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Haftpflichtverband öffentlicher Verkehrsbetriebe

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Haftpflichtverband öffentlicher Verkehrsbetriebe

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Rechtsform nichtrechtsfähiger Verein
Gründung 8. November 1911
Sitz Dortmund, Deutschland
Leitung Tobias Müller, Birgit Rosik
Mitarbeiterzahl ca. 20
Branche Versicherungswesen
Website www.hoev.de

Der „Haftpflichtverband öffentlicher Verkehrsbetriebe“ (HöV) ist ein kommunaler Haftpflichtschadenausgleich. Er unterliegt gemäß Bescheid des Präsidenten des Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vom 06.01.1961 als nichtrechtsfähiger Zusammenschluss von Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen Gebietskörperschaften und ihren Unternehmen, an denen sie mit mindestens 50 % beteiligt sind, nicht der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (Deutschland). (§ 3 Abs. 1 Ziff. VAG)

Die HöV-Mitgliedsbetriebe sind gemäß § 2 Absatz 1 Ziffer 5 des Pflichtversicherungsgesetzes, (kurz: PflVG - lang: Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter) von der Versicherungspflicht befreit und gelten als Selbstversicherer. Bei einem Schaden im Straßenverkehr (Verkehrsunfall!) ist daher der jeweilige HöV-Mitgliedsbetrieb der erste Ansprechpartner, nicht der Verband (HöV).

Geschichte

  • 1903: Gründung der „Berliner Vereinigung“ als erster Zusammenschluss von Straßen- und Kleinbahnunternehmen im Bereich Haftpflicht
  • 1911 Austritt von 37 Unternehmen aus der Vereinigung, die gleichzeitig mit einem weiteren Unternehmen die „Straßenbahn=Haftpflicht=Vereinigung“ (den heutigen Haftpflichtverband öffentlicher Verkehrsbetriebe) gründen
  • 1921 bis 1961 erster HöV-Geschäftsführer August Wiegelmann
  • 1925 erste reine Kraftverkehrsgesellschaften (Busunternehmen) treten der Vereinigung bei
  • 1939 – 1945 im Krieg wurde die Geschäftsstelle in Dortmund zweimal ausgebombt
  • 1945 durch die deutsche Teilung verliert der Verband die Hälfte seiner Mitglieder
  • 1949 Geschäftsstelle in Räumen der Dresdner Bank in Dortmund
  • 1959 Umbenennung von „Straßenbahn Haftpflicht Vereinigung“ SHV in „Haftpflichtverband öffentlicher Verkehrsbetriebe“ HöV
  • 1961 Anerkennung als kommunaler Schadenausgleich
  • 1961 bis 1986 zweiter HöV-Geschäftsführer Georg Kuhse
  • 1966 Umzug in die Karl-Marx-Straße, Dortmund
  • 1973 europäische Anerkennung der kommunalen Schadenausgleiche als zulässige Versicherungsform
  • 1985 Kooperationsabkommen mit dem Autoschadenausgleich Deutscher Gemeinden und Gemeindeverbände (ADG), der fortan die Möglichkeit zur Kaskoversicherung für die HöV-Mitglieder bietet
  • 1986 bis 2020 dritter HöV-Geschäftsführer Klaus Urban
  • 1989 EDV wird in der Geschäftsstelle eingeführt
  • 1991 Verdopplung der Mitgliederzahl durch die deutsche Wiedervereinigung
  • 1999 Umzug in die Hansbergstraße, Dortmund
  • 2001 Beginn der Vernetzung mit den Mitgliedern über das Internet
  • 2011 Feier des 100jährigen Bestehens auf der Mitgliederversammlung in Berlin
  • 2021 zum 1. Januar übernehmen Tobias Müller und Birgit Rosik als vierte Geschäftsführer in der Verbandsgeschichte im Team die Leitung

Geschäftstätigkeit

Anders als Assekuranz arbeitet der HöV nicht mit vorab kalkulierten Prämien, sondern nach einem Umlageverfahren. Da keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, werden am Ende eines Geschäftsjahres nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen auf die Mitglieder umgelegt.

In diesem Bereich liegen auch die Gründe für den Auszug aus der ursprünglichen Vereinigung und Gründung des neuen Vereins am 8. November 1911.

Es hatte Streit gegeben wegen mangelnder Transparenz bei der Umlageberechnung, fehlender Selbstbehalt-Möglichkeit in Schadenfällen, fehlende Unternehmenskonten und einem zu geringen Stimmgewicht der kleinen Unternehmen.

Die Prinzipien des HöV sind heute: - solidarische gemeinsame Übernahme der Schadenverpflichtungen aller Mitglieder - Umlage des dadurch entstandenen Aufwands entsprechend einem geeigneten Schlüssel auf alle Mitglieder - Befreiung von der Bildung von Rückstellungen und Kapitalansammlungen - Selbstverwaltung

Ein Meilenstein auf dem Weg zur Gründung der Vereinigung 1903 und zur Ausgründung des Verbands 1911 war die 1885 erfolgte Gründung der Berufsgenossenschaft für Straßen- und Kleinbahnen, die den Verkehrsunternehmen schon vorher gute Erfahrungen mit der Selbstverwaltung brachte.

Die Gremien der Selbstverwaltung sind: - Mitgliederversammlung - Vorstand (bestehend aus 2 Personen: Vorsitz und Stellvertretung) - Beirat (bestehend aus 9 Personen, davon 2 stellvertretend) - Verbandsprüfer (4 Personen, davon 2 stellvertretend)

Der HöV sorgt seit mittlerweile 111 Jahren dafür: „...dass kommunale Unternehmen wirksam gegen ihre Risiken abgesichert sind. Aufgrund seiner besonderen Struktur bietet der HÖV seinen Mitgliedern höchstmöglichen Schutz zu geringstmöglichen Kosten. Er gewährt ihnen einen zuverlässigen Deckungsschutz, der alle Haftpflichtrisiken umfasst, die mit dem Betrieb kommunaler Unternehmen entstehen.“ (Zitat aus dem Webauftritt) Zurzeit gehören dem Verband über 230 Mitglieder an, Verkehrsunternehmen mit Kraftomnibussen, zum Teil mit Straßenbahnen, Versorgungsunternehmen, auch Gemeinden. 21 Mitgliedsbetriebe gehörten, wenn auch überwiegend unter anderem Namen und / oder anderen Zusammensetzungen, bereits zu den Gründungsmitgliedern. Das Gründungsmitglied Heidelberger Straßen- und Bergbahn hat ihren Namen als einziges Mitglied bis heute behalten. Manche Betriebe tragen noch die „Straßenbahn“ in ihrem Namen, obwohl sie schon lange nur noch Omnibuslinien betreiben, nachdem Straßenbahnlinien in den 60er und 70er Jahren als vermeintlich altmodisch massenhaft stillgelegt worden waren.

Einzelnachweise


Quellen: 1) Jubiläumsband: HÖV 1911 – 2011 100 Jahre Richtung Zukunft - mit dem Jubiläumsessay von Dr. Eberhard Christ, Münster 2) Webauftritt des HöV