit dem Urheberrecht nichts zu tun haben. Diesen Unterschied müsstest Du eigentlich am besten kennen. --Rtc 03:52, 1. Okt 2006 (CEST)

Ist ein æhnliches Problem wie bei den Audiozitaten: Die duerfen zwar ohne Probleme im Artikel im Rahmen des Zitates genutzt werden, aber eben nicht ohne Kontext hochgeladen werden, weil sie alleinstehend eine URV sind. Bei einer "Hardkodierung" im Artikel selbst habe ich aber auch keinerlei Bedenken. --Kantor Hæ? 05:54, 1. Okt 2006 (CEST)
@RTC: Die reine (erst recht auszugsweise) Notation einer Melodie erreicht nicht die Schøpfungshøhe einer Bearbeitung. Die Argumentation ist zwar grundsætzlich richtig, hier aber vøllig an den Haaren herbeigezogen, da hier sicherlich kein neues Werk entstanden ist. @Histo: Seit wann ist hier "Fair Use" erlaubt?

Ich habe nie behauptet, dass die reine Notation eine eigene Schöpfungshöhe hat. --Rtc 06:30, 1. Okt 2006 (CEST)

Wenn wir unsere Server als ganzes betrachten, dann möchte ich mal wissen, warum wir keine Bildzitate zulassen? Auf die en-WP mit ihrem Fair-Use-Kram haben wir hier wohl eher wenig Einfluss.--Wiggum 11:44, 1. Okt 2006 (CEST)

Hinweis: Ich habe das hier vorgestellte Bild jetzt mit einem SLA versehen, unbenommen der rechtlichen Lage. Ich werde eine Alternative hochladen, die nicht mehr das Thema sondern nur noch ein Motiv in verschiedenen Variationen enthält. Außerdem habe ich den beschreibenden Text in die Grafik mit eingebaut - das ist auch Leserfreundlicher, da das Bild letzich ja doch in der Großansicht verwendet wird und damit der Text im Artikel verdeckt ist. Ich denke, dass damit eine annehmbare Lösung gefunden wurde. Danke für die Beiträge hier. Gruß --Hei_ber 11:53, 1. Okt 2006 (CEST)

Wie wäre es mit einem Bettelbriefeintrag auf meta:Help:Displaying a formula um eine Erweiterung des TeX-Markup um eine Notensetzfunktion.--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 12:03, 1. Okt 2006 (CEST)

Anfrage gestellt --Hei_ber 11:49, 3. Okt 2006 (CEST)

diese Änderung geht ja wohl völlig an der Realität vorbei. Kann das bitte jemand rückgängig machen? Die Realität ist einfach, dass sich niemand auch nur im entferntesten die mühe macht, ihrgendwelche Links noch anzuklicken, geschweige denn durchzulesen, bevor er hochläd. Einige Kürzungen sind durchaus nicht schlecht, aber eine zentrale Sache wurde mit entfernt. Ich schlage vor, sie wieder wie folgt einzubauen:

Warning sign
Warning sign
Lade nur solche Bilder hoch, von denen du ganz sicher weißt, dass sie, soweit es das Urheberrecht betrifft, zweifelsfrei von jedermann und überall (auch außerhalb der Wikipedia) für jeden Zweck weiterverbreitet, verändert und auch kommerziell genutzt werden dürfen. Es genügt nicht, dass die Verwendung lediglich gesetzlich erlaubt ist: Es ist das vorderste Ziel von Wikipedia, sich gegen proprietäre Inhalte zu stellen und freie Inhalte zu schaffen!

Okay, es ist absichtlich übertrieben, aber es ist nicht wirklich scherzhaft gemeint. Dieser Hinweis ("das Wichtigste in kürze") ist mehr als notwendig. Diese Sache muss sehr deutlich gesagt und immer wieder wiederholt werden. --Rtc 20:04, 30. Sep 2006 (CEST)

Klar versteht man, daß du das bewußt überspitzt gemacht hast. Besser kurz und kanpp, aber verständlich, so wenig Text wie möglich - je mehr es ist, umso unwahrscheinlicher ist es, daß sich das jemand durchliest. Ich wäre sogar dafür, den commons-Klotz rauszunehmen, bis von Seite der dortigen Admins ein klares Statement zum Thema Urheberrecht erfolgt ist. Ich möchte aber ungern einfach so auf dieser zentralen Seite eingreifen, wenn kein Konsens vorliegt. --Ralf 22:05, 30. Sep 2006 (CEST)
Kannst du mal näher erklären, was für ein „Statement zum Thema Urhberrecht“ erfolgen soll?--Hannes2 Diskussion  22:11, 30. Sep 2006 (CEST)
Vermutlich intendiert Ralf sowas. SCNR --Wiggum 22:58, 30. Sep 2006 (CEST)
ROTFL... vergleich mal mit dieser Aussage ;). PS: Es wird mal wieder versucht, meine unbequeme Persönlichkeit still und leise loszuwerden: [4]. --Rtc 23:29, 30. Sep 2006 (CEST)
Ein klares, sinnvolles Commons-Statement wäre z.B. "Manche rechtlichen Tricksererein mögen interessant sein, aber urheberrechtlich geschützte Werke werden nur akzeptiert wenn
  1. der hochladende Benutzer selbst der Urheber ist, nichts unfrei verwendet hat und keine Rechte abgegeben hat (auch nicht an Verwertungsgesellschaften) oder
  2. sie unter einer freien Lizenz wie der GFDL oder Creative Commons veröffentlich wurden (und nicht lediglich mit einem unspezifischen Hinweis 'public domain' – ausgenommen Creative Commons PD dedication –, 'frei verwendbar', 'für journalistische/wissenschaftliche Zwecke' oder ähnliches gekennzeichnet sind) oder
  3. die schriftliche Einverständniserklärung aller Personen vorliegt, die einen Teil der Exklusivrechte an dem Bild besitzen (mit besonderer Vorsicht bei Bildern von Profis wie Berufsfotographen – Presse-, Medien-, PR-Fotos –, bei denen schließlich im Allgemeinen die Freigabe unter einer freien Lizenz im Widerspruch zu den eigenen Interessen steht) oder
  4. die Schutzdauer des Bildes im Ursprungsland abgelaufen ist, mindestens aber 70 pma oder
  5. Wenn das Bild durch die Gesetze eines Staates vom Urheberrechtsschutz ausgenommen ist, dessen Regierung gleichzeitig selbst der Rechteinhaber des Bilds ist.
--Rtc 23:08, 30. Sep 2006 (CEST)

Die oben genannten Links zu englischen Diskussionen kann ich nicht kommentieren, weil ich sie nicht verstehe. Solange bei commons ominöse Lizenzen wie PD-polish, PD-Italy oder Bilder sowjetischer Fotografen unter PD-US-GOV akzeptiert werden, sind die commons für Europa nicht vertretbar und sollten abgeschaltet werden, bis das geklärt ist. In Italien, Polen und Rußland gelten 70 Jahre pma - auch wenn das die amerikanischen Admins auf commons nicht wahr haben wollen. Als Fotograf fühle ich mich in commons äußerst unwohl, weil ich nicht weiß, was die da mit meinen Bildern irgendwann anstellen. Wird mein GFDL-Bild morgen zu US-PD-GOV erklärt? Nein danke! --Ralf 01:16, 1. Okt 2006 (CEST)

Der Uploadtext ist offenkundiger Unsinn. Für jeden Zweck ist Kappes, einmal mehr werden die FAQ Rechtliches ignoriert, in der die entsprechenden Ausnahmen aufgelistet werden. Wir dürfen demnach keine Bilder lebender Personen, keine Wappen, keine Bilder unter Panoramafreiheit (keine Veränderung des dargestellten geschützten Objekts!) usw. nehmen --Histo Bibliotheksrecherche 03:35, 1. Okt 2006 (CEST)

Der Uploadtext ist kein Unsinn, weil er die Grundidee wiedergibt. Was Ausnahmen betrifft, macht es nichts, wenn der Benutzer sie erst über eine verlinkte FAQ erfährt. Wenn er die nicht liest, schadet es dann in jedem Fall nicht. Wichtig ist, dass kurz und knapp die Grundidee vermittelt wird (die unzweifelhaft richtig wiedergegeben ist), und nicht mit Ausnahmen davon abgelent wird. Der Uploadtext soll kurz über das wichtigste informieren, keine überflüssige Exaktheit beinhalten. Man darf hier ruhig etwas schematisieren. --Rtc 03:47, 1. Okt 2006 (CEST)

GFDL 2: Sie kommt

http://gplv3.fsf.org/doclic-dd1-guide.html --Rtc 23:53, 30. Sep 2006 (CEST)

Und was bedeutet das für uns konkret? Was wurde bei der neuen Version geändert? (Ich hab mir deinen Link noch nicht angeschaut.) -- ChaDDy ?! +/- 23:57, 30. Sep 2006 (CEST)
Interessant ist z.B.
6a. EXCERPTS
You may publish a work, a Modified Version, or a collection, of up to 20,000 characters of text (excluding formatting mark-up) in electronic form, or up to 12 normal printed pages, or up to a minute of audio or video, as an Excerpt. An Excerpt follows the applicable rules of this license, except that the following required materials--the copy of this license, title page materials, historical copyright notices, warranty disclaimers, and any required sections--may be replaced by one or more publicly accessible URLs referring to the same materials.
Mit anderen Worten dadurch dürfte wohl in den allermeisten Fällen der Zwang zur vollständigen Wiedergabe der GFDL entfallen und es ist nur noch ein URI notwendig, also im Prinzip Legalisierung der ohnehin schon bestehenden Nachlässigkeit.--Wiggum 00:15, 1. Okt 2006 (CEST)


Nr. 8b ist auch interessant:

[8b. WIKI RELICENSING

If the Work was previously published, with no Cover Texts, no Invariant Sections, and no Acknowledgements or Dedications or Endorsements section, in a system for massive public collaboration under version 1.2 of this License, and if all the material in the Work was either initially developed in that collaboration system or had been imported into it before 1 June 2006, then you may relicense the Work under the GNU Wiki License.]

Was auch immer eine "GNU Wiki License" sein mag, ich frage mich, warum man hier nicht auch gleich CC mit einbezogen hat.--Wiggum 00:31, 1. Okt 2006 (CEST)

Aus politischen Gründen. --Rtc 01:02, 1. Okt 2006 (CEST)

Printversion der GFDL

Wie bekommen wir eine Printversion von Wikipedia:GNU Free Documentation License in die Wikipedia? Die Versionen, die Smial und ich erstellt haben, haben sich leider einen Bild-LA gefangen, da bei Text im Wikipedia:-Namensraum wohl GFDL-Verstöße zulässig sind, bei Drucktexten (PDF) jedoch nicht, da diese unter Bildlizenz fallen.--jha 00:18, 1. Okt 2006 (CEST)

P.S. Ein Ausweg wäre, die GFDL-PDFs extern auf einen Webserver zu legen. Aber a) halte ich das für etwas kleinkariert, würde mich b) jedoch natürlich über den steigenden Google-Pagerank aufgrund der Links aus der WP freuen ;-) --jha 00:20, 1. Okt 2006 (CEST)
Ich schlage vor, dass wir hier eine der seltenen Ausnahmen im Sinne von Wikipedia:Neues Meinungsbild Urheberrecht machen, da es der Enzyklopädie dient, wenn der Text als Printversion hier vorrätig gehalten wird und im Wikipedia-Namensraum bei den Lizenzbedingungen darauf verlinkt wird. Ich habe mal Vorlage:Ausnahme erstellt. --Rtc 00:31, 1. Okt 2006 (CEST)
Full ACK. Gerüchten zufolge sind auch die diversen Wikimedia/Wikipedia-Logos urheberrechtlich geschützt und prangen merkwürdigerweise dennoch in allen Projekten. Wollen wir mal nicht päpstlicher sein als der Papst.--Wiggum 00:41, 1. Okt 2006 (CEST)

Ich denke mal, bei der Lizenz, unter der unser gesamtes Projekt steht, kann man mal eine Ausnahme machen und die PDFs behlaten. -- ChaDDy ?! +/- 14:47, 1. Okt 2006 (CEST)

Das Bild:Tianxia sticker.jpg scheint als Vorlage eine Veröffentlichung eines deutschen Bundesministeriums zu verwenden. Wird auch unter Wikipedia:WikiProjekt_China#Tianxia angesprochen. --chrislb 问题 07:38, 1. Okt 2006 (CEST)

Es scheint sich um einen Scan eines Aufklebers zu sein, den das Bundesministerium in den 1990er Jahren herausgegeben hat. --chrislb 问题 07:46, 1. Okt 2006 (CEST)

Panoramafreiheit in Bild:Koeln-Lindenthal-027.jpg?

Die hier abfotografierte Tafel ist fest an einem Gebäude angebracht. Das Foto zeigt jedoch nicht das Gebäude sondern ausschließlich die Tafel mit dem darauf befindlichen Erklärungstext. Ich vermute hinsichtlich der Textveröffentlichung durch das Foto eine URV. Oder liegt hier ein Fall der Panoramafreiheit vor? Danke für eine Auskunft, Gruß --Superbass 23:00, 3. Okt 2006 (CEST)

Kriterien für Panoramafreiheit sind: öffentlich zugänglich ohne Hilfsmittel, bleibend im öffentlichen Raum. Wenn das eine Hinweistafel außen am Gebäude ist, dann gehe ich mal davon aus, dass das zutrifft.--Wiggum 23:15, 3. Okt 2006 (CEST)

Die Zulässigkeit ergibt sich aus Panoramafreiheit. Ich kann nicht verstehen, wieso Superbass des Lesens dieses Artikels nicht fähig ist und wieso Wiggum darauf verzichtet hat, zweimal zwei eckige Klammern zu spendieren. Ich halte die Antwort ohne einen entsprechenden Wikilink für extrem unvollständig. Niemand ist ja gezwungen den Link anzuklicken, aber die absolut Unbedarften, die hier regelmäßig erscheinen, finden da diue nötigen Belege. --Histo Bibliotheksrecherche 00:55, 4. Okt 2006 (CEST)

Hallo Histo,
Fähig zum Lesen schon, bloß zu tranig, von Wikipedia:Bildrechte zu Panoramafreiheit weiterzuklicken - ich habs echt übersehen, dass wir dazu einen Artikel haben. Sei nachsichtig mit den Fehlbaren (und überhaupt: Wilkommen zurück in der Wikipedia!). Dank auch an Wiggum... Gruß --Superbass 01:17, 4. Okt 2006 (CEST)

Commons - Massiver Löschantrag

Hier läuft gerade eine massiver Löschantrag. Ersters finde ich es sehr fragwürdig gleich pauschal so viele Bilder löschen zu wollen, ohne jedes einzelne Bild zu berücksichtigen. Zweitens scheint mir hier der Copyright Begriff zu weit zu gehen. Wenn man Stimmungen eines Werkes einfängt, dieses aber nicht 1:1 kopiert, ist das KEIN Copyright Verletzung. Beispiel der Comic Alkoholix wurde wegen Copyright Verletzung verklagt. Es durfte aber eine Zweite Auflage erscheinen, weil Alkolix zwar Elemente von Asterix karikiert, aber sich die Figur von Asterix unterscheidet. Eine Paradie von Tim und Struppi, die auch in dem Comix enthalten war, wurde dagegen verboten. Diese Figur sah exakt so aus der der orginal Tim und Struppi. Dieses Urteil macht deutlich welche Bilder in Commons stehen dürfen, und welche nicht. --hhp4 µ 11:39, 4. Okt 2006 (CEST)

Ja, das ist ein Löschantrag von mir; er ist dringend notwendig und ist bereits vor fast zwei Monaten gestellt worden. Es ist alles Fan-Art und ganz klar ergibt sich bereits aus dem Zweck von Fan-Art die Intention, eine Bearbeitung des Originals zu erstellen. Die Behauptung "Wenn man Stimmungen eines Werkes einfängt, dieses aber nicht 1:1 kopiert, ist das KEIN Copyright Verletzung." ist stark irreführend, denn es müssen objektiv "die dem geschützten älteren Werk entnommenen individuellen Züge gegenüber der Eigenart des neu geschaffenen Werkes verblassen."[5] Dies trifft im Kern auf Fan-Art bzw. alle zum LA gestellten Bilder gerade nicht zu. Es ist überhaupt nicht vergleichbar mit den beiden von Dir genannten Parodien, für die es je nach Land extra Ausnahmen gibt (selbst wenn, wäre fair use auf commons nicht erlaubt). Fan art ist keine Parodie, sondern es ist im Allgemeinen eine Urheberrechtsverletzung. Wenn man nun hingeht, und eine Parodie draus macht, wird es von der Urheberrechtsverletzung zur Richtlinienverletzung ("Wikimedia Commons is no web hoster for e.g. [...] self created artwork without educational purpose and such"). Es ist also eine Zwickmüle zwischen Irrelevanz, weil es ja nicht mehr das ursprüngliche Werk darstellt, oder, wenn es das tut, dann ist es eine Urheberrechtsverletzung. Bitte lies die Richtlinie Commons:Commons:Derivative works. PS: STeschke hat es Dir bereits unter Commons:User talk:Steschke#Bild Hogwarts erklärt. --Rtc 12:26, 4. Okt 2006 (CEST)
Nein laut gerichtlicher Urteile wiederspricht das NICHT dem Copyright. Hier wird hauptsächlich von deutschen Usern versucht die eigene Meinung durchzudrücken, die anhand von deutschen Gerichtsurteilen NICHT geteilt wird. Eine gewisse Schöpfungshöhe muss für ein Urheberrecht überschritten sein. --hhp4 µ 17:58, 4. Okt 2006 (CEST)
Der für eine freie Benutzung erforderliche Abstand zu dem benutzten Werk kann - selbst bei deutlichen Übernahmen - dadurch gegeben sein, daß das neue Werk zu den entlehnten eigenschöpferischen Zügen des älteren Werkes einen deutlichen inneren Abstand hält und deswegen seinem Wesen nach als selbständig anzusehen ist. Auch in einem solchen Fall kann davon gesprochen werden, daß die individuellen Züge des älteren Werkes in dem neueren Werk "verblassen" (vgl. BGHZ 122, 53, 60 f. - Alcolix; BGH, Urt. v. 11.3.1993 - I ZR 264/91, GRUR 1994, 191, 193 - Asterix-Persiflagen). Dies kann durch eine Parodie geschehen, durch die das ältere Werk selbst zum Gegenstand einer kritisch-humorvollen, ironischen Auseinandersetzung gemacht wird, ist aber auch auf andere Weise möglich - etwa durch eine Karikatur, die nicht das ältere Werk selbst betrifft, sondern den Gegenstand, der in dem älteren Werk dargestellt ist (vgl. Hess, Urheberrechtsprobleme der Parodie [1993], S. 63 ff., 101). Voraussetzung für eine solche, durch gewisse Übernahmen charakterisierte freie Benutzung ist aber stets, daß das neue Werk trotz der äußeren Übereinstimmungen einen deutlichen (inneren) Abstand hält, der im allgemeinen in einer antithematischen Behandlung zum Ausdruck kommt (vgl. Hess aaO S. 148 ff.). BGH-Urteil zum Gies-Adler vom 20. März 2003, AZ I ZR 117/00. --Wiggum 18:03, 4. Okt 2006 (CEST)

Artikel für eigene Internetseite nutzen

Hallo Wikipedia Team,

wollte nachfrage ob es gestattet ist einzelne Artikel für die eigene Internetseite zu verwenden. z.B.: Ich bin Versicherungsmakler und möchte den gleichnamige Artikel gerne verwenden.

Natürlich werde ich auch die Quelle der Artikel angeben.

Ich danke für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen Christian Weiß

Hallo Christian, es gibt kein "Wikipedia-Team" im Sinne eines offiziellen Sprechers, der definitive und bindene Aussagen machen kann. Hier sind nur einzelne, voneinander unabhängige Benutzer wie Sie und ich unterwegs. die Benutzer auf Wikipedia geben ihre Artikel unter den Lizenzbedigungen der frei, das bedeutet, Sie dürfen die Inhalte unter diesen Bedingungen auf Ihrer Webseite benutzen. Beachten Sie auch das Copyleft und dass gegebenenfalls rechte Dritter bestehen (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, etc.) --Rtc 13:38, 4. Okt 2006 (CEST)
Hallo, ich schon wieder,

da "GNU Free documentation license" in englischer Sprache ist kann ich leider nichts damit anfangen. Kann mir jemand unverbindlich einen konkreten Vorschlag machen oder einen Rat geben. DANKE Gruß Christian

siehe Wikipedia:Weiternutzung
-- MichaelFrey 19:07, 4. Okt 2006 (CEST)

Reproduktionen von zweieinhalbdimensionalen Kunstwerken

Zuvor: sorry für die Frage. Es steht sicher irgendwo, ich bin aber nur selten hier und kenne mich im Universum der Bildrechtshilfeseiten nicht aus.

Mit meiner Bildrechte-Halbbildung war ich mir bisher sicher: Reproduktionen alter Gemälde (zweidimensional) haben keine eigene Schöpfungshöhe, Fotografien von Skulpturen (dreidimensional) schon. Nun die Frage: Wo ist die Grenze zwischen beiden?

Konkret geht es um diese Fotografie einer Grabplatte aus dem 16. Jahrhundert, die ich heute in den Schnelllöschkandidaten fand. Wir haben den SLA in einen "normalen" Bild-LA umgewandelt, um die Sache zu klären. Die Diskussion ist hier.

Vielleicht kann jemand von Euch helfen, ich lerne gerne was dazu. Vielen Dank --Magadan  ?! 21:31, 4. Okt 2006 (CEST)

Wiggum hat völlig recht. Das Foto kann nur behalten werden, wenn der Fotograf bekannt oder es älter als 100 Jahre ist. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die Rechte an dem Bild beim Fotografen liegen, es also nicht "frei genug" ist für die Wikipedia. --h-stt !? 22:13, 4. Okt 2006 (CEST)
Okay, danke. Wieder was gelernt :-) Magadan  ?! 22:26, 4. Okt 2006 (CEST)

Die Vorlage sollte am besten "flach wie Papier" sein. Hier ist sie das ganz offensichtlich nicht. Es gibt z.B. durchaus die Sicht, dass bereits einem Foto von einem Gemälde mit deutlicher, durch die Pinselführung entstandener Oberflächenstruktur Lichtbildschuld zukommt. Genaueres wird man hier erst sagen können, wenn es dazu einmal eine Gerichtsentscheidung gibt. In der Wikipedia werden solche Dinge traditionell sehr liberal gehandhabt: Repduktionsfotos von Gemälden werden auf die eigene Gefahr des Hochladers prinzipiell akzeptiert. --Rtc 22:58, 4. Okt 2006 (CEST)

Hallo, habe gerade aus versehn den Titel der Frage vergessen und deshalb gelöscht, jetzt nochmal :)

habe folgende Frage : ich möchte folgendes Bild auf meine Website machen : [6] Habe mir alles was ich über das Copyright gefunden habe durchgelesen, aber bin mir immer noch nicht ganz sicher ob ich das Bild verwenden darf oder nicht. Will lieber auf Nummer sicher gehn. Danke für eure Hilfe


Mit freundlichen Grüssen -- 84.159.203.242 22:56, 4. Okt 2006 (CEST) Michael

Hallo Michael, wir können Dir prinzipiell keine Rechtsberatung geben für Deine Homepage (wir können Dir überhaupt keine Rechtsberatung geben), und schon aus Prinzip keine sicheren Aussagen machen, da über den Sachverhalt ja im Zweifelsfall Gerichte entscheiden und nicht wir. Mindestens toleriert die US-Regierung die Nutzung der Bilder im Ausland. Ob das nur Toleranz ist, oder ob es auch tatsächlich gesetzlich erlaubt ist, hängt davon ab, ob das US-Copyright im Sinne des ausländischen (z.B. unseren) Rechts als zivilrechtliche Lizenz interpretiert werden kann. Wenn Du Deinen Anwalt fragst, ist der für den Fall versichert, dass es Dir eine falsche Auskunft gibt, d.h. wenn Du "auf Nummer sicher gehn" willst, ist das noch die höchste Sicherheit, die möglich ist. --Rtc 23:05, 4. Okt 2006 (CEST)

Bilder erwünscht/erlaubt?

Ich habe einige Fotos der Katakomben von Paris selbst gemacht. Sie sind viel besser, als das, das bereits im Artikel ist. Darf ich die hochladen? Oder gibt es Beschränkungen wie z.B. bei Fotos des Eiffelturms? Übrigens gleich vorab: Ich würde die Bilder nur in die de:WP hochladen, weil ich mit commons nichts am Hut habe. --Thomas S. 00:14, 5. Okt 2006 (CEST)

Gibt es dort irgendwelche Fotoverbote oder Einschränkungen der Nutzung von eigenen Fotos auf nicht-kommerzielle Verwendung? Wenn ja, empfiehlt es sich als Hochlader nicht identifizierbar zu sein. Die Frage der Panoramafreiheit in Frankreich wie bei der nächtlichen Beleuchtung des Eifelturms stellt sich jedenfalls nicht. Und deine Abneigung gegenüber den Commons kann ich in dem Zusammenhang auch nicht nachvollziehen. Wenn du die Bilder auf de lädst, sollten sie in jedem Fall schnellstmöglich auf die Commons verschoben werden, damit sie allen Projekten zur Verfügung stehen - da kannst du sie auch gleich selbst dort hochladen ... --h-stt !? 08:15, 5. Okt 2006 (CEST)
Ein Fotoverbot gibt es dort meines Wissens nicht, darum konnte ich ja die Bilder machen. Ich dachte nur, womöglich beinhaltet das frz. Urheberrecht weitere "Feinheiten", siehe Eifelturm. Mein Problem mit commons ist: Ich brauche ein Jurastudium oder mindestens einen Rechtsanwalt um die richtige Lizenz rauszusuchen, weil ich nur alle heilige Zeit ein Bild hochlade. Es wurden schon Bilder von mir dorthin verschoben und dann beinahe gelöscht weil die Lizenzierung falsch war. Von der wirren Kategorisierung will ich erst gar nicht sprechen. Auch nicht davon, dass jeder unsere Bilder einbinden kann, aber wir nicht alle Bilder der anderen (wofür natürlich niemand etwas kann, es ärgert mich aber trotzdem). Wenn du einverstanden bist, informiere ich dich, wenn die Bilder drin sind. Dann kannst du sie gerne verschieben. --Thomas S. 08:36, 5. Okt 2006 (CEST)

der absatz kritik ist im original auf der online-ausgabe der welt zu finden:

gruß -- guenson disk 10:14, 5. Okt 2006 (CEST)

Woodfighter hat den Downloadlink im Artikel mit dem Hinweis entfernt, der Film unterliege in Deutschland dem Urheberrecht. [7] Frage: Stellt der bloße Link einen Rechtsverstoß dar oder kann er wieder eingefügt werden (evtl. mit entsprechendem Hinweis)? Schließlich kann die deutschsprachige Wikipedia auch in den USA abgerufen werden. Wie ist bei solchen Problemen vorzugehen? --Trainspotter 11:22, 5. Okt 2006 (CEST)

Das Webarchive führt den Film mit CC-PD-Lizenz --Matthiasb 12:43, 5. Okt 2006 (CEST)

Dann dürfte ein Link demzufolge ja unproblematisch sein. Ich werde zur Sicherheit einen Lizenzhinweis anfügen. --Trainspotter 13:15, 5. Okt 2006 (CEST)
In DE ist der Film geschützt.--Wiggum 13:31, 5. Okt 2006 (CEST)
Das wird ja nicht bestritten. Die Wikipedia ist eine internationale Enzyklopädie und nicht auf den deutschen Rechtsraum beschränkt. Die deutschsprachige Ausgabe ist genauso in der USA abrufbar. Wie der Leser den Inhalt des Links nutzt, liegt in der Verantwortung des Lesers. Schließlich handelt es sich beim Internet Archive nicht um eine illegale Tauschbörse. --Trainspotter 14:50, 5. Okt 2006 (CEST)
Richtig, deswegen ist es ebenso fraglich, warum wir US-Recht anwenden sollten. Wenn du zur Rechtswidrigkeit des Links eine verbindliche Auskunft willst, dann frag einen Anwalt. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach lässt sich die Frage globaler Rechtmäßigkeit nicht beantworten, da im Falle einer EV oder Klage das jeweilige nationale Recht zur Anwendung kommen wird. --Wiggum 17:59, 5. Okt 2006 (CEST)Pragmatischerweise sollte man sich fragen, ob ein solcher Link nach WP:WEB weiterführende Informationen zum Artikel bietet und er - auch unter Einbeziehung der rechtlichen Grauzone - zum "feinsten" gehört.--Wiggum 15:23, 5. Okt 2006 (CEST)
Sicherlich eine Grauzone. Andererseits hat die Wikimedia Foundation ihren Sitz in den USA. Dann müsste man aber auf Commons auch konsequent sein und die Screenshots des Films löschen. Der Link führt zudem ja nicht direkt auf die Datei sondern auf eine Inhaltsseite des Internet Archive. --Trainspotter 16:05, 5. Okt 2006 (CEST)
Wo die Foundation sitzt spielt keine Rolle. Die Gesetzgebung ist halt vom Medium Internet nach wie vor überfordert. Commons ist kein Maßstab, dort fehlt es erstens an Fachleuten und es ist zweitens ein en-WP-dominiertes Projekt, entsprechend werden Inhalte die nach US-Maßstäben gemeinfrei sind, eher akzeptiert. Die Screenshots sollten auf jeden Fall aus den Artikeln raus. Zum Link(inhalt) siehe Vorposting.--Wiggum 16:45, 5. Okt 2006 (CEST)
Ich würde gern bevor wir hier herumstreiten, wo der Server steht, ein deutsches Gesetz kennenlernen, nach dem das Setzen eines Links zu einer legalen Download- oder Ansehquelle eines anderen Landes verboten ist. Ich würde das nämlich für unnötige Zensur halten, da die WP-Deutschland zwar nicht die Lizenz hat, aber jemand anderer hat sie und bietet sie an, da möchte ich doch wissen, warum ich mir dann den Film dort nicht ansehen darf bzw. warum ein Hinweis darauf verboten gehört. Was mache ich Illegales? --Regiomontanus 17:15, 5. Okt 2006 (CEST)
Für Deutschland sind ggf. UrhG, TDG, MDStV und StGB relevant. Es gibt jedoch keine abschliessende Regelung dazu, was wir hier diskutieren hat weniger mit Urheberrecht als mit Haftung für Hyperlinks zu tun. Was eine "legalen Download- oder Ansehquelle" ist ggf. von dem Land abhängig, in dem geklagt wird. Selbst wenn in Takatuka-Land Kinderpornographie legal wäre und es dort eine entsprechende Website gäbe würde das nicht dazu führen, dass das StGB hierzulande ungültig wird.--Wiggum 17:24, 5. Okt 2006 (CEST)
Das ist wirklich alles sehr weit her geholt.--Regiomontanus 17:31, 5. Okt 2006 (CEST)
Und zwar weil?--Wiggum 17:37, 5. Okt 2006 (CEST)

Weil es in letzter Konsequenz bedeuten würde, dass jeglicher Link auf die Commons, die ebenfalls Bilder zum Ansehen und Herunterladen anbieten, die nur in den USA PD sind, in einer Grauzone liegt oder gar illegal ist. --Regiomontanus 17:31, 5. Okt 2006 (CEST)

(Ich hab dich mal nach links gerückt) Ja so ist es ja auch. Aufgrund des bilateralen Abkommens von 1892 werden Werke von US-Bürgern in Deutschland wie Werke Deutscher Bürger geschützt, womit alle PD-US*-Lizenzen, die es auf Commons gibt für Deutschland unzulässig sind.--Wiggum 17:46, 5. Okt 2006 (CEST)
Es ging aber in der Überschrift um die Links, und wenn du du zwischen dem Urheberrecht und den Links einen (derzeit von niemandem intendierten) Zusammenhang herstellen willst, kannst du ja schon mal langsam mit dem Entfernen aller Links auf die Commons anfangen. mfg--Regiomontanus 17:54, 5. Okt 2006 (CEST)
Du hast (indirekt) gefragt, ich habe geantwortet. Ich schrieb ja bereits, dass das mit Urheberrecht an sich wenig zu tun hat, sondern mit Haftung für Hyperlinks (absichtlich nochmal verlinkt). Da wir natürlich keine Rechtsberatung im Einzelfall (dazu schrieb ich ebenfalls oben: Anwalt fragen) machen, ging ich davon aus, dass die abstrakte Erörterung für den Fragesteller von Interesse ist. Ich hab mir den Link mangels Interesse nicht angesehen, aber ich denke, dass wir mit der Beachtung von WP:WEB gut fahren.--Wiggum 17:59, 5. Okt 2006 (CEST)
Nach dem Ansatz würde ich sagen, der Link gehört nicht zum Feinsten, da die Nutzung der dort gebotenen Inhalte nur für einen geringen Teil der Nutzer (EU-weit ist das Werk geschützt) der deutschsprachigen Wikipedia legal nutzbar ist. Woodfighter 18:22, 5. Okt 2006 (CEST)
Das stimmt doch überhaupt nicht! Natürlich können wir uns das Werk ansehen! Wir dürfen es bloß nicht ohne zu fragen veröffentlichen (ob im Internet oder Kino). Da wäre ja kein einziger Link "vom Feinsten", denn ich darf auch die wissenschftliche Abhandlung über die „Ammoniten des Cenoman“ nicht veröffentlichen, auf die ich gerade einen Link gesetzt habe. Jeder darf und soll sie aber lesen und meinetwegen für den Eigengebrauch herunterkopieren. Schade, dass man beim Urheberrecht immer wieder mit den Grundbegriffen beginnen muss. mfg--Regiomontanus 18:34, 5. Okt 2006 (CEST)
Juristen und Techniker leben eben in verschiedenen Welten. Das Runterladen von Filmen oder Musik ist nicht erlaubt, wenn die Quelle erkennbar rechtswidrig ist (kein Recht zur Privatkopie nach §53 UrhG). Wann genau das der Fall ist, ist umstritten. Das natürlich auch beim Betrachten von Webseiten lokale Kopien angelegt werden ist dem Juristen vermutlich nicht klar. Insbesondere werden ja auch Bilder und Audiodateien vervielfältigt, wenn man eine Webseite öffnet. Im Prinzip müsste man sofort den Browsercache löschen, wenn man die Rechtswidrigkeit des Angebots erkennt. Recht auf Vervielfältigung für privaten Gebrauch ist hier jedenfalls nicht mehr gegeben, da wir ja bereits festgestellt haben, dass der Film hierzulande geschützt ist. 8-) Ach ja, was den Link angeht -> Haftung für Hyperlinks (Nr. 3).--Wiggum 19:23, 5. Okt 2006 (CEST)
Da du darauf insistierst, dass wir den Artikel über Hyperlinks lesen, dann tue ich das: Ich stelle fest, dass die Links in der WP derzeit keinen Eingriff in die Urheberrechte anderer darstellen, da sie nach deutscher Rechtslage nicht das Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht tangieren und auch nicht das Bearbeitungsrecht, da sie nicht als Inline-Links oder Framings angelegt sind, wir die Werke also nicht in einen anderen Zusammenhang stellen und sie daher nicht „bearbeiten“ im urheberrechtlichen Sinne. Solltest du anderer Auffassung sein, dann mach das an anderer Stelle klar, damit wir rechtzeitig beginnen, alle Links inkl. der nach Wikimedia:Commons zu löschen.--Regiomontanus 20:16, 5. Okt 2006 (CEST)
Wir reden aneinander vorbei. Es ging mir nicht darum, dass wir eine URV begehen, sondern dass wir auf rechtswidrige Inhalte verlinken. Dazu steht im genannten Artikel unten was und auf dieser Basis äussere ich auch bewusst keine dezidierte Meinung zur Sache. Ich wiederhole gerne auch zum dritten Mal, dass es bei dieser Frage primär nicht um Urheberrecht geht, da sind wir wohl einer Meinung. Was Commons angeht halte ich die Entfernung der Links für verfrüht, es besteht noch Hoffnung.--Wiggum 20:37, 5. Okt 2006 (CEST)
Mir ist es aber schon wichtig festzustellen, dass eine Verlinkung auf eine Seite, die das Recht zur Veröffentlichung eines Werkes besitzt, nicht urheberrechtlich rechtswidrig ist, auch wenn die WP selbst nicht das Recht zur Veröffentlichung des Werkes besitzt. Das hast du auch selbst gesagt, aber nur sehr indirekt, weshalb ich es hiermit nochmals klarstelle. --Regiomontanus 21:08, 5. Okt 2006 (CEST)
Also das wir damit eine URV begehen glaube ich persönlich auch nicht, aber wer weiss, vielleicht findet sich ein Richter, der das Setzen eines Links als Verbreitung wertet. Ganz abwegig ist der Gedanke nicht, wenn man sich anschaut, was für Urteile in der Vergangenheit gefällt wurden.--Wiggum 21:55, 5. Okt 2006 (CEST)
Hier fehlt noch der Begriff der Störerhaftung nach den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs. --h-stt !? 23:30, 5. Okt 2006 (CEST)

Die Webseite bietet den Film nur insofern legal an, wie sie sich nicht an das deutsche Publikum wendet. Durch den Link geht dieser Charakter verloren. Ich kann also nicht argumentieren, dass ich die Webseite verlinken darf, weil sie sich nicht an das deutsche Publikum richtet wenn ich den Link vorsätzlich setze, um genau das zu ändern. --Rtc 01:08, 6. Okt 2006 (CEST)

Hallo, der Artikel wurde von einer IP unter Verlust von Diskussion, Versionsgeschichte und Formatierung nach Adobe Authorware verschoben. Ich habe den Inhalt des Artikels (hauptsaechlich die verlorene Formatierung) wieder hergestellt, und den Sachverhalt auf Diskussion:Adobe Authorware geschildert. Aber kann jemand die Versionsgeschichte irgendwie retten? Oder kann ich das selber irgendwie erreichen? Danke und Gruss, --Matgoth 22:03, 5. Okt 2006 (CEST)

Ist behoben. Man müsste jetzt nur noch die Links (Spezial:Whatlinkshere/Macromedia Authorware) umbiegen.--Wiggum 22:37, 5. Okt 2006 (CEST)
Prima! Die verbleibenden Links sind von hier aus und durch meine Bemerkung auf der Diskussionsseite, können also m.E. bleiben. Danke und Gruss, --Matgoth 23:27, 5. Okt 2006 (CEST)