Kanzlermehrheit
Als Kanzlermehrheit wird in Deutschland die absolute Mehrheit der gewählten Abgeordneten des Bundestags bezeichnet. Im Normalfall (ohne Überhangmandate) hat der Bundestag 598 Sitze, für die Kanzlermehrheit sind dann mindestens 300 Stimmen erforderlich. Im Falle von Überhangmandaten erhöht sich die Anzahl der nötigen Stimmen entsprechend. Im 15. Deutschen Bundestag (Stand: Juli 2004) sind bei 601 Abgeordneten die Stimmen von 301 Abgeordneten die Kanzlermehrheit; SPD und Grüne verfügen über 249 + 55 = 304 Mandate.
Die Kanzlermehrheit wird bei Abstimmungen benötigt, die den Bundeskanzler direkt betreffen:
- Wahl des Bundeskanzlers
- Abwahl des Bundeskanzlers (konstruktives Misstrauensvotum)
- Vertrauensfrage
Darüber hinaus kann durch die Kanzlermehrheit der Einspruch des Bundesrates bei nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen zurückgewiesen werden (GG Art. 77). Für andere Abstimmungen genügt die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten ("einfache Mehrheit").