Johannes Bugenhagen

Johannes Bugenhagen (* 24. Juni 1485 in Wollin/Pommern; † 20. April 1558 in Wittenberg), auch Doctor Pomeranus genannt, war ein Freund Martin Luthers und ein norddeutscher Reformator zur Zeit der Reformation. Bugenhagen war auch der Beichtvater Luthers.
Leben
Anfangsjahre
Über seine Jugend ist fast nichts bekannt. Das einzige was wir wissen, dass sein Vater Gerhard Bugenhagen Ratsherr und möglicherweise auch Bürgermeister in Wollin war. Die Familie erhielt Unterstützung von der Äbtissin Maria des Zisterzienserklosters in Wollin, die eine Schwester des Pommernherzogs Bogislaw X. war. Bugenhagen wird vermutlich bis zu seinem 16. Lebensjahr die Schule in Wollin besucht haben, denn Anhaltspunkte für einen Schulbesuch in Stettin ließen sich nicht erbringen. Daraufhin immatrikulierte er sich am 24. Januar 1502 an der Universität Greifswald, lernte hier die Grundthemen der Artes kennen. Im Sommer 1504 verließ er die Universität, ohne einen akademischen Grad erworben zu haben. Ende des Jahres ging er zunächst als Lehrer an die Stadtschule in Treptow an der Rega und wurde dort 1505 zum Rektor berufen.
Hier hielt er Lateinunterricht und legte dabei aus eigenem Antrieb die Bibel aus. Dabei fand er interessierte Zuhörer unter den Bürgern der Stadt wie auch den Mönchen aus dem nahegelegenen Kloster. Der Ruf der Schule drang bis nach Livland und Westfalen, und zog von dort auch Schüler an. Obschon er nicht Theologie studiert hatte, wurde er 1509 zum Priester geweiht und als Vikar an der Treptower Marienkirche bestätigt. Bugenhagen vertiefte sich autodidaktisch in die Lehre der Theologie und stand 1512 mit dem Humanisten Johannes Murmellius in Verbindung, der ihn auf die Schriften des Erasmus von Rotterdam aufmerksam machte. Dabei hielt er Kontakt zu den Mönchen des Klosters Belbruck und übte dort einen starken Einfluss aus. 1517 wurde ihm im Kloster Belbruck die Stelle eines Lektors an der vom Abt Johann Boldewan soeben eingerichteten Mönchsschule vermittelt. Im Auftrag des Abtes legte er hier den Mönchen die Heilige Schrift und die Kirchenväter aus.
Ebenfalls 1517 begann Bugenhagen im Auftrag seines Landesherrn, Herzog Bogislaw X., mit den Arbeiten zu einer Chronik von Pommern. Dazu begab er sich auf eine ausgedehnte Reise durch Pommern, um historische Materialien und Überlieferungen zu sammeln. Nach getaner Arbeit übergab er am 27. Mai 1518 die fertiggestellte Chronik dem Herzog mit einem Widmungsschreiben. Diese Chronik Pomerania, die mit leicht humanistischen Zügen versehen ist, ist die erste zusammenhängende Darstellung der pommerschen Geschichte, geschrieben auf Latein und Vorbild für die späteren hoch- und niederdeutschen Chroniken Pommerns von Thomas Kantzow. Der Auftrag Bogislaws X. erfolgte auf Bitten des Kurfürsten Friedrichs des Weisen von Sachsen als Pendant zu einer in Arbeit befindlichen Geschichte Sachsens.
Bald erreichten Bugenhagen Martin Luthers Schriften. Mit Zustimmung las er die Predigten über die Zehn Gebote. Die Überlieferung besagt, dass er bei einem Abendessen mit der Treptower Geistlichkeit im Hause des Pfarrherrn der Marienkirche Otto Slutow (Schultow) von diesem den Traktat "De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium"- (Von der babylonischen Gefangenschaft) Martin Luthers vorgelegt bekam. Zunächst soll er diese Schrift als Ketzerei abgetan haben. Als er sie aber sorgfältiger bearbeitete, soll in ihm ein Sinneswandel stattgefunden haben. Aufgrund dessen schrieb er an Luther und erhielt von diesem eine freundliche Antwort.
Wittenberg
Im Februar 1521 begab er sich nach Wittenberg, wo er mit Luther und Melanchthon bald in einen engen Gedankenaustausch trat. Hier wollte er weiter studieren und immatrikulierte sich deshalb am 29. April 1521, um die reformatorische Theologie aus berufenen Munde zu hören. In der Elbestadt fand er zunächst Aufnahme bei Philipp Melanchthon, der ihn in sein Haus und an seinem Tisch aufnahm. Seit dem 3. November 1521 hielt er akademische Vorlesungen über die Psalmen, die 1524 veröffentlicht wurden. Bugenhagen war Augenzeuge der Ereignisse der Wittenberger Bewegung, hielt sich jedoch auffällig zurück. Dennoch werden ihn die Ereignisse nicht unbewegt gelassen haben. Durch seine Heirat mit Walpurga Rörer am 13. Oktober 1522, der Schwester Georg Rörers, bezog er selbst eine klare Stellung zur Frage des Zölibats.
Nachdem der alte Stadtpfarrer Simon Heins Anfang September 1523 verstarb, wurde Bugenhagen auf Luthers Empfehlung am 29. September 1523 vom Rat der Stadt und den Vertretern der Gemeinde Wittenberg als Stadtpfarrer an der Stadtkirche gewählt. In dieser Eigenschaft erwies er sich als treuer Gefolgsmann Luthers, dessen Beichtvater und Freund er wurde. Seine Predigten, die er offenbar gern hielt, fielen oft sehr lang aus, was humorvolle Kritik bei Luther und seinen Freunden hervorrief. Trotzdem entfaltete er dabei in schlichter, aber eindrücklicher Art und Weise den Reichtum des Wortes. Er unterließ es nicht, in seinen Predigten aktuelle Fragen anzusprechen, um seiner Gemeinde die notwendige Orientierung zur christlichen Lebensführung zu vermitteln.
Neben dem vielfältigen Pfarrdienst führte Bugenhagen seine exegetischen Vorlesungen an der Universität weiter, bearbeitete Vorlesungsmanuskripte für den Druck und autorisierte Nachschriften für Publikationen. Nachdem zahlreiche seiner Kommentare zu alt- und neutestamentarischen Publikationen erschienen waren, wurde sein Ruf als reformatischer Schriftenausleger gefestigt und machte ihn als Theologen über die Grenzen des Reiches bekannt. Im September 1524 bemühte sich die Stadt Hamburg um ihn, was jedoch am Einspruch des Rates, der sich dem Wormser Edikt gebunden sah und seine Ehe als anstößig empfand, scheiterte. Auch eine einjährige Berufung nach Danzig scheiterte am Veto der Wittenberger Stadtgemeinde.
Nach der exegetischen theologischen Grundlegung begannen zunehmend praktische Aufgaben in der kirchlichen Gestaltung wie auch pastoraltheologische Probleme sein Denken und Handeln zu bestimmen. In kurzen Schriften behandelte er die Gestaltung und den rechten Gebrauch des Abendmahls mit der Beichte und anderen Zeremonien. So verfasste er 1525 die Gratulationsschrift De conjugio episcoporum et diavonorum auf die Heirat des Lichtenburger Präzäptors des Augustinerordens Wolfgang Reissbusch. Darin begrüßt er die Ehe eines Geistlichen als Gottesordnung und versucht, sie theologisch zu begründen. Hier widerspiegelt sich ein zu beobachtender Übergang von der reformatorischen Bewegung zur Gestaltung des protestantischen Kirchenwesens. In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass er es war, der am 13. Juni 1525 die Ehe Luthers mit Katharina von Bora schloss.
Anfänglich hatte er in diesem Umformungsdenkprozess etwas unbedacht gehandelt. So schreibt er an Johann Heß und polemisiert die Deutung der Einsetzungsworte und daraus resultierende Abendmahlsverständnis bei Andreas Bodenstein und Ulrich Zwingli. Als ihm Zwingli direkt darauf antwortet, zieht Bugenhagen den kürzeren. Dennoch leitet er damit eine neue Etappe im Abendmahlstreit ein, in der dann Luther und Zwingli direkt gegeneinander Stellung nahmen. Zurückhaltung hat er hier nicht geübt. Vor allem setzte er sich mit Martin Bucer und Johannes Brenz auseinander. In den Folgejahren entstehen Schriften wie Sendbrief an die Christen in England oder Christliche Vermahnung an die Christen in Livland, die zeigen, dass sich Bugenhagen nicht nur auf seine Arbeit in Wittenberg beschränkte, sondern dass sein Urteil und seine Unterstützung vielerorts gefragt waren.
Sein 1526 verfasstes Werk "Von dem christlichen Glauben und rechten guten Werken..." beschreibt die Grundlagen seiner reformatorischen Theologie und Interpretation einer Kirchenreform. Aufgrund der Erfahrungen, die er bei Gestaltung seiner Gemeinde in Wittenberg erworben hatte, und seines schriftlichen Wirkens erlangte Bugenhagen auch außerhalb Wittenbergs Ansehen. Doch sollte er zunächst noch die dunkle Zeit der Pest in 1527/28 Wittenberg erleben, als er mit Luther gemeinsam am Ort verblieb, um seiner Gemeinde zur Seite zu stehen und den noch verbliebenen Studenten Vorlesungen über die ersten vier Kapitel des Korintherbriefes zu halten.
Melanchthon und Justus Jonas der Ältere hatten jedoch mit ihren Familien die Stadt verlassen, und die Universität wurde nach Jena ausgelagert. Nachdem 1527 Bugenhagens Schwester Hanna Rörer an der Pest gestorben war, bat ihn Luther, in sein Haus zu ziehen. Hier traf ihn ein weiterer Schicksalsschlag, als sein Sohn Martin 1528 einer Krankheit erlag. Mittlerweile wurden mit der Stadt Braunschweig Anfang 1528 Verhandlungen geführt, die dazu führten, dass der Wittenberger Stadtpfarrer Bugenhagen nach Braunschweig ausgeliehen wurde. Am 16. Mai brach er mit seiner Familie nach Braunschweig auf.
Braunschweig
Nach vier Tagen trifft er am 20. Mai 1528 in Braunschweig ein, findet zunächst bei einem Bürger der Stadt Unterkunft und beginnt dort mit seiner reformatorischen Tätigkeit, als er noch am selben Abend als "allgemeiner Lehrer und Prediger in allen Kirchen der Stadt" eingeführt wird. In Braunschweig hatte es vorher schon reformatorische Bestrebungen gegeben, die seit Ende 1527 auf Veränderungen im gottesdienstlichen Leben drängten und immer klarere Konturen annahmen. Am 11. März war bereits eine Ratsordnung vorgelegt worden, die 18 Punkte umfasste, jedoch noch einige Fragen offen ließ. Ende März hatten zwei Gemeinden ein regelrechtes Reformprogramm entworfen, dass eine durchgreifende Kirchenreform anstrebte. Daher war eine umfassende reformatorische Um- und Neugestaltung des Kirchenwesens, zur unausweichlichen Notwendigkeit geworden.
Am Himmelfahrtstag, dem 21. Mai trat Bugenhagen erstmals in der Braunschweiger überfüllten Brüdernkirche auf die Kanzel. Zahlreiche Braunschweiger, die keinen Platz mehr gefunden hatten, mussten auf dem Kirchhof mit einem anderen Prediger vorlieb nehmen. Zunächst gab Bugenhagen eine kurze Rechenschaft über seine Berufung in die Stadt, um sich dann dem kirchlichen Festtag "Christi Himmelfahrt" zu widmen. Entsprechend seinen Wittenberger Gepflogenheiten an Sonn- und Feiertagen zweimal zu predigen, stand er abends erneut auf der Kanzel, wie er dann überhaupt eine lebhafte Predigertätigkeit entfaltete.
Dabei konnte er den Braunschweigern die Wittenberger Theologie unmittelbar bekannt machen, und dies obendrein aus berufenem Munde. Sie boten ihm in zunehmendem Maße auch den Vorlauf, seine Hörer auf die Kirchenordnung vorzubereiten, unter dem Gesichtspunkt, dass eine recht verstandenen Kirchenordnung aus der Predigt des Evangeliums hervorgeht. Er betonte, dass gute Werke zum wahren und wirklich lebendigen Glauben gehören und aus dem rechtfertigenden Glauben folgen. In den Grundfragen der Kirchenordnung sprach er unter anderem an, dass es gelehrte Prediger geben müsse. Diese sollten vornehmlich Superintendenten sein, die von einem Assistenten unterstützt werden und auch ausreichend versorgt seinen müssten.
Damit die Theologen den Ansprüchen der Zeit gewachsen waren, schuf er zur Ausbildung der Prediger ein bibelexegetisches Lektorium. Er griff die Thematik der Abschaffung des Fronleichnamsfestes auf, ebenso die Obrigkeitsproblematik, erarbeitete die Grundlagen des Schulwesens, regelte die Armenfürsorge, traf Festlegungen zur Taufe sowie zur Messe in deutscher Sprache und begann mit Katechismuspredigten. Obwohl die Braunschweiger sich mit seinen Vorstellungen der Kirchenordnung identifizierten, traten gewisse Schwierigkeiten bei der Vorbereitung derselben auf. So stießen die einzelnen unterschiedliche hervorgebrachten Interessen, Wünsche und Vorstellungen oft aufeinander. Um der zukünftigen Kirchenordnung eine einheitliche Gestalt zu verleihen, die für das Kirchenwesen der gesamten Stadt gültig und nach Möglichkeit ein einmütig zu beschließendes Dokument sein sollte, musste hier mit Einfühlungsvermögen, Geduld, Takt und Verhandlungsgeschick eine Einigung erzielt werden.
Am 5. September 1528 war es geschafft, der Rat, die Ratsgeschworenen, die Gildemeister der 14 ratsfähigen Gilden und die 28 Hauptleute aus den fünf Stadtgemeinden versammelten sich und nahmen die in niederdeutsch abgefasste Bugenhagensche Kirchenordnung in aller Form an. Am folgenden Tag wurde die offiziell besiegelte Einführung der Reformation in Braunschweig von allen Kanzeln verkündet. Bugenhagen, der nach dreieinhalb Monaten anstrengender Arbeit, in denen er gleichsam als erster Superintendent der Stadt gewirkt hatte, wurde von den Vertretern der Stadt zum Verbleib angehalten. Dazu hatte man ihm bereits ein Haus zur Verfügung gestellt, und wollte ihn auf Lebenszeit als Superintendenten behalten.
Jedoch warteten auf Bugenhagen bereits neue Aufgaben. Einerseits hatte sich schon länger die Stadt Hamburg für ihn eingesetzt; auch die Probleme in Bremen hatten sich durch den Tod von Heinrich von Zütphen zugespitzt. Daher wurde der in Torgau tätig gewesenen Magister Martin Görlitz am 18. September 1528 zum Superintendenten für Braunschweig gewählt und von Bugenhagen in sein Amt eingeführt. Damit war die war die gewünschte Zielsetzung in Braunschweig erreicht, und Bugenhagen begab sich Anfang Oktober mit seiner Familie nach Hamburg.
Hamburg


In Hamburg hatte es bereits 1525 Bestrebungen gegeben, Bugenhagen im Rahmen der voranschreitenden Reformationsbewegung zu berufen. In Anbetracht der damaligen Verhältnisse wurde jedoch über das Ansuchen nicht nach dem Wunsche der Hamburger befunden. Inzwischen hatte das reformatorische Gedankengut jedoch bereits breite Kreise der Bevölkerung erfasst, so dass sich Anfang 1526 die Mehrheit der Bürger der neuen Lehre zuwandte. Dennoch war aufgrund des Zuspruchs die Lage in Hamburg nicht konfliktfrei. Immer wieder flammten Auseinandersetzungen mit den altgläubigen Klerikern der Nikolaikirche auf, die zu einer sich verschärfenden Kanzelpolemik und dem Wegfall traditioneller Zeremonien führte. Die hieraus erwachsende Unruhe versuchte der Rat zu beruhigen, indem er versuchte, in einer Disputation die Gegenparteien auf dem Rathaus zur christlichen Eintracht zu vermahnen. Jedoch währte es nicht lange, ehe die Probleme erneut auftraten.
Bugenhagen selbst, der mit der 1526 verfassten Schrift “Vom christlichen Glauben und rechten guten Werken“ der Hamburger Gemeinde bereits die Einrichtung einer „gemeinen Kiste“ (Gotteskastenordnung) zur Armenpflege nahegelegt hatte, legte somit eine Grundorientierung für ein kirchliches und gemeinschaftliches Leben. Die altgläubigen Kräfte verloren immer weiter an Autorität, so das die reformatorische Seite aufgrund ihrer starken Position bereits praktisch die Reformation durchgesetzt hatte. Nun aber benötigte man in Hamburg eine Persönlichkeit, die über ein hohes Maß an Autorität verfügte, Sachkenntnis besaß und über Erfahrung verfügte, die Sicherung der Reformation zu garantieren. Nikolaus von Amsdorff, der sich bereits im April bemüht hatte, diese Position zu übernehmen, scheiterte daran, weil er nicht der niederdeutschen Sprache mächtig war. Daher bemühte man sich darum, dass Bugenhagen nach seiner Braunschweiger Zeit eine Berufung nach Hamburg erhielt, da man in ihm die geeignete Person sah. Der Hamburger Rat reservierte eine Unterkunft in der so genannten “Doktorei“, die Bugenhagen am 8. Oktober bei seinem Eintreffen in Hamburg bezog. Am folgenden Tag wurde ihm zu Ehren ein festliches Begrüßungsessen in seinem Haus veranstaltet, und am 10. Oktober begrüßten ihn die drei Hamburger Bürgermeister in aller Form.
Bugenhagen musste aber bald erkennen, dass eine Übertragung der Braunschweiger Ordnung auf die Hamburger Verhältnisse nicht möglich war. Trotz der vorangeschrittenen Reformation und der Hinneigung von Ordensangehörigen zum Evangelium traten in Hamburg Differenzen vor allem im Handel zwischen Rat und Bürgschaft und proreformatorischen Tendenzen im monastischen Bereich auf. Zunächst begann er nach dem gleichen Muster wie Braunschweig seine Predigten durchzuführen. Unausweichlich waren auch hier die Auseinandersetzungen mit dem starren altgläubigen Domkapitel und Harvestehuder Zisterzienserinnenklosters, die keinen evangelischen Prediger an ihren kirchlichen Einrichtungen zuließen.
Während seiner Hamburger Zeit nahm er auch an Verhandlungen in Flensburg gegen die Irrlehren des Melchior Hofmann teil. Diesen kannte er bereits von seinen Wittenberger Besuchen aus den Jahren 1525 und 1527. Hofmann machte sich vor allem dadurch bekannt, dass er als Täufer eine abwegige schwärmerische Meinung von der lutherischen Auffassung der Abendmahlslehre vertrat und damit für viel Unruhe in seinen Wirkungsgebieten sorgte. Dies hatte bewirkt, dass er mehrmals vertrieben wurde, nachdem man ihm die Irrlehre nachgewiesen hatte. 1527 hatte er in Kiel Zuflucht gefunden, trat mit Streitschriften abermals hervor, und es kam am 7. April 1529 zu einer Disputation unter dem Vorsitz des dänischen Kronprinzen und Herzogs von Schleswig-Holstein, des späteren Christian III. von Dänemark. Hofmann argumentierte in dieser Verhandlung nach ähnlicher Auffassung von Zwingli und Bodenstein und erklärte „Das Brot, das wir empfangen ist figürlich und sakramentlich der Leib Christi, nicht wahrhaftig, doch halt ich es nicht für schlecht Brot und Wein, sondern es ist mir ein Gedächtnis“. Da er die lutherische Abendmahlsauffassung nicht nachvollziehen konnte oder wollte, erwiesen sich seine Ausführungen als substanziell unüberwindbar, da sie von der Heiligen Schrift abwichen. Bugenhagen, der bei dieser Disputation das Schlusswort hielt, erklärte in einer umfänglichen Abhandlung, die Gedanken Hofmanns Punkt für Punkt kritisch. In dieser Kritik bezog er sich theologisch und exegetisch auf den Sinn des Wittenberger Abendmahlverständnisses und berief sich auf die Überlieferung der Einsetzungsworte des Abendmahls in der Heiligen Schrift. Am 9. April wurde Hofmann als Irrlehrer verurteilt. Da er einen Widerruf ablehnte, musste er innerhalb von 3 Tagen das Land verlassen.
Nach Hamburg zurückgekehrt, widmete Bugenhagen sich wieder der Ausarbeitung der Kirchenordnung, die für ihn eine ungewollte Verlängerung des Aufenthaltes in Hamburg bedeutete. Vor allem das widerspenstige Verhalten der Zisterziensernonnen beschäftigte ihn, so das er die Schrift „Wat me van dem Closter leuende holden schal allermeyst vor de Nunnen vnde Bagynen geschreuen“ (Hamburg 1529) verfasste, in der er das Klosterleben als nicht vom Evangelium her begründete Form der Lebensgestaltung kritisierte. Alle Bemühungen des Kapitels am Mariendom und der Zisterziensernonnen fruchteten nichts. Bugenhagen musste diese Punkte in seiner Kirchenordnung unberücksichtigt lassen. Dennoch hatte er mit seiner Klosterschrift den Gemeinden und dem Rat ein Instrument in die Hand gegeben, so dass man im Nachhinein durch den Abriss des Klosters am 10. Februar 1530 zu radikaleren Maßnahmen greifen konnte. Am 15. Mai 1529 erfolgte die förmliche Annahme der Kirchenordnung und am 23. Mai wurde diese von allen Kanzeln der Stadt feierlich verkündet. Bugenhagen hatte nach mühevoller Arbeit nun auch in Hamburg sein Ziel einer allgemein gültigen Kirchenordnung erreicht. Schmälernd wirkt sich aber hierbei vor allem das Überleben des alten Kirchenwesens aus.
Trotz der genannten Einschränkungen war mit Annahme der Kirchenordnung nun auch in Hamburg das Kirchenwesen endgültig und in verbindlicher Form auf reformatorische Grundlagen umgestellt. In ihr war festgeschrieben, dass „das reine Wort und das lautere Evangelium frei” gepredigt, die Sakramente der Einsetzung Christi entsprechend gebraucht, alles dem Worte Gottes Zuwiderlaufende oder von daher nicht Begründete im kirchlichen Leben aus der Kirche Christi entfernt, für die Jugend mit guten Schulen gesorgt und die vorhandenen bzw. zu erwartenden materiellen Mittel für die Armen wie für den rechten Gottesdienst verwendet werden sollten. Ein Blick auf die Hamburger Verhältnisse zeigt das hohe Maß an Umsicht, mit dem sich Bugenhagen, unterstützt von den Vertretern der reformatorischen Stadtgemeinden, der Abfassung der Kirchenordnung gewidmet hatte. Das Ineinander von theologischer Durchdringung und organisatorischer Regelung verlieh auch der Hamburger Ordnung den Doppelcharakter einer Grundurkunde und zugleich Handlungsanweisung für die Gestaltung des lutherischen Kirchenwesens der Stadt. In mancher Hinsicht bildete sie über die spezifisch Hamburger Zielsetzung hinaus einen Entwurf für den christlichen Lebensvollzug in einem evangelisch geprägten Gemeinwesen. Bildung und Erziehung, Predigt und Gottesdienst, Sicherung der geistlichen und materiellen Voraussetzungen evangelischer Verkündigung und nicht zuletzt die Gewährleistung der diakonischen und sozialen Dimension evangelischer Lebensgestaltung. Bugenhagen hatte damit nun auch in Hamburg „der reformatorischen Form des Glaubens die angemessene Gestalt im Kirchenwesen gegeben".
Vor seiner Rückreise nach Wittenberg konnte er noch im freigewordenen Johanniskloster das sogenannte „Johanneum”, die erste öffentliche Lateinschule der Stadt, mit einer festlichen lateinischen Rede eröffnen und dabei unter Beweis stellen, welche große Bedeutung er, der einstige Treptower Schulmeister, dem Aufbau und der Förderung eines wirksamen reformatorischen Schulwesens beilegte. Damit vollzog er selbst den ersten Schritt zur Realisierung der in der Kirchenordnung formulierten umfänglichen und detaillierten Festlegungen über die Einrichtung und Gestaltung der Lateinschule der Stadt. Aufgrund einer kurfürstlichen Rückberufung nach Wittenberg reiste Bugenhagen mit seiner Familie am 9. Juni aus Hamburg ab. Als Abschiedsgeschenk und als Ausdruck der Dankbarkeit für das in Hamburg Geleistete, wurde ihm eine Ehrengabe von 100 Gulden überreicht. Auch seiner Ehefrau, die ihm während dieser Zeit offenbar still und unauffällig zur Seite gestanden hatte, wurden 20 Gulden überreicht.
Rückreise und Aufenthalt in Wittenberg
Über Harburg und Braunschweig wollte er zurückreisen. In Braunschweig musste er erkennen, dass sich die dortigen Verhältnisse außerordentlich ungünstig entwickelt hatten. In der Zeit seit Bugenhagens Abreise im Oktober 1528 war es zu einer starken Reaktion der Altgläubigen gekommen. Auch Herzog Heinrich hatte der Stadt in zunehmendem Maße seinen Unwillen über die religiösen Neuerungen bekundet, was nicht ohne Wirkung blieb. Im Frühjahr 1529 war eine relativ starke Unruhe in der Stadt entstanden, nicht zuletzt auch angesichts dessen, dass der Rat sich zum Teil taktierend gegenüber dem Herzog verhielt und sich Spannungen zwischen Bürgerschaft und Rat entwickelt hatten. Probleme entstanden zu gleicher Zeit mit den Klöstern, für die eine klare Verfahrensorientierung nach wie vor fehlte, die man aber verstärkt unter Druck gesetzt hatte. Den Mönchen wurde ausdrücklich untersagt, ihre Klöster zu verlassen und sich in der Öffentlichkeit zu zeigen. Einige von ihnen verließen daraufhin die Stadt, offenbar aber nur widerwillig. Daraus resultierten weitere Probleme. Der Herzog erwirkte, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund Protestation zu Speyer, die für die reformatorische Sache bekanntlich ungünstig votiert und das Wormser Edikt wieder in Kraft gesetzt hatte, einen Verweis gegen Braunschweig, in dem die Stadt dazu aufgefordert wurde, die Wiederaufnahme der Mönche zu gestatten.
Gleichzeitig verzeichnete man in Braunschweig ein fortschreitendes Erstarken bzw. Wirksamwerden Zwinglischen Ideenguts vor allem im Abendmahlsverständnis. Mehrere der reformatorischen Prediger begannen bald nach Bugenhagens Abreise nach Hamburg in der Abendmahlslehre Positionen zu vertreten, die in der Kirchenordnung ausdrücklich als sakramentiererisch verworfen waren. Auch in der Gestaltung von Abendmahlsfeiern kamen zwinglische Einflüsse mehr und mehr zur Geltung. So drohte in zunehmendem Maße die Gefahr einer Spaltung in den Gemeinden. Der Superintendent Görlitz vermochte dieser Entwicklung trotz redlichen Bemühens nicht wirksam zu begegnen, zumal auch hier der Rat ungenügende Unterstützung gewährte. Sofort nach seinem Eintreffen in der Stadt griff Bugenhagen ordnend und klärend in die verworrene, zusätzlich noch durch Forderungen des Herzogs und des Reichsregiments belastete Situation ein. Den Abweichungen im Abendmahlsverständnis versuchte er umgehend mit entsprechenden Predigten zu begegnen. Den Rat vermochte er offenbar zu einem klareren Vorgehen gegen die Sakramentsschänder zu bewegen. Seine Bemühungen in kurzer Zeit blieben nicht wirkungslos. Obwohl ihm die Braunschweiger Wirkungsstätte ans Herz gewachsen war, musste er jedoch dem Ruf seines Kurfürsten folgen und am 20. Juni Braunschweig verlassen
Am Abend des 24. Juni 1528 traf er mit seiner Familie wieder in Wittenberg ein und wurde vom Rat mit einem Willkommenstrunk begrüßt. Die Wittenberger Stadtgemeinde hatte ihren Pfarrer wieder und Luther, der solange das Stadtpfarramt vertreten hatte, konnte sich wieder seinen eigenen Aufgaben widmen. Bugenhagen selbst wurde in Wittenberg sogleich in die Vorbereitungen auf das Marburger Religionsgespräch eingebunden. An diesem nahm er jedoch nicht teil; stattdessen widmete er sich der erneuten Erörtung der Widerstandsfrage und beteiligte sich an der Ausarbeitung der Torgauer Artikel zum Augsburger Reichstag, die in die Artikel 22 bis 28 der Confessio Augustana eingegangen sind. An diesem Reichstag nahm er jedoch ebenfalls nicht teil, da er mit Caspar Cruciger dem Älteren im Interesse der Wittenberger Gemeinde an der Stadtkirche verblieb. Vor allem nahm ihn die Hilfeleistung für den Fortgang der Reformation im niederdeutschen Bereich in Anspruch. Er vertrat Luther bei den ersten Kirchenvisitationen im sächsischen Kurkreis, predigte vor seiner Gemeinde und hielt Vorlesungen an der Universität. Dabei las er über den 1. Korintherbrief. In dieser Zeit ist auch eine nur teilweise erhaltenen Auslegung zur Apostelgeschichte entstanden. Als die Auseinandersetzungen zwischen Luther und Zwingli ihren Höhepunkt erreichten, traten im Juni 1530 zwei Vertreter der Stadt Lübeck an ihn heran und bitten ihn, die Kirchenordnung in ihrer Stadt zu erstellen. Deshalb begab er sich im Oktober 1530 nach Lübeck.
Lübeck

Die alte Travestadt Lübeck, wurde zur Zeit der Reformation aus ihrer Mittelstellung im Ostseehandel verdrängt, da die Holländer überlegen wurden, England seinen Handelsverkehr in eigene Regie nahm und das Herzogtum Preußen und Danzig sich der Vorherrschaft Lübecks zu entledigen suchten. Die äußeren Schwierigkeiten trugen zur Verschärfung innerer Spannungen bei. Dadurch hatte sich in Lübeck seit 1522 eine aktionsfähige und an Einfluss gewinnende reformatorische Bewegung gebildet. An der Spitze dieser bürgerlichen Opposition standen nichtpatrizische Kaufleute, die eine aktive Außenpolitik gegenüber den Niederlanden und Dänemark forderten und ihre Interessen durch den patrizischen Rat nicht genügend verteidigt sahen. Diese Opposition erhoffte sich von der Einführung der Reformation eine Besserung ihrer sozialen Lage. Erhöhte Steuerforderungen im Herbst 1529 veranlassten die bürgerliche Opposition, dem Rat ihre Forderungen vorzutragen. Von deren Erfüllung machte sie die Steuerbewilligung abhängig. Ein sogenannter Vierundsechziger-Ausschuss wurde zum lenkenden Organ der Opposition. Im Sommer 1530 musste der Rat in die Einführung der Reformation einwilligen. Damit gelang es der Opposition die Forderung evangelischer Neuordnung des kirchlichen Lebens durchzusetzen.
In der Vereinbarung zwischen Rat und „Gemeinde”, einem die Bürgerschaft repräsentierenden Gremium, vom 30. Juni wird unter anderem gefordert, eine das kirchliche Leben (und das hieß: Kirche, Schule und Sozialfürsorge) verbindlich regelnde Ordnung zu schaffen. Damit kam folgerichtig die Frage einer Berufung Bugenhagens im Blickfeld. Am 28. Oktober 1530 traf Bugenhagen, angesichts der politischen Bedeutung Lübecks relativ bereitwillig aus Wittenberg mit der Familie in der Hansestadt ein. Luther übernahm wieder die Vertretung im Gemeindepfarramt, ahnte aber nicht, wie lange Bugenhagen an diesem kirchenordnenden Werk beschäftigt sein sollte. Denn es bedurfte auch in Lübeck langwieriger Arbeit, die vor allem durch den konservativen Rat, der die Reformation weitgehend als Aufruhr ablehnte, unterminiert wurde. Vor allem aber in der Opposition fand er Unterstützung, so dass die von Bugenhagen erarbeitete Kirchenordnung, am 27. Mai 1531 rechtskräftig beschlossen und damit eingeführt wurde. Am Trinitatissonntag 1531 wurde diese in einem Festgottesdienst in sämtlichen Kirchen verlesen und feierlich begangen. Nach der Beschlussfassung blieb Bugenhagen, gewarnt durch die Braunschweiger und Hamburger Erfahrungen, noch fast ein Jahr in der Stadt, um die den protestantischen Kräften im Reich wichtige Absicherung der Reformation in Lübeck mit Rat und Tat zu unterstützen. Die Kirchenordnung führte wie in Hamburg zur Errichtung einer Lateinschule, des Katharineums in den Räumen des Katharinenklosters der Franziskaner. Erster Rektor der Schule und erster Superintendent der Lübecker Kirche wurde Hermann Bonnus, sicher auf Bugenhagens Empfehlung hin.
Während seines Aufenthaltes in Lübeck wurden mehrfach aus anderen Orten Niederdeutschlands Anfragen an Bugenhagen gerichtet. Rat und Urteil des in praktischen Fragen kirchlicher Gestaltung erfahrenen reformatorischen Theologen sind begehrt. So wendet sich auch der Rostocker Rat mit der Bitte um ein Gutachten zu den dort bestehenden Problemen der Gestaltung reformatorisch-kirchlichen Lebens an ihn. Auch für das literarische Schaffen, das bei der vielfältigen anderweitigen Belastung Bugenhagens etwa seit 1527 zwangsläufig zurückgeht, findet er in Lübeck Zeit. So entsteht dort unter anderem seine mit reichem Material aus der Kirchengeschichte gearbeitete, gegen die altgläubige Abendmahlspraxis gerichtete Schrift „Wider die Kelchdiebe”.
Veranlasst durch die Agitation des mit einer eigenwilligen antitrinitarischen Lehre seit 1530 offenbar im Niederrheingebiet auftretenden Außenseiters der Reformation Johannes Campanus, auf dessen Wirken ihn auch Luther und Melanchthon brieflich aufmerksam machen, schreibt er auch gegen die Antitrinitarier. In den letzten Wochen seines Lübecker Aufenthalts widmet sich Bugenhagen, der bereits seit 1524 in Wittenberg beratend an der Entstehung des niederdeutschen Testaments beteiligt gewesen ist, der Mitarbeit bei der Übertragung der Bibel ins Niederdeutsche. Im Ergebnis dieser Arbeit erscheint 1533/34 die prächtig ausgestattete Lübecker Bibel, die erste niederdeutsche Vollbibel, noch vor der hochdeutschen Gesamtausgabe als „Bugenhagen-Bibel” in die Geschichte eingeht. Am 30. April 1532 macht er sich auf den Rückweg nach Wittenberg.
Wieder in Wittenberg
Am 5. Mai 1532 zurückgekehrt nach Wittenberg, wartete auf Bugenhagen wiederum eine Fülle von Aufgaben. Luther der Bugenhagen vertreten hatte, hatte sich zwar bemüht um die Gemeinde. Jedoch war er selbst durch vielfältige Pflichten gebunden gewesen und wegen zeitweiliger Krankheit war der Predigtdienst von erheblichen Unterbrechungen begleitet. Zwar standen ihm die Diakone der Sebastian Fröschel, Georg Rörer und Johann Mantel zur Seite. Dennoch traten Probleme im christlichen Lebensvollzug der Gemeinde auf, die ihn bei der Zuwendung zur Gemeinde mehr als einmal in Resignation verfallen ließen. Denn noch war die Gemeinde ungefestigt. Er bewältigte diese jedoch in zäher Beharrlichkeit und vermittelte der Wittenberger Gemeinde auf der Grundlage von Bibel und Katechismus, die Grundlagen reformatorischen Glaubens und Lebens. Sicher mag auch dabei ein unwesentlicher Faktor, seine langen Predigten gewesen sein. Luther kritisierte dies oft. Einmal schrieb er dazu „Jeder Priester muss seine privaten Opfer haben. Ergo opfert der Pomeranus seine Hörer durch seine langen Predigten, wir nämlich sind seine Opfer. Und heute hat er uns in außerordentlicher Weise geopfert“. War Bugenhagen doch einmal früher zum Schluss gekommen, oder hatte ihn ein anderer Prediger vertreten, konnte es geschehen, das die Wittenberger Hausfrauen zum Zeitpunkt der Heimkehr des Ehemannes oder der Familie aus der Stadtkirche, in der Annahme der Bugenhagen würde wie üblich lange predigen, mit den Mittagsvorbereitungen noch im Verzug waren.
Auch an der Universität betätigte sich Bugenhagen mit Vorlesungen über den Propheten Jeremia. Als sich am 28. April 1533 die Vorsteher des Hamburger Gotteskastens, an die Wittenberger Theologen wendeten, das sich der zum Superintendenten der Stadt Hamburg gewählten Johannes Aepinus, den akademischen Grad eines Doktors der Theologie erwerben sollte, wurde den Wittenberger Theologen klar, das die Zahl von promovierten evangelischen Theologen gering war. In Wittenberg hatte es seit 1525 keine theologischen Promotionen, wegen ungeklärter Rechtslage stattgefunden. Im Zuge der Promotion Aepinus fasste die theologische Fakultät den Entschluss, den seit einigen Jahren im Interesse notwendiger Verbesserung der Lehre an der Fakultät geförderten Caspar Cruciger der Ältere sowie Bugenhagen zu Doktoren der Theologie zu promovieren. Der Kurfürst Johann Friedrich der zu Beratungen in Wittenberg weilte und dem die Förderung seiner Landesuniversität dringendes Anliegen war, unterstützte das Promotionsanliegen. Er kam für die Kosten auf und bot seine Anwesenheit an. Am Abend des 16. Juni 1533 arbeitete Melanchthon noch die verteidigenden Promotionsthesen aus. Am folgenden Tag wurde in der Wittenberger Schlosskirche unter dem Vorsitz Luthers, im Beisein des sächsischen Kurfürsten, der Herzöge Ernst und Franz von Braunschweig, des Herzogs Magnus von Mecklenburg, sowie weiterer Adliger und der Repräsentanten der Universität, die Disputation der Promovenden in einem glänzenden Rahmen als Demonstration neuer Rechtsverhältnisse abgehalten. Denn der Wittenberger Doktortitel sollte fortan, die besondere theologische Qualifikation von evangelischen Geistlichen in leitenden Stellen in Städten und Territorien, in denen sie auch „Lehraufgaben und Lehraufsicht wahrzunehmen hatten.
Bugenhagen der sich mit dem Verweis auf sein Alter, dem Vorhaben zunächst entziehen wollte, musste sechs Thesen über die Kirche („De ecclesia“) verteidigen. Dabei stellte er heraus, das in einem evangelischen Amt beruhenden Verbindlichkeiten, der von der weltlichen Obrigkeit erlassen Gesetze heraus. Sofern sie dem Gesetz Gottes nicht widersprächen und unterschied davon die Kirchlichen Ordnungen, die gemäß Kol. 2, 16 nicht die Gewissen binden könnten. Ihnen gegenüber gelte die Freiheit, die durch keine Kreatur der Welt aufgehoben werden könne. Vor allem fand er bei seinen Ausführungen, den besonderen Beifall des Kurfürsten. Am Tag darauf wurde in der Schlosskirche durch den Dekan der theologischen Fakultät Justus Jonas der Ältere, die feierliche Promotion der drei Theologen vollzogen. Die neue Promotionsformel hatte Luther beigesteuert, worin es hieß: dass die Promotion kraft apostolischer und kaiserlich-politischer Autorität, die beide auf Gott zurückgeführt wurden, vollzogen wurde. Daraufhin wurde ein Festessen auf dem Schloss durch den Kurfürsten gegeben und bei dieser Gelegenheit wurde Bugenhagen die Ober –Superintendentur für den rechtselbischen Kurkreis vom Kurfürsten übertragen. Damit wurde erstmalig das Amt eines Generalsuperintendenten, in der evangelischen Kirche eingeführt, welches sich bis 1817 halten sollte (den linkselbischen Bereich übernahm der Propst von Kemberg). Nach Bugenhagen war das bischofsgleiche Amt des Generalsuperintendenten, mit dem Pfarramt an der Wittenberger Stadtkirche verbunden. In der Folge führten dieses Amt, die höchsten Vertreter der Theologischen Fakultät der Wittenberger Universität aus. Dadurch dass das Amt mit der Universität Wittenberg verbunden war, wurde es mit der Verlegung an die Universität Halle 1817 in eine Superintendentur gewandelt.
Das Amt entwickelte sich selbst aus dem Bedürfnis, das die erste Kirchenvisitation die Luther angeregt hatte, nicht im vollen Umfang durchgeführt wurde. Gregor Brück der die Unterlagen der ersten Visitation 1527 bearbeitete, erkannte zahlreicher Missstände und Probleme, die sich schon bei der ersten Kirchenvisitation gezeigt hatten. Er regte daher Johann dem Beständigen an, die Visitationen fortzusetzen. Dies sollte aber jener nicht mehr erleben. Erst sein Sohn Johann Friedrich veranlasste eine erneute zweite Kirchenvisitation 1533. Daher benötigte man kirchliche Strukturen, aus dem unter anderem das Amt des Generalsuperintendenten des Kurkreises erwachsen ist. Bevor sich Bugenhagen den Visitationen widmen konnte, musste er noch für Wittenberg eine offizielle Kirchenordnung erarbeiten. Es hört sich fast grotesk an, dass an Bugenhagens eigentlichen Wirkungsstätte, immer noch eine Kirchenordnung fehlte, während er in Braunschweig, Hamburg und Lübeck bereits reformatorische Kirchenordnungen verfasst und in Kraft gesetzt hatte. In Wittenberg bestand aber kein wirklicher Mangel an einer Kirchenordnung. Bereits im Jahre 1522, hatte der Rat in der Zeit der Wittenberger Bewegung am 24. Januar eine Ordnung erlassen, dann hatte Bugenhagen und Justus Jonas d. Ä. eine Ordnung der Zeremonien am Allerheiligenstift (Schlosskirche) verfasst. Luther hatte mit seiner „Deutschen Messe“ 1525 und seinem Taufbüchlein von 1526, Bugenhagen mit seiner knappen Ordnung für die Trauung“ 1524 und wiederum mit Luthers „Traubüchlein für die einfältigen Pfarrherrn“ 1529 gewisse Vorformen einer regelrechten Kirchordnung besessen.
Daher verwundert es auch nicht das die Wittenberger Kirchenordnung keine tief greifenden Veränderungen in Wittenberg bewirkte, sondern vieles nur festschrieb was sich eigentlich bewährt hatte. Im Aufbau ähnelt die Wittenberger Ordnung auch den norddeutschen Ordnungen. Auffällig sind nur zwei Besonderheiten. Die Wahl des Pfarrers hat wie bei Bugenhagen geschehen, von den Repräsentanten der Universität und von zehn Vertretern des Rates und der Gemeinde zu erfolgen und das eben das Pfarramt mit der Generalsuperintendentur für den rechtselbischen Bereich des Kurkreises verbunden sei. Zu der zweiten Eigenheit geht Bugenhagen auf Luthers Empfehlung für die Einrichtung von Mädchenschulen ein und präzisiert sie in der Wittenberger Ordnung gegenüber den norddeutschen Ordnungen. Hatte zuvor Bugenhagen nur das Lesen in seinen norddeutschen Kirchenordnungen angesehen, so geht er in der Wittenberger Ordnung weiter und will ihnen auch das Schreiben und Mathematik beibringen. Damit treten spezifisch christliche Inhalte in den Hintergrund und das Bild einer „christlichen Hausmutter“ entfällt. Im Anschluss war Bugenhagen an den bereits angesprochenen Kirchenvisitationen beteiligt, die ihn neben seinen direkt dem Pfarramt unterstehenden Parochien, auch durch Herzberg, Schlieben und Baruth führte. Nachdem er gelegentlich während dieser Zeit in Wittenberg eintraf, führten ihn weitere Visitationsreisen in das Amt Belzig. Während seiner gesamten Aufenthaltszeit beteiligte er sich auch an 100 Gutachten, wenn eine Stellungsnahme von den Wittenberger Reformatoren erbeten wurde, sprach Empfehlungen zu Stellenbesetzungen aus und beteiligte sich beratend an der Einführung der Reformation in Anhalt.
Pommern

Nach dem Tod von Herzog Bogislaw X., fassten auch in den Städten Pommerns die Kräfte der Reformation mehr und mehr Fuß. Einerseits hatte Bogislaw eine nach innen flexible Religionspolitik vollzogen, mit begrenzter Duldung von evangelischen Vertretern solange deren Predigten nicht zum Aufruhr führten. Dieser Politik musste sich der damalige Bischof Erasmus von Manteuffel fügen und seine Söhne Georg und Barnim setzten diese Politik fort. Dabei wurde auch Rücksicht auf die Reichspolitik genommen, denn Pommern war bis 1530 Reichslehen und über dessen Vergabe hatte Karl V. sieben Jahre nach dem Tode Bogislaws entschieden. Daher wurde die Reformation stillschweigend toleriert. Nach dem von Georg wurde im Oktober 1532 das Land zwischen Barnim IX. von Pommern der Pommern Stettin übernahm und Georgs Sohn [[Philipp I. (Pommern-Wolgast) |Philipp]] der Pommern-Wolgast erhielt geteilt. Bei dieser Teilung wurde Wert auf die Erhaltung der staatlichen Einheit gelegt und weitgehend einheitliche Regierungen geschaffen.
Zunehmend nutzten mehrere Städte die Gelegenheit, ihr bereits seit dem letzten Jahrzehnt der Herrschaft Bogislaws verfolgtes Streben nach Wiedergewinnung der durch seine innenpolitischen Reformen weithin eingebüßten bzw. geschmälerten Selbständigkeit zu verstärken. Mehrfach verband sich die an Wirksamkeit zunehmende reformatorische Bewegung, die sich vor allem in evangelischer Predigt, der Einführung der deutschen Messe und des Abendmahls in beiderlei Gestalt manifestierte, jedoch nicht zu gravierenden kirchenorganisatorischen Konsequenzen führte, mit diesem Selbständigkeitsstreben der Städte und demokratischen Regungen unter den Bürgern. Diese begehrten teilweise gegen Misswirtschaft auf und strebten nach zumindest partieller Neuordnung der Machtverhältnisse. Nachdem der Druck der reformistischen Kräfte immer drängender wurde entschlossen sich im Sommer 1534 die Pommerischen Herzöge dazu, die Einführung der Reformation in ihrem Lande durchzuführen. Man beabsichtigte sogar dabei den Bischof von Manteufel mit in die Neuordnung der Kircheverhältnisse zu integrieren, um möglichst wenig Unruhe bei der Neugestaltung zu erzeugen.
Am 13. Dezember 1534 wurde ein Landtag in Treptow a.R abgehalten, an der Bischof von Kamin, die Stiftstände, der Adel, die Städte, die evangelischen Vertreter der Städte Christian Ketelhut (Stralsund), Paul vom Rode (Stettin), Johannes Knipstro (Greifswald), Hermann Riecke (Stargard), Jacob Hogensee (Stolp) und Johannes Bugenhagen geladen waren. Eine Übereinkunft konnte jedoch auf dem Landtag nicht erzielt werden. Bugenhagen wurde jedoch ersucht für das Land eine Kirchenordnung zu verfassen. Dies gestaltete sich aufgrund des erfolglosen Landtages schwierig. So konnte Bugenhagen auch nur eine den Notwendigkeiten Rechnung tragende Kirchordnung ausarbeiten, dann dann auch als Grundlge der zu schaffenden reformatorischen Landeskirche praktizierbar war. Es wurde eine Kirchenordnung des Landes erfordert die sich auf das wesentliche konzentrierte, die aber zugleich eine möglichst tragfähige und realisierbare Basis bot zur Gestaltung eines einheitlichen Kirchenwesens im Lande.
Offenbar bis Anfang Januar 1535 hatte er unter Berücksichtigung der Landesvorlagen eine pommerische Kircheordnung in ihrer endgültigen Form ausgearbeitet, die alsbald nach Wittenberg in den Druck ging und im selben Jahr erschien. Die Kirchenordnung selbst ist im Verhältnis zu den Ordnungen der Städte relativ kurz gehalten und enthält auch nicht die theologisch predigtartigen Begründungen wie die Stadtordnungen. In ihr werden zwar die Themen des Predigtamtes, der Gemeine Kasten und die Zeremonien angesprochen und sie beruhen auf der elementaren Grundlage auf der Verkündigung des Evangeliums und das dafür gesorgt werden muss das dem Gotteswort Raum gegeben werden muss um ein Gott gemäßes Leben in der Gemeinde zu sichern. Unter diesem Aspekt fließen auch Ausführungen zum Schulwesen ein aber bei weitem werden hier nicht die Mädchenschulen kostaniert wie es noch in seiner Wittenberger Ordnung herausragte. In jenem Kontext nimmt er sich auch seiner einstigen Universität Greifswald an und verweist auf die Wichtigkeit dieser Einrichtung für die geistlichen und staatlichen Stellen. Mit den Empfehlungen in der pommerischen Kirchenordnung legte Bugenhagen gleichsam die kirchenrechtliche Basis für die von ihm dann durchgeführten Visitationen im Land, denen außerordentliche Bedeutung für die Schaffung und Konsolidierung des reformatorischen Kirchenwesens zukam.
In ihnen beruft er sich erstmalig auf die ausdrückliche Orientierung auf die Confessio Augustana und deren dann später 1537 auf Konvent in Schmalkalden verabschiedenden Apologie. Schlussendlich führt er genau aus wie die Zeremonien und Feste begangen werden müssen um einen direkten Bezug zu Jesus zu erhalten. Schlussendlich sind noch einige liturgische Texte und Lieder in deutscher Sprache enthalten. Ein weiter wichtiger Schritt war die Ordinierung Johann Knipstros zum Generalsuperintendenten von Pommern was ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Kirchenordnung. Auch vermittelte Bugenhagen in der Eheanbahnung Philipps mit Maria von Sachsen und reiste in diesem Zusammenhang nach Torgau an den Hof Johann Friedrichs zur Brautbeschau mit den Rat Jobst von Dewitz und dem Kanzler Herzog Barnims sowie Bartholomaeus Suawe. Am folgenden Tag den 25. August traf Bugenhagen mit den pommerischen Vertretern in Wittenberg ein und informierten Luther am 27. über die Brautwerbung. Bei dieser Gelegenheit wurde auch dem Bier und Wein kräftig zugesprochen, so dass Luther zwei Tage an Diarrhöe nahezu arbeitsunfähig war. Bugenhagens Tätigkeit als Kirchreformer in Pommern ist damit weitgehend beendet. Jedoch war er als Vermittler in den Fragen der pommerischen Herzögen und dem sächsischen Kurfürstenhaus weiter aktiv. Er war neben Jobst von Dennewitz und dem sächsischen Kanzler Gregor Brück an den Verhandlungen zur Ehe beteiligt. Dabei wurden grundlegende Fragen über den Brautschatz, der Morgengabe, der wirtschaftlichen Sicherstellung Marias im Falle einer Witwenschaft beim Verbleiben in Pommern, den ungefähren Termin des Beilagers, Erfragen und anderes mehr ausgehandelt. Nach endgültigen Abschluss des Ehekontrakts am 25. Februar 1536 wurde die Hochzeit Philipps mit Maria vom 27. – 29. Februar in Torgau gefeiert.
Die politischen und konfessionspolitischen Dimensionen dieser Heirat lagen für alle Sachkundigen offen zutage. In der bald nach der Torgauer Hochzeit vollzogenen Aufnahme Pommerns in den Schmalkaldischen Bund fanden sie ihren sichtbaren Ausdruck. Dass sich die pommerschen Herzöge in der Folgezeit als ausgesprochen halbherzige Mitglieder des protestantischen Bündnisses erwiesen, ließ einen gewissen Schatten über jene Ereignisse fallen, änderte jedoch nicht an dem Faktum, dass Pommern von nun an als ein evangelisches Territorium und den protestantischen Ständen zugehörig galt. Bugenhagen hatte mit seiner Tätigkeit in Pommern wesentlich zum Anschluss seines Heimatlandes an die Reformation beigetragen. Freilich hatte er nur Fundamente legen können, hatte dies aber mit der ihm eigenen Bedächtigkeit, Sorgfalt und Hingabe getan und damit Wertbeständiges geschaffen. Der Ausbau der pommerschen Kirche zu einer lutherischen Landeskirche und vollends die Durchdringung des gesamten Landes mit dem Geist des reformatorischen Evangeliums blieben jedoch Aufgaben, deren Lösung noch Jahrzehnte erfordern sollte.
Letzte Jahre
Das Hauptverdienst Bugenhagens ist seine kirchordnende organisatorische Tätigkeit, in Braunschweig (1528), Hamburg (1529), Lübeck (1530), Pommern (1534), Dänemark (1537) und Schleswig-Holstein (1532). Er wirkte entscheidend bei der Einführung der evangelischen Kirchenordnungen. Auf Betreiben Christians III. von Dänemark beschloss 1539 der dänische Reichstag zu Odense, Martin Luthers Lehre zum Reichsgesetz zu erheben. Bugenhagen war auch Mitverfasser der Torgauer Artikel.1544 lehnte er das Ansuchen der Herzöge von Pommern ab, den nach dem Tod von Erasmus von Manteuffel vakanten Bischofsstuhl von Cammin zu übernehmen.
Nach dem Tod Martin Luthers, dem er am 22. Februar 1546 die Grabrede hielt, erlebte Johannes Bugenhagen 1546 den Ausbruch des Schmalkaldischen Krieges. In einer Flugschrift beschwor er die Stände der böhmischen Länder, nicht an diesem Feldzug zur Unterdrückung der evangelischen Lehre teilzunehmen. Die Niederlage seines Kurfürsten, Johann Friedrich, erlebte er im Frühjahr 1547 in Wittenberg. Als einer von wenigen Angehörigen der Universität hatte er in der Stadt ausgeharrt, die im Mai von den Truppen des Herzogs Moritz besetzt wurde. Das Augsburger Interim empfand er als demütigend für die Protestanten. Die Rekatholisierung erwartend, zeigte sich Bugenhagen entschlossen, bis zum Tod für die evangelische Lehre einzustehen. Mit dem Kriegszug Moritz' von Sachsen gegen den Kaiser im Jahr 1552 wendete sich jedoch das Blatt zu Gunsten der Protestanten. Dennoch wurde Bugenhagens Lebensabend überschattet durch den Streit unter den Theologen, der nach Luthers Tod einsetzte. Aus einem Missverständnis warfen ihm einige Protestanten vor, er habe sich in der Zeit des Interims zu nachgiebig gezeigt und sei von der lutherischen Lehre abgewichen. Am 20. April 1558 verstarb Johannes Bugenhagen und wurde in seiner Wittenberger Stadtkirche beigesetzt. Kein Geringerer als Philipp Melanchthon hielt ihm die Grabrede.
Lehre
Bugenhagens Kirchenordnungen sind, bis auf die dänische Ordnung, im damals in Norddeutschland üblichen Mittelniederdeutsch verfasst. Sie enthalten nicht nur die neuen Regelungen für Kirchenverwaltung, Ämter, Schule und Gottesdienste, sondern auch theologische Begründungen für die getroffenen Regelungen. Besondere Beachtung legt Bugenhagen dabei auf ein neues Verständnis von Gottesdienst und Abendmahl. Er geht von leicht verständlichen Ausführungen zu komplexeren theologischen Argumentationen. Der Stil ist an Predigten angelehnt. Die Kirchenordnungen erschienen (bis auf die Hamburger Ordnung) auch im Druck und wurden z. T. in den Kirchen verlesen. Sie richteten sich also nicht nur an die Kirchen- und Verwaltungsfachleute, sondern an die gesamte Gemeinde.
Von großer Bedeutung war Bugenhagens Arbeit auf dem Gebiet der Volksbildung. Er wollte, dass die Kinder nicht nur durch die Eltern, sondern auch durch die Schule zu tüchtigen Menschen erzogen werden. Die Erziehung sei Aufgabe der Gemeinden. Ebenso hätte die Gemeinde für die Weiterbildung der begabten, aber armen Jungen und Mädchen zu sorgen.
Gedenkstätten

- In Hamburg befindet sich eine Klinker-Plastik aus dem Jahre 1928 von Richard Kuöhl an der Bugenhagenkirche in Hamburg-Barmbek.
- In der Lutherstadt Wittenberg befindet sich am Kirchplatz 9 eine Gedenktafel, die 1858 angebracht wurde. Des Weiteren wurden in Wittenberg ihn zu Ehren eine Straße benannt und auf dem Kirchplatz ein Denkmal errichtet. Des weiteren befindet sich in der Schlosskirche eine Bugenhagenstatue.
- Zu erwähnen ist hierzu auch der Croy-Teppich der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, die das wohl bedeutendste Zeugnis der Reformation in Norddeutschland darstellt. Dieser wurde dem Doctor Pomeranus gewidmet.
- Auf dem zur 400-Jahrfeier der Greifswalder Universität 1856 eingeweihten Rubenowdenkmal vor dem Unihauptgebäude ist Bugenhagen als Vertreter der Theologischen Fakultät als Vollplastik dargestellt. Mehrere Kirchneubauten des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, u. a. in Stettin, Straßen und Plätze in Pommern trugen bzw. tragen den Namen Bugenhagens.
- In Hildesheim wurde 1995 auf dem Andreasplatz der Bugenhagen-Brunnen von Ulrich Henn errichtet. Er erinnert an die erste Kirchenordnung von Hildesheim, die Bugenhagen verfasst hat.
- In seiner Geburtsstadt Wollin wurde an der Stelle seines Elternhauses eine Gedenktafel angebracht.
- In Braunschweig befindet sich Bugenhagendenkmal dass 1970 von Ursula Querner-Wallner geschaffen wurde
Werke
- "Oratio, quod ipsius non sit oponio illa de eucharistia..." Wittenberg 1526
- "confessio de Sacramento corporis et sanguinsis Christi" Wittenberg 1528
- Johannes Bugenhagens Pomerania. Hrsg. im Auftrage der Gesellschaft für Pommersche Geschichte und Alterthumskunde mit Unterstützung der Königlich Preussischen Archivverwaltung von Otto Heinemann (Quellen zur Pommerschen Geschichte, Bd. IV), Stettin 1900.
- "Der erbarn Stadt Brunswig christlike Ordening to Denste dem hilgen Evangelio ... / dorch Johannem Bugenhagen ... bescreven." Wittenberg 1528.
- Der ehrbaren Stadt Hamburg christliche Ordnung, 1529. Hrsg. und übers. von Hans Wenn. Hamburg 1971.
- Der keyserliken Stadt Lübeck christlike Ordeninge (1531). Lübecker Kirchenordnung (1531), Text mit Übersetzung, Erläuterung. u. Einleitung, hrsg. v. Wolf-Dieter Hauschild. Lübeck 1981. ISBN 3-7950-2502-8
- Kercken-Ordeninge des gantzen Pamerlandes (1535). Die pommersche Kirchenordnung von Johannes Bugenhagen 1535, Text mit Übersetzung, Erläuterung. u. Einleitung, hrsg. v. Norbert Buske. Greifswald und Schwerin: Helms ISBN 3-931185-14-1
- Historia des lydendes unde upstandige unses Heren Jesu Christi uth den veer Euangelisten = Niederdeutsche Passionsharmonie von Johannes Bugenhagen, hrsg. von Norbert Buske, Faksimilie-Druck nach d. Barther Ausgabe von 1586. Berlin u. Altenburg 1985.
- Johannes Bugenhagens christliche Vermahnung an die Böhmen (1546), hrsg. u. eingel. von Gerhard Messler. Kirnbach 1971.
Literatur
- Johannes Heinrich Bergsma: Die Reform der Meßliturgie durch Johannes Bugenhagen. 1966
- Hermann Wolfgang Beyer: Johannes Bugenhages Leben und Wirken. 2. Aufl. 1947
- Hans Hermann Holfelder: Art. Bugenhagen, Johannes, in: Theologische Realenzyklopädie 7 (1981), S. 354-363 (mit weiterer Lit.)
- Hans-Günter Leder & Norbert Buske: Reform und Ordnung aus dem Wort. Johannes Bugenhagen und die Reformation im Herzogtum Pommern. Berlin 1985.
- Johannes Bugenhagen - Gestalt und Wirkung Beiträge zur Bugenhagenforschung aus Anlaß des 500. Geburtstages des Doctor Pomeranus, hg. Hans Günter Leder. Ev. Verlagsanstalt Berlin 1984 Lizenz 420.205-34-84. LSV 6330. H 5485
- Hans Günter Leder: Johannes Bugenhagen Pomeranus- Vom Reformer zum Reformator. Studien zur Biographie (= Greifswalder theologische Forschungen 4), hg. Volker Gummelt 2002. ISBN 3-631-39080-7
Weblinks
- Vorlage:PND
- Johannes Bugenhagen. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 3, Duncker & Humblot, Leipzig 1876, S. 504.
- *Johannes Bugenhagen. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL).
Siehe auch
Personendaten | |
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NAME | Bugenhagen, Johannes |
ALTERNATIVNAMEN | Doktor Pomeranus |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Reformator Pommerns und Dänemarks |
GEBURTSDATUM | 24. Juni 1485 |
GEBURTSORT | Wollin, Pommern |
STERBEDATUM | 20. April 1558 |
STERBEORT | Wittenberg |