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Wahl zum 18. Landtag des Saarlandes

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Landtag in Saarbrücken

Die Wahl zum 18. Landtag des Saarlandes findet bei regulärem Ablauf der Wahlperiode voraussichtlich im Frühjahr 2027 statt.[1]

Organisation

Landtagswahlkreise

Wahlrecht

Im Saarland werden die Abgeordneten in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl für fünf Jahre nach den Grundsätzen einer Verhältniswahl gewählt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Saarland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlmodus

Jeder Wähler kann nur eine Stimme abgeben. Mit dieser Stimme kann eine Partei oder Wählergruppe gewählt werden, deren Kandidaten von den Parteien und Wählergruppen auf Listenwahlvorschlägen aufgestellt wurden. Diese Listenwahlvorschläge können als Kreiswahlvorschläge für die drei Wahlkreise und als Landeswahlvorschlag für das Saarland aufgestellt werden. Ein Landeswahlvorschlag darf nur zugelassen werden, wenn auch mindestens ein Kreiswahlvorschlag für einen der drei Landeswahlkreise zugelassen wurde.

Für die Sitzverteilung gilt eine Sperrklausel von 5 % der gültigen Stimmen im Land. 41 Sitze werden nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren auf die Kreiswahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen verteilt. Auf Landesebene werden die 51 Sitze ebenfalls nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren proportional auf die Parteien und Wählergruppen verteilt. Stehen der Partei oder Wählergruppe mehr Sitze zu, als ihren Kreiswahlvorschlägen zugeteilt wurden, erhält sie die restlichen Sitze über ihren Landeswahlvorschlag. Ist kein Landeswahlvorschlag vorhanden, werden die restlichen Sitze stattdessen auf ihre Kreiswahlvorschläge durch fortgesetzte Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens verteilt.[2][3]

Ausgangslage

Vorherige Wahl 2022

Wahl zum Landtag 2022
 %
50
40
30
20
10
0
43,5
28,5
5,7
5,0
4,8
2,6
2,3
7,6
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
d genaues Ergebnis: 4,995 %

Die SPD gewann bei der Wahl 2022 deutlich an Stimmen hinzu, wurde mit über 43 Prozent der Stimmen erstmals seit 1999 wieder stärkste Partei und erreichte eine absolute Mehrheit der Sitze im Landtag, gefolgt von der CDU mit historisch niedrigen 28,5 Prozent. Die AfD erreichte bei leichten Verlusten auf 5,7 Prozent erstmals den Wiedereinzug in den Landtag und etablierte sich als drittstärkste Kraft im Land. Die Linke büßte diese Stellung ein und verpasste den Einzug in den Landtag mit unter 3 Prozent der Stimmen deutlich. Grüne und FDP scheiterten mit 4,995 beziehungsweise 4,8 Prozent jeweils sehr knapp am Einzug in den Landtag. Den Grünen fehlten nur 23 Stimmen zum Erreichen der Fünf-Prozent-Hürde.

Im Landtag vertretene Fraktionen

Fraktion Sitze

2022

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 29
Christlich Demokratische Union Deutschlands 19
Alternative für Deutschland 3

Parteien und Kandidaten

Wahlvorschläge können bis zu einem noch festzulegenden Datum (voraussichtlich im Winter/Frühjahr 2027) eingereicht werden. Für einen Kreiswahlvorschlag müssen mindestens 300 Unterstützungsunterschriften vorgelegt werden. Parteien, die im Landtag oder im Bundestag vertreten sind, benötigen keine Unterstützungsunterschriften.[4]

Eine Partei oder Wählergruppe ist in einem Wahlkreis nicht wählbar, wenn sie dort keinen zugelassenen Kreiswahlvorschlag hat.[5] Hat eine Partei oder Wählergruppe keinen Landeswahlvorschlag, werden die Sitze auf ihre Kreiswahlvorschläge verteilt.[6]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Wahltermine in Deutschland. 12. Mai 2021, abgerufen am 12. Mai 2021.
  2. wahlrecht.de: Saarland
  3. § 38 Landtagswahlgesetz
  4. Landtagswahl. Die Landeswahlleiterin Saarland, abgerufen am 16. Dezember 2021.
  5. Pressemitteilung der Landeswahlleiterinvom 3. Februar 2022 (PDF; 227 KB)
  6. § 38 Absatz 3 Landtagswahlgesetz