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Airsoft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Airsoft (auch: Softair) ist ein sportives, taktisches Geländespiel, welches mit sog. Airsofts gespielt wird. Dabei ist das Grundprinzip ähnlich wie bei Paintball: Ein gegnerischer Spieler kann aus dem Spiel befördert werden, indem man auf ihn schießt und ihn trifft. Das eigentliche Ziel des Spieles ist jedoch je nach Spieltyp ein anders. Es werden verschiedene Spielmechanismen angewandt, z.B. Capture-the-flag, die auch Gebäude einbeziehen können. Um Verletzungen zu vermeiden, übt man den Airsoftsport mit einer Schutzausrüstung aus. Anders als bei Paintball wird bei Airsoft ohne Farbmunition gespielt. Es gibt auch Farbmunition für Airsoftwaffen zu kaufen. Auf die Anwendung wird jedoch in der Regel verzichtet, da es zu Verschmutzungen durch im Lauf platzende Kugeln kommen kann (auch Laufplatzer genannt), wodurch das Spielgerät Schaden nehmen kann. Stattdessen werden Kunststoffkugeln- so genannte BBs mit einem Durchmesser von 6, seltener 8 mm und früher auch 5,5 mm verwendet, die per Federdruckluft oder Treibgas auf eine Geschwindigkeit von ca. 60-150 m/s beschleunigt werden. ASG (Airsoftgun) sind vom Aussehen her echten Waffen nachempfunden aber größten Teils aus Plastik. Höherwertige Modelle hingegen werden aus Metall hergestellt und wiegen das Gleiche wie eine originale Waffe. Bei solchen Modellen wird bei der Herstellung auch mehr auf Details geachtet.

Deutschland

In Deutschland sind Airsoft- "Waffen", sofern sie eine Geschossenergie von mehr als 0,5 und weniger als 7,5 Joule haben, ab 18 Jahren frei verkäuflich. Sie müssen jedoch mit einem "F" im Fünfeck gekennzeichnet sein. Besitz & Transport ist auch ohne Waffenschein möglich, das schussbereite Führen in der Öffentlichkeit dagegen nicht (ebenso wie bei Luftgewehren).

Liegt die Energie von Airsoft-"Waffen" über 7,5 Joule, sind sie Waffenbesitzkarten-pflichtig.

Airsoft-Spielzeuge, welche eine Geschossenergie von weniger als 0,5 Joule besitzen und mit Federdruck arbeiten (wobei die Feder entweder von Hand oder durch einen Elektromotor gespannt wird), unterliegen laut Feststellungsbeschluss des Bundeskriminalamts vom 18. Juni 2004 nicht mehr den Bestimmungen des Waffengesetzes und sind frei ab 14 erhältlich. Letztlich gibt es eine dritte Gruppe von ASGs, welche jugendfrei ist; diese Softairs haben eine Geschossenergie von weniger als 0,08 Joule und werden mit Elektromotor oder Federdruck betrieben.

Dabei ist zu beachten, dass sich die deutschen Gesetze vom EU-Recht unterscheiden. Hier sind alle Waffen die über den oben angegebenen Joule zahlen liegen keine Waffen und nicht Waffenbesitzkarten-pflichtig sondern definierte Spielzeuge

Österreich und Schweiz

In Österreich und der Schweiz sind Airsoft-"Waffen" frei erhältlich, es besteht auch keine Markierungspflicht. In Oberösterreich muss man jedoch volljährig sein, um eine Airsoft kaufen zu können, andere Bundesländer haben angekündigt, dieser Regelung zu folgen. In den anderen Bundesländern Österreichs sowie in der Schweiz sind die Spielgeräte, solange sie eine Mündungsenergie von < 0,5 Joule liegt, gleich wie in Deutschland ab 14 frei erhältlich.

Geschichte

Die eigentliche Geschichte des Airsoft-Sports beginnt in Japan nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Da dort Waffen für den Normalbürger seit jeher fast gänzlich verboten sind, ließen sich findige japanische Unternehmer eine Alternative für ihre waffenbegeisterte Klientel einfallen: Schwache druckluftbetriebene Waffennachbauten, die nicht vom japanischen Waffenverbot erfasst wurden. Der Siegeszug der Airsofts um die ganze Welt begann.

In den meisten Ländern gelten Airsofts, deren Energie teilweise viele tausend Mal geringer ist als die einer echten Waffe, als Spielzeuge. Ausnahme bildet hier Deutschland, das Airsofts als Waffen ansieht. Bis zum Jahr 2003 waren diese in Deutschland nur in Form von Pistolen erlaubt. Durch die letzte Waffenrechts-Novelle änderte sich die Situation, Nachbauten von militärischen Langwaffen wurden erlaubt. Diese müssen für den deutschen Markt jedoch speziell umgerüstet werden, so dass nur semi-automatisch (Einzelschuss) und nicht wie normalerweise üblich auch vollautomatisch (Dauerfeuer) geschossen werden kann, falls die Energie über 0,5 Joule beträgt, darunter dürfen die softairs auch vollautomatisch sein.

Am 18. Juni 2004 ergab sich durch [Feststellungsbescheid][1] des BKA eine erneute Änderung in Bezug auf die Beschränkung von vollautomatischen Waffen. Diese dürfen, sofern die Geschossenergie unter 0,5 Joule liegt, ab 14 Jahren frei erworben und ohne Waffenschein in der Öffentlichkeit geführt werden (Umsetzung der EU-Spielzeugrichtlinie RL 88/378 in dem Gerätesicherheitsgesetz und darauf basierend DIN-EN 71-1). Trotzdem wurde in der Waffengesetz-Reform in Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 zum WaffG die 0,08 Joule-Regelung beibehalten, so dass das WaffG mit der EU-Richtlinie 88/378 konkurriert. Diesbezüglich geht jedoch die bindende EU-Richtlinie als höherrangiges Recht vor, obwohl die Umsetzung in Deutschland nur in der untergesetzlichen DIN-EN 71-1 erfolgte. Diese Rechtslage wurde auch bereits für die strafrechtliche Verantwortung der Softair-Händler durch das Landgericht Hechingen, Beschluss vom 1. Juli 2005, Az. 1 Qs 61/05 (erstinstanzlich: AG Hechingen, 27. Mai 2005, Az: 4 ARs 127/04) bestätigt [2]. Ferner hat das Landgericht Konstanz (Landgericht Konstanz, 4. gr. Strafkammer, Beschl. v. 19.09.2006, Az. 4 Qs 68/06)[3] entschieden, dass der Feststellungsbeschluss des BKA die Energiegrenze im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1 zu § 2 Abs. 2-4 WaffG neu festgelegt hat, mithin Spielzeugwaffen im Sinne des Gesetzes vorliegen. Damit liegen zusätzlich zum o.g. Feststellungsbescheid des BKA gerichtliche Klärungen des Sachverhalts ebenfalls vor.

Bei Überschreitung der 0,5 Joule bleibt jedoch die Beschränkung auf Einzelfeuer bestehen und auch das Prüfzeichen, F-im-Fünfeck, ist erforderlich. Airsofts mit einer Energie von über 0,5 Joule dürfen zudem erst ab 18 Jahren erworben werden und das Führen ohne Waffenschein außerhalb der eigenen Wohnung ist verboten.

Möchte man den Airsoftsport dennoch ausüben, (ohne Waffenschein) hat man folgende Möglichkeit: Man besitzt ein befriedetes Grundstück (das Geschoss darf das Gelände dabei nicht verlassen)und richtet darauf eine Safetyzone ein. Diese muss doppelt so groß sein wie die Reichweite des stärksten Airsoft-Spielgerätes. Für den Transport vom Eigenheim zum Gelände muss das Spielgerät verschlossen, gesichert und darf nicht geladen sein- sie ist somit nicht schussbereit.

Durch die EU-Spielzeugrichtlinie und deren Umsetzung durch den Feststellungsbescheid des BKA’s in Bezug auf Softairs mit weniger als 0,5 Joule ist auch das Importieren solcher, als "Spielzeuge" deklarierten Softairs, aus Ländern ohne Prüfzeichen-Bestimmungen vereinfacht worden.

Spielen in Deutschland

Im Gegensatz zu Paintball ist das Spielen mit Airsoft-Waffen (sog. Skirms, abgekürzt von Skirmishes = engl. Geplänkel) rechtlich noch nicht geklärt, da es noch zu keinem Gerichtsurteil kam. Airsoftwaffen, die an Minderjährige abgegeben werden, sind rechtlich Spielzeuge und benötigen kein befriedetes Gelände. Für Airsoftwaffen ab 18 Jahren ist befriedetes Gelände erforderlich, bei dem gewährleistet ist, dass kein Geschoss das Gelände verlassen kann (befriedetes Besitztum). Befriedetes Besitztum bedeutet, dass es durch ein Hindernis komplett eingegrenzt sein muss. Hier gibt es Ausnahmen die für Softair ohne Belang sind. Ein Hindernis muss nicht unbedingt ein Zaun oder Ähnliches sein. Hier genügt schon Trassierband und eine Ausschilderung. Um sicherzustellen, dass kein Geschoss das Gelände (Besitztum) verlässt ist keine 5 m hohe Mauer nötig. Es genügt eine so genannte Safetyzone.


Aufgrund oben genannten Rechtsunsicherheit finden die meisten professionellen Airsoft Matches in den Nachbarstaaten wie Österreich, Schweiz, Belgien, Frankreich, Italien oder Tschechien statt. Inzwischen existieren schon Unternehmen, die speziell solche Fahrten mit Bussen organisieren.

Wer Spiele mit Airsoft-Spielgeräten macht, muss sich vorher mit dem Besitzer des Geländes, auf dem geschossen werden soll, einigen, unerlaubtes Betreten von Privatgeländen kann als Hausfriedensbruch geahndet werden. Eine Nachfrage bei der Polizei ergab, dass das Schießen auf Personen erlaubt ist, solange die betreffenden Personen damit einverstanden sind.