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Diskussion:Persönlicher Arrest

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Oktober 2006 um 08:50 Uhr durch Alkibiades (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Worte "oder eines Individualanspruchs" im ersten Satz dürften in dieser Form zu weit gehen ("oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann", § 916 ZPO). --wau > 07:29, 5. Okt 2006 (CEST)

Der Begriff "Individualanspruch" steht zumindest so auch im Thomas/Putzo, allerdings fehlte der entscheidende Nebensatz, den ich ergänzt habe. Danke übrigens, wau, dass du meinen groben Schnitzer mit dem dinglichen Arrest korrigiert hast. --Alkibiades 08:50, 5. Okt 2006 (CEST)