Gasrückführung
Gasrückführung
Ein Gasrückführungssystem ist eine tanktechnische Einrichtung zur Reduktion von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) bei der Betankung von Kraftfahrzeugen mit Ottokraftstoffen an Tankstellen.
Durch eine Absaugvorrichtung wird mittels Unterdruck der bei der Betankung verdrängte Teil des Kraftstoffdampf/Luft-Gemisches - der sich im Kraftstofftank des Fahrzeugs oberhalb des flüssigen Ottokraftstoffs befindet - in die Lagertanks zurückgeführt. Dies trägt - wie die Gaspendelung - in erheblichem Maße zu einer Verminderung der Kohlenwasserstoffemissionen bei.
Es kommen Gasrückführungspumpen zum Einsatz deren Rückführungsrate (Verhältnis zwischen rückgeführten Kraftstoffdampf/Luft-Gemisch und dem getankten Kraftstoff) zwischen 95 und 105% liegen muss.
In Deutschland sind insgesamt drei verschiedene Anlagenkonfigurationen verbreitet:
1. Die Gasrückführungspumpe läuft mit einer konstanten Drehzahl. Der Volumenstrom des rückzuführenden Kraftstoffdampf/Luft-Gemisches wird - mittels eines Proportionalventis - in Abhängigkeit von der abgegebenen Menge an Ottokraftstoff gesteuert.
2. Die Gasrückführungspumpe läuft mit einer konstanten Drehzahl. Die Freigabe des rückzuführenden Kraftstoffdampf/Luft-Gemisches wird an jedem Zapfschlauch durch ein Auf-/Zu-Ventil freigegeben, wobei die Steuerung des Gasvolumenstroms ebenfalls durch ein Proportionalventis realisiert wird. Diese Anlagenkonfiguration ist hauptsächlich bei Mehr-Produkt-Säulen (MPD) vertreten.
3. Die Steuerung des Gasvolumenstroms wird durch die variabele Drehzahl der Gasrückführungspumpe gewährleistet. Die Freigabe des rückzuführenden Kraftstoffdampf/Luft-Gemisches wird entweder an jedem Zapfschlauch einzeln, oder an jeder Zapfsäule durch ein Auf-/Zu-Ventil freigegeben.
Die gesetzlichen Anforderungen an ein solches Gasrückführungssystem sind in der Bundesrepublik Deutschland in der Einundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfarzeugen - 21. BImSchV) vom 7. Oktober 1992 (BGBl. I. S. 1730) in der zur Zeit gültigen Fassung vom 6. Mai 2002 (BGBl. I. S. 1566) geregelt.
Weblinks
- Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfarzeugen - 21. BImSchV
- Richtlinie 94/63/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Dezember 1994